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   OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2006 - 4 S 50.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,21028
OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2006 - 4 S 50.05 (https://dejure.org/2006,21028)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.06.2006 - 4 S 50.05 (https://dejure.org/2006,21028)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Juni 2006 - 4 S 50.05 (https://dejure.org/2006,21028)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Akteneinsichtsgesuchs; Umfang eines Akteneinsichtsrechts; Zulässigkeit des Eingriffs in das Akteneinsichtsrechts; Überwiegendes privates Interesse an der Geheimhaltung des Akteninhalts

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Einsicht von Brandenburger Landtagsabgeordneten in Trennungsgeldvorgänge

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • VerfG Brandenburg, 15.03.2007 - VfGBbg 42/06

    Organstreitverfahren: Verletzung der Aktenvorlagepflicht eines Abgeordneten aus

    Das Oberverwaltungsgericht wies die Beschwerden durch Beschlüsse vom 20. Juni 2006 wegen des überwiegenden privaten Interesses an der Geheimhaltung zurück (- OVG 4 S 50.05 - und - OVG 4 S 84.05 -).

    Danach bleibt die Akteneinsicht aufgrund spezieller gesetzlicher Regelungen unbenommen (vgl. BT-Drs. 12/544, S. 22, 19; Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, Beschlüssen vom 20. Juni 2006 - OVG 4 S 50.05 - und - OVG 4 S 84.05 -).

    Insoweit genügt es auch nicht, wenn sich die Antragsgegnerin pauschal auf die Begründung der Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. Juni 2006 - OVG 4 S 50.05 - und - OVG 4 S 84.05 - beruft.

  • VerfG Brandenburg, 18.09.2015 - VfGBbg 14/15

    Soll die Wahl des Richterwahlausschusses im Landtag gerichtlich überprüft werden,

    Obwohl diese Streitigkeiten dadurch gekennzeichnet waren, dass sich sowohl das von den Beamten gegenüber der Landesregierung geltend gemachte Abwehrrecht als auch das von den im Verfahren beigeladenen Landtagsabgeordneten beanspruchte Recht der Akteneinsicht unmittelbar aus der Landesverfassung ergaben, nahm auch das Oberverwaltungsgericht seine Entscheidungszuständigkeit an (Beschlüsse vom 10. Juni 2006 - 4 S 50.05 und 4 S 84.05 -, jeweils n. v.).
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