Rechtsprechung
OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2017 - 1 S 46.17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Vorläufige Fahrerlaubnis im Wege der einstweiligen Anordnung
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 13 S 1 Nr 2a FeV
Eilverfahren, Beschwerde, Stattgabe; Fahrerlaubnis, strafgerichtliche Entziehung, Antrag auf Neuerteilung; einmalige Trunkenheitsfahrt (1,3 Promille), Verkehrsunfall; Hinzutreten weiterer Tatsachen, Zusatztatsachen (verneint) - verkehrslexikon.de
Vorläufige Erteilung der Fahrerlaubnis im Eilverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtstipp24.de (Kurzinformation)
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU trotz Trunkenheitsfahrt mit 1,3 Promille BAK
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verfahrensgang
- VG Cottbus, 20.10.2017 - 1 L 400/17
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2017 - 1 S 46.17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 17.11.2015 - 11 BV 14.2738
Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2017 - 1 S 46.17
Diese Annahme kann nicht allein darauf gestützt werden, dass die Antragstellerin mit einer Blutalkoholkonzentration von 1, 3 Promille mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilgenommen hatte (vgl. VGH München, Urteil vom 17. November 2015 - 11 BV 14.2738 - juris Rn. 22 ff. m.w.N.).Der ärztliche Bericht über die Blutentnahme um 23:10 Uhr, in dem der Antragstellerin knapp zwei Stunden nach ihrem Unfall der äußerliche, wenn auch leichte Einfluss von Alkohol und ein geringes Schwanken bescheinigt wurde, lässt ebenfalls keinen verlässlichen Schluss auf eine missbräuchliche Alkoholgewöhnung zu (vgl. auch hierzu: VGH München, Urteil vom 17. November 2015, a.a.O., juris Rn. 25 ff. m.w.N.).
- BVerwG, 06.04.2017 - 3 C 24.15
Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheit im Verkehr
- BVerwG, 06.04.2017 - 3 C 13.16
Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheit im Verkehr
- VG Berlin, 03.11.2021 - 4 K 391.19 Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den von den Beigeladenen gegen das Urteil eingelegten Antrag auf Zulassung der Berufung mit Beschluss vom 25. April 2018 (OVG 1 S 46.17) zurückgewiesen.