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   OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2008 - 60 PV 9.07   

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OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2008 - 60 PV 9.07 (https://dejure.org/2008,29931)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.11.2008 - 60 PV 9.07 (https://dejure.org/2008,29931)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. November 2008 - 60 PV 9.07 (https://dejure.org/2008,29931)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.08.1990 - 6 P 30.87

    Kein Auskunftsanspruch des Personalrats über Schwangerschaften ohne Zustimmung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2008 - 60 PV 9.07
    Die Weitergabe persönlicher Daten und Lebenssachverhalte, insbesondere aus der Intim- bzw. Privatsphäre, ohne Einwilligung der betroffenen Beschäftigten bedeutet eine Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 29. August 1990 - BVerwG 6 P 30.87 -, Juris Rn. 17 zum Bestehen einer Schwangerschaft).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt es, an den im Rahmen der Erforderlichkeit der Unterrichtung des Personalrats zu fordernden sachlich berechtigten Anlass für das Informationsbegehren strenge Anforderungen zu stellen, um die Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten auf eine entsprechend gewichtige Veranlassung beschränken zu können (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 29. August 1990, a.a.O.).

    Das bedingt allerdings, dass sich das Maß des "Erforderlichen" dort, wo Differenzierungen möglich sind, an den Umständen des Einzelfalles auszurichten hat (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 29. August 1990, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.04.1998 - 6 P 4.97

    Kunstfreiheit des Intendanten und Einsichtnahme des Personalrats in Gagenlisten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2008 - 60 PV 9.07
    Sie sind hinsichtlich ihrer Vertraulichkeit und des Maßstabs, der an ihre Zugänglichkeit für die Personalvertretung anzulegen ist, Personalakten im wesentlichen gleichzuachten sind (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. April 1998 - BVerwG 6 P 4.97 -, Juris Rn. 33, zu Bruttolohn- und Gehaltslisten).

    Schlussendlich käme im begründeten Einzelfall eine Einsichtnahme in die Namensliste durch einzelne Mitglieder des Personalrats in Betracht (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. April 1998 - BVerwG 6 P 4.97 - Juris Rn. 33 bei Lohn- und Gehaltslisten ohne Erfordernis eines konkreten Anlasses).

  • ArbG Köln, 10.01.2008 - 12 BVGa 2/08

    Einstweilige Verfügung, Unklare Rechtslage, Mitbestimmungsrecht, Betriebliches

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2008 - 60 PV 9.07
    Es verpflichtet den Arbeitgeber nicht zu einem generellen präventiven Gesundheitsschutz, sondern nur bezogen auf konkrete Beschäftigte (vgl. - auch zum Meinungsstand bei den Parallelvorschriften in § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 7 BetrVG - Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 19. Dezember 2006 - 6 TaBV 14/06 -, Juris Rn. 28 ff. und Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 10. Januar 2008 - 12 BVGa 2/08 -, Juris Rn. 21 ff.).
  • VG Hamburg, 10.11.2006 - 23 FB 17/06

    Zum Anspruch des Personalrats gegen den Dienstherrn auf Informationen über

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2008 - 60 PV 9.07
    Ein Anspruch auf eine unaufgeforderte Bekanntgabe der vom Antragsteller angesprochenen Daten vor einem Schreiben an die betroffenen Beschäftigen besteht nicht (wie hier VG Aachen, Beschluss vom 25. September 2008 - 16 K 836/08.PVL, Juris Rn. 22 ff., im Ergebnis ebenso Neumann in: Pahlen/Majewski-Pahlen, Komm. zum SGB IX, 11. Aufl., 2005, Rn. 9 zu § 84 und Kossens in: Kossens/von der Heide/Maaß, Komm. zum SGB IX, 2. Aufl., 2006, Rn. 14; a.A. VG Hamburg, Beschluss vom 10. November 2006 - 23 FB 17/06 -, Juris Rn. 18 ff. und Klaesberg, PersR 2008, 391, 394).
  • VG Aachen, 25.09.2008 - 16 K 836/08

    Unterrichtungspflicht über geplante Maßnahmen im Rahmen des betrieblichen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2008 - 60 PV 9.07
    Ein Anspruch auf eine unaufgeforderte Bekanntgabe der vom Antragsteller angesprochenen Daten vor einem Schreiben an die betroffenen Beschäftigen besteht nicht (wie hier VG Aachen, Beschluss vom 25. September 2008 - 16 K 836/08.PVL, Juris Rn. 22 ff., im Ergebnis ebenso Neumann in: Pahlen/Majewski-Pahlen, Komm. zum SGB IX, 11. Aufl., 2005, Rn. 9 zu § 84 und Kossens in: Kossens/von der Heide/Maaß, Komm. zum SGB IX, 2. Aufl., 2006, Rn. 14; a.A. VG Hamburg, Beschluss vom 10. November 2006 - 23 FB 17/06 -, Juris Rn. 18 ff. und Klaesberg, PersR 2008, 391, 394).
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2006 - 6 TaBV 14/06

    Keine offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle beim betrieblichen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2008 - 60 PV 9.07
    Es verpflichtet den Arbeitgeber nicht zu einem generellen präventiven Gesundheitsschutz, sondern nur bezogen auf konkrete Beschäftigte (vgl. - auch zum Meinungsstand bei den Parallelvorschriften in § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 7 BetrVG - Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 19. Dezember 2006 - 6 TaBV 14/06 -, Juris Rn. 28 ff. und Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 10. Januar 2008 - 12 BVGa 2/08 -, Juris Rn. 21 ff.).
  • BVerwG, 23.06.2010 - 6 P 8.09

    Informationsrecht des Personalrates; betriebliches Eingliederungsmanagement;

    -- OVG Berlin-Brandenburg - 20.11.2008 - AZ: OVG 60 PV 9.07.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2016 - 61 PV 1.15

    Mitwirkung; Personalrat; verbeamtete Lehrerin; Feststellung begrenzter

    Abgesehen davon, dass § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX den Beschäftigten die Wahl lässt, dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement ohne Beteiligung der Personalvertretung zuzustimmen (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 23. Juni 2010 - BVerwG 6 P 8.09 -, juris Rn. 55 ff. [dem zugrundeliegend OVG Berlin-Brandenburg - OVG 60 PV 9.07 -, Beschluss vom 20. November 2008]), handelt es sich insoweit um ein anderes Gesetz mit einer anderen Zielrichtung (Prävention bei § 84 SGB IX einerseits und Statusveränderung bei § 27 BeamtStG andererseits).
  • VG Köln, 01.07.2009 - 34 K 4172/08

    Informationspflicht der Personalvertretung zur Durchführung betrieblicher

    Im Ergebnis ebenso: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.11.2008 - 60 PV 9.07 - VG Aachen, Beschluss vom 25.09.2008 - 16 K 836/08.PVL; VG München, Beschluss vom 12.11.2008 - M 20 P 08.3530 - andere Ansicht VG Hamburg, Beschluss vom 10.11.2006 - 23 FB 17/06 - VG Berlin, Beschluss vom 04.04.2007 - 61 A 28.06 - vergleiche in diesem Zusammenhang auch LArbG Hamburg, Beschluss vom 21.05.2008 - H 3 TaBV 1/08 -.

    Dies bedeutet für den vorliegenden Fall, dass der Beteiligte dem Antragsteller nach Überzeugung der Kammer die mit dem Antrag zu 2. erstrebten Unterlagen zur Verfügung stellen muss, damit dieser den ihm im Zusammenhang mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement auferlegten Überwachungsaufgaben nachkommen kann, vgl. in diesem Zusammenhang OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.11.2008 - 60 PV 9.07 - VG München, Beschluss vom 12.11.2008 - M 20 P 08.3530 -.

    Dieses Ergebnis, dass der Antragsteller nach Auffassung der Kammer einerseits Anspruch auf die mit dem Antrag zu 2. begehrten Informationen in anonymisierter Form hat, während ihm andererseits kein Anspruch auf die mit dem Antrag zu 1. erstrebten personenbezogenen Daten vor Zustimmung der Beschäftigten zusteht, ist das Ergebnis der zu einem Ausgleich zu bringenden gegenläufigen Interessen der Beschäftigten, die einem betrieblichen Eingliederungsmanagement unter Beteiligung der Personalvertretung (noch) nicht zugestimmt haben, einerseits und den Interessen der Personalvertretung an der Überwachung der (kollektiven) Maßnahme andererseits, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.11.2008 - 60 PV 9.07- .

  • ArbG Bonn, 16.06.2010 - 5 BV 20/10

    Datenschutz und Betriebliches Eingliederungsmanagement

    Soweit die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, die Personalvertretung werde im Rahmen vertrauensvoller Zusammenarbeit keinen Anlass haben, die Angaben des Arbeitgebers über den Kreis der von einer möglichen Klärung betroffenen Beschäftigten in Zweifel zu ziehen (vgl. etwa Bayer. VGH - 30.04.2009 - 17 P 08.3389, juris, dort Rdnr. 40; OVG Berlin-Brandenburg - 60 PV 9.07, juris, dort Rdnr. 40), steht dies in Widerspruch zur Auffassung des Gesetzgebers, der die Überwachungsfunktion der Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialräte im Hinblick auf die Verpflichtungen des Arbeitgebers/Dienstherrn aus § 84 Abs. 2 SGB IX für so bedeutsam befunden hat, dass er die allgemeine Überwachungspflicht des Betriebsrats aus § 80 Abs. 1 BetrVG durch einen speziell auf § 84 SGB IX bezogenen Überwachungsauftrag ergänzt hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2011 - 16 A 1950/09

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - Informationsanspruch des Personalrats -

    vgl. zum Wortlaut des dortigen Erstanschreibens OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. November 2008 - 60 PV 9.07 -, juris Rdn. 3 (= PersR 2009, 170).
  • VGH Bayern, 12.06.2012 - 17 P 11.1140

    Anspruch des Personalrats auf Mitteilung der Namen der Personen, denen ein

    Dort hatte der Antragsteller bereits vor dem erstinstanzlichen Beschluss vom Arbeitgeber eine Namensliste der angeschriebenen Beschäftigten mit den Daten der Absendung der Anfrage und des Rücklaufs und mit dem Ergebnis der Anfrage erhalten (OVG Berlin-Bbg vom 20.11.2008 Az. OVG 60 PV 9.07 RdNr. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2011 - 16 A 2006/09

    Anspruch des Personalrats auf Einsicht in die Liste der wiederholt

    vgl. zum Wortlaut des dortigen Erstanschreibens OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. November 2008 - 60 PV 9.07 -, juris Rdn. 3 (= PersR 2009, 170).
  • VG Köln, 02.11.2009 - 34 K 181/09

    Umfang der Informations- und Beteiligungsrechte des Antragstellers im

    Im Ergebnis ebenso: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.11.2008 - 60 PV 9.07 - VG Aachen, Beschluss vom 25.09.2008 - 16 K 836/08.PVL; VG München, Beschluss vom 12.11.2008 - M 20 P 08.3530 - andere Ansicht VG Hamburg, Beschluss vom 10.11.2006 - 23 FB 17/06 - VG Berlin, Beschluss vom 04.04.2007 - 61 A 28.06 - vergleiche in diesem Zusammenhang auch LArbG Hamburg, Beschluss vom 21.05.2008 - H 3 TaBV 1/08 -.
  • VG Köln, 21.10.2011 - 33 K 1314/12

    Personalrat betriebliches Eingliederungsmanagement Auskunftsanspruch

    vgl. zum Wortlaut des dortigen Erstanschreibens OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. November 2008 - 60 PV 9.07 -, juris Rdn. 3 (= PersR 2009, 170).
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