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   OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2019 - 5 B 55.16   

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https://dejure.org/2019,10204
OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2019 - 5 B 55.16 (https://dejure.org/2019,10204)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.02.2019 - 5 B 55.16 (https://dejure.org/2019,10204)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Februar 2019 - 5 B 55.16 (https://dejure.org/2019,10204)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Personenstandsrechtliches Verfahren zur Begründung einer Lebenspartnerschaft als Verwaltungsverfahren im Sinne des GlBerG BE 2006 § 12 Abs 2 S 1

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 84 GG, § ... 130b S 1 VwGO, § 12 GlBerG BE 2006, § 1 KHV, § 1 Abs 1 VwVfG BE, § 9 VwVfG, § 6 Abs 2 VwVG, § 1 PStG, § 2 Abs 2 PStV, § 8 VwVfG BE, § 13 VwVfG, § 35 VwVfG, § 2 PStG, § 3 PStG, § 12 PStG, § 14 Abs 3 PStG, § 17 PStG, § 54 Abs 3 PStG, § 61 PStG, § 2 KHV, § 3 KHV, § 4 KHV, § 5 KHV
    Gehörlose Person; Aufwendungen für Gebärdensprachendolmetscher; Erforderlichkeit; Standesamt; Begründung einer Lebenspartnerschaft; Begriff des Verwaltungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 23.09.2014 - 1 W 508/13

    Personenstandswesen im Land Berlin: Umfang des Einsichtrechts eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2019 - 5 B 55.16
    Während nach einer Auffassung die Beurkundung als "beurkundender Verwaltungsakt" angesehen wird, verneint die Gegenansicht einen solchen allein mit der Begründung, dass der Registereintragung nicht die nach § 35 VwVfG erforderliche verbindliche Feststellung einer Rechtsfolge zukomme, weil sie nach § 54 Abs. 3 PStG den Nachweis der Unrichtigkeit der beurkundeten Tatsachen jederzeit zulasse (vgl. zu allem Gaaz/Bornhofen, PStG, 3. Auflage 2014, § 1 Rn. 44; von einem Verwaltungsverfahren vor dem Standesbeamten geht auch das Kammergericht in seinen Beschlüssen vom 23. September 2014 - 1 W 508/13 -, juris Rn. 4, und vom 4. April 2017 - 1 W 447/16 -, juris Rn. 12, aus).
  • KG, 04.04.2017 - 1 W 447/16

    Geburtsregistereintragung eines in Ägypten geborenes Kindes:

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2019 - 5 B 55.16
    Während nach einer Auffassung die Beurkundung als "beurkundender Verwaltungsakt" angesehen wird, verneint die Gegenansicht einen solchen allein mit der Begründung, dass der Registereintragung nicht die nach § 35 VwVfG erforderliche verbindliche Feststellung einer Rechtsfolge zukomme, weil sie nach § 54 Abs. 3 PStG den Nachweis der Unrichtigkeit der beurkundeten Tatsachen jederzeit zulasse (vgl. zu allem Gaaz/Bornhofen, PStG, 3. Auflage 2014, § 1 Rn. 44; von einem Verwaltungsverfahren vor dem Standesbeamten geht auch das Kammergericht in seinen Beschlüssen vom 23. September 2014 - 1 W 508/13 -, juris Rn. 4, und vom 4. April 2017 - 1 W 447/16 -, juris Rn. 12, aus).
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