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   OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2009 - 3 B 8.07   

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OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2009 - 3 B 8.07 (https://dejure.org/2009,13936)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.04.2009 - 3 B 8.07 (https://dejure.org/2009,13936)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. April 2009 - 3 B 8.07 (https://dejure.org/2009,13936)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Einreise zum Zwecke der Adoption eines Kindes aus einem das Rechtsinstitut der Adoption nicht anerkennenden Land; Voraussetzungen der Erteilung eines Visums zur Durchführung eines Adoptionsverfahrens durch die deutsche Auslandsvertretung; Nachweis der ...

  • Judicialis

    AufenthG § 2 Abs. 3; ; AufenthG § ... 5 Abs. 1 Nr. 1; ; AufenthG § 6 Abs. 4; ; AufenthG § 7 Abs. 1 S. 3; ; AufenthG § 68; ; AdVermiG § 7 Abs. 3; ; AdVermiG § 8; ; AdÜbAG § 6; ; EGBGB Art. 23; ; EGBGB Art. 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Einreise zum Zwecke der Adoption eines Kindes aus einem das Rechtsinstitut der Adoption nicht anerkennenden Land; Voraussetzungen der Erteilung eines Visums zur Durchführung eines Adoptionsverfahrens durch die deutsche Auslandsvertretung; Nachweis der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2006 - 11 S 13.06

    Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, allgemeine Erteilungsvoraussetzungen,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2009 - 3 B 8.07
    Dadurch sollen die öffentlichen Haushalte davor bewahrt werden, den Lebensunterhalt von Ausländern mit öffentlichen Mitteln sichern zu müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 2008, NVwZ 2009, 248/250; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006, InfAuslR 2006, 277/278 m.w.N.).

    Ein gesicherter Lebensunterhalt im Sinne von § 2 Abs. 3 AufenthG setzt indes eine gewisse Verlässlichkeit des Mittelzuflusses voraus (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006, a.a.O., m.w.N.), wobei auch die bisherige Erwerbsbiographie des Unterhaltsverpflichteten zu berücksichtigen ist (vgl. OVG Lüneburg, a.a.O.).

  • VG Berlin, 12.09.2006 - 7 V 45.05
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2009 - 3 B 8.07
    Das Verwaltungsgericht hat die Beklagte mit Beschluss vom 12. September 2006 (VG 7 V 45.05) im Wege einstweiliger Anordnung verpflichtet, dem Kläger ein Visum zum Zwecke der Durchführung des Adoptionsverfahrens vor dem Amtsgericht München zu erteilen.

    Die Verwaltungsvorgänge der Beklagten und der Beigeladenen sowie die Akten VG 7 V 45.05/OVG 3 S 56.06 und OVG 3 S 46.08 haben vorgelegen und sind - soweit erforderlich - Gegenstand der Verhandlung und Entscheidung gewesen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2008 - 11 B 4.07

    Visum und Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung; Erfordernis der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2009 - 3 B 8.07
    Dass die Klägerin seit April 2008 keine öffentlichen Transferleistungen mehr bezieht, besagt nichts über ihre finanzielle Leistungsfähigkeit zur Sicherung des Lebensunterhalts des Klägers (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. Februar 2008 - OVG 11 B 4.07 -, juris, Rz. 19).
  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2009 - 3 B 8.07
    Für die gerichtliche Kontrolle, ob das Ermessen fehlerfrei ausgeübt worden ist, kommt es nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 7. April 2009 - 1 C 17.08 - , juris, Rz. 40 f.) nunmehr auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung an, wobei die Beklagte im gerichtlichen Verfahren ihre Ermessenserwägungen an etwaige Veränderungen der Sachlage anzupassen hat.
  • OVG Niedersachsen, 20.08.2008 - 11 ME 1/08

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis mit Rücksicht auf die durch Art. 6 I GG

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2009 - 3 B 8.07
    Dies erfordert eine Prognoseentscheidung unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalles (h.M., u.a. VGH München, a.a.O., OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. August 2008, AuAS 2008, 257; OVG Berlin-Brandenburg, a.a.O. und Beschluss vom 27. März 2007 - OVG 2 N 34.07 -).
  • OLG Karlsruhe, 25.11.1996 - 11 Wx 79/96
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2009 - 3 B 8.07
    Ein Anspruch des Klägers auf Familiennachzug gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG scheidet aus, weil die Kafala nach marokkanischem Recht keine Verwandtschaft begründet (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1998, 56).
  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2009 - 3 B 8.07
    Dadurch sollen die öffentlichen Haushalte davor bewahrt werden, den Lebensunterhalt von Ausländern mit öffentlichen Mitteln sichern zu müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 2008, NVwZ 2009, 248/250; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006, InfAuslR 2006, 277/278 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 01.10.2008 - 10 BV 08.256

    Sicherung des Lebensunterhalts eines Ausländers: Zeitpunkt der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2009 - 3 B 8.07
    Deshalb muss der Lebensunterhalt während der gesamten Zeit eines befristeten Aufenthalts oder bei unbefristetem Aufenthalt auf Dauer gesichert sein (vgl. VGH München, Urteil vom 1. Oktober 2008 - 10 BV 08.256 - juris, Rz. 23).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2012 - 2 B 10.11

    Außergewöhnliche Härte; Sicherung des Lebensunterhalts; Bedarfsgemeinschaft;

    (c) Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Beschluss des Senats vom 26. Mai 2010 - OVG 2 S 100.09 -, juris; Beschluss des 12. Senats vom 8. September 2009 - OVG 12 M 47.09 -, juris; vgl. auch Urteil des 3. Senats vom 21. April 2009 - OVG 3 B 8.07 -, juris; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 24. November 1998, a.a.O.) setzt die Berücksichtigung einer Verpflichtungserklärung im Rahmen der Prüfung der Sicherung des Lebensunterhalts voraus, dass derjenige, der die Verpflichtungserklärung abgegeben hat, leistungsfähig ist.
  • VG Hamburg, 04.03.2010 - 13 K 2959/09

    Adoption eines bereits im Bundesgebiet lebenden algerischen Kindes; Anspruch auf

    Auch wenn sich typischerweise bei der Adoptionsvermittlung Adoptionsbewerber und Kinder vor der Vermittlung noch nicht kennen, kann eine Adoptionsvermittlung auch dann noch stattfinden, wenn die Adoptionsbewerber - wie hier - bereits mit dem Kind zusammenleben und sich damit die Auswahl des zu adoptierenden Kindes auf ein Kind konkretisiert hat (so auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 21.4.2009, 3 B 8.07, juris, Rn. 50; VG Hamburg, Urteil v. 1.12.2005, 13 K 3059/05, juris, Rn. 18; Maurer, in: Münchener Kommentar, BGB, Band 8, 5. Auflage 2009, Anhang zu § 1744, Adoptionsvermittlungsgesetz, Rn. 20: ...; Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter, Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung, 6. Fassung 2009, Ziff. 11.2: ; a. A. OVG Hamburg, Beschluss vom 16.11.2006, 4 Bf 34/06, unter Hinweis auf den Zweck des Adoptionsvermittlungsverfahrens, eine Vermittlung vorzubereiten).

    Dass die Konkretisierung des Adoptionswunsches auf ein bestimmtes Kind nicht zur Unanwendbarkeit des Adoptionsvermittlungsgesetzes führt, ergibt sich auch daraus, dass die Ausländerbehörden im Rahmen eines Visumverfahrens die Erfolgsaussichten eines deutschen Adoptionsverfahrens prüfen können (siehe den Sachverhalt, der der Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 21.4.2009, 3 B 8.07, juris, zu Grunde lag, dort insbesondere Rn. 50).

    Wenn das Adoptionsvermittlungsgesetz auf einen Fall wie den vorliegenden anwendbar ist, man den Klägern nicht die oben (I.5.1) beschriebenen Vorteile nehmen will und das Kindeswohl optimal berücksichtigen möchte, bleibt keine andere Anspruchsgrundlage für das klägerische Begehren als § 7 Abs. 1 AdVermiG (so auch VG Hamburg, Urteil v. 1.12.2005, 13 K 3059/05, S. 6 UA [Urteil gem. § 269 Abs. 3 S. 1 ZPO für wirkungslos erklärt]; zustimmend OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 21.4.2009,3 B 8.07, juris, Rn. 54; siehe auch Steiger, Das neue Recht der internationalen Adoption und Adoptionsvermittlungen, 2002, Rn. 224, ...).

    Angesichts dieser klaren gesetzlichen Regelung sieht das Gericht keinen Raum für eine analoge Anwendung des Adoptionsübereinkommens (so auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 21.4.2009,3 B 8.07, juris, Rn. 56).

  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 16.09

    Internationale Adoption; Kafala; gelebtes Pflegekindschaftsverhältnis;

    - OVG Berlin-Brandenburg - 21.04.2009 - AZ: OVG 3 B 8.07.
  • VG Berlin, 16.02.2012 - 23 K 202.11

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Familiennachzug bei Pflegebedürftigkeit;

    Erklärt ein gegenüber dem Ausländer nicht zum Unterhalt verpflichteter Dritter, dass er für den Lebensunterhalt des Ausländers im Bundesgebiet aufkommen werde (§ 68 AufenthG), so setzt dies voraus, dass der Erklärende in wirtschaftlicher Hinsicht leistungsfähig ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. April 2009 - OVG 3 B 8.07 - juris, Rdnr. 46; Urteil vom 25. Januar 2012 - OVG 2 B 10.11 - juris, Rdnr. 45).
  • VG Berlin, 18.12.2009 - 10 K 100.09

    Visumerteilung für die Durchführung des eigenen Adoptionsverfahrens

    Entgegen der Auffassung des 3. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Urteil vom 21. April 2009 - OVG 3 B 8.07) finde § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG wegen des abschließenden Charakters der vorgenannten spezielleren Normen keine Anwendung.

    39 Die Kafala nach marokkanischem Recht begründet kein verwandtschaftliches Verhältnis zwischen dem Kind und demjenigen, der sie übernimmt bzw. dem sie erteilt wird (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. November 1996 - 11 Wx 79/96 -, FamRZ 1998, 56 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. April 2009 - OVG 3 B 8.07 - S. 17 der UA; Nelle, StAZ 2004, 253, 266; Reinhardt, JAmt 2008, 63).

  • VG München, 21.04.2010 - M 18 K 09.4652

    Kein Anspruch auf Elterneignungsprüfung im Falle eines Adoptionsverbotes nach

    Mit Urteil vom 21. April 2009 (OVG 3 B 8.07) änderte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin ab und verpflichtete die Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts die Klägerin zu 1) erneut zu bescheiden.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.05.2010 - 2 S 100.09

    Thailand; Beschwerde; eheunabhängige Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung;

    5 Erklärt ein gegenüber dem Ausländer nicht zum Unterhalt verpflichteter Dritter, dass er für den Lebensunterhalt des Ausländers im Bundesgebiet aufkommen werde (§ 68 AufenthG), so setzt dies voraus, dass der Erklärende in wirtschaftlicher Hinsicht leistungsfähig ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. April 2009 - 3 B 8.07 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.09.2009 - 12 M 47.09

    Wiederkehr; Lebensunterhalt; Verpflichtungserklärung; Einkommen;

    Erklärt ein gegenüber dem Ausländer nicht zum Unterhalt verpflichteter Dritter, dass er für den Lebensunterhalt des Ausländers im Bundesgebiet während eines Zeitraumes von fünf Jahren aufkommen werde (§§ 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 68 AufenthG), so setzt dies voraus, dass der Erklärende in wirtschaftlicher Hinsicht leistungsunfähig ist (s. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. April 2009 - 3 B 8.07 -, juris Rn. 46).
  • VG Berlin, 07.12.2022 - 3 K 392.22
    Die Regelung findet auf Namensänderungsanträge von Kindern mit ausländischer Staatsangehörigkeit Anwendung (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 7. Juni 2013 - 25 UF 40/13 -, juris Rn. 23 m.w.N.) und konkretisiert den allgemeinen ordre public-Vorbehalt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. April 2009 - OVG 3 B 8.07 -, juris Rn. 54 m.w.N.).
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