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   OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2007 - 4 L 17.05   

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https://dejure.org/2007,24067
OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2007 - 4 L 17.05 (https://dejure.org/2007,24067)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.05.2007 - 4 L 17.05 (https://dejure.org/2007,24067)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Mai 2007 - 4 L 17.05 (https://dejure.org/2007,24067)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Notwendigkeit der Ablehnung eines Sachverständigen in einem gerichtlichen Verfahren; Voraussetzungen für die Ablehnung eines Sachverständigen; Anforderungen an den Ablehnungsgrund der Besorgnis der Befangenheit; Kriterien für die Annahme der Befürchtung ...

  • Judicialis

    VwGO § 146 Abs. 2; ; VwGO § 98; ; ZPO § 406 Abs. 1 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.07.1998 - 6 B 53.98

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2007 - 4 L 17.05
    Die nur subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht dagegen zur Ablehnung eines Sachverständigen nicht aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 1998 - 6 B 53.98 - Juris Rn. 3 m.w.N.).

    Es ist auch weder ersichtlich noch vorgetragen, dass die geltend gemachten Fehler Ausdruck einer insgesamt oberflächlichen Arbeitsweise oder gar einer gezielten Ausnutzung vorhandener Wertungsspielräume zu Lasten des Klägers sind (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 1998, a.a.O., Rn. 5).

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2007 - 4 L 17.05
    Eine Befürchtung fehlender Unparteilichkeit kann etwa berechtigt sein, wenn der Sachverständige seine gutachterlichen Äußerungen in einer Weise gestaltet, dass sie als Ausdruck einer unsachlichen Grundhaltung gegenüber einer Partei gedeutet werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2005 - VI ZB 74/04 - Juris).

    Unzulänglichkeiten oder Fehler des Gutachtens begründen regelmäßig nicht die Besorgnis der Befangenheit, weil sie nicht die Unparteilichkeit des Sachverständigen betreffen und ihnen beide Parteien in gleicher Weise ausgesetzt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2005 - VI ZB 74/04 - Juris Rn. 14).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2007 - 4 N 106.05

    Stellungnahmeverlangen nach Konfrontation der Beteiligten mit neuen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2007 - 4 L 17.05
    Der Kläger trägt hierzu zusammengefasst vor (Schriftsätze vom 22. März, 28. April, 29. April, 21. Juni, 1. August und 29. November 2005 sowie vom 7. Februar 2006; vgl.a. die Schriftsätze im Berufungszulassungsverfahren OVG 4 N 106.05 vom 4. August und 10. Oktober 2005 sowie 7. Februar, 13. April und 8. Juni 2006), die Besorgnis der Befangenheit ergebe sich aus Folgendem: Der Sachverständige verschleiere in seinem Gutachten, dass er den Kläger nicht selbst untersucht habe, sondern allein Prof. Dr. B. die Untersuchungen vorgenommen habe (dazu im Folgenden 1.).
  • OLG Jena, 14.12.2005 - 4 W 399/05

    Zur Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2007 - 4 L 17.05
    Selbst wenn also der Sachverständige etwa, wie der Kläger meint, gegen seine Pflicht zur persönlichen und eigenverantwortlichen Erstellung des Gutachtens verstoßen hätte, rechtfertigte dies nicht ohne weiteres das Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit (vgl. hierzu OLG Thüringen, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - 4 W 399/05 - Juris Rn. 10 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2007 - 4 N 106.05
    Das trifft hier jedoch nicht zu, wie der Senat mit seinem die Beschwerde gegen die Zurückweisung des Befangenheitsantrages zurückweisenden Beschluss (OVG 4 L 17.05) entschieden hat.

    Der Sachverständige Prof. Dr. H. war - wie der Senat mit unanfechtbarem Beschluss vom heutigen Tag zu OVG 4 L 17.05 entschieden hat - nicht befangen.

    Im Übrigen verweist der Senat wegen der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung insoweit auf die Begründung des genannten Beschlusses vom heutigen Tag zu OVG 4 L 17.05.

    Im Übrigen nimmt der Senat auf die Ausführungen in seinem Beschluss vom heutigen Tag zu OVG 4 L 17.05 Bezug.

  • KG, 16.08.2011 - 5 U 23/04

    Wissenschaftliche Kritik macht nicht (automatisch) befangen!

    Ebenso wenig dürfen Äußerungen eines Sachverständigen als Ausdruck einer unsachlichen Grundhaltung gegenüber einer Partei gedeutet werden können (BGH, Beschluss vom 15.3.2005, VI ZB 74/04, juris Rn. 12; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.5.2007, 4 L 17.05, juris Rn. 2).
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