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   OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2010 - 2 S 84.09   

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https://dejure.org/2010,29234
OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2010 - 2 S 84.09 (https://dejure.org/2010,29234)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.05.2010 - 2 S 84.09 (https://dejure.org/2010,29234)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Mai 2010 - 2 S 84.09 (https://dejure.org/2010,29234)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 80 Abs 5 VwGO, § 80a VwGO, § 146 Abs 4 S 6 VwGO, § 1 Abs 7 BauGB, § 33 BauGB, § 214 Abs 1 BauGB, § 214 Abs 3 BauGB, § 50 BImSchG
    (Keine) Übereinstimmung mit maßgeblichem Recht; Abwägungsdefizit; Abwägungsgebot; Abwägungsmängel; Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Baugenehmigung; Baunutzungsplan; Bebauungsplan; Behebbarkeit von Fehlern im weiteren Verfahren; Beschwerde; Bestandsschutz; Entwurf; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Berlin, 18.07.2001 - 2 S 1.01

    Bauplanungsrecht: Kein Lärmschutz für einen Friedhof im Mischgebiet, Vorbelastung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2010 - 2 S 84.09
    Dies setzt voraus, dass der Planentwurf mit dem maßgeblichen Recht übereinstimmt, er insbesondere den in § 1 BauGB gestellten bauplanungsrechtlichen Anforderungen entspricht; sind hingegen nach dem gegebenen Planungsstand rechtserhebliche Mängel erkennbar, kann nicht erwartet werden, dass der in Aufstellung begriffene Plan wirksam werden kann (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 19. April 1991 - 2 B 11.88 -, NVwZ 1992, 897, und Urteil vom 18. Juli 2001 - OVG 2 S 1.01 -, NVwZ-RR 2001, 722).

    Nur dann ist es gerechtfertigt, zugunsten des Bauwilligen die Gültigkeit eines noch nicht existenten Bebauungsplans zu fingieren und ein vorzeitiges Baurecht zu gewähren, obwohl der eigentliche Rechtssetzungsakt noch nicht erfolgt ist (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 18. Juli 2001 - OVG 2 S 1.01 -, NVwZ-RR 2001, 722).

  • OVG Berlin, 19.04.1991 - 2 B 11.88

    Bauplanungsrecht, - Nachbarklage gegen eine während der Planaufstellung erteilte

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2010 - 2 S 84.09
    Dieses Vorgehen steht - entgegen der Ansicht der Beigeladenen (S. 3 ff. der Beschwerdebegründung) - auch im Einklang mit den Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt für die Beurteilung der Planreife in seinem Urteil vom 19. April 1991 (- OVG 2 B 11.88 -, NVwZ 1992, 897, 898).

    Dies setzt voraus, dass der Planentwurf mit dem maßgeblichen Recht übereinstimmt, er insbesondere den in § 1 BauGB gestellten bauplanungsrechtlichen Anforderungen entspricht; sind hingegen nach dem gegebenen Planungsstand rechtserhebliche Mängel erkennbar, kann nicht erwartet werden, dass der in Aufstellung begriffene Plan wirksam werden kann (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 19. April 1991 - 2 B 11.88 -, NVwZ 1992, 897, und Urteil vom 18. Juli 2001 - OVG 2 S 1.01 -, NVwZ-RR 2001, 722).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - 10 S 15.09

    Nachbarwiderspruch eines Gewerbebetriebs gegen heranrückende Wohnbebauung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2010 - 2 S 84.09
    Die Beigeladenen wenden sich vielmehr im Hinblick auf die konkreten örtlichen Verhältnisse gegen die Würdigung des Verwaltungsgerichts, die vom Südhafen eingenommene Fläche und die auf der (westlich) gegenüberliegenden Seite der Havel bis zur Götelstraße gelegenen Flächen, zu denen das Grundstück der Beigeladenen gehöre, stellten insoweit ein einheitliches Baugebiet (zu dieser Anforderung vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - OVG 10 S 15.09 -, juris, Rn. 6) dar, als sie im Baunutzungsplan von Berlin einheitlich als "beschränktes Arbeitsgebiet" ausgewiesen seien (S. 14 BA).
  • BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 6.92

    Immissionsschutz bei baurechtswidriger Wohnnutzung?

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2010 - 2 S 84.09
    Gleichwohl sei darauf hingewiesen, dass das Verwaltungsgericht zu Recht auf die TA Lärm abgestellt hat, weil durch deren Richtwerte die Zumutbarkeitsgrenze bei Gewerbelärm regelmäßig konkretisiert wird (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 24. September 1992 - 7 C 6.92 -, BVerwGE 91, 92); für eine Abweichung im konkreten Fall haben die Beigeladenen keine Gründe vorgetragen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2008 - 10 S 32.07

    Bauplanungsrechtlicher Nachbarschutz: Plangebietsübergreifender Nachbarschutz;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2010 - 2 S 84.09
    Weiter gehen sie in Übereinstimmung mit der angefochtenen Entscheidung (S. 14 BA) davon aus (S. 24 der Beschwerdebegründung), dass ein gebietsübergreifender Schutz des Nachbarn vor gebietsfremden Nutzungen im lediglich angrenzenden Plangebiet unabhängig von konkreten Beeinträchtigungen grundsätzlich nicht besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 4 B 55.07 -, juris, Rn. 5 f. und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. August 2008 - OVG 10 S 32.07 -, juris, Rn. 2).
  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2010 - 2 S 84.09
    Weiter gehen sie in Übereinstimmung mit der angefochtenen Entscheidung (S. 14 BA) davon aus (S. 24 der Beschwerdebegründung), dass ein gebietsübergreifender Schutz des Nachbarn vor gebietsfremden Nutzungen im lediglich angrenzenden Plangebiet unabhängig von konkreten Beeinträchtigungen grundsätzlich nicht besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 4 B 55.07 -, juris, Rn. 5 f. und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. August 2008 - OVG 10 S 32.07 -, juris, Rn. 2).
  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2010 - 2 S 84.09
    Ist das Gericht auf der Grundlage eines zulässigen Antrages jedoch in eine materielle Prüfung der Gültigkeit der angegriffenen Vorschrift eingetreten, so tritt die Funktion des Normenkontrollverfahrens als eines (auch) objektiven Verfahrens in den Vordergrund und die Unwirksamkeitserklärung der Norm erfolgt unabhängig von einer subjektiven Betroffenheit des Antragstellers (vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 20. August 1991 - 4 NB 3.91 -, DVBl 1992, 37, 39).
  • OVG Berlin, 15.05.1998 - 2 S 1.98

    Teilgebiet; Bebauungsplan; Immissionskonflikte; Baugenehmigung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2010 - 2 S 84.09
    Der angefochtene Beschluss steht entgegen dem Beschwerdevorbringen (S. 5 ff. der Beschwerdebegründung) auch nicht im Widerspruch zu dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 15. Mai 1998 (- 2 S 1.98 -, juris, insb. Rn. 46).
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