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   OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2011 - 12 B 49.09   

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OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2011 - 12 B 49.09 (https://dejure.org/2011,18692)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.06.2011 - 12 B 49.09 (https://dejure.org/2011,18692)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Juni 2011 - 12 B 49.09 (https://dejure.org/2011,18692)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 14 Abs 1 GG, § 6 Abs 1 TEHG, § 11 ZuG 2007, § 113 Abs 1 S 4 VwGO
    Emissionshandelsrecht; Mehrzuteilung von Emissionsberechtigungen (Zuteilungsperiode 2005 bis 2007); keine Erfüllung durch Zuteilung von Berechtigungen der aktuellen Handelsperiode; Fortsetzungsfeststellungsantrag; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Wiederholungsgefahr; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zuteilung weiterer Emissionsberechtigungen für die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 bei noch offenen Zuteilungsansprüchen für die Zuteilungsperiode 2005 bis 2007; Feststellungsinteresse bzgl. der Rechtswidrigkeit von Zuteilungsbescheiden von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Zuteilung weiterer Emissionsberechtigungen für die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 bei noch offenen Zuteilungsansprüchen für die Zuteilungsperiode 2005 bis 2007; Feststellungsinteresse bzgl. der Rechtswidrigkeit von Zuteilungsbescheiden von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.12.2004 - III ZR 263/04

    Eigentumsrechtlicher Schutz von Rechtspositionen nach dem BBergG; Verschulden des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2011 - 12 B 49.09
    Als Schutzgut des enteignungsgleichen Eingriffs kommen danach allein von der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG umfasste Rechtspositionen in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2004 - III ZR 263/04 - BGHZ 161, 305).

    Wenn die nach sorgfältiger Prüfung gewonnene Rechtsansicht des Amtsträgers als rechtlich vertretbar angesehen werden kann, kann selbst aus einer späteren Missbilligung dieser Rechtsauffassung durch die Gerichte ein Schuldvorwurf nicht hergeleitet werden (BGH, Urteil vom 3. Juli 1997 - III ZR 205/96 - BGHZ 135, 182; Urteil vom 9. Dezember 2004 - III ZR 263/04 - BGHZ 161, 305 m.w.N.).

    Das gilt insbesondere in den Fällen, in denen die objektiv unrichtige Rechtsanwendung eine Vorschrift betrifft, deren Inhalt - bezogen auf den zur Entscheidung stehenden Einzelfall - zweifelhaft sein kann und noch nicht durch höchstrichterliche Rechtsprechung klargestellt ist (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2004, a.a.O.; Urteil vom 24. Juni 2010 - III ZR 315/09 - NVwZ-RR 2010, 675).

  • BVerwG, 21.12.2010 - 7 C 23.09

    Treibhausgas-Emissionen; Emissionshandel; Periode; Zuteilungsperiode;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2011 - 12 B 49.09
    Nach dem den Verfahrensbeteiligten bekannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Dezember 2010 (7 C 23.09 - juris) sind etwaige noch offene Zuteilungsansprüche aus der ersten Handelsperiode nicht durch Zuteilung von Berechtigungen für die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 zu erfüllen.

    Von offensichtlicher Aussichtslosigkeit ist auszugehen, wenn ohne eine ins Einzelne gehende Prüfung erkennbar ist, dass der behauptete zivilrechtliche Anspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt besteht (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - 4 C 1/03 - BVerwGE 121, 169; Urteil vom 21. Dezember 2010, a.a.O., Rn. 50).

    Die Ausführungen in dem bereits vorstehend angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Dezember 2010 (a.a.O., Rn. 52), nach denen das rechtswidrige Vorenthalten von Emissionsberechtigungen das aus der eigentumsrechtlich geschützten Anlage bzw. dem eigentumsrechtlich geschützten Gewerbebetrieb folgende Nutzungsrecht beeinträchtigt, beziehen sich ersichtlich auf eine mit dem Fall der hiesigen Klägerin nicht vergleichbare Fallkonstellation.

  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 74/88

    Abgrenzung zwischen Berufsausübungsregelung und enteignungsgleichem Eingriff

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2011 - 12 B 49.09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt der Entschädigungsanspruch aus enteignungsgleichem Eingriff voraus, dass rechtswidrig in eine durch Art. 14 GG geschützte Rechtsposition von hoher Hand unmittelbar eingegriffen wird, die hoheitliche Maßnahme also unmittelbar eine Beeinträchtigung des Eigentums herbeiführt, und dem Betroffenen dadurch ein besonderes, anderen nicht zugemutetes Opfer für die Allgemeinheit auferlegt wird (BGH, Urteil vom 12. Juli 2001 - III ZR 282/00 - DVBl 2001, 1619; Urteil vom 7. Juni 1990 - III ZR 74/88 - BGHZ 111, 349).

    Davon abgegrenzt werden bloße Chancen und Verdienstmöglichkeiten, die zwar den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG berühren, nicht aber dem eigentumsrechtlich geschützten Bestand des Betriebes zuzuordnen sind (BGH, Urteil vom 13. Juli 2000 - III ZR 131/99 - NVwZ-RR 2000, 744; Urteil vom 7. Juni 1990, a.a.O.).

  • BGH, 12.07.2001 - III ZR 282/00

    Verzögerung der Entscheidung über eine Bauvoranfrage

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2011 - 12 B 49.09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt der Entschädigungsanspruch aus enteignungsgleichem Eingriff voraus, dass rechtswidrig in eine durch Art. 14 GG geschützte Rechtsposition von hoher Hand unmittelbar eingegriffen wird, die hoheitliche Maßnahme also unmittelbar eine Beeinträchtigung des Eigentums herbeiführt, und dem Betroffenen dadurch ein besonderes, anderen nicht zugemutetes Opfer für die Allgemeinheit auferlegt wird (BGH, Urteil vom 12. Juli 2001 - III ZR 282/00 - DVBl 2001, 1619; Urteil vom 7. Juni 1990 - III ZR 74/88 - BGHZ 111, 349).
  • BVerwG, 18.12.2007 - 6 C 47.06

    Lizenz; Mobilfunklizenz; Netzbetreiber; Diensteanbieter; Gleichbehandlung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2011 - 12 B 49.09
    Für das Feststellungsinteresse entscheidend ist mithin, ob die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen künftigen Verwaltungshandelns durch die begehrte gerichtliche Feststellung geklärt werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2007 - 6 C 47/06 - NVwZ 2008, 571 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.06.2005 - 7 C 26.04

    Treibhausgas-Emissionen; Emissionshandel; Einführung eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2011 - 12 B 49.09
    Von Art. 14 Abs. 1 GG geschützt ist die Benutzbarkeit der dem Anlagenbetreiber eigentumsrechtlich zugeordneten Gegenstände der Anlage oder der Fortbestand des von ihm eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2005 - 7 C 26/04 - BVerwGE 124, 47 Rn. 34).
  • BGH, 13.07.2000 - III ZR 131/99

    Enteignungsgleicher Eingriff durch Vertriebsverbot für Traubenkernöl

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2011 - 12 B 49.09
    Davon abgegrenzt werden bloße Chancen und Verdienstmöglichkeiten, die zwar den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG berühren, nicht aber dem eigentumsrechtlich geschützten Bestand des Betriebes zuzuordnen sind (BGH, Urteil vom 13. Juli 2000 - III ZR 131/99 - NVwZ-RR 2000, 744; Urteil vom 7. Juni 1990, a.a.O.).
  • BVerfG, 10.12.2009 - 1 BvR 3151/07

    Recht auf effektiven Rechtsschutz nicht generell, sondern nur durch konkrete

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2011 - 12 B 49.09
    Soweit zum Ausgleich der im TEHG geregelten Beschränkungen, insbesondere der Pflicht der Anlagenbetreiber zur Abgabe von Emissionsberechtigungen im Umfang der tatsächlich verursachten Emissionen (§ 6 Abs. 1 TEHG), ein Anspruch auf (kostenlose) Zuteilung von Berechtigungen besteht, kann ein Eingriff in diesen Schutzbereich zwar auch in der Zuteilungsentscheidung selbst liegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - 1 BvR 3151/07 - juris, Rn. 26 m.w.N.).
  • BGH, 03.07.1997 - III ZR 205/96

    Entschädigung des Grundstückseigentümers wegen rechtswidriger Versagung einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2011 - 12 B 49.09
    Wenn die nach sorgfältiger Prüfung gewonnene Rechtsansicht des Amtsträgers als rechtlich vertretbar angesehen werden kann, kann selbst aus einer späteren Missbilligung dieser Rechtsauffassung durch die Gerichte ein Schuldvorwurf nicht hergeleitet werden (BGH, Urteil vom 3. Juli 1997 - III ZR 205/96 - BGHZ 135, 182; Urteil vom 9. Dezember 2004 - III ZR 263/04 - BGHZ 161, 305 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 1.03

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Amtshaftung; enteignungsgleicher Eingriff;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2011 - 12 B 49.09
    Von offensichtlicher Aussichtslosigkeit ist auszugehen, wenn ohne eine ins Einzelne gehende Prüfung erkennbar ist, dass der behauptete zivilrechtliche Anspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt besteht (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - 4 C 1/03 - BVerwGE 121, 169; Urteil vom 21. Dezember 2010, a.a.O., Rn. 50).
  • BGH, 24.06.2010 - III ZR 315/09

    Amtshaftung eines Bezirksschornsteinfegers: Beachtlichkeit einer auf Grund ihrer

  • VG Berlin, 04.09.2014 - 10 K 98.10

    Übertragung von Zuteilungsansprüchen

    Davon abgegrenzt werden bloße Chancen und Verdienstmöglichkeiten, die nicht dem eigentumsrechtlich geschützten Bestand des Betriebes zuzuordnen sind (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Juni 2011 - OVG 12 B 49.09 - Rz. 28 m. w. N.; zitiert nach juris).

    Das gilt insbesondere in den Fällen, in denen die objektiv unrichtige Rechtsanwendung eine Vorschrift betrifft, deren Inhalt - bezogen auf den zur Entscheidung stehenden Einzelfall - zweifelhaft sein kann und noch nicht durch höchstrichterliche Rechtsprechung klargestellt ist (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Juni 2011 - OVG 12 B 49.09 - Rz 32, m.w.N.; zitiert nach juris).

    Eine aus einer nicht erfolgten (Mehr)Zuteilung resultierende Verletzung von Art. 14 GG kann nur dann angenommen werden, wenn die kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen nicht ausreichend war, um den durch die Pflicht zur Abgabe von Emissionsberechtigungen begründeten Eingriff angemessen ausgleichen zu können (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Juni 2011 - OVG 12 B 49.09 - siehe auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Juni 2012 - 7 B 60.11 - jeweils zitiert nach juris).

  • VG Berlin, 24.02.2017 - 10 K 320.16

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung

    Das gilt insbesondere in den Fällen, in denen die objektiv unrichtige Rechtsanwendung eine Vorschrift betrifft, deren Inhalt - bezogen auf den zur Entscheidung stehenden Einzelfall - zweifelhaft sein kann und noch nicht durch höchstrichterliche Rechtsprechung klargestellt ist (vgl. dazu Urteil der Kammer vom 04. September 2014 - 10 K 98.10 -, Rn. 57, und OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Juni 2011 - OVG 12 B 49.09 - Rz 32, m.w.N. - beide zitiert nach juris).

    Es muss dabei in die Substanz des Eigentums eingegriffen worden sein, bloße Chancen und Verdienstmöglichkeiten werden nicht geschützt (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Juni 2011 - OVG 12 B 49.09 - Rz. 28 m. w. N.; zitiert nach juris).

  • BVerwG, 20.03.2013 - 7 C 5.13

    Bestimmung des Streitwerts im Rechtsmittelverfahren nach den Anträgen des

    Die sich für sie ergebende Bedeutung dieses Begehrens wird durch das Produkt aus dem börsennotierten Preis eines Zertifikats am nach § 40 GKG maßgebenden Tag der Einlegung der Revision ... und der Zahl der begehrten Emissionsberechtigungen ... abgebildet ... Der Börsenpreis spiegelt trotz seiner Schwankungen das wirtschaftliche Interesse an einer Emissionsberechtigung realistischer wieder als ein gegriffener pauschaler Marktwert (so OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Juni 2011 - OVG 12 B 49.09 - juris Rn. 40 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.04.2016 - 12 B 31.14

    Emissionshandelsrecht; Handelsperiode 2008-2012; Mehrzuteilung von

    Von offensichtlicher Aussichtslosigkeit ist auszugehen, wenn ohne eine ins Einzelne gehende Prüfung erkennbar ist, dass der behauptete zivilrechtliche Anspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt besteht (BVerwG, Urteile vom 30. Juni 2004 - 4 C 1.03 - BVerwGE 121, 169, 171 und vom 21. Dezember 2010, a.a.O., Rn. 49 f.; Urteil des Senats vom 21. Juni 2011 - OVG 12 B 49.09 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 22.05.2013 - 7 KSt 5.13

    Streitwert; Streitigkeiten über die Zuteilung von Emissionsberechtigungen

    Der Senat hat schon mit Beschluss vom 21. Februar 2013 - BVerwG 7 C 18.11 - (UA S. 22 f.) ausgeführt, dass der Börsenpreis das wirtschaftliche Interesse an einer Emissionsberechtigung trotz seiner Schwankungen realistischer widerspiegelt als ein gegriffener pauschaler Marktwert (so OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Juni 2011 - OVG 12 B 49.09 - juris Rn. 40 ).
  • BVerwG, 15.03.2013 - 7 KSt 2.13

    Streitigkeit über Zuteilung von Emissionsberechtigungen; Festsetzung des Wertes

    Der Börsenpreis spiegelt trotz seiner Schwankungen das wirtschaftliche Interesse an einer Emissionsberechtigung realistischer wider als ein gegriffener pauschaler Marktwert (so OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Juni 2011 - OVG 12 B 49.09 - juris Rn. 40 ).
  • VG Berlin, 07.09.2011 - 10 K 259.09

    Zuteilung von weiteren Emissionsberechtigungen

    Auch eine Verletzung des Eigentumsgrundrechtes der Klägerin aus Art. 14 Abs. 1 GG durch die angegriffene Zuteilungsentscheidung lässt sich daher angesichts ihrer erheblichen Überausstattung mit Emissionsberechtigungen nicht feststellen (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Juni 2011 - OVG 12 B 49.09 -, S. 10 ff. der Urteilsabschrift).
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