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   OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2013 - 10 N 72.11   

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https://dejure.org/2013,16328
OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2013 - 10 N 72.11 (https://dejure.org/2013,16328)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.06.2013 - 10 N 72.11 (https://dejure.org/2013,16328)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Juni 2013 - 10 N 72.11 (https://dejure.org/2013,16328)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Evidenzkontrolle im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren - hier: Werbeanlage

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 10 Abs 2 S 3 BauO BE, § 58 Abs 1 BauO BE, § 64 BauO BE, § 64a BauO BE, § 15 BauNVO, Art 103 GG
    Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren; Sachbescheidungsinteresse; Evidenzkontrolle von nicht zum Prüfprogramm gehörenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften; störende Häufung von Werbeanlagen; Verfahrensrüge; Anspruch auf rechtliches Gehör; Äußerungsmöglichkeit zu ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Baugenehmigungsantrags wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses im vereinfachten Genehmigungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Baugenehmigungsantrags wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses im vereinfachten Genehmigungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2013 - 10 N 72.11
    Der Rechtsuchende muss die nach Lage der Sache gegebenen prozessualen Möglichkeiten ausschöpfen, um sich das rechtliche Gehör zu verschaffen, wenn er dessen Verletzung mit Erfolg rügen will (BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 1987 - 2 BvR 314/86 -, BVerfGE 74, 220, juris Rn. 14).
  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Verletzung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2013 - 10 N 72.11
    Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062, juris; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 14. März 2012 - OVG 10 N 34.10 -, juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2007 - 2 N 228.05

    Abstandsflächen bei großflächigen Werbeanlagen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2013 - 10 N 72.11
    Dabei wurde im Hinblick auf die besondere technische Ausstattung der beleuchteten großflächigen Werbeanlage ein Zuschlag gemacht (vgl. dazu näher OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 23. Februar 2007 - OVG 2 N 228.05 - LKV 2007, 478, juris Rn. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2010 - 2 S 99.09

    Beseitigung einer im vereinfachten Verfahren genehmigten Werbetafel

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2013 - 10 N 72.11
    Eine Evidenzkontrolle auf Mängel außerhalb des Prüfprogramms des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens ist der Baurechtsbehörde innerhalb ihrer Zuständigkeit nach § 58 Abs. 1 BauO Bln nicht verwehrt, denn die Beschränkung des Prüfungsumfangs bedeutet lediglich, dass die Vereinbarkeit mit sonstigen Vorschriften in einem solchen Verfahren nicht Gegenstand der sachlichen Bescheidung sein kann, schränkt aber die weitergehenden Befugnisse der Baurechtsbehörden nach § 58 Abs. 1 BauO Bln nicht ein (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 23. Juni 2010 - OVG 2 S 99.09 -, NVwZ-RR 2010, 794, juris 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 10 N 34.10

    Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich; Gewerbebetrieb;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2013 - 10 N 72.11
    Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062, juris; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 14. März 2012 - OVG 10 N 34.10 -, juris Rn. 3).
  • OVG Hamburg, 30.03.2011 - 2 Bf 374/06

    Baugenehmigungsverfahren - bauordnungsrechtliche Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2013 - 10 N 72.11
    Dies ist dann der Fall, wenn ohne eine ins Einzelne gehende Prüfung erkennbar ist, dass das Vorhaben wegen entgegenstehender sonstiger öffentlich-rechtlicher Vorschriften offensichtlich nicht verwirklicht werden darf (Evidenzkontrolle) (vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 22. Oktober 2008 - 8 A 10942.08 -, juris Ls.2; Hamburgisches OVG, Urteil vom 30. März 2011 - 2 Bf 374/06 -, juris Rn 53; Knuth in: Wilke/Dageförde/Knuth/Meyer/Broy-Bülow, BOBln, 6. Aufl. 2008, § 64 Rn. 15; Otto, BbgBO, 3. Aufl. § 57 Rn. 9 jeweils m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 09.11.2015 - 1 A 317/14

    Baugenehmigung, vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, eingeschränktes

    21 In der Rechtsprechung des Senats (u. a. Urt. v. 11. September 2013 - 1 A 805/11 -, n. v.) ist es allerdings anerkannt, dass die Bauaufsichtsbehörde die Erteilung einer Baugenehmigung nach § 63 Satz 1 SächsBO wegen mangelnden Sachbescheidungsinteresses ausnahmsweise auch dann ablehnen kann, wenn ein Verstoß gegen eine nicht zum eingeschränkten Prüfprogramm gehörende Vorschrift offensichtlich ist, und das Vorhaben somit dauerhaft nicht verwirklicht werden könnte (ebenso für das jeweilige Landesrecht OVG NRW, Beschl. v. 12. Januar 2015 - 2 B 1386/14 -, juris Leitsatz 2; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21. Juni 2013 - OVG 10 N 72.11 -, juris Rn. 7; HessVGH, Beschl. v. 24. Mai 2012 - 3 A 1532/11.Z -, juris Leitsatz 3 und Rn. 9 a. E.; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 22. Oktober 2008 - 8 A 10942/08 -, juris Leitsatz 2 und Rn. 28; BayVGH [26. Senat], Urt. v. 23. März 2006 - 26 B 05.555 -, juris Leitsatz 1 - 3; a. A. BayVGH [2. Senat], Urt. v. 1. Juli 2009 - 2 BV 08.2465 -, juris Rn. 17).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2019 - 5 N 5.19

    Baugenehmigung für Kraftfahrzeug-Stellplätze bei konkurrierender

    Die Klägerin wendet sich nicht gegen die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts, wonach Bauaufsichtsbehörde und Gericht im vereinfachten Genehmigungsverfahren zwar grundsätzlich nicht befugt seien, das gesetzlich vorgegebene Prüfungsprogramm und damit die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung zu erweitern, ausnahmsweise aber die Baugenehmigung wegen eines fehlenden Sachbescheidungsinteresses abgelehnt werden könne, wenn ohne eine ins Einzelne gehende Prüfung erkennbar sei, dass das Vorhaben wegen entgegenstehender sonstiger öffentlich-rechtlicher Vorschriften offensichtlich nicht verwirklicht werden dürfe (vgl. hierzu Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. Juni 2013 - OVG 10 N 72.11 -, juris Rn. 7 ff.).

    Eine Divergenz liegt nicht vor, wenn in der angegriffenen Entscheidung ein in der Rechtsprechung der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO aufgeführten Gerichte aufgestellter Grundsatz lediglich übersehen, übergangen oder in sonstiger Weise nicht richtig angewandt worden ist (vgl. nur Senatsbeschluss vom 10. Juli 2014 - OVG 5 N 27.12 -, juris Rn. 23, m.w.N.).Diesen Anforderungen wird das Zulassungsvorbringen, das Verwaltungsgericht sei vom Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. Juni 2013 - OVG 10 N 72.11 - abgewichen, indem es die Möglichkeit von "gegebenenfalls auch nachträglichen" Auflagen nicht geprüft habe, nicht gerecht.

  • VG Leipzig, 12.05.2015 - 4 K 16/13

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Bauvorbescheides zur Errichtung eines

    Allenfalls bei einem aus denkmalschutzrechtlicher Sicht evident unzulässigen Vorhaben könnte bereits ein begehrter Vorbescheid mangels Sachbescheidungsinteresse versagt werden (vgl. zum Fehlen des Sachbescheidungsinteresses in Evidenzfällen: zuletzt OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21.6.2013 - OVG 10 N 72.11 -, Rn. 7 m. w. N.; Kober, a. a. O., § 75 Rn. 14).
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