Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2012 - 11 S 38.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,38890
OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2012 - 11 S 38.12 (https://dejure.org/2012,38890)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.11.2012 - 11 S 38.12 (https://dejure.org/2012,38890)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. November 2012 - 11 S 38.12 (https://dejure.org/2012,38890)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,38890) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 16 BImSchG, § 6 Abs 2 S 1 BauO BB, § 6 Abs 5 S 2 BauO BB, § 6 Abs 9 BauO BB, § 60 Abs 1 S 1 BauO BB
    Kenntniserlangung eines Rechtsanwalts vom Zugang eines Schriftstücks; Schutzziele des nachbarschützenden Abstandsflächenrechts im landwirtschaftlichen Außenbereich; Aufgabe der Zielsetzung weitgehenden Ausschlusses behördlicher Abweichungsentscheidungen; geplante eigene ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 16 BImSchG, § 6 Abs 2 S 1 BauO BB, § 6 Abs 5 S 2 BauO BB, § 6 Abs 9 BauO BB, § 60 Abs 1 S 1 BauO BB, § 146 Abs 4 VwGO, § 147 Abs 1 S 1 VwGO, § 5 Abs 2 VwZG, § 418 ZPO
    Windkraftanlagen; Abstandsflächenreduzierung; Abweichung von bauordnungsrechtlicher Abstandsfläche; Besonderheiten von WKA; Schutzziele; geschützte nachbarliche Interessen; geplante eigene WKA; derzeitige Unzulässigkeit der Nachbar-WKA; Freihalteinteresse; künftiger ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Windenergie: Abweichung von den Abstandsvorschriften in Brandenburg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • jurop.org (Kurzinformation)

    Anlagenbau im Außenbereich - Abweichung von Abstandsflächen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 07.10.1993 - 4 B 166.93

    Verwaltungszustellung - Empfangsbekenntnis - Gegenbeweis - Beweislast

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2012 - 11 S 38.12
    Jedoch hat die Antragstellerin den durch das Empfangsbekenntnis über die vereinfachte Zustellung an einen Rechtsanwalt gemäß § 5 Abs. 2 VwZG begründeten (vollen) Beweis über das Datum der Zustellung gemäß § 418 Abs. 1 ZPO wie erforderlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 1993 - 4 B 166/93 -, juris Rz. 7 f.) durch den Beweis der Unrichtigkeit dieses (Eingangs-)Datums nach § 418 Abs. 2 ZPO zur Überzeugung des Senats widerlegt.

    Denn die Möglichkeit vereinfachter Zustellung nach § 5 Abs. 2 VwZG berücksichtigt gerade die "besondere Stellung des Rechtsanwalts als Organ der Rechtspflege" und damit die Annahme, dass durch Rechtsanwälte "Urkunden, die einen amtlichen Vorgang betreffen, mit besonderer Sorgfalt behandelt werden" (BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 1993, a.a.O., Rz. 7).

  • BVerwG, 24.05.1984 - 3 C 48.83

    Feststellung von Schäden an Gegenständen einer Berufsausübung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2012 - 11 S 38.12
    Dass es für die Wirksamkeit bzw. das Datum der (vereinfachten) Zustellung an einen Rechtsanwalt nicht auf den Eingang in dessen Kanzlei, sondern darauf ankommt, dass dieser "von dem Zugang des zuzustellenden Schriftstücks Kenntnis erlangt und bereit ist, die Zustellung entgegenzunehmen", entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1984 - 3 C 48.83 -, juris Rz. 21 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2012 - 11 S 38.12
    Ist der Abwägungsprozess jedoch noch gänzlich offen, weil noch kein Planungsstand erreicht ist, der die Prognose nahe legt, dass die ins Auge gefasste planerische Aussage Eingang in die endgültige Fassung des Raumordnungsplans finden wird (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2005 - 4 C 5.04 -, juris Rz. 29 f.) - so im Übrigen bezogen auf den Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming 2020 ausdrücklich das Urteil des Senats vom 30. August 2012 (OVG 11 B 4.11 -, juris Rz. 62) -, fehlt es erst recht an einer verbindlichen Vorgabe im Sinne des § 3 Abs. 2 ROG, die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB für den derzeit gültigen FlNPl auslösen könnte.
  • OLG Jena, 17.08.2011 - 4 U 144/11

    Gehörsverletzung: Beginn der Einlegungsfrist für die Anhörungsrüge; Pflicht zur

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2012 - 11 S 38.12
    Der seitens der Beigeladenen weiterhin für seine Rechtsauffassung zitierte Beschluss des Thüringischen OLG vom 17. August 2011 zu 4 U 144/11 betrifft ebenfalls eine gänzliche andere Fallkonstellation.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2007 - 11 S 21.07

    Schutz von Windkraftanlagen vor Windabschattungen durch benachbarte

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2012 - 11 S 38.12
    Dies entspricht im Übrigen aber auch der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 6. Juli 2007 zu OVG 11 S 21.07 - Beschlussabdruck Seite 7 Absatz 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2012 - 11 B 4.11

    Verpflichtungsklage; Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2012 - 11 S 38.12
    Ist der Abwägungsprozess jedoch noch gänzlich offen, weil noch kein Planungsstand erreicht ist, der die Prognose nahe legt, dass die ins Auge gefasste planerische Aussage Eingang in die endgültige Fassung des Raumordnungsplans finden wird (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2005 - 4 C 5.04 -, juris Rz. 29 f.) - so im Übrigen bezogen auf den Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming 2020 ausdrücklich das Urteil des Senats vom 30. August 2012 (OVG 11 B 4.11 -, juris Rz. 62) -, fehlt es erst recht an einer verbindlichen Vorgabe im Sinne des § 3 Abs. 2 ROG, die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB für den derzeit gültigen FlNPl auslösen könnte.
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2004 - 11 LA 107/04

    Vereinfachte Zustellung eines Widerspruchsbescheids an eine Anwaltssozietät;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2012 - 11 S 38.12
    Soweit sich die Beigeladene demgegenüber auf einen Beschluss des OVG Lüneburg vom 27. September 2004 zu 11 LA 107/04 beruft, rechtfertigt das dortige Ergebnis schon deshalb keine andere Beurteilung, weil es mit hier nicht zutreffenden Besonderheiten des konkreten Falls begründet worden ist.
  • VG Halle, 26.04.2016 - 2 A 97/15

    Abweichung von bauordnungsrechtlich geltenden Abstandsflächen bei

    Allerdings gelte das für WKA "in dieser Allgemeinheit nur eingeschränkt: Wegen ihrer untypischen baulichen Eigenart und der von Größe und Zuschnitt nur begrenzt zur Verfügung stehenden Außenbereichsgrundstücke könnten abweichend von dem Regelfall durchaus Abweichungen zulässig sein" (OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 21. November 2012, OVG 11 S 38.12, juris).
  • OLG Jena, 10.01.2014 - 1 UF 247/13

    Kenntniserlangung eines Rechtsanwalts eines Schriftstückes

    Denn aus der Berechtigung zur Entgegennahme von zustellungsbedürftigen Schriftstücken innerhalb einer Anwaltssozietät ergibt sich nicht notwendigerweise auch eine Verpflichtung hierzu (vgl. auch § 53 Abs. 7 BRAO, der dem bestellten Vertreter eines Anwalts lediglich die "anwaltlichen Befugnisse" zuweist; vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.11.2012, Az. OVG 11 S 38.12, Quelle: juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2021 - 11 S 119.20

    Windkraftanlagen; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Nachbarwiderspruch;

    Aus dem von der Beschwerde zitierten Senatsbeschluss vom 21. November 2012 - OVG 11 S 38.12 - zu § 60 Abs. 1 BbgBO a.F. ergibt sich nichts anderes, zumal die konkret zitierte Stelle (juris, Rn. 18) nicht eigene Ausführungen des Senats enthält, sondern nur den Inhalt des (dort angegriffenen) erstinstanzlichen Beschlusses wiedergibt.
  • VG Weimar, 30.09.2014 - 7 E 958/14

    Immissionsschutzrecht

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass es für die Wirksamkeit bzw. das Datum der Zustellung an einen allein bevollmächtigten Rechtsanwalt nicht auf den Eingang in dessen Kanzlei ankommt, sondern darauf, dass dieser von dem Zugang des zuzustellenden Schriftstücks Kenntnis erlangt (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.11.2012 - OVG 11 S 38.12 - juris Rdnr. 10 ff. m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 24.05.1984 - 3 C 48.83 - juris Rdnr. 21 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 17.05.1979 - 2 C 1/79 - juris; dem abweichenden Beschluss des OVG Lüneburg vom 27.09.2004 - 11 LA 107/04 - lagen Besonderheiten jenes konkreten Falls zugrunde, die hier nicht ersichtlich sind).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht