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   OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 11 S 50.08   

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https://dejure.org/2009,5085
OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 11 S 50.08 (https://dejure.org/2009,5085)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.12.2009 - 11 S 50.08 (https://dejure.org/2009,5085)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Dezember 2009 - 11 S 50.08 (https://dejure.org/2009,5085)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Untersagung eines angezeigten Vorhabens zum flächendeckenden Sammeln von Altpapier aus privaten Haushalten mittels Aufstellung und regelmäßiger Leerung sog. "Blauer Tonnen"; Abgrenzung zum Tätigkeitsbild eines Entsorgungsträgers; Verpflichtung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Untersagung eines angezeigten Vorhabens zum flächendeckenden Sammeln von Altpapier aus privaten Haushalten mittels Aufstellung und regelmäßiger Leerung sog. "Blauer Tonnen"; Abgrenzung zum Tätigkeitsbild eines Entsorgungsträgers; Verpflichtung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Aufstellung der Blauen Tonne im Landkreis Prignitz untersagt

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Gewerbliche Altpapiersammlung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Aufstellung der Blauen Tonne untersagt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.06.2009 - 7 C 16.08

    Haushaltsabfall; Abfall zur Verwertung; zur Beseitigung; Überlassungspflicht;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 11 S 50.08
    Sie macht - auch im Hinblick auf das grundsätzliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2009 zum Geschäftszeichen 7 C 16/08 zu § 13 KrW-/AbfG - Folgendes geltend:.

    Dass private Haushaltungen ihren Hausmüll einschließlich seiner verwertbaren Bestandteile (wie z.B. das Altpapier) grundsätzlich dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen müssen und nicht befugt sind, mit der Verwertung Dritte zu beauftragen, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 18. Juni 2009 zum Geschäftszeichen 7 C 16/08 überzeugend dargelegt.

  • OVG Hamburg, 08.07.2008 - 1 Bs 91/08

    Privater Abfallentsorger darf vorläufig Blaue Tonnen zur Altpapiersammlung nicht

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 11 S 50.08
    Denn Adressat einer solchen Anordnung kann - zumindest als Zweckveranlasser - auch derjenige sein, der den Pflichtigen zur Missachtung der Überlassungspflicht veranlasst (vgl. nur OVG Hamburg, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 1 Bs 91/08 -, juris).
  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 11 S 50.08
    Bei der im vorliegenden Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO nur möglichen summarischen, gleichwohl im Hinblick auf die von der Antragstellerin behaupteten Folgen eingehenden Prüfung der Sach- und Rechtslage (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 27. Mai 1996 - 1 BvR 638/96 -, NVwZ 1997, 479 m.w.N.) bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids vom 17. April 2008.
  • VG Hannover, 17.02.2010 - 12 B 5464/09

    Untersagung gewerblicher Altpapiersammlung aus privaten Haushalten mittels

    Ob hier zwischen den privaten Haushalten und der Antragstellerin tatsächlich ein Entsorgungsvertrag hinsichtlich des Altpapiers geschlossen wurde, so wie dies das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom 23.02.2006 (- 12 A 147/04 -, zitiert nach [...]), welches dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 18.06.2009 zugrunde liegt, und das OVG Berlin-Brandenburg in seinem Beschluss vom 21.12.2009 (- 11 S 50.08 -, zitiert nach [...]) jeweils bei ähnlich gelagerten Konstellationen angenommen haben, Kann offen bleiben.

    Das Gericht sieht im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes keine Veranlassung, von der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts abzuweichen (ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21.12.2009 - 11 S 50.08 -, a.a.O.).

    Welche rechtlichen Gestaltungspielräume dem nationalen Gesetzgeber - etwa im Hinblick auf Art. 86 Abs. 2 EGV (seit 01.12.2009 inhaltsgleich: Art. 106 Abs. 2 AEUV) - bleiben, ist umstritten (vgl. zum Streitstand etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21.12.2009 - 11 S 50.08 ; Klett, AbfallR 2009, 279 m.w.N.; Karpenstein, AbfallR 2009, 247; Queitsch, AbfallR 2009, 249; Schmehl, NVwZ 2009, 1262 m.w.N.).".

    Denn Adressat einer solchen Anordnung kann - zumindest als Zweckveranlasser - auch derjenige sein, der den Pflichtigen zur Missachtung der Überlassungspflicht veranlasst (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21.12.2009 - 11 S 50.08 -, a.a.O.).

  • VG Frankfurt/Oder, 30.06.2011 - 5 L 405/10

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Untersagung der gewerblichen Sammlung von

    Denn Adressat einer solchen Anordnung kann - zumindest als Zweckveranlasser - auch derjenige sein, der den Pflichtigen zur Missachtung der Überlassungspflicht veranlasst (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 11 S 50.08, juris Rdnr 27).

    Der Antragsgegner ist allerdings im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass gem. § 13 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG private Haushaltungen ihren Hausmüll einschließlich seiner verwertbaren Bestandteile (wie z.B. das Altpapier) grundsätzlich dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen müssen und nicht befugt sind, mit der Verwertung Dritte zu beauftragen (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2009 - 7 C 16/08, juris Rdnr 18; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 11 S 50.08, juris Rdnr 28).

    Zu berücksichtigen seien aber auch Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit eines bestehenden, flächendeckenden Systems zur regelmäßigen, haushaltsnahen Erfassung von Verkaufsverpackungen nach § 6 Abs. 3 VerpackV (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 11 S 50.08, juris Rdnr 35).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2011 - 20 B 1502/10

    Unzulässigkeit der eigenverantwortlichen Sammlung und Verwertung von Altpapier

    vgl. hierzu Hamb. OVG, Beschluss vom 18. Februar 2011 - 5 Bs 196/10 -, juris; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 21. Dezember 2009 OVG 11 S 50.08 -, juris.

    vgl. hierzu OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 21. Dezember 2009 - OVG 11 S 50.08 -, a. a. O.; VG Oldenburg, Beschluss vom 9. Februar 2010 5 B 3188/09 -, Nds.VBl.

  • VG Halle, 25.03.2014 - 2 A 207/13

    Zuständigkeit der Unteren Abfallbehörde Sachsen-Anhalts im Übergangszeitraum;

    Zwar sei der Kläger nicht Besitzer des Altpapiers, gleichwohl als sogenannter Zweckveranlasser, der die pflichtigen privaten Haushaltungen zur Missachtung ihrer Überlassungspflicht veranlasse, richtiger Adressat der Untersagungsverfügung (unter Verweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Dezember 2009 OVG 11 S 50.08, m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2010 - 10 S 2701/09

    Erledigung einer bestandskräftigen Verfügung durch konsensuales Verhalten

    Welche rechtlichen Gestaltungspielräume dem nationalen Gesetzgeber - etwa im Hinblick auf Art. 86 Abs. 2 EGV (seit 01.12.2009 inhaltsgleich: Art. 106 Abs. 2 AEUV) - bleiben, ist umstritten (vgl. zum Streitstand etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21.12.2009 - 11 S 50.08; Klett, AbfallR 2009, 279 m.w.N.; Karpenstein, AbfallR 2009, 247; Queitsch, AbfallR 2009, 249; Schmehl, NVwZ 2009, 1262 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2011 - 11 S 67.10

    Wertstoffsammelsystem "Gelbe Tonne plus"; Untersagungsanordnung; von privatem

    Anders als die hinsichtlich ihrer Auswirkungen nicht eindeutig absehbare Entwicklung einer neuen, erst aufzubauenden und in Konkurrenz zu einem vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bereits vorgehaltenen Sammelsystem tretenden Sammlung (wie sie etwa dem Beschluss des Senats vom 21. Dezember 2009 - 11 S 50.08 -, zit. nach juris, zugrunde lag), erfordert die Fortdauer eines über Jahre hinweg nicht beanstandeten und "funktionierenden" Systems weder eine Anpassung oder Veränderung der bisherigen Entsorgungsstruktur noch irgendeine Veränderung der bisherigen - diese bekannte Ausgangssituation berücksichtigenden - Planungen.
  • VGH Bayern, 29.03.2012 - 20 ZB 11.2834

    Untersagung einer Altpapiersammlung

    Damit hat der Beklagte öffentliche Interessen geltend gemacht, welcher der Sammlung der Klägerin entgegenstehen (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg vom 21.12.2009 Az.: OVG 11 S 50.08 - Juris).
  • VG München, 28.07.2011 - M 17 K 09.6156

    Gewerbliche Altpapiersammlung

    Es handelt sich dabei um kein Merkmal, welches der Annahme einer verbindlichen Vereinbarung und der Gesamtwürdigung, dass die erstrebte Tätigkeit dem Bild des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers und seiner Drittbeauftragten entspricht, entgegen steht (vgl. hierzu auch OVG Schleswig-Holstein v. 7.12.2010 4 LB 8/09 RdNr. 67 zit. nach juris oder auch OVG Berlin-Brandenburg v. 21.12.2009 11 S 50.08 RdNr. 33 zit. nach juris).
  • VG Düsseldorf, 21.12.2010 - 17 L 1791/10

    Überlassung von Altpapier aus privaten Haushalten an einen im Auftrag einer Stadt

    Zum Teil wird zwar angenommen, Entgeltlichkeit sei nicht Voraussetzung für die Feststellung einer Tätigkeit nach Art eines Entsorgungsträgers, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - OVG 11 S 50.08 -, Rn. 33 (juris); VG München, Beschluss vom 22. Februar 2010 - M 17 S 10.141 -, Rn. 67 (juris).
  • VG Dresden, 16.12.2010 - 3 L 461/10

    Verwaltungsgericht billigt städtisches Verbot von Altpapiersammlungen über die

    Denn Adressat einer solchen Anordnung kann - als Zweckveranlasser - auch derjenige sein, der den Pflichtigen zur Missachtung der Überlassungspflicht veranlasst (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Dezember 2009, Az. OVG 11 S 50.08, [...]).
  • VG Oldenburg, 09.02.2010 - 5 B 3188/09

    Beteiligung einer Abfallbehörde in eigener Sache i.S.d. § 42 Abs. 4

  • VG Düsseldorf, 28.10.2010 - 17 L 1318/10

    Rechtmäßigkeit einer eigenverantwortlichen Sammlung und Verwertung von Altpapier

  • VG Düsseldorf, 15.11.2011 - 17 K 5396/10

    Entscheidungen im Kampf um das Altpapier

  • VG Düsseldorf, 28.10.2010 - 17 L 1330/10

    Für nach § 13 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 KrW-/AbfG durch gewerbliche Sammlung einer

  • VG München, 22.02.2010 - M 17 S 10.141

    Gewerbliche Altpapiersammlung

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