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   OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 22.17   

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OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 22.17 (https://dejure.org/2019,13440)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.05.2019 - 6 A 22.17 (https://dejure.org/2019,13440)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Mai 2019 - 6 A 22.17 (https://dejure.org/2019,13440)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 90 Abs 1 SGB 8, § 10 KitaG BB 2, § 2 Abs 1 KitaG§16Abs2uaV BB, § 17 Abs 2 KitaG BB 2, § 17 Abs 1 KitaG BB 2
    Kalkulation der Elternbeiträge: Berücksichtigung des tatsächlich gezahlten Personalkostenzuschusses

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 47 Abs 1 VwGO, § 90 Abs 1 SGB 8, § 10 KitaG BB 2, § 2 Abs 1 KitaG§16Abs2uaV BB, § 17 Abs 2 KitaG BB 2, § 17 Abs 1 KitaG BB 2, § 16 Abs 2 KitaG BB 2
    Normenkontrollantrag; Kita-Gebührensatzung; Einvernehmen des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe; Rückwirkungsanordnung; Kalkulation der Elternbeiträge; Institutionelle Förderung; Abgabenrechtliches Äquivalenzprinzip; Kommunalabgabengesetz; Betriebskosten; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Normenkontrollanträge gegen mehrere Kita-Beitragssatzungen zurückgewiesen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Normenkontrollanträge gegen mehrere Kita-Beitragssatzungen zurückgewiesen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.05.2018 - 6 A 2.17

    Verfassungsmäßigkeit einer Kita-Gebührensatzung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 22.17
    Dementsprechend ist bei der Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagesbetreuung das Äquivalenzprinzip zu beachten (Urteil des Senats vom 15. Mai 2018 - OVG 6 A 2.17 - Rn. 41 bei juris unter Bezugnahme auf OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. September 2015 - 4 LB 149/13 -, NdsVBl. 2016, S. 82 ff., Rn. 67 bei juris).

    Rechtliche Vorgaben für die Gestaltung der Beitragssätze durch die Länder bzw. Gemeinden sind hierin nicht zu sehen (Urteil des Senats vom 15. Mai 2018 - OVG 6 A 2.17 - Rn. 39 bei juris).

    Der Einwand der Antragstellerin, Gebäudekosten dürften nicht in die Gebührenkalkulation aufgenommen werden, weil nach § 16 Abs. 3 KitaG Bbg die Gemeinde dem Einrichtungsträger das Grundstück einschließlich der Gebäude zur Verfügung stelle und die Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten trage, verkennt, dass § 16 Abs. 3 KitaG Bbg allein das Verhältnis des Einrichtungsträgers zur Gemeinde betrifft, für die Gebührenkalkulation und die Parameter, die dabei einfließen dürfen, jedoch keinerlei Vorgaben enthält (Urteil des Senats vom 15. Mai 2018 - OVG 6 A 2.17 - Rn. 18 bei juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2017 - 6 A 15.15

    Kita-Gebühren sind keine Benutzungsgebühren

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 22.17
    Infolge der Entscheidung des erkennenden Senats am 6. Oktober 2017 - OVG 6 A 15.15 - zur Unzulässigkeit einer Berücksichtigung kalkulatorischer Zinsen hat die Antragsgegnerin eine Kalkulation ohne diesen Posten erstellt und auf dieser Grundlage eine neue Satzung beschlossen (Satzung über die Erhebung und Festsetzung der Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in den Kindertagesstätten der Stadt A... - Elternbeitragssatzung vom 24. Mai 2018, veröffentlicht im Amtsblatt vom 30. Mai 2018).

    Diese umfassen auch die Sachkosten der allgemeinen Verwaltung, die anteilig auf die Verwaltung der Betreuungseinrichtung entfallen (vgl. Urteil des Senats vom 6. Oktober 2017 - OVG 6 A 15.15 - Rn. 32 bei juris).

  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 22.17
    Auch die Nutzer, die die volle Gebühr zahlen, werden nicht zusätzlich voraussetzungslos zur Finanzierung allgemeiner Lasten und vor allem nicht zur Entlastung sozial schwächerer Nutzer herangezogen, sondern nehmen an einer öffentlichen Infrastrukturleistung teil, deren Wert die Gebührenhöhe erheblich übersteigt (BVerfG, Beschluss vom 10. März 1998 - 1 BvR 178/97 -, BVerfGE 97, 332 ff., Rn. 68 bei juris).

    Etwas anderes ergibt sich, anders als die Antragstellerin meint, auch nicht aus den Ausführungen des Bundesfassungsgerichts im Beschluss vom 10. März 1998 - 1 BvR 178/97 - (BVerfGE 97, 32 ff., Rn. 68 bei juris).

  • OVG Niedersachsen, 29.09.2015 - 4 LB 149/13

    Abgabengerechtigkeit; Benutzungsgebühren; berücksichtigungsfähige Kosten;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 22.17
    Dementsprechend ist bei der Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagesbetreuung das Äquivalenzprinzip zu beachten (Urteil des Senats vom 15. Mai 2018 - OVG 6 A 2.17 - Rn. 41 bei juris unter Bezugnahme auf OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. September 2015 - 4 LB 149/13 -, NdsVBl. 2016, S. 82 ff., Rn. 67 bei juris).

    Das gilt selbst dann, wenn man nicht auf die tatsächlichen Gesamtkosten, sondern lediglich auf die nach Abzug der institutionellen Förderung nach § 16 Abs. 2 KitaG Bbg auf den Einrichtungsträger entfallenden anteilsmäßigen rechnerischen Kosten als Bezugsgröße abstellt (vgl. dazu OVG Münster, Urteil vom 9. Juli 2013 - 12 A 1530/12 - Rn. 49 bei juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 29. September 2015 - 4 LB 149/13 - Rn. 67 bei juris).

  • BVerwG, 25.04.1997 - 5 C 6.96

    Festsetzung des Wertes des Gegenstandes einer anwaltlichen Tätigkeit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 22.17
    Der Hinweis der Antragstellerin auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. April 1997 - 5 C 6.96 -, wonach für die Festsetzung der Gebührenhöhe nur solche Umstände maßgeblich seien, die die Jugendhilfeleistung selbst beträfen, steht dieser Annahme nicht entgegen, weil nicht ersichtlich ist, dass die Antragsgegnerin die Jugendhilfeleistung nicht selbst betreffende Kosten kalkulatorisch in Ansatz gebracht hat.
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 22.17
    Eine solche Rückwirkung von Rechtsfolgen muss sich damit vorrangig an den allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen insbesondere des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit messen lassen (BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1986 - 2 BvL 2/83 - BVerfGE 72, 200 ff, Rn. 90 bei juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2013 - 6 B 28.11

    Kindertagesstätte; öffentlich-rechtliche Trägerschaft; Personalkostenzuschuss;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 22.17
    Diese Durchschnittssätze sind nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats bei Einrichtungen der Kindertagesbetreuung in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft aus den jeweiligen Entgeltgruppen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst unter Heranziehung weiterer für die Vergütung relevanter Parameter zu bilden (Urteil vom 23. Januar 2013 - OVG 6 B 28.11 -, Rn. 15 bei juris).
  • BVerwG, 14.10.2015 - 9 C 22.14

    Vergnügungssteuer; Geldspielgeräte; Stückzahlmaßstab; Einspielergebnis;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 22.17
    Sie umfasst aber nicht die Überprüfung nach der Art von - ermessensgeleiteten - Verwaltungsakten mit der Folge, dass zu ermitteln wäre, ob hinreichende Tatsachenermittlungen angestellt worden sind, die die Entscheidung tragen können (BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 9 C 22.14 -, BVerwGE 153, 116 ff., Rn. 13 bei juris; OVG Münster, Urteil vom 5. September 2018 - 12 A 181/17 - Rn. 79 bei juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2013 - 12 A 1530/12

    Ordnungsgemäße Erhebung von Elternbeiträgen für die jugendhilferechtliche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 22.17
    Das gilt selbst dann, wenn man nicht auf die tatsächlichen Gesamtkosten, sondern lediglich auf die nach Abzug der institutionellen Förderung nach § 16 Abs. 2 KitaG Bbg auf den Einrichtungsträger entfallenden anteilsmäßigen rechnerischen Kosten als Bezugsgröße abstellt (vgl. dazu OVG Münster, Urteil vom 9. Juli 2013 - 12 A 1530/12 - Rn. 49 bei juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 29. September 2015 - 4 LB 149/13 - Rn. 67 bei juris).
  • VGH Hessen, 04.03.2014 - 5 C 2331/12

    Freistellung der Halbtagsnutzung von Kindertagesstätten von Kostenbeiträgen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 22.17
    Aus dieser Zweckbestimmung folgt, dass die Gegenleistung für staatliche Leistungen nicht völlig unabhängig von den tatsächlichen Kosten der entgeltpflichtigen Staatsleistung festgesetzt werden dürfen; die Verknüpfung zwischen Kosten und Entgelt-/Gebührenhöhe muss sachgerecht sein (VGH Kassel, Beschluss vom 4. März 2014 - 5 C 2331/12 N. -, ESVGH 64, 211 ff., Rn. 35 bei juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2018 - 12 A 181/17

    Satzungen der Stadt Hagen über Elternbeiträge für Kinderbetreuung sind rechtmäßig

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 20.17

    Zu der Frage, in welcher Höhe der Personalkostenzuschuss des örtlichen Trägers

    In diesem Zusammenhang ist mit Blick auf das Gebot sozialverträglicher Staffelung vorliegend auch zu berücksichtigen, dass die Abschläge von 20 % bzw. 40 % ab dem zweiten bzw. ab dem dritten unterhaltsberechtigten Kind eine erhebliche Entlastung darstellen, die über die in anderen, vom Senat unbeanstandet gebliebenen Satzungen vorgesehenen Abschläge hinausgehen (vgl. etwa Urteil des Senats vom 22. Mai 2019 - OVG 6 A 22.17 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2022 - 6 B 15.21

    Kindertagespflege; Nachträgliche Überprüfung von Beitragsbescheiden;

    Diesen ist ein Gestaltungsspielraum und die Möglichkeit einer vergröbernden und pauschalierten Betrachtung eröffnet (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 19. Januar 2022 - OVG 6 B 16/21 - sowie Urteile vom 6. Oktober 2017 - OVG 6 A 15.15 - Rn. 48, und - OVG 6 B 1.16 -, Rn. 20, vom 22. Mai 2019 - OVG 6 A 6.17 - Rn. 39, - OVG A 20.17 -, Rn. 36, - OVG 6 A 22.17 -, Rn. 55, vom 3. November 2020 - OVG 6 A 9.19 -, Rn. 20).

    Das schließt sowohl Verwaltungs-, als auch Sachkosten und sonstige Gemeinkosten ein (vgl. Senatsurteile vom 6. Oktober 2017 - OVG 6 A 15.15 -, Rn. 32 f.; vom 15. Mai 2018 - OVG 6 A 2.17 -, Rn. 20; vom 22. Mai 2019 - OVG 6 A 6.17 -, Rn. 43, und OVG 6 A 22.17 -, Rn. 44).

  • BVerwG, 28.05.2020 - 5 BN 2.19

    Wirksamkeit einer Kostenbeitragssatzung für Kindertagesstätten

    Dies zeigt sich überdies auch bei Berücksichtigung einer der Beschwerde bekannten Parallelentscheidung des Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 22. Mai 2019 - OVG 6 A 22.17 - UA S. 12), in welcher explizit ausgeführt worden ist, es sei nicht ersichtlich, dass mit den Sachkosten der allgemeinen Verwaltung Kosten, die die Jugendhilfe nicht selbst betreffen, in Ansatz gebracht worden seien.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.01.2021 - 6 B 9.20

    Kalkulation von Elternbeiträgen für kommunale Kindertageseinrichtung

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats ist für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der einer gemeindlichen Elternbeitragsatzung zugrunde liegenden Kalkulation grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Satzungserlasses abzustellen (Senatsurteil vom 22. Mai 2019 - OVG 6 A 22.17 -, Rn. 25 bei juris; s. auch VGH Kassel, Urteil vom 31. Oktober 2003 - 11 N 2952/00 -, ESVGH, 103 ff., Rn. 34 a.E. bei juris).
  • BVerwG, 28.05.2020 - 5 BN 3.19

    Rückwirkende Wirkung des Einvernehmens durch den örtlichen Träger der

    Dies zeigt sich überdies auch bei Berücksichtigung einer der Beschwerde bekannten Parallelentscheidung des Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 22. Mai 2019 - OVG 6 A 22.17 - UA S. 12), in welcher explizit ausgeführt worden ist, es sei nicht ersichtlich, dass mit den Sachkosten der allgemeinen Verwaltung Kosten, die die Jugendhilfe nicht selbst betreffen, in Ansatz gebracht worden seien.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2020 - 6 A 4.19

    Normenkontrolle; Kitasatzung; Einvernehmen mit örtlichem Träger der öffentlichen

    b) Das Äquivalenzprinzip ist im vorliegenden Fall auch dann gewahrt, wenn man nicht auf die tatsächlichen Gesamtkosten, sondern auf die nach Abzug der institutionellen Förderung nach § 16 Abs. 2 KitaG auf den Einrichtungsträger entfallenden anteilsmäßigen rechnerischen Kosten als Bezugsgröße abstellt (vgl. Urteil des Senats vom 22. Mai 2019 - OVG 6 A 22.17 - juris Rn. 32).
  • VG Frankfurt/Oder, 29.06.2023 - 9 K 321/20
    Für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der einer gemeindlichen Elternbeitragsatzung zugrundeliegenden Kalkulation ist dabei grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Satzungserlasses abzustellen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Januar 2021 - OVG 6 B 9.20 -, juris Rn. 26, 27 unter Verweis auf Urteil vom 22. Mai 2019 - OVG 6 A 22.17 -, juris Rn. 25).
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