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   OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2006 - 11 N 62.05   

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https://dejure.org/2006,29307
OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2006 - 11 N 62.05 (https://dejure.org/2006,29307)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.09.2006 - 11 N 62.05 (https://dejure.org/2006,29307)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. September 2006 - 11 N 62.05 (https://dejure.org/2006,29307)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährung einer Ausgleichszahlung für konjunkturelle Flächenstilllegung; Berücksichtigung des Vorbringens der Beteiligten in den Entscheidungsgründen des Gerichts

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5; ; VwGO § 124 a Abs. 4 Satz 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2006 - 11 N 62.05
    Vielmehr wäre es bei dieser Sachlage Aufgabe der Klägerin gewesen, durch förmlichen Beweisantrag eine weitere Sachaufklärung zu beantragen (vgl. zu den Anforderungen an eine Aufklärungsrüge [im Revisionszulassungsrecht] BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261/97 -, NJW 1997, 3328, m.w.N.).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2006 - 11 N 62.05
    Es genügt vielmehr, wenn das Gericht sich mit dem für die Entscheidung erheblichen Kern des Beteiligtenvorbringens in den Entscheidungsgründen auseinandersetzt; im Übrigen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht ihm unterbreitetes Vorbringen auch tatsächlich zur Kenntnis nimmt und berücksichtigt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133, 145; Beschlüsse des erkennenden Senats vom 17. Mai 2006 - OVG 11 RM 2.06 -, 21. Juli 2006 - OVG 11 RN 2.06 - sowie vom 11. September 2006 - OVG 11 RN 1.06 -, sämtlich nicht veröffentlicht).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2006 - 11 N 62.05
    Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163 f.; Senatsbeschluss vom 6. September 2006 - OVG 11 N 101.05 -) und nicht nur die Begründung der angefochtenen Entscheidung oder einzelne Elemente dieser Begründung, sondern auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004, Buchholz 310 § 124 Nr. 33).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2014 - 3 B 1.13

    Subvention; Agrarsubvention; landwirtschaftliche Kulturpflanzen; Stilllegung; -

    Das Verwaltungsgericht bezieht sich insoweit auf einen Beschluss des 11. Senats vom 22. September 2006 (OVG 11 N 62.05, juris Rn. 6).
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