Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 12 B 26.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,7900
OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 12 B 26.10 (https://dejure.org/2012,7900)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.02.2012 - 12 B 26.10 (https://dejure.org/2012,7900)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Februar 2012 - 12 B 26.10 (https://dejure.org/2012,7900)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,7900) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 20 Abs 2 Nr 4 WiPrO, § 130 Abs 1 WiPrO
    Widerruf der Bestellung als vereidigter Buchprüfer - Kundmachung einer gemeinsamen Berufsausübung in der Sozietät

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Vereidigter Buchprüfer; Widerruf der Bestellung; Nichtunterhaltung der vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherung; Nachweis des Versicherungs-schutzes bei gesamtschuldnerischer Haftung; Kundmachung einer gemeinsamen Berufsausübung; gemischte Außensozietät

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.10.2000 - WpSt (R) 1/00

    Scheinsozietät eines Wirtschaftsprüfers

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 12 B 26.10
    Mit der Einfügung des § 44b Abs. 6 WPO hat der Gesetzgeber der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Rechnung getragen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 2000 - WpSt 1/00 - BGHSt 46, 154) und Außensozietäten im Interesse des Mandantenschutzes ausdrücklich auch hinsichtlich der Pflicht zum Nachweis des Versicherungsschutzes gemischten Sozietäten im Sinne des § 44b Abs. 1 WPO gleichgestellt (vgl. BT-Drs. 15/1241, S. 36 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht