Rechtsprechung
OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2009 - 1 S 226.08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Zwangsgeldfestsetzung i.R.e. Untersagung jeglicher Art der Vermittlung von Sportwetten; Sachgerechter Bemessungsmaßstab für die Höhe eines Zwangsgeldes unter Berücksichtigung der von der Fortsetzung eines sehr gewinnträchtigen ...
Kurzfassungen/Presse (3)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Weitere Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts in Sportwettenfällen
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
Private Sportwetten weiterhin verboten
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Private Sportwetten weiterhin verboten
Verfahrensgang
- VG Berlin, 18.11.2008 - 35 A 378.07
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2009 - 1 S 226.08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 20.11.2008 - 10 CS 08.2399
Verbot von Internetwerbung für Glücksspiele
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.1998 - 11 A 10814/97
Kfz-Mechaniker-Handwerk; Androhung; Zwangsgeld; Vollstreckung einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG München, 19.02.2004 - M 22 S 04.542
Rechtmäßigkeit der Untersagung der Vermittlung und Veranstaltung von Sportwetten; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.1993 - 11 A 694/90
Landschaftsschutzrechtliches Wiederherstellungsgebot; Ordnungspflicht einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2009 - 1 S 203.08
Poker als Glücksspiel
Die gesetzliche Vorwertung wird vielmehr nur in Frage gestellt, wenn die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides ernstlich zweifelhaft ist (entsprechend § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO), d.h. die Erfolgsaussicht des Rechtsbehelfs in der Hauptsache überwiegend wahrscheinlich ist (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. für IHK-Beitragsbescheid: Beschlüsse vom 25. März 2009 - OVG 1 S 31.09 - für Zwangsgeldfestsetzungsbescheid: Beschluss vom 24. März 2009 - OVG 1 S 226.08 -, letzterer zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).