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   OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2017 - 11 N 129.14   

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https://dejure.org/2017,8805
OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2017 - 11 N 129.14 (https://dejure.org/2017,8805)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.03.2017 - 11 N 129.14 (https://dejure.org/2017,8805)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. März 2017 - 11 N 129.14 (https://dejure.org/2017,8805)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 3 Abs 1 S 1 RdFunkBeitrStVtr BB, § 3 Abs 1 S 3 RdFunkBeitrStVtr BB, § 3 Abs 2 BKleingG, § 1 Abs 1 Nr 2 BKleingG, Art 3 Abs 1 GG
    Rundfunkbeitragserhebung für nicht ganzjährig bewohntes Wochenendhaus; Vergleichbarkeit mit Gartenlauben i.S.d. Bundeskleingartengesetz

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 3 Abs 1 S 1 RdFunkBeitrStVtr BB, § 3 Abs 1 S 3 RdFunkBeitrStVtr BB, § ... 3 Abs 2 BKleingG, § 1 Abs 1 Nr 2 BKleingG, Art 3 Abs 1 GG, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 2 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 113 Abs 1 S 4 VwGO
    Rundfunkbeitrag; nicht ganzjährig bewohnbares Wochenendhaus; keine Gleichstellung mit Gartenlaube i.S.d. Bundeskleingartengesetzes; saisonale Abmeldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.1998 - 10 A 1329/98

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Rechtssache; Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2017 - 11 N 129.14
    Eine Rechtssache weist jedenfalls dann keine besonderen Schwierigkeiten i. S. d. § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (mehr) auf, wenn die Angriffe des Rechtsmittelführers gegen die Würdigung, die die erstinstanzliche Entscheidung tragen, keinen begründeten Anlass zu Zweifeln an ihrer Richtigkeit geben bzw. sich ohne weiteres im Zulassungsverfahren klären lassen, so dass es der Durchführung eines Rechtsmittelverfahrens nicht bedarf (ständige Rspr. des Senats, vgl. nur Beschluss vom 8. August 2006 - 11 N 20.06 - OVG Brandenburg, Beschluss vom 24. März 2000 - 4 A 173/98 - ebenso OVG Münster, Beschluss vom 31. Juli 1998 - 10 A 1329/98 -, NVwZ 1999, 202 ff).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2017 - 11 N 129.14
    Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163 f.) und nicht nur die Begründung der angefochtenen Entscheidung oder einzelne Elemente dieser Begründung, sondern auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004, Buchholz 310 § 124 Nr. 33).
  • BGH, 17.06.2004 - III ZR 281/03

    Begriff der Kleingartenanlage

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2017 - 11 N 129.14
    Zwar kommt auch die Nutzung eines Kleingartens zu Erholungszwecken in Betracht, im Unterschied zu - primär der Erholung dienenden - Ferien- und Wochenendhaussiedlungen darf diese Nutzung nur eine untergeordnete Rolle spielen (vgl. BGH, Urt. v. 17.6.2004 - III ZR 281/03 -, Rn. 14 ff, juris).
  • VG Leipzig, 12.08.2016 - 1 K 1691/15

    Rechtmäßige Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen für ein Wochenendhaus

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2017 - 11 N 129.14
    Würde somit allein schon die fehlende dauerhafte Bewohnbarkeit zur analogen Anwendung des § 3 Abs. 1 Satz 3 RBStV führen, hätte dies zur Folge, dass jedes Ferien- und Wochenendhaus hiervon erfasst wäre, was die dargelegte gesetzgeberische Intention, Ferienhäuser grundsätzlich als Wohnungen im Sinne des Rundfunkbeitragsrechts anzusehen, konterkarieren würde (so bereits VG Leipzig, Urteil vom 12. August 2016 - 1 K 1691/15 -, Rn. 30, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2006 - 11 N 20.06
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2017 - 11 N 129.14
    Eine Rechtssache weist jedenfalls dann keine besonderen Schwierigkeiten i. S. d. § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (mehr) auf, wenn die Angriffe des Rechtsmittelführers gegen die Würdigung, die die erstinstanzliche Entscheidung tragen, keinen begründeten Anlass zu Zweifeln an ihrer Richtigkeit geben bzw. sich ohne weiteres im Zulassungsverfahren klären lassen, so dass es der Durchführung eines Rechtsmittelverfahrens nicht bedarf (ständige Rspr. des Senats, vgl. nur Beschluss vom 8. August 2006 - 11 N 20.06 - OVG Brandenburg, Beschluss vom 24. März 2000 - 4 A 173/98 - ebenso OVG Münster, Beschluss vom 31. Juli 1998 - 10 A 1329/98 -, NVwZ 1999, 202 ff).
  • BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 11.16

    Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegen den Inhaber einer Wohnung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2017 - 11 N 129.14
    Nach der nunmehr vorliegenden und vom Senat geteilten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt Urteile vom 25. Januar 2017 - 6 C 11.16 - u.a.) verstößt die Erhebung des wohnungsbezogenen Rundfunkbeitrags unabhängig von der Zahl der Bewohner nicht gegen das Verfassungsgebot der Belastungsgleichheit (a.a.O. Rn. 6).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 55.81

    Anordnung zur Reduzierung der Höhe einer Kleingarten-Laube; Kleingartengebiet

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2017 - 11 N 129.14
    Deshalb dürfen Lauben nicht so dimensioniert und ausgestattet sein, dass sie zu einer regelmäßigen Wohnnutzung, etwa an Wochenenden, einladen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.2.1984 - 4 C 55/81 -, Rn. 15, juris,).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2017 - 11 N 129.14
    Dieser Zulassungsgrund liegt vor, wenn der Rechtsstreit eine entscheidungserhebliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechts- oder Tatfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich in dem erstrebten Rechtsmittelverfahren stellen würde und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer obergerichtlichen Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (vgl. zum Revisionsrecht: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261/97 -, NJW 1997, 3328).
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