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   OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2019 - 10 B 2.15   

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OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2019 - 10 B 2.15 (https://dejure.org/2019,47794)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.10.2019 - 10 B 2.15 (https://dejure.org/2019,47794)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. Oktober 2019 - 10 B 2.15 (https://dejure.org/2019,47794)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 58 Abs 2 VwGO, § 6 Abs 1 BauO BB, § 26 Abs 6 S 1 BauO BB, § 6 Abs 12 S 1 BauO BB 2008, § 6 Abs 10 S 1 Nr 2 BauO BB 2016
    Auslegung eines Schreibens als Widerspruch; Nachbarklage gegen Umbau und Nutzungsänderung eines grenznahen Gebäudeteils

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 58 Abs 2 VwGO, § 6 Abs 1 BauO BB, § 26 Abs 6 S 1 BauO BB, § 6 Abs 12 S 1 ... BauO BB 2008, § 6 Abs 10 S 1 Nr 2 BauO BB 2016, § 70 VwGO, § 30 Abs 7 S 1 BauO BB 2016, § 6 Abs 12 S 2 BauO BB 2008, § 32 Abs 7 S 1 BauO BB, § 6 Abs 9 BauO BB, § 6 Abs 10 BauO BB, § 6 Abs 11 BauO BB, § 6 Abs 5 S 1 BauO BB, § 6 Abs 2 S 1 BauO BB
    Baunachbarstreit; Nutzungsänderung; Wohngebäude; Anbau; Abstellraum (frühere Nutzung); Küche (neue Nutzung); Nachbarwiderspruch; Auslegung eines Schreibens; Widerspruchsfrist; Grundsatz von Treu und Glauben; zuverlässige Kenntnisnahme; Erkennbarkeit des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (26)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2006 - 10 S 7.05

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung für den Umbau und eine

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2019 - 10 B 2.15
    Ausgehend davon kann eine Überschreitung angenommen werden, wenn die durch das in seiner Nutzung geänderte Gebäude geworfenen Abstandsflächen größer sind als diejenigen, die das Bestandsgebäude ausgelöst hat (vgl. Senatsbeschluss vom 14. März 2006 - OVG 10 S 7.05 -, juris Rn. 18).

    Denn eine Nutzungsänderung kann ungeachtet dessen, dass mit ihr an sich keine Veränderungen der Abstandsflächen verbunden sind, die von einem materiell rechtswidrigen Bestandsgebäude ausgehenden nachteiligen Auswirkungen auf die durch die abstandsflächenrechtlichen Vorschriften geschützten Belange der Belichtung, Belüftung und Besonnung des Brandschutzes oder des Wohnfriedens durchaus verstärken (vgl. entsprechend zur Situation einer den abstandsflächenrechtlichen Bestimmungen entsprechenden baulichen Änderung Senatsbeschluss vom 14. März 2006 - OVG 10 S 7.05 -, juris Rn. 18).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.12.2009 - 10 L 21.09

    Vollstreckung aus Bescheidungsurteil; Erlass einer Beseitigungsverfügung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2019 - 10 B 2.15
    Mit diesen Vorschriften sollten bauliche (Nutzungs-)Änderungen bestandsgeschützter Gebäude erleichtert werden, wenn diese schon bisher die erforderlichen Abstandsflächen auf dem eigenen Grundstück nicht einhielten, sich aber durch die bauliche (Nutzungs-)Änderung des Bestandsgebäudes keine neuen nachteiligen Auswirkungen auf das Nachbargrundstück ergeben (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Dezember 2009 - OVG 10 L 21.09 -, juris Rn. 9 unter Hinweis auf die Begründung zu dem Gesetzentwurf zum Zweiten Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung, LT-Drucks. 4/1318 zu Nummer 4, sowie die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Infrastruktur und Raumordnung, LT-Drucks. 4/1777, S. 4; s. dazu auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Mai 2012 - OVG 2 M 68.11 -, S. 5 EA).

    Hierfür ist eine vergleichende Betrachtung der für den Gebäudealtbestand und den geänderten Bestand zu ermittelnden Abstandsflächen vorzunehmen (Senatsbeschluss vom 29. Dezember 2009 - OVG 10 L 21.09 -, juris Rn. 11; zum erforderlichen "Realvergleich" s. zudem OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Mai 2012 - OVG 2 M 68.11 -, S. 5 EA).

  • BVerwG, 11.09.2018 - 4 B 34.18

    Baugenehmigung; Drittwiderspruch; Treu und Glauben; Verfristung; Verwirkung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2019 - 10 B 2.15
    Dann läuft für ihn die Frist des § 70 Abs. 2 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 VwGO für die Erhebung des Widerspruchs von dem Zeitpunkt ab, in dem er zuverlässige Kenntnis von der Genehmigung hätte erlangen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG IV C 2.72 -, juris Rn. 25; Beschlüsse vom 30. Juli 1975 - BVerwG IV B 102.75 -, juris Rn. 2, vom 18. Januar 1988 - BVerwG 4 B 257.87 -, juris Rn. 4, und vom 11. September 2018 - BVerwG 4 B 34.18 -, juris Rn. 9; s. ferner OVG Münster, Urteil vom 4. Dezember 2015 - 7 A 823/14 -, juris Rn. 39; Senatsbeschlüsse vom 7. Juli 2014 - OVG 10 N 141.11 -, S. 3 EA, und vom 29. April 2011 - OVG 10 N 83.08 -, S. 3 f. EA).

    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. September 2018 - BVerwG 4 B 34.18 -, juris Rn. 14).

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2019 - 10 B 2.15
    Dann läuft für ihn die Frist des § 70 Abs. 2 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 VwGO für die Erhebung des Widerspruchs von dem Zeitpunkt ab, in dem er zuverlässige Kenntnis von der Genehmigung hätte erlangen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG IV C 2.72 -, juris Rn. 25; Beschlüsse vom 30. Juli 1975 - BVerwG IV B 102.75 -, juris Rn. 2, vom 18. Januar 1988 - BVerwG 4 B 257.87 -, juris Rn. 4, und vom 11. September 2018 - BVerwG 4 B 34.18 -, juris Rn. 9; s. ferner OVG Münster, Urteil vom 4. Dezember 2015 - 7 A 823/14 -, juris Rn. 39; Senatsbeschlüsse vom 7. Juli 2014 - OVG 10 N 141.11 -, S. 3 EA, und vom 29. April 2011 - OVG 10 N 83.08 -, S. 3 f. EA).

    Sie tragen hierfür die materielle Beweislast (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 30. Juli 2001 - 1 BS 125/01 -, juris Rn. 7; OVG SchlH, Urteil vom 23. November 1994 - 1 L 137/92 -, juris Rn. 40; VG Würzburg, Urteil vom 24. Januar 2013 - W 5 K 11.809 -, juris Rn. 22; Dirnberger, in: Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Werkstand: April 2019, Art. 66 Rn. 548; s. auch BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG IV C 2.72 -, juris Rn. 27).

  • OVG Hamburg, 14.07.2008 - 2 Bf 277/03

    Zustimmung des Nachbarn bei einer Baugenehmigung zur Errichtung eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2019 - 10 B 2.15
    Von einer Teilbarkeit einer Baugenehmigung ist mithin auszugehen, wenn der abtrennbare Teil räumlich-gegenständlich klar abgrenzbar ist und für den verbleibenden Teil der (jedenfalls insofern nachbarrechtskonformen) Baugenehmigung ein sinnvoll nutzbares Vorhaben zurückbleibt, das keine größeren Umplanungen notwendig macht, und der Bauherr das Vorhaben notfalls selbst als teilbar ansieht (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 14. Juli 2008 - 2 Bf 277/03 -, juris Rn. 35; Beschluss vom 17. November 2011 - 2 Bs 177/11 -, juris Rn. 46; OVG Magdeburg, Beschl. v. 10. Oktober 2018 - 2 M 53/18 - juris Rn. 56).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2008 - 2 S 53.08

    Nachbarklage gegen Nutzungsänderung und Erweiterung eines Wochenendhauses

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2019 - 10 B 2.15
    Insoweit kommt es in erster Linie auf solche Maße an, die nach außen (auf dem Vorhabengrundstück und in der näheren Umgebung) wahrnehmbar in Erscheinung treten (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2008 - OVG 2 S 53.08 -, juris Rn. 8 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2018 - 2 M 53/18

    Stopp der Erweiterung des Instituts für Augenheilkunde im Paulusviertel in Halle

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2019 - 10 B 2.15
    Von einer Teilbarkeit einer Baugenehmigung ist mithin auszugehen, wenn der abtrennbare Teil räumlich-gegenständlich klar abgrenzbar ist und für den verbleibenden Teil der (jedenfalls insofern nachbarrechtskonformen) Baugenehmigung ein sinnvoll nutzbares Vorhaben zurückbleibt, das keine größeren Umplanungen notwendig macht, und der Bauherr das Vorhaben notfalls selbst als teilbar ansieht (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 14. Juli 2008 - 2 Bf 277/03 -, juris Rn. 35; Beschluss vom 17. November 2011 - 2 Bs 177/11 -, juris Rn. 46; OVG Magdeburg, Beschl. v. 10. Oktober 2018 - 2 M 53/18 - juris Rn. 56).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2013 - 10 B 4.12

    Nachbarklage vor dem Oberverwaltungsgericht gegen ein Bauvorhaben in der Nähe des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2019 - 10 B 2.15
    Das ist der Fall, wenn die rechtlich unbedenklichen Teile nicht in einem untrennbaren inneren Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Teil stehen, sondern als selbständige Regelungen weiter existieren können, ohne ihren ursprünglichen Bedeutungsgehalt zu verändern (Senatsurteil vom 13. März 2013 - OVG 10 B 4.12 -, juris Rn. 64 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 17.11.2011 - 2 Bs 177/11

    Nachbarwiderspruch gegen die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2019 - 10 B 2.15
    Von einer Teilbarkeit einer Baugenehmigung ist mithin auszugehen, wenn der abtrennbare Teil räumlich-gegenständlich klar abgrenzbar ist und für den verbleibenden Teil der (jedenfalls insofern nachbarrechtskonformen) Baugenehmigung ein sinnvoll nutzbares Vorhaben zurückbleibt, das keine größeren Umplanungen notwendig macht, und der Bauherr das Vorhaben notfalls selbst als teilbar ansieht (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 14. Juli 2008 - 2 Bf 277/03 -, juris Rn. 35; Beschluss vom 17. November 2011 - 2 Bs 177/11 -, juris Rn. 46; OVG Magdeburg, Beschl. v. 10. Oktober 2018 - 2 M 53/18 - juris Rn. 56).
  • BVerwG, 28.04.2009 - 2 A 8.08

    Dienstliche Beurteilung; Widerspruch; Abhilfe; Rücknahme der Beurteilung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2019 - 10 B 2.15
    Im Zweifel sind Erklärungen eines Betroffenen so auszulegen, dass er denjenigen Rechtsbehelf einlegen will, der nach Lage der Sache seinen Belangen entspricht und eingelegt werden muss, um den erkennbar angestrebten Erfolg zu erreichen (BVerwG, Urteil vom 28. April 2009 - BVerwG 2 A 8.08 -, juris Rn. 12; s. dementsprechend auch Dolde/Porsch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Loseblatt-Kommentar, Stand: Oktober 2014, § 69 Rn. 4, zur erforderlichen "erfolgsorientierten" Auslegung zu Gunsten des Bürgers).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2016 - 10 N 24.13

    Beurteilungszeitpunkt für Beseitigungsanordnung; Untergang der Baugenehmigung für

  • VG Würzburg, 24.01.2013 - W 5 K 11.809

    Nachbarklage; nicht genehmigungsbedürftige Anlage; Gebot der Rücksichtnahme,

  • OVG Sachsen, 30.07.2001 - 1 BS 125/01
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2015 - 7 A 823/14

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses im Bereich

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2010 - 10 S 5.10

    "Knaack-Club" unterliegt im Verfahren gegen benachbarte Wohnbebauung in zweiter

  • BVerwG, 18.01.1988 - 4 B 257.87

    Verwirkung - Nachbarliches Abwehrrecht - Betroffener - Rechtsverletzung -

  • BVerwG, 08.11.2010 - 4 B 43.10

    Beurteilungszeitpunkt für Drittschutz; Wirkkraft der Baugenehmigung

  • OVG Thüringen, 26.02.2002 - 1 KO 305/99

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Widerspruch; Treu und

  • BVerwG, 14.06.2011 - 8 B 74.10

    Dürftigkeit; Dürftigkeitseinrede; Erbe; Erbanteil; Erbauseinandersetzung;

  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

  • BVerwG, 30.07.1975 - 4 B 102.75

    Beginn der Widerspruchsfrist des Nachbarn gegen eine Baugenehmigung bei

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2016 - 10 N 45.14

    Baugenehmigung für Änderung einer Biogasanlage; Nachbarklage; maßgeblicher

  • BVerwG, 20.11.1970 - VII C 33.70

    Durchführung eines Vorverfahrens - Auslegung eines Schreibens - Fehlen einer

  • BVerwG, 18.05.1990 - 4 C 49.89

    Genehmigung von Spielhallen

  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 C 25.03

    Rechtsschutzinteresse; planmodifizierende Vereinbarung; Bettenreduzierung;

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.11.1994 - 1 L 137/92

    Unzulässige Rechtsausübung; Rechtsnachfolger; Nachbarrecht

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2023 - 10 N 38.20

    Öffentliches Baurecht: Klage gegen Nutzungsänderung von Garage in Fitnessraum

    Eine Nutzungsänderung erfüllt diese Voraussetzungen, sobald mit ihr erstens die jeder Nutzung eigene tatsächliche Variationsbreite überschritten wird und zweitens der neuen Nutzung unter städtebaulichen Gesichtspunkten eine andere Qualität zukommt (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Oktober 2019 - OVG 10 B 2.15 -, juris Rn. 79).

    Insbesondere wird der Raum durch die genehmigte Nutzungsänderung nicht zu einem "Aufenthaltsraum" (zu einem solchen Fall der Nutzungsänderung eines Abstellraums in eine Küche vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Oktober 2019 - OVG 10 B 2.15 -, juris Rn. 80 f.), der zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt ist (§ 2 Abs. 5 BbgBO) und für den hier der objektive Maßstab der baulichen Voraussetzungen (§ 40 BbgBO a.F.; jetzt: § 47 BbgBO n.F.) nicht erfüllt wäre.

    Zwar kann auch eine bloße Nutzungsänderung ohne eine wesentliche Änderung der Bausubstanz eines Gebäudes eine abstandsflächenrechtliche Neubewertung erfordern, zumal die durch die abstandsrechtlichen Vorschriften geschützten Belange nicht nur die Belichtung, Belüftung und Besonnung sowie den Brandschutz umfassen, sondern sich auch auf den Wohnfrieden erstrecken (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Oktober 2019 - OVG 10 B 2.15 - juris Rn. 92).

  • VG Hamburg, 27.01.2020 - 15 E 5647/19

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die im Rahmen des Projekts "Ottensen macht Platz"

    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner drauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (BVerwG, Beschluss vom 11.9.2018, BVerwG 4 B 34.18, juris Rn. 14 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.10.2019, OVG 10 B 2.15, juris Rn. 69).
  • VG Hannover, 22.06.2021 - 12 B 358/21

    Aufschiebende Wirkung; Baugenehmigung; Bebauungsplan; Einzelhandelsbetrieb;

    Eine Teilbarkeit einer Baugenehmigung kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn das genehmigte Bauvorhaben teilbar ist, sich ein abtrennbarer rechtmäßiger Teil feststellen lässt und auch ohne den abzutrennenden Teil ein sinnvolles oder dem Willen des Bauherrn entsprechendes Vorhaben übrigbleibt (Nds. OVG, Beschl. v. 06.11.1992 - 1 M 4717/92 -, juris Rn. 12; OVG BB, Beschl. v. 25.08.2020 - OVG 10 N 15/20 -, juris Rn. 12, und Urt. v. 24.10.2019 - OVG 10 B 2.15 -, juris Rn. 96; OVG RP, Beschl. v. 22.11.2019 - 8 A 11277/19 -, juris Rn. 17; Bay. VGH, Beschl. v. 13.03.2019 - 1 ZB 17.1763 -, juris Rn. 3; OVG SA, Beschl. v. 10.10.2018 - 2 M 53/18 -, juris Rn. 56; VGH BW, Urt. v. 20.09.2016 - 11 S 2070/14 -, juris Rn. 53; OVG Hamburg, Beschl. v. 18.06.2015 - 2 Bs 99/15 -, juris Rn. 25; Sächs. OVG, Beschl. v. 13.08.2012 - 1 B 242/12 -, juris Rn. 6 ff.).
  • VG Hannover, 07.07.2021 - 12 B 358/21

    Abänderungsverfahren; Einfriedung; Grenzabstand; Lärmschutzwand; Teilbarkeit

    Die Teilbarkeit einer Baugenehmigung setzt voraus, dass das genehmigte Bauvorhaben teilbar ist, die verschiedenen Teile nicht in einem untrennbaren inneren Zusammenhang miteinander stehen und auch ohne den abzutrennenden Teil ein dem Willen des Bauherrn entsprechendes Vorhaben übrigbleibt (BVerwG, Beschl. v. 26.01.2004 - 4 B 1/04 -, BeckRS 2004, 20747; Nds. OVG, Beschl. v. 06.11.1992 - 1 M 4717/92 -, juris Rn. 12; OVG BB, Beschl. v. 25.08.2020 - OVG 10 N 15/20 -, juris Rn. 12, und Urt. v. 24.10.2019 - OVG 10 B 2.15 -, juris Rn. 96; OVG RP, Beschl. v. 22.11.2019 - 8 A 11277/19 -, juris Rn. 17; Bay. VGH, Beschl. v. 13.03.2019 - 1 ZB 17.1763 -, juris Rn. 3; OVG SA, Beschl. v. 10.10.2018 - 2 M 53/18 -, juris Rn. 56; VGH BW, Urt. v. 20.09.2016 - 11 S 2070/14 -, juris Rn. 53; OVG Hamburg, Beschl. v. 18.06.2015 - 2 Bs 99/15 -, juris Rn. 25; Sächs. OVG, Beschl. v. 13.08.2012 - 1 B 242/12 -, juris Rn. 6 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2020 - 10 S 67.19

    Erteilung einer Nachtragsbaugenehmigung; Abstandsflächen im Innenbereich

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Widerspruch des Beigeladenen vom 6. Mai 2019, der allerdings sowohl das Geschäftszeichen der Baugenehmigung vom 22. Dezember 2016 (60.3.-1093/16) und der 1. Änderung zur Baugenehmigung vom 27. Februar 2019 (60.3-02493/18) angeführt hat, oder jedenfalls der durch den Bevollmächtigten des Beigeladenen am 13. Juni 2019 eingelegte Widerspruch auch hinsichtlich der ursprünglichen Baugenehmigung ein zulässiger Rechtsbehelf eines Dritten ist (vgl. zur Widerspruchsfrist OVG Bln-Bbg, Urteil vom 24. Oktober 2019 - OVG 10 B 2.15 -, juris Rn. 54).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2023 - 10 N 56.20

    Sicherung eines ausreichenden Sozialabstands durch Abstandsflächen; Balkonanbau

    Nach der Rechtsprechung der Baurechtssenate des Oberverwaltungsgerichts gehört zu den Schutzzielen der abstandsflächenrechtlichen Regelungen des § 6 BauO Bln u.a. die Wahrung eines ausreichenden Sozialabstandes (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. April 2017 - OVG 2 B 4.16 - juris Rn. 39; Beschluss vom 19. Juli 2018 - OVG 10 S 52.17 - juris Rn. 20 - "Begrenzung der Einsichtsmöglichkeiten"; Urteil vom 24. Oktober 2019 - OVG 10 B 2.15 - juris Rn. 92 - Wohnfrieden).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2020 - 10 N 15.20

    Baunachbarklage; Baugenehmigung; Errichtung von zwei Balkontürmen an der

    Fehlt eine Teilbarkeit der Baugenehmigung, scheidet ihre teilweise Aufhebung im Gerichtsverfahren aus (Senatsurteile vom 13. März 2013 - OVG 10 B 4.12 - juris Rn. 64 und vom 24. Oktober 2019 - OVG 10 B 2.15 -, juris Rn. 96 in denen die Baugenehmigungen vollständig aufgehoben wurden m.w.N.).
  • VG Trier, 19.11.2020 - 2 K 1123/20

    Trier: Beitragsstreit Landesärztekammer

    Ein solches Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn der Erfolg der jeweiligen Klage die Rechtsstellung des Klägers nicht verbessern und ihm insofern offensichtlich keinen zusätzlichen Nutzen im Sinne rechtlicher oder tatsächlicher Vorteile bringen würde (s. etwa: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Oktober 2019 - OVG 10 B 2.15 -, juris, Rn. 71 mit Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2011 - 8 B 74/10 -, juris, Rn. 11).
  • VG Gelsenkirchen, 19.03.2020 - 9 L 39/20

    Baugenehmigung Grenzbebauung Länge Gesamtlänge Winkel Grundstücksgrenze

    vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Oktober 2019 - OVG 10 B 2.15 -, juris Rn. 96, Urteil vom 13. März 2013 - OVG 10 B 4.12 -, juris Rn. 64 m.w.N.
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