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   OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2011 - 60 PV 3.11   

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OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2011 - 60 PV 3.11 (https://dejure.org/2011,13082)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.08.2011 - 60 PV 3.11 (https://dejure.org/2011,13082)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. August 2011 - 60 PV 3.11 (https://dejure.org/2011,13082)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 79 Abs 2 S 4 PersVG BE, § 87 Nr 1 PersVG BE, § 75 Abs 1 Nr 1 BPersVG, § 14 Abs 3 AÜG, § 14 Abs 4 AÜG
    Personalrat; Mitbestimmung; Einstellung; Eingliederung; Übernahme; Leiharbeitnehmer; Arbeitnehmerüberlassung; Ersatz für zeitweilig arbeitsunfähig erkrankten Stammbeschäftigten; "gespaltener" Arbeitgeber bei Arbeitnehmerüberlassung; vorübergehende und geringfügige ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 79 Abs 2 S 4 PersVG BE, § 87 Nr 1 PersVG BE, § 75 Abs 1 Nr 1 BPersVG, § 14 Abs 3 AÜG, § 14 Abs 4 AÜG, § 8 Abs 1 SGB 4, § 81 Abs 1 SGB 9, § 82 S 1 SGB 9
    Personalrat; Mitbestimmung; Einstellung; Eingliederung; Übernahme; Leiharbeitnehmer; Arbeitnehmerüberlassung; Ersatz für zeitweilig arbeitsunfähig erkrankten Stammbeschäftigten; "gespaltener" Arbeitgeber bei Arbeitnehmerüberlassung; vorübergehende und geringfügige ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Mitbestimmung im Hinblick auf die Beschäftigung eines Leiharbeitnehmers im öffentlichen Dienst

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Beschäftigung eines Leiharbeitnehmers im Öffentlichen Dienst des Landes Berlin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Beschäftigung eines Leiharbeitnehmers im Öffentlichen Dienst des Landes Berlin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 03.02.1993 - 6 P 28.91

    Personalvertretung - Abrufkräfte - Zustimmungsantrag - Einheitliches

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2011 - 60 PV 3.11
    Ist eine vereinzelte Beschäftigung von Anfang an auf längstens zwei Monate befristet, so besteht eine Vermutung dafür, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, unter denen eine Mitbestimmung ausnahmsweise nicht gegeben ist (vgl. Beschlüsse vom 27. November 1991 - BVerwG 6 P 15.90 -, juris Rn. 16, und vom 3. Februar 1993 - BVerwG 6 P 28.91 -, juris Rn. 21 ff.).

    Im Hinblick auf Sinn und Zweck des § 87 Nr. 1 PersVG Berlin, wonach durch die Beteiligung des Personalrats an der Einstellung von Beschäftigten in erster Linie die kollektiven Interessen der von ihm vertretenen Beschäftigten, die in der Dienststelle bereits als Arbeitnehmer tätig sind, gewahrt werden sollen (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Februar 1993 - BVerwG 6 P 28.91 -, juris Rn. 25), käme beispielsweise bei auf regelmäßige Wiederholung angelegten Anlässen für Aushilfsbeschäftigungen eine Benachteiligung der Mitarbeiter der Dienststelle in Betracht, wenn etwa der Dienststellenleiter gezielt befristete Arbeitsverträge abschließt, um dadurch die Schaffung neuer Arbeitsplätze oder die Anhebung vorhandener Planstellen zu umgehen.

    Alles Weitere ist allein eine Frage der Stichhaltigkeit etwaiger Zustimmungsverweigerungsgründe (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Februar 1993, a.a.O., Rn. 26).

    Für seine Gegenansicht kann sich der Antragsteller nicht mit Erfolg auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Februar 1993 (- BVerwG 6 P 28.91 -, juris) berufen.

  • BVerwG, 27.11.1991 - 6 P 15.90

    Personalvertretung - Einstellung einer Aushilfskraft - Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2011 - 60 PV 3.11
    Ist eine vereinzelte Beschäftigung von Anfang an auf längstens zwei Monate befristet, so besteht eine Vermutung dafür, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, unter denen eine Mitbestimmung ausnahmsweise nicht gegeben ist (vgl. Beschlüsse vom 27. November 1991 - BVerwG 6 P 15.90 -, juris Rn. 16, und vom 3. Februar 1993 - BVerwG 6 P 28.91 -, juris Rn. 21 ff.).

    Auch wenn die Zwei-Monats-Grenze der Regelung über geringfügige Beschäftigungen in § 8 Abs. 1 SGB IV entnommen ist, kommt es auf die dort normierten weiteren Voraussetzungen einer geringfügigen Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherungsrechts, wie die Höhe des Arbeitsentgelts und die nicht-berufsmäßige Ausübung, nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts nicht an (vgl. Beschluss vom 27. November 1991, a.a.O.; ebenso Beschluss vom 25. September 1995 - BVerwG 6 P 44.93 -, juris Rn. 18).

    Dann wäre auch bei derartigen Aushilfsverträgen ein Mitbestimmungsrecht gegeben (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. November 1991 - BVerwG 6 P 15.90 -, juris Rn. 29).

    Der Personalrat kann der geplanten Übernahme eines Leiharbeitnehmers aber auch mit der Begründung widersprechen, dass gerade dessen Beschäftigung rechtswidrig sei oder etwa den Frieden in der Dienststelle stören würde (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. November 1991 - BVerwG 6 P 15.90 -, juris Rn. 29).

  • BVerwG, 07.04.2010 - 6 P 6.09

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern zur

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2011 - 60 PV 3.11
    Dementsprechend tritt bei der Beteiligung des Personalrats an der Übernahme eines Leiharbeitnehmers § 75 Abs. 1 Nr. 1 des Bundespersonalvertretungsgesetzes an die Stelle von § 99 BetrVG (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. April 2010 - BVerwG 6 P 6.09 -, juris Rn. 24).

    Zwar mag die Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Selbständigkeit des Mitbestimmungstatbestandes im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz im Verhältnis zu § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG (vgl. Beschluss vom 7. April 2010, a.a.O., Rn. 24) die Frage nach einer entsprechenden landesrechtlichen Regelung aufwerfen.

    Von dieser einschränkenden Auslegung des Begriffs der "Einstellung" ist das Bundesverwaltungsgericht weder in seiner Entscheidung vom 20. Mai 1992 (BVerwG 6 P 4.90) - dort war nur nach Beschäftigungszeiten von mehr als zwei Monaten gefragt - noch in seiner Entscheidung zu § 14 AÜG vom 7. April 2010 (BVerwG 6 P 6.09) abgerückt, hat sie vielmehr ausdrücklich erwähnt (juris Rn. 26), allerdings unter Hinweis auf die daran vom Bundesarbeitsgericht geäußerte Kritik (z.B. im Beschluss vom 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 -, juris Rn. 34).

  • BVerwG, 20.05.1992 - 6 P 4.90

    Einstellung Leiharbeitnehmer - Mitbestimmungstatbestand

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2011 - 60 PV 3.11
    Es bleibt Sache der Landesgesetzgeber, dies auch im Bereich des ihrer Gesetzgebungskompetenz unterliegenden öffentlichen Dienstes zu gewährleisten (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 1992 - BVerwG 6 P 4.90 -, juris Rn. 21 unter Hinweis auf BT-Drs. 9/847 S. 9).

    Diese rechtlichen Verflechtungen schaffen für die Eingliederung des Leiharbeitnehmers eine hinreichend sichere vertragsrechtliche Grundlage, die es rechtfertigt, auch in solchen Fällen eine mitbestimmungspflichtige Einstellung anzunehmen (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 1992, a.a.O., Rn. 27 ff.).

    Von dieser einschränkenden Auslegung des Begriffs der "Einstellung" ist das Bundesverwaltungsgericht weder in seiner Entscheidung vom 20. Mai 1992 (BVerwG 6 P 4.90) - dort war nur nach Beschäftigungszeiten von mehr als zwei Monaten gefragt - noch in seiner Entscheidung zu § 14 AÜG vom 7. April 2010 (BVerwG 6 P 6.09) abgerückt, hat sie vielmehr ausdrücklich erwähnt (juris Rn. 26), allerdings unter Hinweis auf die daran vom Bundesarbeitsgericht geäußerte Kritik (z.B. im Beschluss vom 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 -, juris Rn. 34).

  • OVG Berlin, 03.04.2001 - 60 PV 17.00

    Mitbestimmungspflichtigkeit kurzzeitiger Beschäftigung von Studienreferendaren

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2011 - 60 PV 3.11
    Der Hilfsantrag zu 1 ist zulässig, weil die Frage, wie der Zwei-Monats-Zeitraum, der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht und der ihr folgenden Senatsrechtsprechung (vgl. Beschluss vom 3. April 2001 - OVG 60 PV 17.00 -, PersV 2003, 72 ff.) vergangen sein muss, bevor aus dem Eintritt eines Beschäftigten in die Dienststelle eine "Einstellung" im Sinne von § 87 Nr. 1 PersVG Berlin wird, zu berechnen ist, zwischen den Verfahrensbeteiligten über den durch Zeitablauf erledigten Fall des Fachangestellten G...hinaus in künftig zu erwartenden Vergleichsfällen streitig ist.

    Der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Begriff der Einstellung in § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG, die im juristischen Schrifttum ebenfalls Kritik erfahren hat (vgl. Heigl/Wahsner, PersR 1991, 113 ff., 120; Schneider, PersR 1992, 225 ff.; Altvater u.a., BPersVG, 7. Aufl., Rn. 23 zu § 75; Richardi u.a., BPersVR, 3. Aufl., Rn. 11 zu § 75; GKÖD V K § 75 Rn. 12b), hat sich der erkennende Senat für die Auslegung desselben Begriffs in § 87 Nr. 1 PersVG Berlin angeschlossen (vgl. Beschluss vom 3. April 2001 - OVG 60 PV 17.00 - PersV 2003, 72 ff.).

  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 3/09

    Mitbestimmung - Einstellung eines Leiharbeitnehmers

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2011 - 60 PV 3.11
    Es mag zutreffen, dass ein Verstoß gegen die Meldepflichten aus §§ 81 Abs. 1 Satz 1 und 2, 82 Satz 1 SGB IX bei der Besetzung eines frei werdenden oder neu geschaffenen Arbeitsplatzes mit einem Leiharbeitnehmer ein Zustimmungsverweigerungsrecht des Personalrats begründet (vgl. Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Juni 2010 - 7 ABR 3/09 -, juris Rn. 27 ff.).
  • OVG Berlin, 23.06.1999 - 60 PV 3.99

    Mitbestimmung des Personalrates bezüglich der Eingruppierung von Lehrkräften;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2011 - 60 PV 3.11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, darf der Dienststellenleiter jedoch die beabsichtigte Maßnahme auch ohne gesetzliche Festlegung der dafür zugelassenen Gründe ausnahmsweise als gebilligt ansehen, wenn die Begründung der Zustimmungsverweigerung offensichtlich außerhalb des jeweiligen Mitbestimmungstatbestandes liegt (vgl. nur Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. November 1994 - BVerwG 6 P 11.93 -, juris Rn. 14, und Beschlüsse des Senats vom 23. Juni 1999 - OVG 60 PV 3.99 -, juris, und vom 14. Januar 2011 - OVG 60 PV 15.09 -, juris Rn. 26).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 60 PV 15.09

    Hochschulrecht, Personalvertretungsrecht: Mitbestimmung des Personalrats nach dem

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2011 - 60 PV 3.11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, darf der Dienststellenleiter jedoch die beabsichtigte Maßnahme auch ohne gesetzliche Festlegung der dafür zugelassenen Gründe ausnahmsweise als gebilligt ansehen, wenn die Begründung der Zustimmungsverweigerung offensichtlich außerhalb des jeweiligen Mitbestimmungstatbestandes liegt (vgl. nur Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. November 1994 - BVerwG 6 P 11.93 -, juris Rn. 14, und Beschlüsse des Senats vom 23. Juni 1999 - OVG 60 PV 3.99 -, juris, und vom 14. Januar 2011 - OVG 60 PV 15.09 -, juris Rn. 26).
  • BVerwG, 30.11.1994 - 6 P 11.93

    Personalrat - Mitbestimmung bei Angestelltenkündigung - Probearbeitsverhältnis -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2011 - 60 PV 3.11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, darf der Dienststellenleiter jedoch die beabsichtigte Maßnahme auch ohne gesetzliche Festlegung der dafür zugelassenen Gründe ausnahmsweise als gebilligt ansehen, wenn die Begründung der Zustimmungsverweigerung offensichtlich außerhalb des jeweiligen Mitbestimmungstatbestandes liegt (vgl. nur Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. November 1994 - BVerwG 6 P 11.93 -, juris Rn. 14, und Beschlüsse des Senats vom 23. Juni 1999 - OVG 60 PV 3.99 -, juris, und vom 14. Januar 2011 - OVG 60 PV 15.09 -, juris Rn. 26).
  • BVerwG, 30.08.1985 - 6 P 20.83

    Zur Beteiligung des Personalrates bei der Einrichtung von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2011 - 60 PV 3.11
    Der Personalrat kann seinen Antrag auf Feststellung, dass eine Maßnahme des Dienststellenleiters mitbestimmungspflichtig sei, auf das Recht aus einem bestimmten Mitbestimmungstatbestand beschränken (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 1985 - BVerwG 6 P 20.83 -, juris Rn. 17, vom 25. August 1986 - BVerwG 6 P 16.84 -, juris Rn. 14 f. und vom 13. August 1992 - BVerwG 6 P 20.91 -, juris Rn. 23).
  • BVerwG, 13.08.1992 - 6 P 20.91

    Betriebsrat - Zeiterfassungsgerät

  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 59/03

    Mitbestimmung bei Änderung der vertraglichen Arbeitszeit

  • BVerwG, 25.08.1986 - 6 P 16.84

    Beschwer des Rechtsmittelführers im Fall einer von der Vorinstanz anders

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10

    Dreiteilungsmethode

  • BVerwG, 25.09.1995 - 6 P 44.93

    Personalvertretung - Beschäftigteneigenschaft - Zuerkennung

  • BVerwG, 23.06.2010 - 6 P 8.09

    Informationsrecht des Personalrates; betriebliches Eingliederungsmanagement;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2017 - 60 PV 6.16

    Art und Umfang der Unterrichtung des Personalrats über die amtsärztlichen

    Einem Schweigen des Personalrats bis zum Ablauf der Zwei-Wochen-Frist steht der Fall unbeachtlicher Einwendungen gleich (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 25. Mai 2016 - OVG 60 PV 11.15 -, juris Rn. 17, vom 8. Oktober 2015 - OVG 60 PV 4.15 -, juris Rn. 35 ff., vom 13. Juni 2013 - OVG 60 PV 15.12 -, juris Rn. 25 und vom 25. August 2011 - OVG 60 PV 3.11 -, juris Rn. 46 ff. unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, z.B. Beschluss vom 30. November 1994 - BVerwG 6 P 11.93 -, juris Rn. 14, und allgemein Beschluss vom 16. Juni 2000 - BVerwG 6 P 6.99 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 25.04.2012 - 6 PB 24.11

    Personalvertretungsrecht; Einsatz von Leiharbeitnehmern; Einstellung von

    PVL Berlin OVG Berlin-Brandenburg - 25.08.2011 - AZ: OVG 60 PV 3.11.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2015 - 60 PV 4.15

    Änderung der Arbeitszeiten der Beschäftigten der Zentralen Aufnahmestelle für

    Nach ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. Beschluss vom 13. Juni 2013 - OVG 60 PV 15.12 -, juris Rn. 25 und Beschluss vom 25. August 2011 - OVG 60 PV 3.11 -, juris Rn. 46 ff. unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Beschluss vom 30. November 1994 - BVerwG 6 P 11.93 -, juris Rn. 14; allgemein Beschluss vom 16. Juni 2000 - BVerwG 6 P 6.99 - juris Rn. 25) ist eine Verweigerung der Zustimmung zu einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme auch ohne gesetzliche Festlegung der dafür zugelassenen Gründe unbeachtlich, wenn die von der Personalvertretung angegebenen Gründe offensichtlich außerhalb der Mitbestimmung liegen; dem Personalrat ist es nicht gestattet, von einer Mitbestimmungsbefugnis zwar in der vorgeschriebenen Form, aber ohne inhaltlichen Bezug zu einem gesetzlichen Mitbestimmungstatbestand Gebrauch zu machen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 60 PV 11.15

    Einstellung; Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit; Badmanager; Berliner

    Nach ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 8. Oktober 2015 - OVG 60 PV 4.15 -, juris Rn. 35 ff., vom 13. Juni 2013 - OVG 60 PV 15.12 -, juris Rn. 25 und vom 25. August 2011 - OVG 60 PV 3.11 -, juris Rn. 46 ff. unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Beschluss vom 30. November 1994 - BVerwG 6 P 11.93 -, juris Rn. 14; allgemein Beschluss vom 16. Juni 2000 - BVerwG 6 P 6.99 - juris Rn. 25) ist eine Verweigerung der Zustimmung zu einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme auch ohne gesetzliche Festlegung der dafür zugelassenen Gründe unbeachtlich, wenn die von der Personalvertretung angegebenen Gründe offensichtlich außerhalb der Mitbestimmung liegen; dem Personalrat ist es nicht gestattet, von einer Mitbestimmungsbefugnis zwar in der vorgeschriebenen Form, aber ohne inhaltlichen Bezug zu einem gesetzlichen Mitbestimmungstatbestand Gebrauch zu machen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2014 - 60 PV 8.13

    Geschäftsbedarf des Personalrats; Rechtsanwaltsgebühren;

    Folgeverfahren zu OVG 60 PV 3.11/BVerwG 6 PB 24.11.

    Die Beschwerde hiergegen wies der erkennende Senat mit Beschluss vom 25. August 2011 zurück (OVG 60 PV 3.11): Einem Mitbestimmungsrecht nach § 14 Abs. 3 Satz 1 AÜG stehe entgegen, dass § 14 Abs. 4 AÜG die sinngemäße Anwendung dieses Mitbestimmungstatbestandes für den öffentlichen Dienst nur für den Geltungsbereich des Bundespersonalvertretungsgesetzes anordne und es eine landesrechtliche Erstreckungsanordnung in Berlin nicht gebe.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2011 - 60 PV 2.11

    Mitbestimmung; Einstellung; "gespaltener" Arbeitgeber; von einer gemeinnützigen

    Solche, für die Annahme einer Einstellung hinreichende Rechtsbeziehungen zwischen einem Arbeitnehmer und einem "gespaltenen Arbeitgeber" hat die Rechtsprechung angenommen bei der Leiharbeit (vgl. Beschluss des Senats vom 25. August 2011 - OVG 60 PV 3.11 -, juris Rn. 30 und Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 1992 - BVerwG 6 P 4.90 -, juris Rn. 25, sowie vom 6. September 1995 - BVerwG 6 P 9.93 -, juris Rn. 20 ff.), bei Ein-Euro-Jobs (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. März 2007 - BVerwG 6 P 4.06 -, juris Rn. 11), bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. März 1994 - BVerwG 6 P 24.92 -, juris Rn. 12 ff.) und beim Einsatz von Rot-Kreuz-Schwestern in einem öffentlich-rechtlichen Krankenhaus aufgrund eines Gestellungsvertrages mit der Schwesternschaft (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. August 1997 - BVerwG 6 P 7.95 -, juris Rn. 12 ff. und vom 13. April 2004 - BVerwG 6 PB 2.04 -, juris Rn. 4 f.).

    Ist eine vereinzelte Beschäftigung von Anfang an auf längstens zwei Monate befristet, so besteht eine Vermutung dafür, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, unter denen eine Mitbestimmung ausnahmsweise nicht gegeben ist (vgl. Beschlüsse vom 27. November 1991 - BVerwG 6 P 15.90 -, juris Rn. 16, vom 3. Februar 1993 - BVerwG 6 P 28.91 -, juris Rn. 21 ff., und vom 7. April 2010 - BVerwG 6 P 6.09 - juris Rn. 26; vgl. Beschlüsse des Senats vom 3. April 2001 - OVG 60 PV 17.00 - PersV 2003, 72 ff. und vom 25. August 2011 - OVG 60 PV 3.11 -, juris Rn. 31 ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2015 - 62 PV 15.13

    Gemeinsame Einrichtung; Jobcenter; Zuweisung; hier: Mitbestimmung auch in Bezug

    Ein Ausfall der Mitbestimmung der Personalvertretung der gemeinsamen Einrichtung beträfe lediglich Kurzzeitbeschäftigungen mit einer Dauer von mehr als zwei Monaten, bei der die Einstellung mitbestimmungspflichtig wird (siehe zu dieser Fristregel: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. August 2011 - OVG 60 PV 3.11 - juris Rn. 31 mit Nachweisen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts), bis zu drei Monaten, bei der die Zuweisung noch mitbestimmungsfrei ist (vgl. § 75 Abs. 1 Nr. 4a BPersVG).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2013 - 60 PV 15.12

    Mitbestimmung; außerordentliche Kündigung; Unfall; Alkoholeinfluss;

    Dem folgt der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Beschluss vom 25. August 2011 - OVG 60 PV 3.11 -, juris Rn. 46 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2013 - 60 PV 17.12

    Mitbestimmung; Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur Beschluss vom 30. November 1994 - BVerwG 6 P 11.93 -, juris Rn. 14) und des Senats (vgl. z.B. Beschluss vom 25. August 2011 - OVG 60 PV 3.11 -, juris Rn. 46 ff.) ist aber eine derartige Verweigerung der Zustimmung zu einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme auch ohne gesetzliche Festlegung der dafür zugelassenen Gründe unbeachtlich, wenn die von der Personalvertretung angegebenen Gründe offensichtlich außerhalb des Mitbestimmungstatbestandes liegen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2019 - 60 PV 5.18

    Beschwerde; -begründung; Feststellungsantrag; abstrakter -;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur Beschluss vom 30. November 1994 - BVerwG 6 P 11.93 -, juris Rn. 14) und des Senats (vgl. z.B. Beschluss vom 25. August 2011 - OVG 60 PV 3.11 -, juris Rn. 46 ff.) ist aber eine derartige Verweigerung der Zustimmung zu einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme auch ohne gesetzliche Festlegung der dafür zugelassenen Gründe unbeachtlich, wenn die von der Personalvertretung angegebenen Gründe offensichtlich außerhalb des Mitbestimmungstatbestandes liegen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2018 - 61 PV 9.16

    Mitbestimmung; örtlicher Personalrat; Hauptpersonalrat; Stufenverfahren; nicht

  • VG Minden, 26.03.2015 - 14 K 1202/14

    Mitbestimmung des Personalrates bei der kurzzeitigen Einstellung (4 Wochen) einer

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