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   OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2019 - 11 N 74.18   

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OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2019 - 11 N 74.18 (https://dejure.org/2019,4229)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.02.2019 - 11 N 74.18 (https://dejure.org/2019,4229)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Februar 2019 - 11 N 74.18 (https://dejure.org/2019,4229)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 25 Abs 5 AufenthG 2004, Art 6 GG, § 105 VwGO
    Protokollierung der Aussagen von Zeugen; Eltern-Kind-Beziehung in Patchwork-Familien

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 25 Abs 5 AufenthG, Art 6 GG
    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Zumutbarkeit der Rückkehr der Familie nach Vietnam; Patchwork-Familie; keine schützenswerte Vater-Kind-Beziehung zwischen deutschem Kind und hier lebendem leiblichen Vater; Beweiswürdigung; Verstoß gegen Art. 20 AEUV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2019 - 11 N 74.18
    Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1136) und nicht nur die Begründung der angefochtenen Entscheidung oder nur einzelne Elemente dieser Begründung, sondern auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - BVerwG 7 AV 4/03 -, NVwZ-RR 2004, 542).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2019 - 11 N 74.18
    Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1136) und nicht nur die Begründung der angefochtenen Entscheidung oder nur einzelne Elemente dieser Begründung, sondern auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - BVerwG 7 AV 4/03 -, NVwZ-RR 2004, 542).
  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00

    Zur Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus GG Art 6 Abs 1 u 2 zugunsten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2019 - 11 N 74.18
    Denn das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 231/00 -, juris Rz. 22) zutreffend darauf abgestellt, ob zu dem leiblichen Vater von B... eine der Trennung entgegenstehende schützenswerte Vater-Tochter-Beziehung bestehe, und dies im konkreten Fall verneint.
  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06

    Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2019 - 11 N 74.18
    Hiernach ist ein Ausländer - auch vor dem Hintergrund unterschiedlicher gesetzlicher Verlängerungs- und Verfestigungsregelungen - regelmäßig darauf zu verweisen, seine aufenthaltsrechtlichen Ansprüche aus den Rechtsgrundlagen abzuleiten, die der Gesetzgeber für die spezifischen vom Ausländer verfolgten Aufenthaltszwecke geschaffen hat (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwG, Urteil vom 4. September 2007 - 1 C 43/06 -, juris Rz. 26, und Urteil vom 9. Juni 2009 - 1 C 11/08 -, juris Rz. 13).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2019 - 11 N 74.18
    In solchen Fällen bedarf es der Darlegung gewichtiger Anhaltspunkte, dass das Gericht hinsichtlich entscheidungserheblicher Tatsachen von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist oder seine Beweiswürdigung die Grenze einer objektiv willkürfreien, die Natur- und Denkgesetze sowie allgemeine Erfahrungssätze beachtenden Würdigung überschreitet, beispielsweise auf gedanklichen Lücken oder Ungereimtheiten beruht, und insgesamt Zweifel an der Ergebnisrichtigkeit des Urteils vorliegen (vgl. Urteil des BVerwG vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 -, juris Rz. 27 f.; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Beschluss vom 30. Januar 2019 - OVG 11 N 73.15 -, BA S. 3).
  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2019 - 11 N 74.18
    Hiernach ist ein Ausländer - auch vor dem Hintergrund unterschiedlicher gesetzlicher Verlängerungs- und Verfestigungsregelungen - regelmäßig darauf zu verweisen, seine aufenthaltsrechtlichen Ansprüche aus den Rechtsgrundlagen abzuleiten, die der Gesetzgeber für die spezifischen vom Ausländer verfolgten Aufenthaltszwecke geschaffen hat (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwG, Urteil vom 4. September 2007 - 1 C 43/06 -, juris Rz. 26, und Urteil vom 9. Juni 2009 - 1 C 11/08 -, juris Rz. 13).
  • EuGH, 08.03.2011 - C-34/09

    Die Unionsbürgerschaft gebietet, dass ein Mitgliedstaat es Staatsangehörigen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2019 - 11 N 74.18
    dargelegt, das Verwaltungsgericht habe sich nicht damit auseinandergesetzt, dass nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in den Urteilen vom 8. März 2011 Rs. C-34/09, vom 10. Mai 2017 Rs. C-133/15 und vom 8. Mai 2018 Rs. C-82/16 kein Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union zum Verlassen des Unionsgebiets gezwungen werden dürfe, da hierin eine Verletzung des Kernbestandes der Unionsbürgerschaft nach Art. 20 AEUV liege.
  • EuGH, 06.12.2012 - C-356/11

    O. und S. - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV - Richtlinie 2003/86/EG - Recht auf

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2019 - 11 N 74.18
    Schließlich ist zu berücksichtigen, wer das Sorgerecht für den minderjährigen Unionsbürger innehat und ausübt (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Dezember 2012 - Rs. C-356/11 u.a. (O. und S.) -, juris Rz. 50 ff.; bezogen auf die Erteilung eines Aufenthaltstitels: BVerwG, Urteil vom 30. Juli 2013 - 1 C 15/12 -, juris Rz. 31 ff.).
  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12

    Kind; Unionsbürgerschaft; deutsche Staatsangehörigkeit; Daueraufenthaltsrecht;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2019 - 11 N 74.18
    Schließlich ist zu berücksichtigen, wer das Sorgerecht für den minderjährigen Unionsbürger innehat und ausübt (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Dezember 2012 - Rs. C-356/11 u.a. (O. und S.) -, juris Rz. 50 ff.; bezogen auf die Erteilung eines Aufenthaltstitels: BVerwG, Urteil vom 30. Juli 2013 - 1 C 15/12 -, juris Rz. 31 ff.).
  • EuGH, 10.05.2017 - C-133/15

    Ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes kann als Elternteil eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2019 - 11 N 74.18
    dargelegt, das Verwaltungsgericht habe sich nicht damit auseinandergesetzt, dass nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in den Urteilen vom 8. März 2011 Rs. C-34/09, vom 10. Mai 2017 Rs. C-133/15 und vom 8. Mai 2018 Rs. C-82/16 kein Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union zum Verlassen des Unionsgebiets gezwungen werden dürfe, da hierin eine Verletzung des Kernbestandes der Unionsbürgerschaft nach Art. 20 AEUV liege.
  • EuGH, 08.05.2018 - C-82/16

    K.A. u.a. (Regroupement familial en Belgique) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

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