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   OVG Berlin-Brandenburg, 26.05.2017 - 10 S 4.17   

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https://dejure.org/2017,17673
OVG Berlin-Brandenburg, 26.05.2017 - 10 S 4.17 (https://dejure.org/2017,17673)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.05.2017 - 10 S 4.17 (https://dejure.org/2017,17673)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Mai 2017 - 10 S 4.17 (https://dejure.org/2017,17673)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.05.2017 - 10 S 55.16

    Anforderung an eine wirksame Bekanntgabe; Versetzung eines Polizeivollzugsbeamten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.05.2017 - 10 S 4.17
    Die in § 8 Abs. 2 Bundespolizeibeamtengesetz (BPolBG) vorgesehene Versetzung von Polizeivollzugsbeamten in ein gleichwertiges Amt einer anderen Laufbahn soll verhindern, dass Vollzugsbeamte wegen einer Polizeidienstunfähigkeit im Sinne des § 4 BPolBG regelmäßig in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden und entspricht dem Bedürfnis, auch in Fällen einer Dienstunfähigkeit den vorhandenen Möglichkeiten der Rehabilitation den Vorzug vor einer Versorgung des Beamten zu geben (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 17. Mai 2017 - OVG 10 S 55.16 - EA, S. 6 m.w.N.).

    Anknüpfungspunkt ist die volle Verwendungsfähigkeit bezogen auf die gesamte Breite der Tätigkeit einer Polizeivollzugskraft (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2005 - BVerwG 2 C 4.04 -, juris Rn. 9; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 17. Mai 2017 - OVG 10 S 55.16 -, EA, S. 7; Urteil vom 3. März 2014 - 4 B 45.13 - EA, S.8).

  • BVerfG, 11.07.2014 - 2 BvR 1006/14

    Nichtannahmebeschluss: Anspruch politischer Parteien auf Chancengleichheit bzgl

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.05.2017 - 10 S 4.17
    Droht der Antragstellerin bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in ihren Grundrechten, die durch eine der Klage stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 2 BvR 1006/14 -, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 10.03.2014 - 4 B 45.13

    Städtebauliche Begründung als Voraussetzung für die städtebauliche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.05.2017 - 10 S 4.17
    Anknüpfungspunkt ist die volle Verwendungsfähigkeit bezogen auf die gesamte Breite der Tätigkeit einer Polizeivollzugskraft (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2005 - BVerwG 2 C 4.04 -, juris Rn. 9; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 17. Mai 2017 - OVG 10 S 55.16 -, EA, S. 7; Urteil vom 3. März 2014 - 4 B 45.13 - EA, S.8).
  • BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz gegen die sofortige

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.05.2017 - 10 S 4.17
    Sie macht unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. September 2016 (- 1 BvR 1335/13 -, juris) zum Eilverfahren nach §§ 80 Abs. 5, 80a VwGO gegen die sofortige Vollziehung einer vorzeitigen Besitzanweisung geltend, das Verwaltungsgericht habe im Hinblick auf die Garantie des effektiven Rechtsschutzes nicht beachtet, dass die Prüfungsintensität mit der drohenden Rechtsverletzung steige und das Gericht verpflichtet sei, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen.
  • BVerfG, 24.02.2017 - 2 BvR 2524/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Notariatsreform Baden-Württemberg

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.05.2017 - 10 S 4.17
    Der Beamte braucht grundsätzlich in Ausübung seines Amts nur solche Tätigkeiten zu verrichten, die seinem Status entsprechen (BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2017 - 2 BvR 2524/16 -, juris Rn. 40).
  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 4.04

    Polizeidienstunfähigkeit; Legaldefinition der -; keine Einschränkung der - durch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.05.2017 - 10 S 4.17
    Anknüpfungspunkt ist die volle Verwendungsfähigkeit bezogen auf die gesamte Breite der Tätigkeit einer Polizeivollzugskraft (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2005 - BVerwG 2 C 4.04 -, juris Rn. 9; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 17. Mai 2017 - OVG 10 S 55.16 -, EA, S. 7; Urteil vom 3. März 2014 - 4 B 45.13 - EA, S.8).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2023 - 11 L 1/21

    Zur Entfernung eines Bundespolizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen der

    Anknüpfungspunkt ist die volle Verwendungsfähigkeit bezogen auf die gesamte Breite der Tätigkeit einer Polizeivollzugskraft (vgl. BVerwG, Urt. v. 3. März 2005 - 2 C 4.04 -, zit. nach JURIS, Rdnr. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26. Mai 2017 - OVG 10 S 4.17 -, zit. nach JURIS, Rdnr. 13).
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