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   OVG Berlin-Brandenburg, 27.06.2006 - 1 S 112.05   

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https://dejure.org/2006,29919
OVG Berlin-Brandenburg, 27.06.2006 - 1 S 112.05 (https://dejure.org/2006,29919)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.06.2006 - 1 S 112.05 (https://dejure.org/2006,29919)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - 1 S 112.05 (https://dejure.org/2006,29919)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 03.09.1992 - 11 B 22.92

    Fahrerlaubnisentziehung; Verwaltungsbehörde

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.06.2006 - 1 S 112.05
    Der Betroffene muss eine rechtskräftig gewordene strafgerichtliche Entscheidung mit dem darin festgestellten Sachverhalt gegen sich gelten lassen, soweit sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der tatsächlichen Feststellungen im Strafurteil ergeben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. September 1992 - 11 B 22/92 -, NVwZ-RR 1993, 165).
  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.06.2006 - 1 S 112.05
    Haben die Behörden eines Mitgliedstaats einen Führerschein gemäß Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie ausgestellt, sind die anderen Mitgliedstaaten nicht mehr befugt, die Beachtung der Ausstellungsbedingungen erneut zu prüfen (EuGH, Beschluss vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05 -. Rdn. 27, 29 und 34).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2006 - 1 S 136.05

    Fahrerlaubnisentziehung; EU-Fahrerlaubnis; Missbrauch; Verwertbarkeit von

    Weil auch Eignungszweifel begründende Umstände im Anschluss an die Erteilung der tschechischen Fahrerlaubnis nicht bekannt geworden sind (zu nachträglichen Eignungszweifeln vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 27. Juni 2006 - OVG 1 S 112.05 -), wäre der Antragsgegner bei uneingeschränkter Geltung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung der EU-Fahrerlaubnisse gehindert, gestützt auf § 46 Abs. 3 i.V.m. § 13 Abs. 2 Buchstabe c) und d) FeV die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zu verlangen, um die Fahrerlaubnisentziehung bei alkoholbedingten Eignungszweifeln wegen der früheren Trunkenheitsfahrt zu prüfen, und im Falle seiner nicht fristgerechten Vorlage gemäß § 11 Abs. 8 FeV auf die Nichteignung des Antragstellers zu schließen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.09.2006 - 1 S 122.05

    EU-Fahrerlaubnis - Rechtsmissbrauch

    Weil auch Eignungszweifel begründende Umstände im Anschluss an die Erteilung der polnischen Fahrerlaubnis nicht bekannt geworden sind (zu nachträglichen Eignungszweifeln vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 27. Juni 2006 - OVG 1 S 112.05 -), wäre der Antragsgegner bei uneingeschränkter Geltung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung der EU-Fahrerlaubnisse gehindert, gestützt auf § 13 Abs. 2 Buchstabe c) und d) FeV die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Prüfung der Fahrerlaubnisentziehung bei alkoholbedingten Eignungszweifeln zu verlangen und im Falle seiner nicht fristgerechten Vorlage gemäß § 11 Abs. 8 FeV auf die Nichteignung des Antragstellers zu schließen.
  • VG Frankfurt/Oder, 19.10.2006 - 2 L 115/06
    Weil auch Anschluss an die Erteilung der polnischen Fahrerlaubnis keine Eignungszweifel begründende Umstände bekannt geworden sind (zu nachträglichen Eignungszweifeln vgl. Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 27. Juni 2006 - OVG 1 S 112.05 -), wäre der Antragsgegner demnach daran gehindert, gestützt auf § 13 Abs. 2 FeV die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Prüfung der Fahrerlaubnisentziehung bei alkoholbedingten Eignungszweifeln zu verlangen und im Falle seiner unterbliebenen Vorlage gemäß § 11 Abs. 8 FeV auf die Nichteignung des Antragstellers zu schließen.
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