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   OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2016 - 3 M 56.16   

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https://dejure.org/2016,23526
OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2016 - 3 M 56.16 (https://dejure.org/2016,23526)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.07.2016 - 3 M 56.16 (https://dejure.org/2016,23526)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. Juli 2016 - 3 M 56.16 (https://dejure.org/2016,23526)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    (Kein) Anspruch eines Erziehungsberechtigten auf Beteiligung bei der Erstellung des Essensangebots; hier: Forderung nach einem veganen Angebot

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 166 Abs 1 S 1 VwGO, § 114 Abs 1 S 1 ZPO, § 19 Abs 3 S 1 SchulG BE, § 19 Abs 3 S 3 SchulG BE, § 10 Abs 1 S 1 Nr 1 SchFöBetrV BE
    Prozesskostenhilfe; Ganztagsschule der Primarstufe in der offenen Form; Angebot eines Schulmittagessens; Vertrag über die Leistung; Vertragsänderung; Verpflichtungsklage auf veganes Schulmittagessen; richtige Klageart; (keine) Rechtsgrundlage; (kein) Anspruch eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 1428
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.06.2016 - 2 BvR 748/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe in

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2016 - 3 M 56.16
    Schwierige, bislang ungeklärte Rechts- und Tatfragen dürfen nicht im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden werden, sondern müssen auch von Unbemittelten einer prozessualen Klärung in einem Verfahren, in dem sie anwaltlich vertreten sind, zugeführt werden können (BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Juni 2016 - 2 BvR 748/13 - juris Rn. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2014 - 3 S 10.14

    Schülerbeförderung; Antragsbefugnis der Eltern (offen gelassen);

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2016 - 3 M 56.16
    Dabei kann offen bleiben, ob ein - unterstellter - Rechtsanspruch dem Kläger als erziehungsberechtigtem Vater einer Schülerin zustehen könnte, oder ob eine Umstellung des Rubrums dahingehend zu erwägen ist, dass Klägerin die Schülerin, vertreten durch den Vater ist (vgl. zum Anspruch auf Schülerbeförderung in Brandenburg: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. März 2014 - OVG 3 S 10.14 - juris Rn. 2).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 12.03.2013 - L 6 AS 291/10

    Mehrbedarf wegen kostenaufwendiger Ernährung bei Laktoseintoleranz

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2016 - 3 M 56.16
    Allerdings lässt sich der sozialgerichtlichen Rechtsprechung entnehmen, dass es Hilfebedürftigen, die eine besondere Ernährung wünschen, zumutbar sein kann, sich durch Umschichtungen innerhalb der in der Regelleistung enthaltenen Beträge eine abwechslungsreichere, aber teurere Ernährung zu verschaffen (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. März 2013 - L 6 AS 291/10 - juris Rn. 57).
  • BVerfG, 09.08.2018 - 1 BvR 1981/16

    Kein originärer staatlicher Leistungsanspruch auf die Bereitstellung veganer

    den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. Juli 2016 - OVG 3 M 56.16 -,.
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