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   OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 6 B 20.16   

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https://dejure.org/2017,13413
OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 6 B 20.16 (https://dejure.org/2017,13413)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.04.2017 - 6 B 20.16 (https://dejure.org/2017,13413)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. April 2017 - 6 B 20.16 (https://dejure.org/2017,13413)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    2. Juristische Staatsprüfung; Störung des Prüfungsablaufs; Rügeobliegenheit des Prüflings

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 87a Abs 2 VwGO, § 87a Abs 3 VwGO, § 113 Abs 5 VwGO, § 16 JAO BE, § 28 Abs 2 S 7 JAO BE, Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG
    Zweite Juristische Staatsprüfung; endgültiges Nichtbestehen; Verfahrensfehler; Lärmstörung; Erheblichkeit; Hilfsmittelkontrolle; Rügeobliegenheit; materielle Beweislast; Grundsatz der Chancengleichheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.08.1993 - 6 C 2.93

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 6 B 20.16
    Denn im Grundsatz ist nicht von der jeweils unterschiedlichen individuellen Empfindlichkeit des einzelnen Prüflings, sondern sachnotwendig - entsprechend nivellierend und verallgemeinernd - von dem "Durchschnitts"-Prüfling auszugehen (BVerwG, Urteil vom 11. August 1993 - 6 C 2/93 -, BVerwGE 94, 64 ff., Rn. 47 a.E. bei juris).

    Die Prüfungsbehörde wird ihrerseits sodann prüfen, ob eine Verletzung der Chancengleichheit zu bejahen ist, und gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen treffen (BVerwG, Urteil vom 11. August 1993, a.a.O., Rn. 54 bei juris).

  • BVerfG, 21.12.1992 - 1 BvR 1295/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die gerichtliche Überprüfung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 6 B 20.16
    Äußere Einwirkungen, die geeignet sind, die Konzentration eines Prüflings nicht nur unerheblich zu erschweren und ihn dadurch abhalten, seine wahre Befähigung nachzuweisen, sind daher durch organisatorische Maßnahmen zu vermeiden und unverzüglich zu beheben oder etwa durch Schreibzeitverlängerungen auszugleichen (BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 1992 - 1 BvR 1295/90 -, NJW 1993, S. 917, Rn. 19 bei juris).
  • VG Schleswig, 11.08.2023 - 6 B 12/23

    Gemeinde Henstedt-Ulzburg muss AfD-Landesverband Bürgerhaus zur Durchführung des

    Der Ausschluss parteipolitischer Veranstaltungen von der Nutzung gemeindlicher Einrichtungen darf nur das äußerste Mittel zur Gefahrenabwehr sein (Schleswig-Holsteinisches VG, B. v. 21.6.2016 - 6 B 20/16 - n.v.).
  • VG Berlin, 04.03.2021 - 12 L 19.21

    Kein Anspruch auf separaten Prüfungsraum für SARS-CoV-2-Risikogruppen

    Bei einer erheblichen Lärmstörung im Zusammenhang mit der Abgabe von Klausuren und dem Verlassen des Prüfungsraums stünde der Antragstellerin im Übrigen auf unverzügliche Rüge hin ein Anspruch auf eine angemessene (weitere) Schreibzeitverlängerung zu (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28 April 2017 - OVG 6 B 20.16 -, juris Rn. 14).
  • VG Berlin, 27.05.2019 - 12 K 282.18
    Es kann davon ausgegangen werden, dass Vorkommnisse wie eine gerügte Lärmbeeinträchtigung protokolliert würden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. April 2017 - OVGE 6 B 20.16 - juris Rdn. 23).
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