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   OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 1 B 50.11   

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OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 1 B 50.11 (https://dejure.org/2012,9739)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.03.2012 - 1 B 50.11 (https://dejure.org/2012,9739)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. März 2012 - 1 B 50.11 (https://dejure.org/2012,9739)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 4 GlSpielG BE, § 2 Abs 1 GebG BE, § 2 Abs 2 GebG BE, § 8 Abs 2 GebG BE
    Bemessung der Verwaltungsgebühr für die Untersagung von Sportwettvermittlung und darauf bezogene Werbung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 4 GlSpielG BE, § 2 Abs 1 GebG BE, § 2 Abs 2 GebG BE, § 8 Abs 2 GebG BE, § 1 Abs 1 VwGebO BE §, § 5 VwGebO BE §, Anlage Tarifst 8118 VwGebO BE §, Anlage Tarifst 8119 VwGebO BE §
    Verwaltungsgebühr; Untersagung von Sportwettvermittlung und darauf bezogene Werbung; Amtshandlung; Gebührenpflicht; Gebührenfreiheit; Eingriffsverwaltung; Gesetzesvorbehalt; überwiegendes öffentliches Interesse; besondere gesetzliche Anordnung der Gebührenpflicht; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung von Verwaltungsgebühren im Land Berlin für Amtshandlungen im Bereich landesrechtlicher Eingriffsverwaltung bei Anordnung der Gebührenpflicht durch den Gesetzgeber und Veranlassung der Amtshandlung durch den Betroffenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhebung von Verwaltungsgebühren im Land Berlin für Amtshandlungen im Bereich landesrechtlicher Eingriffsverwaltung bei Anordnung der Gebührenpflicht durch den Gesetzgeber und Veranlassung der Amtshandlung durch den Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 500
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 5.02

    Gebühren für Rufnummernzuteilung; Äquivalenzprinzip; Kostendeckungsprinzip;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 1 B 50.11
    Als Ausfluss des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit verlangt es, dass die Gebühr in keinem groben Missverhältnis zu dem Wert der mit ihr abgegoltenen Leistung der öffentlichen Hand steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 2003 - 6 C 5.02 - NVwZ 2003, 1384, juris Rn. 13, und Urteil vom 25. Juli 2001 - 6 C 8.00 - BVerwGE 115, 32, juris Rn. 41, jeweils m.w.N.).

    Die Beachtung des Äquivalenzprinzips gebietet, dass dieser Finanzierungszweck auch bei Anwendung anderer Bemessungskriterien nicht aus dem Auge verloren wird und das Kostendeckungsprinzip nicht zu einer bloßen haushaltsrechtlichen Obliegenheit der Verwaltung, die Gebühren so zu bemessen, dass der Aufwand für die Amtshandlung gedeckt ist, herabgestuft wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. August 2010 - 9 C 6.09 - BVerwGE 137, 325, juris Rn. 38; Urteil vom 30. April 2003, a.a.O.).

  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 1 B 50.11
    Zweck der Erhebung einer Gebühr, die dem Gebührenschuldner vom Staat anlässlich einer individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung auferlegt wird, ist es, die Kosten dieser Leistung ganz oder teilweise zu decken (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2003 - 2 BvL 9/98 u.a - BVerfGE 108, 1, juris Rn. 58; Wilke, Gebührenrecht und Grundgesetz, 1973, S. 50 f.).
  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 1 B 50.11
    Bereits das Verwaltungsgericht hat hierzu zutreffend ausgeführt, dass die Änderung oder Ergänzung von Verordnungsrecht durch parlamentarisches Gesetz im sachlichen Zusammenhang mit Gesetzgebungsvorhaben nicht zu einem uneinheitlichen Rang des entstehenden Normgebildes in der Normenhierarchie führt, sondern dieses insgesamt als Verordnung zu qualifizieren und an den Vorgaben der gesetzlichen Ermächtigung zu messen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. September 2005 - 2 BvF 2/03 - BVerfGE 114, 196).
  • BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 8.00

    Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 1 B 50.11
    Als Ausfluss des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit verlangt es, dass die Gebühr in keinem groben Missverhältnis zu dem Wert der mit ihr abgegoltenen Leistung der öffentlichen Hand steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 2003 - 6 C 5.02 - NVwZ 2003, 1384, juris Rn. 13, und Urteil vom 25. Juli 2001 - 6 C 8.00 - BVerwGE 115, 32, juris Rn. 41, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 23.04.2003 - 3 C 25.02

    Subventionsbewilligung; Rücknahme einer -; Zuwendungsbescheid; Rücknahme eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 1 B 50.11
    Als Ausfluss des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit verlangt es, dass die Gebühr in keinem groben Missverhältnis zu dem Wert der mit ihr abgegoltenen Leistung der öffentlichen Hand steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 2003 - 6 C 5.02 - NVwZ 2003, 1384, juris Rn. 13, und Urteil vom 25. Juli 2001 - 6 C 8.00 - BVerwGE 115, 32, juris Rn. 41, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 14.06.2005 - 1 C 15.04

    Abschiebung; Abschiebungshaft; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Eltern; Kinder;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 1 B 50.11
    Für die Überprüfbarkeit bestandskräftiger Verwaltungsakte in einem weiteren Verwaltungsverfahren mag anderes gelten, wenn verwaltungsrechtliche Normen, wie etwa die §§ 48 ff. VwVfG, ausdrücklich an die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit eines bestandskräftigen Verwaltungsakts anknüpfen oder einen besonderen Zurechnungszusammenhang zwischen dem Verwaltungshandeln und einer Kosten- oder Gebührenfolge herstellen, der der Bestandskraft vorgeht (vgl. etwa bei der Heranziehung zu Abschiebungskosten: BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2005 - 1 C 15.04 - BVerwGE 124, 1).
  • BVerwG, 04.08.2010 - 9 C 6.09

    Lkw-Maut; Mautschuldner; Bundesamt für Güterverkehr; Toll Collect GmbH;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 1 B 50.11
    Die Beachtung des Äquivalenzprinzips gebietet, dass dieser Finanzierungszweck auch bei Anwendung anderer Bemessungskriterien nicht aus dem Auge verloren wird und das Kostendeckungsprinzip nicht zu einer bloßen haushaltsrechtlichen Obliegenheit der Verwaltung, die Gebühren so zu bemessen, dass der Aufwand für die Amtshandlung gedeckt ist, herabgestuft wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. August 2010 - 9 C 6.09 - BVerwGE 137, 325, juris Rn. 38; Urteil vom 30. April 2003, a.a.O.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2009 - 11 B 19.08

    Autowrackplatz: immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Unterschied zwischen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 1 B 50.11
    b) Im Bereich der Eingriffsverwaltung erfordert die Veranlassung in diesem Sinne allerdings grundsätzlich, dass der veranlasste Eingriffsakt als solcher rechtmäßig ist, d.h. auf eine dem Gesetzesvorbehalt genügende Ermächtigungsgrundlage zurückgeführt werden kann, deren Voraussetzungen vorliegen und deren Anforderungen an die Rechtsfolge genügt wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Februar 2009 - OVG 11 B 19.08 - juris Rn. 32).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 1 B 73.09

    Umfang eines Feuerwehreinsatzes bei Verkehrsunfall; Feuerwehrgebühren sind nach

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 1 B 50.11
    Lediglich zur Klarstellung sei insoweit jedoch ausgeführt, dass die Gültigkeit einer solchen Tarifstelle dann, wenn die Gebührenbemessung allein nach dem Verwaltungsaufwand zu erfolgen hätte, voraussetzen würde, dass sie durch eine - ggf. auch nachträglich aufgemachte auf den Zeitpunkt des Normerlasses bezogene - ordnungsgemäße Schätzung des auf die Amtshandlungen entfallenden durchschnittlichen Personal- und Sachaufwandes für den betreffenden Verwaltungszweig gerechtfertigt werden kann (vgl. zu Benutzungsgebühren: Senatsurteil vom 10. Februar 2011 - OVG 1 B 73.09 - NVwZ-RR 2011, 629, juris Rn. 21).
  • OVG Brandenburg, 19.02.2003 - 2 D 24/02

    Normenkontrollverfahren; Gebührenpflichtige Amtshandlung; Interesse des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 1 B 50.11
    Das Merkmal der Veranlassung setzt keine willentliche Herbeiführung des Verwaltungshandelns, etwa durch einen Antrag des Betroffenen voraus, sondern es genügt, wenn er die Amtshandlung durch ein ihm individuell zurechenbares Verhalten, das seinem Pflichtenkreis zuzurechnen ist, ausgelöst hat (vgl. OVG Bbg., Urteil vom 19. Februar 2003 - 2 D 24/02.NE - juris Rn. 28).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2007 - 9 A 4822/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Fristsetzung zur Teilnahme an Aufbauseminar

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2009 - 9 B 1788/08

    Verwaltungsgebühr für die Untersagung der Vermittlung unerlaubter Sportwetten zu

  • OVG Berlin, 22.06.2005 - 2 B 7.05

    Bestimmtheitsanforderungen an Ermächtigungsgrundlage

  • OVG Berlin, 25.08.1992 - 8 B 59.91
  • VG Karlsruhe, 21.01.2014 - 4 K 3315/11

    Gebühr für Umweltinformation

    Willkürlich ist es aber nicht, "wenn der Verordnungsgeber im Rahmen der durch das Gebührengesetz und das Äquivalenzprinzip gezogenen Grenzen die Gebührenberechnung nach möglichst einfach zu handhabenden Maßstäben regelt" (BVerwG, Urt. v. 14.04.1967 - IV C 179.65 - ; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 29.03.2012 - 1 B 50.11 - m.w.N.).

    Abgesehen von der Gebührenerhebung in der Eingriffsverwaltung genügt es, wenn der Bürger die Amtshandlung durch ein ihm individuell zurechenbares Verhalten, das seinem Pflichtenkreis zuzurechnen ist, ausgelöst hat (BVerwG, Urt. v. 25.08.1999 - 8 C 12/98 - BVerwGE 109, 272 ff. u. Urt. v. 24.08.1990 - 8 C 73/88 - BVerwGE 85, 300 ff.; Urt. v. VG Schleswig-Holstein, Urt. v. 19.04.2013 - 1 A 58/11 - zur Zurechnung im Gefahrenbereich; OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.05.2002 - 11 LA 100/02 - ; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 29.03.2012 - OVG 1 B 50.11 - ).

    Bei deren Konkretisierung sind neben dem mit der Amtshandlung verbundenen Verwaltungsaufwand der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, in der besonderen Ausformung des gebührenrechtlichen Äquivalenzprinzips (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28.03.2003 - 5 B 61/02 - ; VG Saarland, Urt. v. 21.11.2013 - 6 K 518/12 - ; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 29.03.2012, aaO).

  • VG Berlin, 28.09.2023 - 37 K 256.22

    Berliner Hunderegister: Halterin von "Dino" muss 17,50 Euro zahlen

    Das Merkmal der Veranlassung setzt keine willentliche Herbeiführung des Verwaltungshandelns, etwa durch einen Antrag des Betroffenen voraus, sondern es genügt, wenn er die Amtshandlung durch ein ihm individuell zurechenbares Verhalten, das seinem Pflichtenkreis zuzurechnen ist, ausgelöst hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. März 2012 - OVG 1 B 50.11 - OVG Bbg., Urteil vom 19. Februar 2003 - 2 D 24/02.NE - BVerwG, Beschluss vom 10. April 2019 - 9 B 3/19 -).

    Das beinhaltet aber keine rechnerische, gewissermaßen buchhalterische Detailüberprüfung der häufig komplexen Kalkulation, sondern lediglich eine ordnungsgemäße Schätzung des auf die Amtshandlungen entfallenden durchschnittlichen Personal- und Sachaufwandes (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Oktober 2010 - OVG 1 B 50.11 - S. 11 des E.A., s. a. VGH Baden-Württemberg, a.a.O.: Plausibilitätskontrolle).

    Das Äquivalenzprinzip ist Ausfluss des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und verlangt, dass die Gebühr in keinem groben Missverhältnis zu dem Wert der mit ihr abgegoltenen Leistung der öffentlichen Hand steht (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. März 2012 - OVG 1 B 50.11 -, Kersandt/Muffler, Verwaltungsgebühren für die Genehmigung großflächiger Waldumwandlungen im Land Brandenburg, LKV 2021, 250, 254, jeweils m.w.N.).

  • VG Saarlouis, 02.02.2017 - 6 K 1519/14

    Untersagung der Veranstaltung, Vermittlung und Bewerbung von sog.

    Urteil der Kammer vom 05.11.2015, 6 K 207/15, unter Hinweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.03.2012, 1 B 50/11, NVwZ-RR 2012, 500,.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2018 - 3 L 15/17

    Zugrundelegen eines unzutreffenden Gebührenrahmens (unrichtige

    Hierbei wäre zu berücksichtigen, dass für die Bestimmung innerhalb eines - seinerseits ordnungsgemäß festgelegten - Gebührenrahmens gilt, dass dessen Mittelwert den durchschnittlich wertigen und aufwendigen Fall kennzeichnet (vgl. OVG BB, Urteil vom 29. März 2012 - 1 B 50.11 -, juris).
  • VG Saarlouis, 02.02.2017 - 6 K 2012/14

    Lotterie; Verbot einer sog. Zweitwette; Internetangebot; Verbotstatbestand -

    Urteil der Kammer vom 05.11.2015, 6 K 207/15, unter Hinweis auf OVG B-Stadt-Brandenburg, Urteil vom 29.03.2012, 1 B 50/11, NVwZ-RR 2012, 500,.
  • VG Berlin, 08.06.2015 - 33 K 105.15

    Heranziehung zur Zahlung der Gebühr für eine Umsetzung seines Fahrzeugs.

    Das Merkmal der Veranlassung setzt dabei keine willentliche Herbeiführung des Verwaltungshandelns, etwa durch einen Antrag des Betroffenen voraus, sondern es genügt, wenn die Klägerin die Amtshandlung durch ein ihr individuell zurechenbares Verhalten, das ihrem Pflichtenkreis zuzurechnen ist, ausgelöst hat (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. März 2012 - OVG 1 B 50.11 -, juris, Rn. 23 m.w.N.).
  • VG Berlin, 12.07.2016 - 33 K 326.14

    Gebührenbescheid wegen der Umsetzung seines Kraftfahrzeugs

    Es genügt vielmehr, wenn der Kläger die Amtshandlung durch ein ihm individuell zurechenbares Verhalten, das seinem Pflichtenkreis zuzurechnen ist, ausgelöst hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 29. März 2012 - OVG 1 B 50.11 m.w.N., juris).
  • OVG Saarland, 13.01.2016 - 1 A 367/14

    Untersagung der unerlaubten Vermittlung von Glücksspielen; Verwaltungsgebühr;

    Im Ergebnis ebenso: OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2.2.2009 - 9 B 1788/08 -, Juris, Rdnr. 7; Urteil vom 19.4.2001 - 9 A 310/99 -, Juris , Rdnr. 28; anderer, sich aus den Besonderheiten des dortigen Landesrechts ergebender Auffassung: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.3.2012 - OVG 1 B 50.11 -, Juris, Rdnr. 14-16.
  • VG Saarlouis, 21.11.2013 - 6 K 518/12

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

    Für die Bestimmung innerhalb eines - seinerseits ordnungsgemäß festgelegten - Gebührenrahmens gilt, dass dessen Mittelwert den durchschnittlich aufwändigen Fall kennzeichnet.(Vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.03.2012 - OVG 1 B 50.11 -, bei juris) Im vorliegenden Fall bleibt die Gebührenbemessung deutlich unterhalb des Mittelwerts des Gebührenrahmens.
  • VG Berlin, 29.04.2020 - 4 L 228.19
    In Ermangelung anderweitiger Anhaltspunkte ist die vorliegende Gebühr, die sich leicht unterhalb des Mittelwerts des Gebührenrahmens hält, rechtlich bedenkenfrei für einen durchschnittlich "wertigen" und "aufwändigen" Fall (vgl. hierzu OVG Berlin, Urteil vom 25. August 1991 - OVG 8 B 59.91 - juris Rn. 20) angesetzt worden (vgl. im Einzelnen zu der Vorgängerregelung der Tarifstelle 8121 OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. März 2012 - OVG 1 B 50.11 -, juris).
  • VG Saarlouis, 05.11.2015 - 6 K 207/15

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten mangels Erlaubnisfähigkeit des

  • VG Hamburg, 17.08.2022 - 14 E 4615/21

    Erfolgreicher Eilantrag gegen Bescheide über Verwaltungsgebühren für die

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - 11 S 89.16

    Prüfungsumfang bei begehrter Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen

  • VG Berlin, 09.05.2017 - 4 L 61.17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen vorläufigen Gebührenbescheid im Rahmen eines

  • VG Berlin, 15.11.2013 - 4 K 263.12

    Gebühr für Akkreditierung eines Kalibrierlaboratoriums

  • VG Schleswig, 29.05.2013 - 1 A 217/11
  • VG Berlin, 17.10.2019 - 13 K 383.17

    Anwendung der Baugebührenordnung für das Land Berlin

  • VG Potsdam, 17.04.2023 - 3 K 940/19
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