Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2013 - 3 N 39.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,13828
OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2013 - 3 N 39.13 (https://dejure.org/2013,13828)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.05.2013 - 3 N 39.13 (https://dejure.org/2013,13828)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. Mai 2013 - 3 N 39.13 (https://dejure.org/2013,13828)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,13828) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2007 - 2 N 38.07

    Versagung eines Schengenvisums

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2013 - 3 N 39.13
    So äußerten sich der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Oktober 1996 (1 B 113.96, NVwZ-RR 1997, 319) sowie das Urteil des OVG Münster vom 31. Mai 1995 (17 A 3538/92, InfAuslR 1996, 309) zu der Rechtslage nach dem AuslG 1990 (vgl. dazu auch den von der Beklagten angeführten Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 14. September 2007 (OVG 2 N 38.07, juris Rn. 5).

    Das Urteil des Senats vom 18. Dezember 2009 (OVG 3 B 6.09, juris) sowie der Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 14. September 2007 (a.a.O., Rn. 3) bezogen sich auf die Rechtslage nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG a.F. Im Übrigen lagen dem Urteil vom 18. Dezember 2009 und der dort angenommenen Berechtigung der Beklagten, trotz Vorliegens der Tatbestandsvoraussetzungen des Schengener Grenzkodex die Erteilung eines Besuchsvisums im Ermessenswege zu verneinen, die Ermessenserwägungen der deutschen Botschaft zugrunde (a.a.O., Rn. 46), die Visumantragstellerin könne sich darauf verweisen lassen, familiäre Kontakte durch Schriftwechsel oder Telefonverkehr sowie durch Besuche etwa während der Ferienzeit in Marokko aufrechtzuerhalten, sie verfüge nach eigenen Angaben über ein für marokkanische Verhältnisse mehr als ausreichendes monatliches Nettoeinkommen sowie über beträchtliche Ersparnisse, aus denen sie die Kosten auch wiederholter Besuchsreisen ihrer Kinder und einer gegebenenfalls erforderlichen Begleitperson aufbringen könne.

  • BVerwG, 21.10.1996 - 1 B 113.96

    Ausländerrecht - Verhältnis der Fiktion erlaubten Aufenthalts und dem Besitz

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2013 - 3 N 39.13
    So äußerten sich der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Oktober 1996 (1 B 113.96, NVwZ-RR 1997, 319) sowie das Urteil des OVG Münster vom 31. Mai 1995 (17 A 3538/92, InfAuslR 1996, 309) zu der Rechtslage nach dem AuslG 1990 (vgl. dazu auch den von der Beklagten angeführten Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 14. September 2007 (OVG 2 N 38.07, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 06.07.2012 - 10 B 19.12

    Gerichtliche Begründungspflicht bei einer Entscheidung über Verfolgungsgefährdung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2013 - 3 N 39.13
    Für einen Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz muss nicht nur substanziiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlicher Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, sondern auch, welche für geeignet und für geboten erachteten Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 2012 - 10 B 19.12 -, juris Rn. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.1995 - 17 A 3538/92

    Visum; Gefährdung der Interessen der BRD; Rückkehr; Zweckfremde Nutzung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2013 - 3 N 39.13
    So äußerten sich der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Oktober 1996 (1 B 113.96, NVwZ-RR 1997, 319) sowie das Urteil des OVG Münster vom 31. Mai 1995 (17 A 3538/92, InfAuslR 1996, 309) zu der Rechtslage nach dem AuslG 1990 (vgl. dazu auch den von der Beklagten angeführten Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 14. September 2007 (OVG 2 N 38.07, juris Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2009 - 3 B 6.09

    Marokko; Besuchsvisum; Besuchszeitraum; Verstreichen; Erledigung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2013 - 3 N 39.13
    Das Urteil des Senats vom 18. Dezember 2009 (OVG 3 B 6.09, juris) sowie der Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 14. September 2007 (a.a.O., Rn. 3) bezogen sich auf die Rechtslage nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG a.F. Im Übrigen lagen dem Urteil vom 18. Dezember 2009 und der dort angenommenen Berechtigung der Beklagten, trotz Vorliegens der Tatbestandsvoraussetzungen des Schengener Grenzkodex die Erteilung eines Besuchsvisums im Ermessenswege zu verneinen, die Ermessenserwägungen der deutschen Botschaft zugrunde (a.a.O., Rn. 46), die Visumantragstellerin könne sich darauf verweisen lassen, familiäre Kontakte durch Schriftwechsel oder Telefonverkehr sowie durch Besuche etwa während der Ferienzeit in Marokko aufrechtzuerhalten, sie verfüge nach eigenen Angaben über ein für marokkanische Verhältnisse mehr als ausreichendes monatliches Nettoeinkommen sowie über beträchtliche Ersparnisse, aus denen sie die Kosten auch wiederholter Besuchsreisen ihrer Kinder und einer gegebenenfalls erforderlichen Begleitperson aufbringen könne.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht