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OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2013 - 3 N 80.12 |
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Art 3 Abs 1 GG, Art 103 Abs 1 GG, Art 29 Abs 3 Verf BB, Art 30 Abs 5 Verf BB, § 6 Abs 1 VwGO
Elternbeteiligung an den Kosten der Schülerbeförderung - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Art 3 Abs 1 GG, Art 103 Abs 1 GG... , Art 29 Abs 3 Verf BB, Art 30 Abs 5 Verf BB, § 6 Abs 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 2 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 5 VwGO, § 112 Abs 1 SchulG BB
Schülerbeförderung; Kostenbeteiligung; ländlicher Raum; Satzung; Rückwirkung; Verjährung; Schule; Unentgeltlichkeit; Gleichheitssatz; Einzelrichterübertragung; Anhörungsmangel; Heilung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07
Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2013 - 3 N 80.12
Die ebenfalls im Einzelnen begründete Auffassung des Verwaltungsgerichts, ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz liege nicht vor, wird durch den Hinweis auf die Schulpflicht und vorangegangene Schulschließungen ebenso wenig in Frage gestellt wie durch den Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Neuregelung der sog. Pendlerpauschale im Einkommensteuerrecht (BVerfG, Urteil vom 9. Dezember 2008 - 2 BvL 1/07 u.a., zit. nach juris).Letzteres gilt schon deshalb, weil es hier nicht um eine Frage der verfassungsrechtlich gebotenen steuerlichen Lastengleichheit (vgl. BVerfG, Urteil vom 9. Dezember 2008, a.a.O., Rn. 57), sondern um die Beteiligung von Eltern an den für die Schülerbeförderung entstehenden und vom Landkreis aufzuwendenden Kosten geht.
- BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 30.98
Beachtlichkeit einer verfahrensfehlerhaften Einzelrichterübertragung im …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2013 - 3 N 80.12
Ein Verstoß gegen § 6 VwGO ist nur dann beachtlich, wenn er zugleich eine Verletzung einer prozessualen Gewährleistung der Verfassung darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. November 1999 - 6 C 30.98 -, juris, Rn. 16).Der von der Klägerin geltend gemachte Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) dadurch, dass sie vor dem Übertragungsbeschluss vom 6. Februar 2012 nicht angehört wurde, war jedoch heilbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. November 1999, a.a.O., Rn. 19) und ist inzwischen dadurch geheilt worden, dass beide Beteiligte in der mündlichen Verhandlung vom 27. Februar 2012 auf die versehentlich unterbliebene Anhörung hingewiesen worden sind und Gelegenheit zur Stellungnahme hatten.
- BVerwG, 17.10.2012 - 8 B 42.12
Restitution bei Miterbengemeinschaft
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2013 - 3 N 80.12
Das hat gemäß § 173 VwGO i.V.m. §§ 512, 557 Abs. 2 ZPO grundsätzlich auch zur Folge, dass das Rechtsmittelgericht an diese Entscheidung gebunden ist und entsprechende Rügen einer inhaltlichen Überprüfung entzogen sind (BVerwG, Beschluss vom 17. Oktober 2012 - 8 B 42.12 - juris, Rn. 3; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 15. Oktober 2012 - OVG 2 N 111.10 - juris, Rn. 4). - OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2012 - 2 N 111.10
Baugenehmigung; Nachbarklage; Antrag auf Zulassung der Berufung; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2013 - 3 N 80.12
Das hat gemäß § 173 VwGO i.V.m. §§ 512, 557 Abs. 2 ZPO grundsätzlich auch zur Folge, dass das Rechtsmittelgericht an diese Entscheidung gebunden ist und entsprechende Rügen einer inhaltlichen Überprüfung entzogen sind (BVerwG…, Beschluss vom 17. Oktober 2012 - 8 B 42.12 - juris, Rn. 3; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Oktober 2012 - OVG 2 N 111.10 - juris, Rn. 4).