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   OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2013 - 12 L 65.13   

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https://dejure.org/2013,27226
OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2013 - 12 L 65.13 (https://dejure.org/2013,27226)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.09.2013 - 12 L 65.13 (https://dejure.org/2013,27226)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. September 2013 - 12 L 65.13 (https://dejure.org/2013,27226)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.06.1997 - 1 B 103.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Keine Revision über Fragen irrevisiblen Landesrechts;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2013 - 12 L 65.13
    Zwar erfolgt die Festsetzung auf den dreifachen Jahresbetrag der Rente in Anlehnung an die Regelung des § 42 Abs. 1 GKG (in der gemäß Art. 3 Nr. 16 und Art. 50 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 [BGBl. I S 2586] seit dem 1. August 2013 geltenden Fassung; dem entsprach bis dahin § 42 Abs. 2 GKG), nach der bei Ansprüchen auf wiederkehrende Leistungen der dort im einzelnen bezeichneten, hier nicht einschlägigen Art der dreifache Jahresbetrag der Leistung in Ansatz zu bringen ist (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl. 2013, § 42 GKG Rn. 27 m. w. N.; vgl. zur Anlehnung an die entsprechende Regelung in § 17 Abs. 3 GKG in der bis zum 30. Juni 2004 geltenden Fassung bereits BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 1997 - BVerwG 1 B 103/97, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 21.05.2013 - 8 B 85.12

    Anspruch eines Mitglieds eines Versorgungswerks auf höhere Rentenbezüge

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2013 - 12 L 65.13
    Sie entspricht der Praxis des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt Beschluss vom 21. Mai 2013 - BVerwG 8 B 85.12 - juris) und des Senats.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2018 - 12 L 36.18

    (Keine) Hinzurechnung der bei Klageerhebung fällige Beträge zum dreifachen

    Das würde den Interessen sowohl des einzelnen Mitglieds als auch der im Versorgungswerk zusammengeschlossenen Gesamtheit der Berufsangehörigen zuwiderlaufen (st. Rspr. des Senats, zuletzt Beschluss vom 17. Mai 2018 - OVG 12 L 35.18 - unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 30. September 2013 - OVG 12 L 65.13 - juris Rn. 3; ferner im Ergebnis: VGH Mannheim, Urteil vom 19. August 2015 - 9 S 155.13 - juris Rn. 46; OVG Bautzen, Beschluss vom 30. September 2010 - 4 E 57.10 - juris Rn. 2; OVG Saarlouis, Beschluss vom 4. März 2010 - 3 A 341.09 - juris Rn. 38).
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