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   OVG Brandenburg, 07.12.2004 - 2 D 14/02/NE   

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OVG Brandenburg, 07.12.2004 - 2 D 14/02/NE (https://dejure.org/2004,16625)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 07.12.2004 - 2 D 14/02/NE (https://dejure.org/2004,16625)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 07. Dezember 2004 - 2 D 14/02/NE (https://dejure.org/2004,16625)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einführung der Jagdsteuer im Land Brandenburg; Statthaftigkeit einer Wiederaufnahmeklage in die Nichtigkeit einer angegriffenen Norm feststellenden Normenkontrollverfahren; Zeitpunkt des Beginns der Frist zur Erhebung einer Wiederaufnahmeklage; Zeitpunkt des Eintritts ...

  • Judicialis

    VwGO § 47 Abs. 5 Satz 2; ; VwGO § 82; ; VwGO § 133; ; VwGO § 133 Abs. 5 Satz 3; ; VwGO § 153 Abs. 1; ; ZPO §§ 578 ff.; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.06.2003 - 9 BN 5.03

    Vorliegen der Zustimmung des Ministeriums des Innern und der Finanzen für die

    Auszug aus OVG Brandenburg, 07.12.2004 - 2 D 14/02
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 27. Juni 2003 (- 9 BN 5/03 - veröffentlicht in Juris) die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen und zur Begründung ausgeführt, dass die Beschwerde einen Revisionszulassungsgrund i. S. d. § 132 Abs. 2 VwGO nicht aufzeige.
  • BVerwG, 26.01.1994 - 6 C 2.92

    Revision - Beschwerde - Rechtskraft - Wiederaufnahme - Ausschlußfrist -

    Auszug aus OVG Brandenburg, 07.12.2004 - 2 D 14/02
    Danach tritt die Rechtskraft der angefochtenen Entscheidung mit der Herausgabe des Beschlusses über die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde aus dem Gerichtsgebäude zur Beförderung mit der Post ein (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1994 - 6 C 2.92 - BVerwGE 95, 64).
  • BVerwG, 17.05.2004 - 9 B 29.04
    Auszug aus OVG Brandenburg, 07.12.2004 - 2 D 14/02
    Insoweit gelten die für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden allgemeinen Grundsätze - §§ 133, 157 BGB - (BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2004 - 9 B 29.04 - zu § 82 VwGO).
  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 N 1.84

    Erforderliche gleichbleibende Besetzung der Richterbank im

    Auszug aus OVG Brandenburg, 07.12.2004 - 2 D 14/02
    Das Oberverwaltungsgericht entscheidet in der für die abschließende Entscheidung im Normenkontrollverfahren gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 BbgVwGG vorgeschriebenen Besetzung von drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern; an dieser Besetzung ändert sich nichts dadurch, dass das Oberverwaltungsgericht hier ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss entscheidet (vgl. näher BVerwG, Entscheidung vom 18. September 1985 - 2 N 1.84 -, BVerwGE 72, 122).
  • BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin

    Auszug aus OVG Brandenburg, 07.12.2004 - 2 D 14/02
    Der Weg zu den Gerichten, insbesondere auch die Wiederaufnahme des Verfahrens, darf von der Erfüllung und dem Fortbestand bestimmter formaler Voraussetzungen (vgl. u. a. BVerfG, Beschluss vom 21. Januar 2000 - 2 BvR 2125/97 - DVBl 2000, 407), wie hier die Regelung über die Klageerhebung (§ 153 Abs. 1 VwGO i. V. m. §§ 585 Abs. 1, 587 ZPO und § 82 VwGO) und einer Klagefrist (§ 153 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 585 Abs. 1 ZPO), abhängig gemacht werden.
  • BVerwG, 09.03.1995 - 2 WBW 1.94

    Zulässigkeit eines Wiederaufnahmeantrags in Wehrdienstangelegenheiten -

    Auszug aus OVG Brandenburg, 07.12.2004 - 2 D 14/02
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kam für den Antragsgegner - unabhängig von der Frage, ob eine solche im Wiederaufnahmeverfahren überhaupt statthaft wäre und welchen gesetzlichen Regeln sie zu folgen hätte (§§ 233 ff. ZPO oder § 60 VwGO, BVerwG, Beschluss vom 9. März 1995 - 2 WBW 1/94 - NZWehrr 1995, 163) - schon deshalb nicht in Betracht, weil der Antragsgegner - auch auf den gerichtlichen Hinweis, die Klage sei nicht fristgerecht erhoben worden, hin - weder Wiedereinsetzung beantragt hat und auch sonst keine Gründe ersichtlich sind, wonach der Antragsgegner ohne Verschulden gehindert gewesen wäre, die Klagefrist nach § 153 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 586 ZPO einzuhalten.
  • OVG Saarland, 25.02.1998 - 8 S 1/97

    Prozeßbevollmächtigte eines Normenkontrollklägers; Urkunde; Laufendes Verfahren;

    Auszug aus OVG Brandenburg, 07.12.2004 - 2 D 14/02
    Der Antragsgegner begehrt nämlich, dass die rechtskräftige Entscheidung insgesamt durch eine ihm günstigere Entscheidung ersetzt werden soll (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25. Februar 1998 - 8 S 1/97 - veröffentl. in Juris).
  • BVerwG, 31.10.1995 - 5 B 176.95

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision auf Grund

    Auszug aus OVG Brandenburg, 07.12.2004 - 2 D 14/02
    Nach § 153 Abs. 1 VwGO i.V.m. §§ 585, 589 Abs. 1 Satz 2 ZPO und § 47 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann der Senat die Wiederaufnahmeklage nach der hier erfolgten vorherigen Anhörung der Beteiligten durch Beschluss als unzulässig verwerfen, da er eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich hält (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Oktober 1995 - 5 B 176.95 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 29, für das Berufungsverfahren).
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