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   OVG Brandenburg, 10.09.2001 - 4 B 42/01.Z.   

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https://dejure.org/2001,13603
OVG Brandenburg, 10.09.2001 - 4 B 42/01.Z. (https://dejure.org/2001,13603)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 10.09.2001 - 4 B 42/01.Z. (https://dejure.org/2001,13603)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 10. September 2001 - 4 B 42/01.Z. (https://dejure.org/2001,13603)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen eine sofort vollziehbar erklärte Grundstücksverkehrsgenehmigung; Rechtmäßigkeit einer Grundstücksverkehrsgenehmigung; Tatbestandswirkung eines vermögensrechtlichen Bescheides hinsichtlich eines ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundstücksverkehrsgenehmigung; Rehabilitierungsantrag; Verfügungssperre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 20.11.2014 - III ZR 494/13

    Amtshaftung eines Landkreises im Beitrittsgebiet wegen Erteilung einer

    a) Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Berufungsgericht erkannt, dass die Grundstücksverkehrsgenehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung der Sicherung des Unterlassungsanspruchs aus § 3 Abs. 3 VermG und damit der Sicherung eines öffentlich-rechtlichen Restitutionsanspruchs dient (vgl. Entwurf des Registerverfahrensbeschleunigungsgesetzes, BT-Drucks. 12/5553 S. 156; BVerwGE 143, 1 Rn. 18; OVG Berlin, VIZ 1997, 655, 656 mwN; OVG Frankfurt an der Oder, VIZ 2002, 40, 42).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2007 - 3 N 95.07

    Verhältnis des Rehabilitierungsverfahrens und der Grundstücksverkehrsgenehmigung

    Nach ständiger Rechtsprechung des bislang für das Grundstücksverkehrsrecht zuständigen 11. Senats des OVG Berlin-Brandenburg (u.a. Beschluss vom 2. Mai 2007 - OVG 11 L 11.06 - ebenso: OVG Frankfurt [Oder], Beschluss vom 10. September 2001, VIZ 2002, 40, 43) ist der Streitwert in Angelegenheiten, die die Erteilung von Grundstücksverkehrsgenehmigungen nach der GVO zum Gegenstand haben, mit 30 % des Verkehrswerts des veräußerten Grundstücks im Zeitpunkt der Klageerhebung (vgl. § 15 GKG a.F., nunmehr § 40 GKG) zu bemessen.
  • OVG Brandenburg, 05.02.2003 - 4 B 195/02

    Vermögensrecht, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verschulden der

    Zwar ist zuzugestehen, dass tatsächlich nur nicht offensichtlich unbegründete Restitutionsanträge die Verfügungssperre des § 3 Abs. 3 VermG auslösen (vgl. Beschluss des Senats vom 10. September 2001 - 4 B 42/01.Z - VIZ 2002, 40, 41 f. m. w. N.; BGH, Urteil vom 15. April 1994 - V ZR 79/93 -, NJW 1994, 1723, 1725).
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