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   OVG Brandenburg, 12.07.1996 - 3 B 144/95   

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https://dejure.org/1996,6675
OVG Brandenburg, 12.07.1996 - 3 B 144/95 (https://dejure.org/1996,6675)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 12.07.1996 - 3 B 144/95 (https://dejure.org/1996,6675)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Juli 1996 - 3 B 144/95 (https://dejure.org/1996,6675)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 600 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 19.85

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb

    Auszug aus OVG Brandenburg, 12.07.1996 - 3 B 144/95
    Nach den eingereichten und genehmigten Bauplänen (Plan-Nr. 1.2.) sind unter den dort vorgesehenen Fachmärkten auch solche verzeichnet, die eine Verkaufsfläche von deutlich weniger als 700 m2 aufweisen, also jedenfalls unterhalb der einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb in etwa kennzeichnenden Größe liegen (vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 22. Mai 1987- 4 C 19.85 -, Baurechtssammlung (BRS) 47 Nr. 56).
  • BVerwG, 11.05.1984 - 4 C 83.80

    Fachplanung - Gemeinde - Planungshoheit - Intensive Störung - Konkrete Planung

    Auszug aus OVG Brandenburg, 12.07.1996 - 3 B 144/95
    Denn das hier zu beurteilende Abwehrrecht kann nicht weiter reichen als der sich auf die Abwehr einer überörtlichen Fachplanung beziehende Anspruch (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 11. Mai 1984 - 4 C 83.80 - Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 25).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 31.89

    Bauordnungsrecht: Gemeindlicher Anspruch auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde

    Auszug aus OVG Brandenburg, 12.07.1996 - 3 B 144/95
    Schließlich kann eine Beeinträchtigung der gemeindlichen Planungshoheit bei der Entscheidung über den Erlaß einer bauaufsichtlichen Verfügung, um die es hier geht, zu berücksichtigen sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1991 - 4 C 31.89 - BRS 52 Nr. 136).
  • VG Neustadt, 05.11.2003 - 3 L 981/03

    Auswirkungen eines Outlet-Centers auf Nachbargemeinde

    Eine Verletzung der gemeindlichen Planungshoheit kommt nicht nur in Frage, wenn die Gemeinde in ihren Planungsbelangen von Auswirkungen eines dem zwischengemeindlichen Abstimmungsgebot des § 2 Abs. 2 BauGB widersprechenden Bauleitplans betroffen ist, sondern darüber hinaus auch dann, wenn eine (nachhaltige) Beeinträchtigung einer hinreichend konkretisierten Planung durch die Erteilung von Baugenehmigungen herbeigeführt wird (vgl. z.B. OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 12. Juli 1996, LKV 1997, 129; BayVGH, Urteil vom 14. Januar 1991, GewArch 1991, 314; OVG Münster, Beschluss vom 9. Februar 1988, NVwZ-RR 1988, 11).
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