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   OVG Brandenburg, 13.09.2002 - 4 B 228/02   

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https://dejure.org/2002,18228
OVG Brandenburg, 13.09.2002 - 4 B 228/02 (https://dejure.org/2002,18228)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 13.09.2002 - 4 B 228/02 (https://dejure.org/2002,18228)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 13. September 2002 - 4 B 228/02 (https://dejure.org/2002,18228)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Interessenabwägung zwischen dem privaten Aufschubinteresse und dem öffentlichen Interesse an der Vollziehung eines Verwaltungsaktes in einem Eilverfahren gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO Verwaltungsgerichtsordnung(); Verhinderung einer Versammlung der NPD ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Versammlungsrechtliches Verbot bzgl. der vom NPD-Landesverband Berlin-Brandenburg für den 14. September 2002 ab 10.00 Uhr in Potsdam angemeldeten Versammlung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2003, 48
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Gelsenkirchen, 18.05.2010 - 14 K 5459/08

    Auflage, Bestimmtheit, Fahnen, NPD, Nazijargon, öffentliche Sicherheit,

    Derartige Standpunkte müssen und können vielmehr in der politischen Auseinandersetzung bekämpft werden vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 13. September 2002 - 4 B 228/02 -, juris, zu dem Versammlungsthema: "Schluss mit der Masseneinwanderung russischer Juden, Deutschland uns Deutschen" und vorgehend VG Potsdam, Beschluss vom 12. September 2002 - 3 L 892/02 -, juris.

    Eine unmittelbare Aktion braucht nicht beabsichtigt zu sein vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 28. November 2001 a.a.O., juris, RdNr. 9 m. w. Nachw.; vgl. auch OVG Brandenburg, Beschl. vom 13. September 2002 - 4 B 228/02 -, a.a.O.

  • KG, 01.12.2011 - 1 Ss 395/11

    Zum NPD-Wahlkampf: "5-Punkte-Plan zur Ausländerrückführung"

    In der öffentlichen Auseinandersetzung spricht eine Vermutung zugunsten der Freiheit der Rede und werden die polemische Zuspitzung sowie bewusste Provokation, sogar die Inszenierung eines Skandals, als rechtmäßiges Mittel angesehen, um im "Getriebe der Medien" Gehör zu finden (vgl. KG NJW 2003, 685); gerade in Wahlkampfzeiten kann die Teilnahme an der politischen Diskussion auch durch zugespitzte Meinungsäußerungen gestattet sein (vgl. OVG Brandenburg NJ 2003, 48 m.w.N.).
  • KG, 08.10.2012 - 121 Ss 161/12

    Strafbarkeit einer Äußerung eines Parteipolitikers im Bundestagswahlkampf

    Demnach kann dem Inhalt der Pamphlete auch eine Auseinandersetzung auf politischer Ebene mit der Zielsetzung entnommen werden, dass für die Partei NPD Ausländer in Deutschland nicht erwünscht sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg NJ 2003, 48, 49); eine Verächtlichmachung ausländischer Mitbürger ist dem aber nicht zu entnehmen.
  • VG Gelsenkirchen, 18.02.2004 - 14 L 252/04

    Demonstrationsverbot des Polizeipräsidiums Bochum für NPD-Versammlungen am 13.

    OVG Brandenburg, Beschluss vom 13. September 2002 - 4 B 228/02 - unter Verweis auf die ständ. Rechtsprechung des BVerfG.
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