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   OVG Brandenburg, 21.03.2003 - 3 A 58/00.Z   

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OVG Brandenburg, 21.03.2003 - 3 A 58/00.Z (https://dejure.org/2003,14406)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 21.03.2003 - 3 A 58/00.Z (https://dejure.org/2003,14406)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 21. März 2003 - 3 A 58/00.Z (https://dejure.org/2003,14406)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage einer Nachbargemeinde gegen eine Baugenehmigung für ein Multiplex-Kino; Funktionslosigkeit einer bauplanerischen Festsetzung; Interkommunales Abstimmungsgebot als abwägungsrelevanter Belang; Voraussetzungen einer berichtigenden Normauslegung; Ausfertigung eines ...

  • Judicialis

    VwGO § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; VwGO § ... 65; ; VwGO § 108 Abs. 1 Nr. 2; ; VwGO § 124; ; VwGO § 124 a (a.F.); ; BauGB § 2 Abs. 2; ; BauGB § 31 Abs. 1; ; BauGB § 34 Abs. 1; ; BauGB § 34 Abs. 2; ; BauNVO § 1; ; BauNVO § 8; ; BbgBO § 74 Abs. 1; ; BbgBO § 75 Abs. 1; ; BbgBO § 78 Abs. 1 Satz 2 (a.F.); ; GO § 5 Abs. 3 Satz 1; ; GO § 65 Abs. 1 Satz 1; ; Kommunalverfassung vom 17. Mai 1990

Kurzfassungen/Presse

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Baugenehmigung für Multiplex-Kino in Groß Gaglow (bei Cottbus) aufgehoben

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Brandenburg, 08.05.1998 - 3 B 84/97

    Bauleitplanung: Interkommunales Abstimmungsgebot bei Planung eines

    Auszug aus OVG Brandenburg, 21.03.2003 - 3 A 58/00
    Der Senat hat bereits früher ausgeführt, dass es auf der Hand liege, dass die in Multiplex-Kinos vergleichbaren Umfangs (im entschiedenen Fall handelte es sich um 2500 Plätze) mögliche Angebotsvielfalt gegenüber einem herkömmlichen Kino - zumal wenn das Angebot durch weitere Freizeitangebote, wie etwa auch gastronomische Betriebe, die in einem einheitlichen Gebäudekomplex zur Verfügung stehen, ergänzt wird - geeignet ist, im Einzugsbereich eines solchen Vorhabens wohnende Personen auch für die angebotenen Nutzungen in einem bestimmten Umfang zu Lasten herkömmlicher Kinos zu gewinnen und als deren Folge verkehrliche Auswirkungen und solche für die Entwicklung einer Innenstadt hervorzurufen (vgl. Beschluss vom 8. Mai 1998 - 3 B 84/97 -, LKV 1998, 359, 360).

    Dabei ist weniger auf den durch die Beigeladene in diesem Zusammenhang hervorgehobenen Beschluss vom 19. Februar 1997 (- 3 B 137/96 -, NVwZ-RR 1998, 484) abzustellen als auf den bereits erwähnten Beschluss vom 8. Mai 1998 (- 3 B 84/87 -, LKV 1998, 359), der ebenfalls die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage einer Nachbargemeinde gegen die Baugenehmigung für ein Multiplex-Kino vergleichbarer Größe betraf.

    Dass die in Multiplex-Kinos angebotenen Nutzungen jedenfalls im Hinblick auf den Verkehr und die Entwicklung einer Innenstadt derartige Auswirkungen typischerweise hervorzurufen vermögen, hat der Senat bereits früher festgestellt (vgl. Beschluss vom 8. Mai 1998, a. a. O.).

    Vielmehr ist bei Vorhaben der vorliegenden Art die - einen Abstimmungsbedarf auslösende - Schwelle bereits als erreicht anzusehen, wenn das Vorhaben abstrakt geeignet ist, in seinem Einzugsbereich wohnende Personen in nicht unerheblichem Umfang zu Lasten der Kinos in den Nachbargemeinden zu gewinnen und als deren Folge Auswirkungen für den Verkehr und für die Innenstadt hervorzurufen (vgl. den bereits mehrfach erwähnten Beschluss des Senats vom 8. Mai 1998 - 3 B 84/97 -, LKV 1998, 359, 360).

  • OVG Brandenburg, 19.02.1997 - 3 B 137/96

    Widerspruch; Anfechtungsklage; Aufschiebende Wirkung; Begünstigender

    Auszug aus OVG Brandenburg, 21.03.2003 - 3 A 58/00
    Dass eine Teilbaugenehmigung, welche die Errichtung von Teilen des zur Genehmigung gestellten Gesamtprojekts genehmigt, nicht nur feststellt, dass den vorab genehmigten Teilen des Vorhabens keine öffentlichrechtlichen Vorschriften entgegenstehen (§ 74 Abs. 1 i.V.m. § 75 Abs. 1 BbgBO), sondern auch die prinzipielle Genehmigungsfähigkeit des Gesamtvorhabens, mithin u. a. seine Vereinbarkeit mit dem materiellen Abstimmungsgebot feststellt, hat der Senat bereits in dem - die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die streitgegenständliche Baugenehmigung betreffenden - Eilverfahren ausgeführt (vgl. Beschluss vom 19. Februar 1997 - 3 B 137/96 -, NVwZ-RR 1998, 484, 486).

    Dabei ist weniger auf den durch die Beigeladene in diesem Zusammenhang hervorgehobenen Beschluss vom 19. Februar 1997 (- 3 B 137/96 -, NVwZ-RR 1998, 484) abzustellen als auf den bereits erwähnten Beschluss vom 8. Mai 1998 (- 3 B 84/87 -, LKV 1998, 359), der ebenfalls die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage einer Nachbargemeinde gegen die Baugenehmigung für ein Multiplex-Kino vergleichbarer Größe betraf.

    b) Eine die Zulassung der Berufung rechtfertigende Abweichung von dem Beschluss des Senats vom 19. Februar 1997 im Verfahren 3 B 137/96 liegt ebenfalls schon im Ansatz nicht vor.

    Zwar hat der Senat in seinem Beschluss vom 19. Februar 1999 - 3 B 137/96 - die Möglichkeit angedeutet, dass der Erklärungswert des Antrages vom 18. August 1994 und des hierzu ergangenen positiven Vorbescheids vom 23. August 1995 sich auch in diesem Sinne deuten lassen, dies jedoch im Ergebnis offen gelassen und auch die Deutung, dass mit dem Bauvorbescheid über die genaue Anordnung des Gebäudes und der Stellplätze entschieden werden sollte, für möglich gehalten.

  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus OVG Brandenburg, 21.03.2003 - 3 A 58/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann sich die Nachbargemeinde vielmehr unabhängig davon, welche planerischen Absichten sie für ihr Gebiet verfolgt oder bereits umgesetzt hat, unter Berufung auf das interkommunale Abstimmungsgebot nach § 2 Abs. 2 BauGB gegen unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf dem benachbarten Gemeindegebiet zur Wehr setzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. August 2002 - 4 C 5.01 -, DVBl. 2003, 62, 64; Urteil vom 15. Dezember 1989 - 4 C 36.86 -, BVerwGE 84, 209, 215f.).

    Danach setzt die Annahme einer Verletzung von Rechten der Nachbargemeinde gerade nicht voraus, dass die Gefährdung einer konkreten Bauleitplanung dargelegt wird; vielmehr kann sich die Nachbargemeinde unabhängig davon, welche planerischen Absichten sie für ihr Gebiet verfolgt oder bereits umgesetzt hat, unter Berufung auf das interkommunale Abstimmungsgebot nach § 2 Abs. 2 BauGB gegen unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf dem benachbarten Gemeindegebiet zur Wehr setzen (vgl. BVerwG, Urteile vom 1. August 2002 und vom 15. Dezember 1989, a. a. O.).

  • BVerfG, 27.05.1964 - 1 BvL 4/59

    Verfassungswidrigkeit des § 69 Nr. 1 AVAVG a.F.

    Auszug aus OVG Brandenburg, 21.03.2003 - 3 A 58/00
    Im Regelfall gilt für Bebauungspläne - wie für gesetzliche Vorschriften -, dass ein Versehen des Normgebers ohne Bedeutung ist, da nicht der unvollständig zum Ausdruck gekommene, sondern nur der objektivierte Wille des Normgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut und dem Sinnzusammenhang ergibt, maßgebend ist; die subjektive Vorstellung der am Normgebungsverfahren beteiligten Organe oder einzelner ihrer Mitglieder über die Bedeutung der Bestimmung ist dagegen unbeachtlich (vgl. BVerfG, Urteil vom 21. Mai 1952 - 2 BvH 2/52 -, BVerfGE 1, 299, 312; Beschluss vom 27. Mai 1964 - 1 BvL 4/59 -, BVerfGE 18, 38, 45; ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus OVG Brandenburg, 21.03.2003 - 3 A 58/00
    Im Regelfall gilt für Bebauungspläne - wie für gesetzliche Vorschriften -, dass ein Versehen des Normgebers ohne Bedeutung ist, da nicht der unvollständig zum Ausdruck gekommene, sondern nur der objektivierte Wille des Normgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut und dem Sinnzusammenhang ergibt, maßgebend ist; die subjektive Vorstellung der am Normgebungsverfahren beteiligten Organe oder einzelner ihrer Mitglieder über die Bedeutung der Bestimmung ist dagegen unbeachtlich (vgl. BVerfG, Urteil vom 21. Mai 1952 - 2 BvH 2/52 -, BVerfGE 1, 299, 312; Beschluss vom 27. Mai 1964 - 1 BvL 4/59 -, BVerfGE 18, 38, 45; ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 27.01.1998 - 4 NB 3.97

    "Immissionswirksamer flächenbezogener Schalleistungspegel"; flächenbezogener

    Auszug aus OVG Brandenburg, 21.03.2003 - 3 A 58/00
    a) Soweit die Beigeladene den Antrag auf Zulassung der Berufung darauf gestützt hat, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts von der "Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Beschluss vom 27. Januar 1998 - 4 NB 3.97 - BRS 60 Nr. 26" abweiche, ist nicht erkennbar, worin die geltend gemachte Divergenz bestehen soll.
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 NB 26.90

    Flächennutzungspläne

    Auszug aus OVG Brandenburg, 21.03.2003 - 3 A 58/00
    Der Regelungsgehalt des bundesverfassungsrechtlichen Rechtsstaatsgebots wird durch den Mangel einer der Legalitätsfunktion nicht genügenden Ausfertigung nicht berührt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 1991 - 4 NB 26.90 -, BVerwGE 88, 204, 209).
  • OVG Brandenburg, 19.08.1999 - 2 D 17/98
    Auszug aus OVG Brandenburg, 21.03.2003 - 3 A 58/00
    Zwar folgt gegebenenfalls aus der sogenannten Legalitätsfunktion der Ausfertigung, dass die Unterzeichnung unter Angabe eines Datums erfolgen muss, denn nur so lässt sich verlässlich feststellen, dass die Ausfertigung erst nach Eintritt der "Ausfertigungsreife", also zeitlich nach den der Bekanntmachung vorausgehenden Verfahrensschritten zum Satzungserlass erfolgt ist, deren Legalität sie gerade beurkunden soll (vgl. Urteil des 2. Senats des beschließenden Gerichts vom 19. August 1999 - 2 D 17/98.NE -, zit. nach Juris).
  • BVerwG, 07.02.1995 - 1 B 14.95

    Beiladung - Entziehung der Gaststättenerlaubnis - Ehefrau des Gastwirts -

    Auszug aus OVG Brandenburg, 21.03.2003 - 3 A 58/00
    Die unterbliebene einfache Beiladung stellt keinen Verfahrensverstoß dar, auf dem die Entscheidung des Verwaltungsgerichts beruhen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 1995 - 1 B 14.95 -, Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 117, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.2001 - 8 S 1119/01

    Ausschluss bestimmter Anlagentypen im Industriegebiet - städtebaulicher Grund

    Auszug aus OVG Brandenburg, 21.03.2003 - 3 A 58/00
    Darüber hinaus müssen diese Gründe die feiner strukturierte Festsetzung auch "rechtfertigen", was nur dann der Fall ist, wenn sie ein schlüssiges Konzept in dem Sinne erkennen lassen, dass die ausgeschlossenen Anlagearten städtebaulich beachtliche Merkmale aufweisen, die sie von den zugelassenen Arten unterscheiden (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 23. August 2001 - 8 S 1119/01 -, VBlBW 2002, 74, 75).
  • BVerwG, 02.07.1997 - 2 B 151.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Revisibilität der Richtlinie über Aufwandsentschädigung

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

  • BVerwG, 13.06.1988 - 3 B 84.87

    Abänderung einer Entscheidung

  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 18.91

    Zulässigkeit und Rechtsnatur von Verträgen nach dem "Weilheimer Modell"

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.1999 - 8 A 10447/99

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Großkinos in einem Gewerbegebiet

  • OVG Saarland, 23.02.1994 - 2 W 5/94

    Grenzbebauung; Nachbar; Unzulässige Rechtsausübung; Treu und Gauben;

  • OVG Berlin, 17.03.1999 - 2 S 6.98

    Ist ein Multiplex-Kino in einer durch Kerngebiets- und Wohnnutzung geprägten

  • OVG Berlin, 22.05.1992 - 2 B 22.90

    Bauordnungsrecht, Abstandflächen, Privilegierte Vorbauten, Außenaufzug,

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

  • BVerwG, 29.05.2001 - 4 B 33.01

    Dorfgebiet; Wirtschaftsstelle; Wohnnutzung; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit;

  • OVG Sachsen, 05.09.1995 - 1 S 186/95

    Baugenehmigung; Rücknahmebefugnis; Widerspruch; Nachbar; Interkommunales

  • OVG Brandenburg, 25.10.2003 - 3 B 354/03

    Bauplanungsrecht: Interkommunales Abstimmungsgebot bei Genehmigung eines

    Zwar trifft es zu, dass - wie der Senat wiederholt ausgeführt hat - die in Multiplex-Kinos vergleichbaren Umfangs mögliche Angebotsvielfalt gegenüber einem herkömmlichen Kino - zumal wenn das Angebot durch weitere Freizeitangebote, wie etwa auch gastronomische Betriebe, die in einem einheitlichen Gebäudekomplex zur Verfügung stehen, ergänzt wird - geeignet ist, im Einzugsbereich eines solchen Vorhabens wohnende Personen auch für die angebotenen Nutzungen in einem bestimmten Umfang zu Lasten herkömmlicher Kinos zu gewinnen und als deren Folge verkehrliche Auswirkungen und solche für die Entwicklung einer Innenstadt hervorzurufen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 8. Mai 1998 - 3 B 84/97 -, LKV 1998, 359, 360, und vom 21. März 2003 - 3 A 57/00.Z und 3 A 58/00.Z -).

    Wegen dieser Auswirkungen hat die betroffene Gemeinde einen Anspruch darauf, dass ein derartiges Vorhaben im Fall einer Bebauungsplanung nur nach Abstimmung mit der betroffenen Nachbargemeinde gemäß § 2 Abs. 2 BauGB als zulässig festgesetzt wird und dass dem Abstimmungsgebot etwa auch im Rahmen einer gegebenenfalls anstelle des Bebauungsplanes nach § 34 Abs. 2 2. Halbsatz i.V.m. § 31 Abs. 1 BauGB und § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO eröffneten Abwägungsentscheidung über die ausnahmsweise Zulässigkeit einer Vergnügungsstätte im Gewerbegebiet Rechnung getragen wird (vgl. Beschlüsse des Senats vom 21. März 2003 - 3 A 57/00.Z und 3 A 58/00.Z -).

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