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   OVG Bremen, 01.09.2020 - 1 B 87/20   

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https://dejure.org/2020,25447
OVG Bremen, 01.09.2020 - 1 B 87/20 (https://dejure.org/2020,25447)
OVG Bremen, Entscheidung vom 01.09.2020 - 1 B 87/20 (https://dejure.org/2020,25447)
OVG Bremen, Entscheidung vom 01. September 2020 - 1 B 87/20 (https://dejure.org/2020,25447)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    § 1 Abs 3 BJagdG; BJagdG § 1 Abs 3; NJagdG § 32; VwGO § 80 Abs 5; WaffG § 45 Abs 3; WaffG § 45 Abs 5; WaffG § 8
    Widerruf der Waffenbesitzkarte - Bedürfnis; Fütterungsrecht; Fütterungsverbot; Waffenbesitzkarte; Waidgerechtigkeit

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Koblenz, 23.01.1984 - 1 Ss 558/83
    Auszug aus OVG Bremen, 01.09.2020 - 1 B 87/20
    Ein solcher läge beispielsweise vor, wenn der Betroffene Fütterungen unternimmt, um die Jagd zu begünstigen, wie beispielsweise durch das Aufstellen einer Fütterungsanlage die Gelegenheit schafft, durch die Fütterung angelocktes Wild vom nahen Hochsitz aus zu erlegen (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 23.01.1984 - 1 Ss 558/83, NStZ 1984, 370 ; mit weiteren Einzelfallbeispielen Kolodziejcok/Recken/Apfelbacher/Iven, Naturschutz, Landschaftspflege und einschlägige Regelungen des Jagd- und Forstrechts, Stand: November 2019, § 1 BJagdG Rn. 13).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.2001 - 12 A 11997/00

    Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (TierSchG) wegen der Durchführung eines

    Auszug aus OVG Bremen, 01.09.2020 - 1 B 87/20
    Der unbestimmte Rechtsbegriff der Weidgerechtigkeit wird in Rechtsprechung und Literatur übereinstimmend definiert als die Summe der bedeutsamen, allgemein anerkannten, geschriebenen oder ungeschriebenen Regeln, die bei der Ausübung der Jagd als weidmännische Pflichten zu beachten sind (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 20.03.2001 - 12 A 11997/00, juris Rn. 16; VG Düsseldorf, Beschl. v. 18.11.2010 - 15 L 1536/10, juris Rn. 16; VG Leipzig, Beschl. v. 11.09.2018 - 5 L 453/18, juris Rn. 34; Metzger, in: Erbs/Kohlhaas: Strafrechtliche Nebengesetze, 231. EL Juli 2020, BJagdG , § 1 Rn. 16).
  • VG Düsseldorf, 18.11.2010 - 15 L 1536/10

    Jagdschein Einziehung Ungültigkeitserklärung Weidgerechtigkeit Fallenjagd

    Auszug aus OVG Bremen, 01.09.2020 - 1 B 87/20
    Der unbestimmte Rechtsbegriff der Weidgerechtigkeit wird in Rechtsprechung und Literatur übereinstimmend definiert als die Summe der bedeutsamen, allgemein anerkannten, geschriebenen oder ungeschriebenen Regeln, die bei der Ausübung der Jagd als weidmännische Pflichten zu beachten sind (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 20.03.2001 - 12 A 11997/00, juris Rn. 16; VG Düsseldorf, Beschl. v. 18.11.2010 - 15 L 1536/10, juris Rn. 16; VG Leipzig, Beschl. v. 11.09.2018 - 5 L 453/18, juris Rn. 34; Metzger, in: Erbs/Kohlhaas: Strafrechtliche Nebengesetze, 231. EL Juli 2020, BJagdG , § 1 Rn. 16).
  • VG Leipzig, 11.09.2018 - 5 L 453/18

    Einziehung eines Jagdscheins wegen Schießens aus einem fahrenden Pkw

    Auszug aus OVG Bremen, 01.09.2020 - 1 B 87/20
    Der unbestimmte Rechtsbegriff der Weidgerechtigkeit wird in Rechtsprechung und Literatur übereinstimmend definiert als die Summe der bedeutsamen, allgemein anerkannten, geschriebenen oder ungeschriebenen Regeln, die bei der Ausübung der Jagd als weidmännische Pflichten zu beachten sind (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 20.03.2001 - 12 A 11997/00, juris Rn. 16; VG Düsseldorf, Beschl. v. 18.11.2010 - 15 L 1536/10, juris Rn. 16; VG Leipzig, Beschl. v. 11.09.2018 - 5 L 453/18, juris Rn. 34; Metzger, in: Erbs/Kohlhaas: Strafrechtliche Nebengesetze, 231. EL Juli 2020, BJagdG , § 1 Rn. 16).
  • VG München, 08.06.1999 - M 7 K 96.4233
    Auszug aus OVG Bremen, 01.09.2020 - 1 B 87/20
    Hieraus ergibt sich, dass sich schon ein allgemeiner Grundsatz, dass eine Fütterung von Wild verboten wäre, nicht aufstellen lässt (vgl. hierzu VG München, Urt. v. 08.06.1999 - M 7 K 96.4233, juris Rn. 34).
  • OVG Niedersachsen, 16.05.2011 - 11 LA 365/10

    Eine waffenrechtliche Erlaubnis ist zu widerrufen bei Eintritt von nachträglichen

    Auszug aus OVG Bremen, 01.09.2020 - 1 B 87/20
    Im Grundsatz lässt § 45 Abs. 2 WaffG auch im Falle des Wegfalls des Bedürfnisses - bei fortbestehender Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung - den Widerruf der erteilten Erlaubnis zu (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.05.2011 - 11 LA 365/10, juris Rn. 8).
  • OVG Bremen, 29.11.2023 - 1 LA 182/22

    Versagung der Neuerteilung eines Jagdscheins wegen wiederholter Verstöße gegen

    Der Senat stellte die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Widerruf durch Beschluss vom 01.09.2020 ( 1 B 87/20) wieder her, weil die waffenrechtliche Zuverlässigkeit bei wiederholten oder gröblichen Verstößen gegen die Vorschriften des Bundesjagdgesetzes zu verneinen sei.

    cc) Das Urteil des Verwaltungsgerichts steht auch nicht im Widerspruch dazu, dass das Oberverwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Klägers gegen den Widerruf der Waffenbesitzkarte durch Beschluss vom 01.09.2020 ( 1 B 87/20) wiederhergestellt hat.

  • VGH Bayern, 11.08.2022 - 24 B 22.807

    Erfolgreiche Klage gegen den Widerruf einer Waffenbesitzkarte und die Ablehnung

    Da ohnehin kein Verstoß gegen die Weidgerechtigkeit vorliegt, kann auch offenbleiben, ob das Aufbrechen des Wilds und das Entsorgen des Aufbruchs unter das Jagdrecht i.S.d. § 1 Abs. 1 und Abs. 6 BJagdG fällt und überhaupt ein hinreichender Bezug zur Jagd vorliegt, der zu einem Verstoß gegen die Weidgerechtigkeit führen könnte (vgl. z.B. zur unzulässigen Fütterung von Wild, OVG Bremen, U.v. 1.9.2020 - 1 B 87/20 - juris Rn. 14).
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