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   OVG Bremen, 03.08.2016 - 2 LB 140/15   

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https://dejure.org/2016,28770
OVG Bremen, 03.08.2016 - 2 LB 140/15 (https://dejure.org/2016,28770)
OVG Bremen, Entscheidung vom 03.08.2016 - 2 LB 140/15 (https://dejure.org/2016,28770)
OVG Bremen, Entscheidung vom 03. August 2016 - 2 LB 140/15 (https://dejure.org/2016,28770)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BremÖbVIG § 12 Abs 2; BremÖbVIG § 13 Abs 3; BremÖbVIG § 17 Abs 1; BremÖbVIG § 21 Abs 2; BremÖbVIG § 3 Abs 3 Nr 6; BremÖbVIG § 8 Nr 3
    Zurücknahme der Bestellung zum öffentlich bestellten Vermessungsingenieur - Berufspflichtverletzung; Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur; Unzuverlässigkeit; Vermessungsingenieur

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Bestellung zum Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur wegen Unzuverlässigkeit; Nachträgliche Rechtswidrigkeit der Bestellung; Pflichtenverhältnis des Vermessungsingenieurs gegenüber der Katasterverwaltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufspflichtverletzung; Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur; Unzuverlässigkeit; Vermessungsingenieur

  • rechtsportal.de

    Widerruf der Bestellung zum Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur wegen Unzuverlässigkeit; Nachträgliche Rechtswidrigkeit der Bestellung; Pflichtenverhältnis des Vermessungsingenieurs gegenüber der Katasterverwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 07.11.2012 - 8 C 28.11

    Bezirksschornsteinfegermeister; Widerruf der Bestellung; persönliche Eignung;

    Auszug aus OVG Bremen, 03.08.2016 - 2 LB 140/15
    Die Anforderungen an die persönliche Zuverlässigkeit sind funktions-, das heißt berufsbezogen zu bestimmen (BVerwG, Urteil vom 07.11.2012 - 8 C 28/11 -, BVerwGE 145, 67 -79, Rn. 15).

    Dies erfordert, den gesamten einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zukommenden Pflichtenkreis und insbesondere die spezifischen Berufspflichten, die sich gerade aus der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben ergeben, in den Blick zu nehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.11.2012 - 8 C 28/11 -, BVerwGE 145, 67 -79, Rn. 17; OVG NW, Urteil vom 23.04.2008 - 20 A 971/07 -, Rn. 69, [...] und Beschluss vom 30.04.2008 - 13 A 8/07 -, Rn. 30, [...]).

    Der Zuverlässigkeitsmaßstab richtet sich des Weiteren nach dem Rang der geschützten Rechtsgüter, denn es sind umso strengere Anforderungen an die Zuverlässigkeit zu stellen, je schutzwürdiger die Rechtsgüter sind, die gefährdet werden können, und je höher der mögliche Schaden ist (vgl. nur: BVerwG, Urteil vom 07.11.2012 - 8 C 28/11 -, BVerwGE 145, 67 -79, Rn. 19).

    Bei dem Widerruf der Bestellung zum Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur handelt es sich nicht um einen Dauerverwaltungsakt, sondern um einen rechtsgestaltenden Verwaltungsakt, mit dem in Form einer einmaligen Regelung eine Rechtsposition wieder entzogen wird (BVerwG, Urteil vom 07.11.2012 - 8 C 28/11 -, BVerwGE 145, 67 -79, Rn. 13 (Bezirksschornsteinfegermeister); BVerwG, Urteil vom 28.04.2010 - 3 C 22/09 -, BVerwGE 137, 1-10, Rn. 11 (Logopäde); BVerwG, Urteil vom 17.08.2005 - 6 C 15/04 -, BVerwGE 124, 110 -132, Rn. 20 (Wirtschaftsprüfer)).

  • OVG Bremen, 17.07.2015 - 2 B 78/15
    Auszug aus OVG Bremen, 03.08.2016 - 2 LB 140/15
    Die dagegen gerichtete Beschwerde der Beklagten hat der Senat mit Beschluss vom 17.07.2015 (- 2 B 78/15 -, [...]) zurückgewiesen.

    Danach ist ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur unzuverlässig, wenn er nach dem Gesamtbild seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er künftig seine Aufgaben als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ordnungsgemäß durchführen und die sich aus seiner Berufsstellung ergebenden spezifischen Berufspflichten beachten wird (vgl. zum Ganzen bereits: Beschluss des Senats vom 17.07.2015 - 2 B 78/15 -, Rn. 22, [...]).

    Der Senat hat dazu im Eilbeschluss vom 17.07.2015 (a.a.O.) ausgeführt, dass sich die Aussage des Klägers nicht zwingend als Druckausübung darstelle, da zwischen Antragsteller und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur unterschiedliche Auffassungen über die Mangelhaftigkeit der Leistung bestehen könnten.

  • BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 15.04

    Wirtschaftsprüfer; Bestellung; Widerruf der Bestellung; nicht geordnete

    Auszug aus OVG Bremen, 03.08.2016 - 2 LB 140/15
    Dabei sind die Auswirkungen des Widerrufes mit Rücksicht auf die in der jeweiligen Berufsordnung anzuwendenden Wiederzulassungsregelungen zu beurteilen (BVerwG, Urteil vom 17.08.2005 - 6 C 15/04 -, BVerwGE 124, 110 -132, Rn. 16).

    Bei dem Widerruf der Bestellung zum Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur handelt es sich nicht um einen Dauerverwaltungsakt, sondern um einen rechtsgestaltenden Verwaltungsakt, mit dem in Form einer einmaligen Regelung eine Rechtsposition wieder entzogen wird (BVerwG, Urteil vom 07.11.2012 - 8 C 28/11 -, BVerwGE 145, 67 -79, Rn. 13 (Bezirksschornsteinfegermeister); BVerwG, Urteil vom 28.04.2010 - 3 C 22/09 -, BVerwGE 137, 1-10, Rn. 11 (Logopäde); BVerwG, Urteil vom 17.08.2005 - 6 C 15/04 -, BVerwGE 124, 110 -132, Rn. 20 (Wirtschaftsprüfer)).

    Ob ausnahmsweise - für den Fall der Unzuverlässigkeit des Betreffenden - eine evidente Wiederherstellung der Zuverlässigkeit während des laufenden Gerichtsverfahrens zu beachten ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18.10.2012 - 12 B 12.1048 -, Rn. 35, [...]; offen gelassen von: BVerwG, Urteil vom 17.08.2005 - 6 C 15/04 -, BVerwGE 124, 110 -132, Rn. 22), insbesondere wenn eine erneute Berufszulassung aus rechtlichen Gründen nicht mehr in Betracht kommt, bedarf hier keiner Entscheidung, weil die Unzuverlässigkeit des Klägers bereits nicht festgestellt werden konnte.

  • BVerfG, 01.07.1986 - 1 BvL 26/83

    Verfassungsmäßigkeit der landesrechtlichen Anforderungen an die Zulassung zum

    Auszug aus OVG Bremen, 03.08.2016 - 2 LB 140/15
    Die Aufgaben des Vermessungswesens sind von großer Bedeutung für den Rechtsverkehr zwischen den Bürgern und damit für den Rechtsfrieden in der Gemeinschaft (BVerfG, Beschluss vom 01.07.1986 - 1 BvL 26/83 -, BVerfGE 73, 301 -322, Rn. 35).

    b) Mit dem Widerruf der Zulassung als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur wird in die durch Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG verfassungsrechtlich gewährleistete Freiheit der Berufswahl eingegriffen (vgl. dazu: BVerfG, Beschluss vom 01.07.1986 - 1 BvL 26/83 -, BVerfGE 73, 301 -322, Rn. 31; SächsVerfGH, Beschluss vom 28.06.2006 - Vf. 78-IV-04 -, Rn. 16, [...]; OVG NW, Beschluss vom 01.12.2014 - 14 A 1802/13 -, Rn. 6, [...]), so dass der Widerruf insbesondere am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu messen ist.

  • VGH Bayern, 15.02.2012 - 22 ZB 10.2972

    Verstöße gegen die Pflichten zur ordnungsgemäßen Führung des Kehrbuchs, zur

    Auszug aus OVG Bremen, 03.08.2016 - 2 LB 140/15
    Dem Antragsverzeichnis kommt eine besondere Nachweisfunktion zu, denn allein an Hand der darin enthaltenen Aufzeichnungen kann die Aufsichtsbehörde die tatsächliche Tätigkeit des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs nachvollziehen und stichprobenartig überprüfen (vgl. zum Kehrbuch: BayVGH, Beschluss vom 15.02.2012 - 22 ZB 10.2972 -, Rn. 18, [...]).
  • BVerfG, 22.11.2004 - 1 BvR 1935/03

    Rechtliches Gehör im Zivilverfahren

    Auszug aus OVG Bremen, 03.08.2016 - 2 LB 140/15
    Zur erneuten Beweisaufnahme verpflichtet ist es dagegen nur, wenn es an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen der Vorinstanz zweifelt, insbesondere wenn es die Glaubwürdigkeit eines Zeugen abweichend vom Erstrichter beurteilen will (BVerwG, Beschluss vom 05.06.2013 - 5 B 11/13, 5 B 11/13, 5 PKH 14/13 -, Rn. 12, [...]; Beschluss vom 07.09.2011 - 9 B 62/11 -, Rn. 6, [...]; BVerfG, Beschluss vom 22.11.2004 - 1 BvR 1935/03 -, Rn. 11, [...]).
  • BVerfG, 19.06.2012 - 1 BvR 3017/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Notars gegen die aufsichts- behördliche

    Auszug aus OVG Bremen, 03.08.2016 - 2 LB 140/15
    Sie dient der Aufsicht und damit der demokratischen und rechtsstaatlichen Rückbindung eines außerhalb der staatlichen Verwaltungsorganisation stehenden Amtsträgers sowie der Sicherung eines ordnungsgemäßen Handelns im Bereich der staatlichen Aufgabe (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.06.2012 - 1 BvR 3017/09 -, BVerfGE 131, 130 -152, Rn. 67).
  • BVerwG, 05.06.2013 - 5 B 11.13

    Rügefähigkeit der Aussetzungsentscheidung; informatorische Anhörung;

    Auszug aus OVG Bremen, 03.08.2016 - 2 LB 140/15
    Zur erneuten Beweisaufnahme verpflichtet ist es dagegen nur, wenn es an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen der Vorinstanz zweifelt, insbesondere wenn es die Glaubwürdigkeit eines Zeugen abweichend vom Erstrichter beurteilen will (BVerwG, Beschluss vom 05.06.2013 - 5 B 11/13, 5 B 11/13, 5 PKH 14/13 -, Rn. 12, [...]; Beschluss vom 07.09.2011 - 9 B 62/11 -, Rn. 6, [...]; BVerfG, Beschluss vom 22.11.2004 - 1 BvR 1935/03 -, Rn. 11, [...]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2015 - 2 L 138/13

    Berichtigung eines Zeichenfehlers in der Liegenschaftskarte

    Auszug aus OVG Bremen, 03.08.2016 - 2 LB 140/15
    Aufgrund dieser Funktionen besteht für das Liegenschaftskataster ein hoher Qualitätsanspruch auf flächendeckende Aktualität, Vollständigkeit und Fehlerfreiheit (OVG LSA, Urteil vom 15.09.2015 - 2 L 138/13 -, Rn. 46, [...]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2008 - 13 A 8/07

    Unzuverlässigkeit eines Unternehmers bei unkorrektem Verhalten als Taxifahrer

    Auszug aus OVG Bremen, 03.08.2016 - 2 LB 140/15
    Dies erfordert, den gesamten einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zukommenden Pflichtenkreis und insbesondere die spezifischen Berufspflichten, die sich gerade aus der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben ergeben, in den Blick zu nehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.11.2012 - 8 C 28/11 -, BVerwGE 145, 67 -79, Rn. 17; OVG NW, Urteil vom 23.04.2008 - 20 A 971/07 -, Rn. 69, [...] und Beschluss vom 30.04.2008 - 13 A 8/07 -, Rn. 30, [...]).
  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14

    Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2014 - 14 A 1802/13

    Fristen für die Aufhebung der Zulassung eines öffentlich-bestellten

  • VGH Bayern, 18.10.2012 - 12 B 12.1048

    (Widerruf der Erlaubnis zur Kindertagespflege; Eignung der Pflegeperson;

  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 22.09

    Logopäde; Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung; Berufserlaubnis; Widerruf;

  • VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 78-IV-04

    Verfassungsbeschwerde gegen § 20 Abs. 2 Nr. 2 Sächsisches Vermessungsgesetz,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2008 - 20 A 971/07

    Zuverlässigkeitsüberprüfung für Luftfahrer bei der Erteilung eines befristeten

  • BVerwG, 21.09.2011 - 3 B 56.11

    Begründung der zugelassenen Berufung; Antragserfordernis

  • OVG Saarland, 27.03.2023 - 1 A 111/21

    Begründungspflicht einer Disziplinarverfügung gegenüber einem Öffentlich

    Drei der sechs angeführten Entscheidungen haben keine disziplinaren Ahndungen, sondern Fragen der Zuverlässigkeit eines Beliehenen zum Gegenstand [VG Bremen - 5 K 600/14 und 5 V 1374/18 - sowie OVG Bremen - 2 LB 140/15 -], eine Entscheidung ist über den angegebenen Fundort "juris" nicht auffindbar [VG Koblenz - 3 K 57/11 -] und in den beiden verbleibenden Verfahren war die Frage einer den gesetzlichen Anforderungen genügenden Begründung der Disziplinarverfügung nach Sachverhalt und Entscheidungsgründen nicht aufgeworfen [VG Düsseldorf - 4 K 15775/16 - und VG Köln - 2 K 3812/14 -].
  • VG Saarlouis, 29.07.2020 - 5 K 1780/19

    Aufsicht über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure; Einzelfall der

    [Vgl. u.a. VG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2018 - 4 K 15775/16-, juris; VG Köln, Urteil vom 16.08.2016 - 2 K 3812/14 -, juris; VG Koblenz, Urteil vom 14.11.2011 - 3 K 57/11 -, juris; VG Bremen, Urteil vom 17.022015 - 5 K 600/14 - sowie Beschluss vom 01.08.2018 - 5 V 1374/18 -, jew. juris; OVG Bremen, Urteil vom 03.08.2016 - 2 LB 140/15 -, juris.].
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