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   OVG Bremen, 04.10.2017 - 2 LA 75/14   

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OVG Bremen, 04.10.2017 - 2 LA 75/14 (https://dejure.org/2017,39966)
OVG Bremen, Entscheidung vom 04.10.2017 - 2 LA 75/14 (https://dejure.org/2017,39966)
OVG Bremen, Entscheidung vom 04. Oktober 2017 - 2 LA 75/14 (https://dejure.org/2017,39966)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BeamtVG § 53 a.F.; BeamtVG § 53 Abs 1; BeamtVG § 53 Abs 7; BeamtVG § 53 Abs 8; BremBeamtVG a.F.; GG Art 5 Abs 3; VwGO § 124 Abs 2 Nr 1; VwGO § 124 Abs 2 Nr 3
    Ruhen von Versorgungsbezügen - Erwerbseinkommen; Ruhen von Versorgungsbezügen; Verwendung im öffentlichen Dienst; Verwendungseinkommen; wissenschaftliche Nebentätigkeit;

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung des teilweisen Ruhens des Anspruchs auf Zahlung der Versorgungsbezüge; Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbseinkommen; Wissenschaftlicher Charakter einer (Neben-)tätigkeit; Begriff des Verwendungseinkommens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erwerbseinkommen; Nebeneinkünfte; Nebentätigkeit; privilegierte Nebentätigkeit; Ruhen von Versorgungsbezügen; selbständige Tätigkeit; Verwendung im öffentlichen Dienst; Verwendungseinkommen; Wissenschaft; wissenschaftliche Nebentätigkeit; Zusammentreffen von ...

  • rechtsportal.de

    Feststellung des teilweisen Ruhens des Anspruchs auf Zahlung der Versorgungsbezüge; Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbseinkommen; Wissenschaftlicher Charakter einer (Neben-)tätigkeit; Begriff des Verwendungseinkommens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 39.09

    Ruhen der Versorgung; Verwendung im öffentlichen Dienst; Verwendungseinkommen;

    Auszug aus OVG Bremen, 04.10.2017 - 2 LA 75/14
    Entscheidend kommt es dabei auf die gesamten Umstände des Falles und darauf an, welche für eine selbständige oder eine unselbständige Tätigkeit sprechenden Umstände überwiegen und damit bei einer Gesamtschau das Rechtsverhältnis prägen (BVerwG, Urteil vom 28.04.2011 - 2 C 39/09 - BVerwGE 139, 357 und [...]; grundlegend BVerwG, Urteil vom 21.12.1982 - 6 C 68/78 - BVerwGE 66, 324 , unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 29.06.1970 - BVerwG 6 C 41.66 - Buchholz 232 § 158 BBG Nr. 19; ZBR 1970, 391 ).

    Maßgebliches Kriterium ist die Eingliederung in die Organisationsstruktur einer Einrichtung im Sinne der Sätze 2 und 3 des § 53 Abs. 8 BeamtVG (BVerwG, Urteil vom 28.04.2011 - 2 C 39/09 - [...]; vgl. auch Nds.OVG, Urteil vom 26.04.2016 - 5 LC 10/15 - [...]).

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass auch bei Richtern trotz deren persönlicher und sachlicher Unabhängigkeit eine Verwendung im öffentlichen Dienst vorliegt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28.04.2011 - 2 C 39/09 - a. a. O.).

  • BVerwG, 21.12.1982 - 6 C 68.78

    Ehemaliger Senator - Hochschullehrtätigkeit - Verwendung im Öffentlichen Dienst -

    Auszug aus OVG Bremen, 04.10.2017 - 2 LA 75/14
    Entscheidend kommt es dabei auf die gesamten Umstände des Falles und darauf an, welche für eine selbständige oder eine unselbständige Tätigkeit sprechenden Umstände überwiegen und damit bei einer Gesamtschau das Rechtsverhältnis prägen (BVerwG, Urteil vom 28.04.2011 - 2 C 39/09 - BVerwGE 139, 357 und [...]; grundlegend BVerwG, Urteil vom 21.12.1982 - 6 C 68/78 - BVerwGE 66, 324 , unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 29.06.1970 - BVerwG 6 C 41.66 - Buchholz 232 § 158 BBG Nr. 19; ZBR 1970, 391 ).

    Für eine Tätigkeit "im Dienst" der Hochschule sprechen zudem der Inhalt der übertragenen Aufgaben und die fortdauernde Einbindung des Klägers in die Hochschulstrukturen: Die Übernahme eines Lehrauftrags stellt eine Verwendung im öffentlichen Dienst dar (BVerwG, Urteil vom 21.12.1982 - 6 C 68/78 - a. a. O.).

  • BVerfG, 17.02.2016 - 1 BvL 8/10

    Wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung von Studiengängen muss der

    Auszug aus OVG Bremen, 04.10.2017 - 2 LA 75/14
    An diesem Wissenschaftsbegriff, der aufgrund der Wandelbarkeit wissenschaftlicher Methoden grundsätzlich offen ist, hält das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung fest (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.02.2016 - 1 BvL 8/10 - [...]).

    Unter den verfassungskonform weit zu fassenden Begriff der Wissenschaft im Sinne des Artikel 5 Abs. 3 Satz 1 GG fällt auch die forschungsbasierte Lehre als Prozess der Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse (BVerfG, Beschluss vom 17.02.2016 - 1 BvL 8/10 - [...]).

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 333/75

    Hessisches Universitätsgesetz

    Auszug aus OVG Bremen, 04.10.2017 - 2 LA 75/14
    Nach der Definition des Bundesverfassungsgerichts ist Wissenschaft jede Tätigkeit, die nach Inhalt und Form als ernsthafter und planmäßiger Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen ist (BVerfG, Urteil vom 29.05.1973 - 1 BvR 424/71, 1 BvR 325/72 - BVerfGE 35, 79 ; BVerfG, Beschluss vom 01.03.1978 - 1 BvR 333/75 u.a. - BVerfGE 47, 327 ).

    Die Wissenschaftsfreiheit gibt daher ein Recht auf Abwehr jeder staatlichen Einwirkung auf den Prozess der Gewinnung und Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse (BVerfG, Beschluss vom 01.03.1978 - 1 BvR 333/75 u.a. - BVerfGE 47, 327 ).

  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus OVG Bremen, 04.10.2017 - 2 LA 75/14
    Nach der Definition des Bundesverfassungsgerichts ist Wissenschaft jede Tätigkeit, die nach Inhalt und Form als ernsthafter und planmäßiger Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen ist (BVerfG, Urteil vom 29.05.1973 - 1 BvR 424/71, 1 BvR 325/72 - BVerfGE 35, 79 ; BVerfG, Beschluss vom 01.03.1978 - 1 BvR 333/75 u.a. - BVerfGE 47, 327 ).

    Geschützt sind insbesondere auch die Selbstbestimmung über Inhalt, Ablauf und methodischen Ansatz von Lehrveranstaltungen sowie das Recht auf die Äußerung von wissenschaftlichen Lehrmeinungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.07.2010 - 1 BvR 748/06 - BVerfGE 127, 87 sowie BVerfG, Urteil vom 29.05.1973 - 1 BvR 424/71, 1 BvR 325/72 - BVerfGE 35, 79 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 07.10.1980 - 1 BvR 1289/78 - BVerfGE 55, 37 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2009 - 1 A 2560/07

    Abhängigkeit der Anrechnung von Erwerbseinkommen auf die Versorgungsbezüge von

    Auszug aus OVG Bremen, 04.10.2017 - 2 LA 75/14
    Im Gegensatz hierzu kennzeichnet eine selbständige Tätigkeit das nicht nur mittelbare Betroffensein vom wirtschaftlichen Erfolg (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.03.2009 - 1 A 2560/07 - [...]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2008 - 21 A 3542/06

    Einordnung einer Tätigkeit als Gastprofessor an einer Hochschule als Verwendung

    Auszug aus OVG Bremen, 04.10.2017 - 2 LA 75/14
    Ein weiteres Indiz ist der Umstand, dass weder der Kläger seine Leistungen einzeln in Rechnung gestellt noch die Hochschule einzelne Leistungen gesondert vergütet hat (vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.11.2008 - 21 A 3542/06 - [...]).
  • OVG Bremen, 17.03.2017 - 2 LA 268/15
    Auszug aus OVG Bremen, 04.10.2017 - 2 LA 75/14
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats immer schon dann begründet, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. nur OVG Bremen, Beschlüsse vom 17.03.2017 - 2 LA 268/15 - [...], und vom 02.03.2012 - 2 A 208/09 - [...], unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77, 83; BVerfG, Beschluss vom 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 104, 140).
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2016 - 5 LC 10/15

    Aufwandsentschädigung; Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit; Erwerbseinkommen;

    Auszug aus OVG Bremen, 04.10.2017 - 2 LA 75/14
    Maßgebliches Kriterium ist die Eingliederung in die Organisationsstruktur einer Einrichtung im Sinne der Sätze 2 und 3 des § 53 Abs. 8 BeamtVG (BVerwG, Urteil vom 28.04.2011 - 2 C 39/09 - [...]; vgl. auch Nds.OVG, Urteil vom 26.04.2016 - 5 LC 10/15 - [...]).
  • BVerfG, 26.06.2015 - 1 BvR 2218/13

    Bei der verfassungsrechtlichen Bewertung einer Studien- und Prüfungsordnung ist

    Auszug aus OVG Bremen, 04.10.2017 - 2 LA 75/14
    Im übrigen stehen diese Garantien den Hochschulen und ihren Fakultäten oder Fachbereichen zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.06.2015 - 1 BvR 2218/13 - [...]; BVerfG, Beschluss vom 31.05.1995 - 1 BvR 1379/94, 1 BvR 1413/94 - BVerfGE 93, 85 ).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 2 C 17.12

    Erwerbseinkommen; Kalenderjahr; Jahressonderzahlung; Rückforderung; Ruhen;

  • OVG Bremen, 16.07.2012 - 2 A 92/10
  • OVG Bremen, 02.03.2012 - 2 A 208/09
  • BVerwG, 25.08.2011 - 2 C 31.10

    Rückforderung; zuviel gezahlte Versorgungsbezüge; Ruhensberechnung;

  • BVerfG, 20.07.2010 - 1 BvR 748/06

    Hamburgisches Hochschulgesetz

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

  • BVerwG, 29.06.1970 - VI C 41.66

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 35.91

    Beamtenrecht - Nebentätigkeit Hochschullehrer - Genehmigungsbedürftigkeit

  • BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 911/00

    Brandenburgisches Hochschulgesetz

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvR 1289/78

    Bremer Modell

  • BVerfG, 31.05.1995 - 1 BvR 1379/94

    Universitätsgesetz NRW

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • OVG Bremen, 18.04.2018 - 2 LA 308/16

    Anfechtung der Prüfungsentscheidung über die Zweite Juristische Staatsprüfung -

    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache dann zu, wenn sie eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für das erstrebte Berufungsverfahren entscheidungserheblich ist und die im Interesse der Einheitlichkeit oder Fortbildung des Rechts obergerichtlicher Klärung bedarf (vgl. nur Beschluss des Senats vom 04.10.2017 - 2 LA 75/14 -, Rn. 7, juris).
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