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   OVG Bremen, 06.06.2012 - 2 A 267/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,5616
OVG Bremen, 06.06.2012 - 2 A 267/10 (https://dejure.org/2012,5616)
OVG Bremen, Entscheidung vom 06.06.2012 - 2 A 267/10 (https://dejure.org/2012,5616)
OVG Bremen, Entscheidung vom 06. Juni 2012 - 2 A 267/10 (https://dejure.org/2012,5616)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen PDF

    Kein Anspruch auf Genehmigung "Freie Schule Bremen e. V."

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BremPrivatschulG § 2; BremPrivatschulG § 5; BremPrivatschulG § 6; BremSchulG § 18 Abs 1; BremSchulG § 68; GG Art 7 Abs 4; GG Art 7 Abs 5
    Kein Anspruch auf Genehmigung "Freie Schule Bremen e. V." - besonderes pädagogisches Interesse; Freie Schule Bremen; private Grundschule; Reformpädagogik; sechsjährige Grundschule; Zulassung einer privaten Grundschule

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ersatzschulen (Genehmigung) - Genehmigung einer privaten Grundschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung)

    Klage des Vereins Freie Schule Bremen e.V. abgewiesen

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung)

    "Freie Schule Bremen" und "Humanistische Schule"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Einrichtung einer privaten Grundschule

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Gründung privater Grundschulen - Elterninitiativen scheitern vor Gericht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verfahren "Freie Schule Bremen" und "Humanistische Schule"

  • taz.de (Pressebericht, 09.06.2012)

    Freie Schule erneut abgelehnt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus OVG Bremen, 06.06.2012 - 2 A 267/10
    Maßgebend dafür sei der grundlegende Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16.12.1992 (1 BvR 167/87 = BVerfGE 88, 40).

    Nach den Grundsätzen, die das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 16.12.1992 (1 BvR 167/87 = BVerfGE 88, 40) aufgestellt habe, sei die von der Beklagten ausgesprochene Versagung der Genehmigung zur Errichtung der FSB als private Ersatzschule im Primarbereich rechtlich zu beanstanden.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in einem grundlegenden Beschluss vom 16.12.1992 (1 BvR 167/87 - BVerfGE 88, 40 ff. = DVBl. 1993, 485; Rn. zitiert nach juris) die Maßstäbe aufgezeigt, die gelten, wenn es um die Anerkennung eines besonderen pädagogischen Interesses für die Zulassung einer privaten Grundschule geht.

  • BVerwG, 18.12.1996 - 6 C 6.95

    Verfassungsrecht - Privatschulen, Privatvolksschulen, Öffentliche Grundschule bis

    Auszug aus OVG Bremen, 06.06.2012 - 2 A 267/10
    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 18.12.1996 (Az. 6 C 6/95) ausgeführt, eine Schule in freier Trägerschaft könne schon im Sinne des Wortes nur dann Ersatzschule sein, wenn sie in der Lage sei, diese zu ersetzen.

    Der Föderalismus (Art. 20 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 GG) hat zur Folge, dass unterschiedliche Schulstrukturen in den verschiedenen Ländern grundsätzlich zu respektieren sind (vgl. BVerwG, U. v. 18.12.1996 - 6 C 6/95 - Rn. 39).

  • BVerfG, 08.06.2011 - 1 BvR 759/08

    Schulaufsichtliche Leistungsüberprüfung in der vierten Jahrgangsstufe einer als

    Auszug aus OVG Bremen, 06.06.2012 - 2 A 267/10
    Mit dem Begriff der Volksschule meint Art. 7 Abs. 5 GG die Grundschule und begreift diese als eigenständige Schulart (vgl. BVerfG, B. v. 08.06.2011 - 1 BvR 759/08, 1 BvR 733/09).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung der Privatschulförderung

    Auszug aus OVG Bremen, 06.06.2012 - 2 A 267/10
    Dies geschieht in der Weise, dass es bestimmt, welche öffentlichen Schulen es gibt, denen eine Privatschule entsprechen kann (BVerfGE 90, 128, 139).
  • VG Chemnitz, 18.09.2013 - 1 K 1362/11

    Gleichwertigkeit eines Gymnasiums in freier Trägerschaft mit einer dreijährigen

    Bedeutsam seien ferner der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.11.2012 - 6 B 46.12 - und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts der Freien und Hansestadt Bremen vom 06.06.2012 - 2 A 267/10 - mit denen die Genehmigungsfähigkeit einer privaten sechsjährigen Grundschule in den Fällen verneint worden sei, in denen der Landesgesetzgeber ausnahmslos eine vierjährige Grundschule vorgesehen habe.
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