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   OVG Bremen, 06.10.2014 - 2 B 200/14   

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https://dejure.org/2014,28400
OVG Bremen, 06.10.2014 - 2 B 200/14 (https://dejure.org/2014,28400)
OVG Bremen, Entscheidung vom 06.10.2014 - 2 B 200/14 (https://dejure.org/2014,28400)
OVG Bremen, Entscheidung vom 06. Oktober 2014 - 2 B 200/14 (https://dejure.org/2014,28400)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen PDF

    Konkurrentenstreit um Ortsamtsleitung in Bremen Horn-Lehe

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BremBeirG § 35 Abs 2; BremBeirOrtsG § 35 Abs 2; BremOBG § 35 Abs 2; GG Art 20 Abs 1; GG Art 28 Abs 1; GG Art 33 Abs 2
    Konkurrentenstreit um Ortsamtsleitung in Bremen Horn-Lehe - Ausschreibung; Demokratieprinzip; demokratische Legitimation; Mehrheit; Neutralitätspflicht; Ortsamtsleiter; relative Mehrheit; Wahlbeamter

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Bremen, 09.01.2014 - 2 B 198/13

    OVG entscheidet über Ortsamtsleitung in Bremen Horn-Lehe - Leistungsgrundsatz;

    Auszug aus OVG Bremen, 06.10.2014 - 2 B 200/14
    Hierzu hat das Oberverwaltungsgericht ausgeführt (OVG Bremen, Beschluss vom 9. Januar 2014 - 2 B 198/13):.

    Ein nicht unbeachtliches Maß an personeller Legitimation wird bereits über die Ernennung des Ortsamtsleiters durch den Senat erreicht (OVG Bremen, Beschluss vom 9. Januar 2014 - 2 B 198/13).

    Die Auswahlentscheidung wird für die Berücksichtigung des Erfordernisses vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen Beirat und Ortsamtsleitung geöffnet, wobei dahingestellt bleiben kann, ob diese Erwägungen als Gesichtspunkt der persönlichen Eignung der Bewerber im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG Berücksichtigung finden oder ob ihnen ein gegenüber den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung nach Art. 33 Abs. 2 GG eigenständiger, im Demokratieprinzip wurzelnder Gehalt zukommt (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 9. Januar 2014 - 2 B 198/13).

    Die Amtszeit des hauptamtlichen Ortsamtsleiters ist noch nicht einmal an die Dauer der Wahlzeit des Beirats gekoppelt, § 35 Abs. 2 Satz 5 OBG (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 9. Januar 2014 - 2 B 198/13).

    Dass Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG auf die Ortsteile nicht anwendbar ist, weil es sich nicht um zur Selbstverwaltung fähige Gebietskörperschaften handelt, hat das Oberverwaltungsgericht bereits entschieden (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 9. Januar 2014 - 2 B 198/13).

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2, § 162 Abs. 3 VwGO, die Streitwertfestsetzung auf § 47 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2, Satz 4 GKG (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 9. Januar 2014 - 2 B 198/13).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - VerfGH 2/09

    Wahl von Bürgermeistern und Landräten mit relativer Mehrheit verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Bremen, 06.10.2014 - 2 B 200/14
    Auch die in § 35 Abs. 2 Satz 2 OBG für maßgeblich erklärte relative Mehrheit ist eine Mehrheit (vgl. VerfGH NW, Urteil vom 26. Mai 2009 - 2/09 -, NVwZ 2009, 1096; Heun, Das Mehrheitsprinzip in der Demokratie, 1983, S. 101; Mehde, NordÖR 2011.49, 51).

    Jedenfalls in Bezug auf die Wahl des Ortsamtsleiters lässt sich auch nicht davon sprechen, dass das Erfordernis absoluter Mehrheit bei der Besetzung politischer Spitzenämter ein tradiertes Regelmodell wäre, dem die Vermutung einer spezifischen wahlrechtlichen Rationalität zu eigen wäre (so aber Krüper, DÖV 2009, 758; wie hier VerfGH NW, Urteil vom 26. Mai 2009 - 2/09 -, NVwZ 2009, 1096).

    Er hat dabei einen Gestaltungsspielraum (vgl. VerfGH NW, Urteil vom 26. Mai 2009 - 2/09 -, NVwZ 2009, 1096).

  • KAG Freiburg, 23.02.2009 - 2/09

    Freistellung von Kosten einer zeitnahen Schulung des Antragsstellers

    Auszug aus OVG Bremen, 06.10.2014 - 2 B 200/14
    Auch die in § 35 Abs. 2 Satz 2 OBG für maßgeblich erklärte relative Mehrheit ist eine Mehrheit (vgl. VerfGH NW, Urteil vom 26. Mai 2009 - 2/09 -, NVwZ 2009, 1096; Heun, Das Mehrheitsprinzip in der Demokratie, 1983, S. 101; Mehde, NordÖR 2011.49, 51).

    Jedenfalls in Bezug auf die Wahl des Ortsamtsleiters lässt sich auch nicht davon sprechen, dass das Erfordernis absoluter Mehrheit bei der Besetzung politischer Spitzenämter ein tradiertes Regelmodell wäre, dem die Vermutung einer spezifischen wahlrechtlichen Rationalität zu eigen wäre (so aber Krüper, DÖV 2009, 758; wie hier VerfGH NW, Urteil vom 26. Mai 2009 - 2/09 -, NVwZ 2009, 1096).

    Er hat dabei einen Gestaltungsspielraum (vgl. VerfGH NW, Urteil vom 26. Mai 2009 - 2/09 -, NVwZ 2009, 1096).

  • OVG Niedersachsen, 11.03.2008 - 5 ME 346/07

    Eingeschränkte gerichtliche Überprüfbarkeit einer Entscheidung des Dienstherrn

    Auszug aus OVG Bremen, 06.10.2014 - 2 B 200/14
    Die Formulierung des mit der Ausschreibung veröffentlichten Anforderungsprofils steht im Organisationsermessen des Dienstherrn und kann gerichtlich nur auf missbräuchliche bzw. sachfremde Erwägungen oder das Ausgehen von einem unrichtigen Sachverhalt überprüft werden (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 11. März 2008 - 5 ME 346/07 -, RiA 2008, 236).
  • BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02

    Vermittlungsausschuss

    Auszug aus OVG Bremen, 06.10.2014 - 2 B 200/14
    Werden im Rahmen der Vermittlung personeller Legitimation Entscheidungen durch eine organschaftlich verfasste Personenmehrheit getroffen, so kommt dabei (wenn nicht Einstimmigkeit vorgeschrieben ist) allein die Anwendung des Mehrheitsprinzips in Betracht, das zu den tragenden Grundsätzen der freiheitlichen Demokratie gehört (BVerfGE 112, 118, 140 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvK 1/07

    Sperrklausel Kommunalwahlen

    Auszug aus OVG Bremen, 06.10.2014 - 2 B 200/14
    Deswegen drohten auch bei einer größeren Anzahl von Fraktionen oder Einzelvertretern in der Gemeindevertretung oder im Kreistag keine nachhaltigen Gefahren für die Fähigkeit der Kommunalvertretung, Beschlüsse zu fassen und Wahlen erfolgreich durchzuführen (BVerfGE 120, 82, 119).
  • BVerfG, 06.05.2014 - 2 BvR 1139/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Weinabgaben auf Bundes- und Landesebene

    Auszug aus OVG Bremen, 06.10.2014 - 2 B 200/14
    Je intensiver die in Betracht kommenden Entscheidungen etwa Grundrechte berühren, desto höher muss das Legitimationsniveau sein (BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 2 BvR 1139/12, 2 BvR 1140/12, 2 BvR 1141/12 -, HFR 2014, 745, m.w.N.).
  • VG Bremen, 18.07.2014 - 6 V 646/14

    Besetzungsverfahren des Dienstpostens des Ortsamtsleiters Horn-Lehe -

    Auszug aus OVG Bremen, 06.10.2014 - 2 B 200/14
    Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen OVG: 2 B 200/14 (VG: 6 V 646/14) Beschluss In der Verwaltungsrechtssache.
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