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   OVG Bremen, 08.03.2000 - 1 B 61/00   

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https://dejure.org/2000,1520
OVG Bremen, 08.03.2000 - 1 B 61/00 (https://dejure.org/2000,1520)
OVG Bremen, Entscheidung vom 08.03.2000 - 1 B 61/00 (https://dejure.org/2000,1520)
OVG Bremen, Entscheidung vom 08. März 2000 - 1 B 61/00 (https://dejure.org/2000,1520)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung einer Fahrerlaubnis; Bestehen aufschiebender Wirkung; Rechtmäßigkeit der Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; Pflicht zur Einholung eines ärztlichen Gutachtens; Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen beim Konsum von Cannabis; ...

  • Wolters Kluwer

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis; Voraussetzungen der Gutachteneinholung; Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen bei Cannabiskonsum; Unverwertbarkeit eines Gutachtens wegen fehlerhafter ...

  • archive.org

    Drogen - Keine Anordnung eines Gutachtens bei gelegentlichem Konsum von Cannabis ohne Bezug zum Strassenverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • verkehrslexikon.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Die Rechtsprechung in den verschiedenen Bundesländern zum Komplex Cannabis-Konsum und Fahrerlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Medizinisch-psychologisches Gutachten wegen Cannabis-Konsums eines Kraftfahrers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2438
  • NVwZ 2000, 1203 (Ls.)
  • NZV 2000, 477
 
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Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus OVG Bremen, 08.03.2000 - 1 B 61/00
    Diese differenzierte Regelung trägt, wie sich aus der Amtlichen Begründung (BR-Dr 443/98, S. 26, abgedr. bei: Jaguscb/Hentscbel, StraßenverkehrsR, 35. Aufl. [1999], § 14 FeV Rdnr. 1) ergibt, der Tatsache Rechnung, dass nur die Einnahme anderer Betäubungsmittel als Cannabis ohne weiteres zur Nichteignung führt, bei ihnen also nur die Abhängigkeit oder die Einnahme nachgewiesen zu werden braucht; dafür reicht eine ärztliche Untersuchung aus, die wesentlich schonender in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eingreift als eine medizinisch-psychologische Untersuchung (vgl. BVerfGE 89, 69 [88] = NJW 1993, 2365).

    Bei Cannabis ist hingegen zwischen regelmäßiger und gelegentlicher Einnahme in der Weise zu unterscheiden, dass nur bei regelmäßiger Einnahme in der Regel die Eignung ausgeschlossen, bei gelegentlicher Einnahme die Eignung aber in der Regel gegeben ist (Anl. 4 Nr. 9.2 FeV; vgl. auch BVerfGE 89, 69 [86] = NJW 1993, 2365).

    Für die Frage, ob der Konsum von Cannabis nicht nur gelegentlich, sondern regelmäßig erfolgt und deshalb der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen entgegensteht, kann die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens daher nicht angeordnet werden (vgl. auch BVerfGE 89, 69 [88] NJW 1993, 2365).

  • BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 14.94
    Auszug aus OVG Bremen, 08.03.2000 - 1 B 61/00
    II. Nach der Auffassung des BVerwG steht die Rechtswidrigkeit der Anordnung, ein solches Gutachten beizubringen, seiner Verwertbarkeit nicht entgegen (BVerwG, NZV 1996, 332 = DÖV 1996, 879).
  • OVG Brandenburg, 13.12.2004 - 4 B 206/04

    Recht der Fahrerlaubnis einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen

    Vielmehr kann in solchen Fällen nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV eine ärztliche Untersuchung angeordnet werden (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. September 2003, a. a. O., S. 216), ebenso wie in jenen Fällen, in denen weitergehende Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde von der Klärung der noch offenen Frage abhängen, ob ein Konsum "regelmäßig" oder "gelegentlich" ist (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 10. Juli 2002 - 4 B 96/02 - OVG Bremen, Beschluss vom 8. März 2000 - 1 B 61/00 -, NZV 2000, 477; OVG Saarland, Beschluss vom 22. November 2000 - 9 W 6/00 -, zfs 2001, 188 f.).
  • VG Stuttgart, 23.12.2005 - 10 K 3224/05

    Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs; Mischkonsum von Cannabis und

    § 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV dürfte gemäß § 46 Abs. 3 FeV im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren entsprechend anwendbar sein (vgl. Geiger, VBlBW 2004, 1/5 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung; offen gelassen von OVG Bremen, B.v. 8.3.2000, NJW 2000, 2438/2439) und dahin auszulegen sein, dass eine medizinisch-psychologische Begutachtung dann angeordnet werden muss, wenn in einem Fahrerlaubnisentziehungsverfahren eine frühere Abhängigkeit des Betreffenden bekannt geworden ist oder feststeht, dass dieser, ohne abhängig zu sein, Drogen in einer Weise und Intensität konsumiert hat, die nach Maßgabe der Anlage 4 zur FeV zur Nichteignung führen (vgl. Geiger, VBlBW 2004, a.a.O. mit Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • VGH Bayern, 03.09.2002 - 11 CS 02.1082

    Straßenverkehrsrecht: Fahreignungszweifel, Regelmäßiger Cannabiskonsum

    Dabei kann dahinstehen, ob diese Regelung überhaupt bei der Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis oder nur bei deren Wiedererteilung Anwendung findet (vgl. dazu OVG Bremen vom 8.9.2000 -NJW 2000, 2438 ).
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