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   OVG Bremen, 11.11.2009 - 2 A 248/05   

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OVG Bremen, 11.11.2009 - 2 A 248/05 (https://dejure.org/2009,11091)
OVG Bremen, Entscheidung vom 11.11.2009 - 2 A 248/05 (https://dejure.org/2009,11091)
OVG Bremen, Entscheidung vom 11. November 2009 - 2 A 248/05 (https://dejure.org/2009,11091)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme von einer Praxisgebühr und einer Zuzahlung zu Medikamenten aus Mitteln der Sozialhilfe; Vereinbarkeit von § 1 Abs. 1 S. 2 Regelsatzverordnung (RegelVO) i.d.F. des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vom 14.11.2003 mit höherrangigem ...

  • Judicialis

    RegelVO § 1 Abs. 1; ; SGB V § 62; ; SGB V § 264

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernahme von einer Praxisgebühr und einer Zuzahlung zu Medikamenten aus Mitteln der Sozialhilfe; Vereinbarkeit von § 1 Abs. 1 S. 2 Regelsatzverordnung (RegelVO) i.d.F. des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vom 14.11.2003 mit höherrangigem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Auszug aus OVG Bremen, 11.11.2009 - 2 A 248/05
    Das Verwaltungsgericht hat berücksichtigt, dass dem Begriff der Sicherung der "Mindestvoraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins" nicht nur die Forderung nach einem Schutz vor Existenznot im Sinne einer Sicherung der physiologischen Existenz des Bürgers zu entnehmen ist, sondern der Begriff den gesamten zu einem menschenwürdigen Leben erforderlichen Bedarf wie auch einen Schutz vor sozialer Ausgrenzung umfasst (BVerwGE 87, 212-217; BSG, Urt. v. 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R -BSGE 97, 265-279).

    Für die Regelleistungen nach § 20 Abs. 2 SGB II ist inzwischen höchstrichterlich geklärt, dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Festlegung der Regelleistung in Höhe von 345, 00 Euro bestehen (BSG, Urt. vom 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R - BSGE 97, 265-279; Urt. vom 06.12.2007 - B 14/7b AS 62/06 R - juris; Beschl. vom 15.04.2008 - B 14/11b AS 41/07 B - juris).

    Bezugspunkt für die Bemessung der Regelleistung mit 345, 00 Euro war die Höhe der bis dahin geltenden Regelsätze (ca. 297, 00 Euro) zuzüglich eines an der damaligen Bewilligungspraxis bezüglich einmaliger Leistungen gemessenen Anteils in Höhe von ca. 16 v. H. (BSG, Urt. vom 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R - a. a. O.).

  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus OVG Bremen, 11.11.2009 - 2 A 248/05
    Die sich aus Art. 1 Abs. 1 GG i. V. mit dem Sozialstaatsprinzip ergebende Pflicht des Staates zur Fürsorge für Hilfsbedürftige erfordert von Verfassungs wegen nur eine Hilfe, die die Mindestvoraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins sicherstellt (BVerfGE 40, 121-140; 82, 60-105).

    Dem Gesetzgeber ist, soweit es nicht um die Sicherung des physischen Existenzminimums geht, im Rahmen der Entscheidung, in welchem Umfang soziale Hilfe unter Berücksichtigung vorhandener Mittel und anderer gleichwertiger Staatsaufgaben gewährt werden kann, ein weiter Gestaltungsspielraum eingeräumt (BVerfGE 40, 121-140; BVerfGE 82, 60-105).

  • BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 17.88

    Umfang der Regelsatzleistung im Sozialhilferecht - Kinderspielzeug

    Auszug aus OVG Bremen, 11.11.2009 - 2 A 248/05
    Das Verwaltungsgericht hat berücksichtigt, dass dem Begriff der Sicherung der "Mindestvoraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins" nicht nur die Forderung nach einem Schutz vor Existenznot im Sinne einer Sicherung der physiologischen Existenz des Bürgers zu entnehmen ist, sondern der Begriff den gesamten zu einem menschenwürdigen Leben erforderlichen Bedarf wie auch einen Schutz vor sozialer Ausgrenzung umfasst (BVerwGE 87, 212-217; BSG, Urt. v. 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R -BSGE 97, 265-279).

    Eine Leistungsbewilligung als Gewährung einmaliger Hilfen zum Lebensunterhalt auf der Grundlage des § 21 Abs. 1a Nr. 7 BSHG scheidet aus, denn die Gewährung einmaliger Hilfen zum Lebensunterhalt setzt voraus, dass der Bedarf nicht zum Regelbedarf nach der Regelsatzverordnung gehört (BVerwGE 87, 212-217).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus OVG Bremen, 11.11.2009 - 2 A 248/05
    Die sich aus Art. 1 Abs. 1 GG i. V. mit dem Sozialstaatsprinzip ergebende Pflicht des Staates zur Fürsorge für Hilfsbedürftige erfordert von Verfassungs wegen nur eine Hilfe, die die Mindestvoraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins sicherstellt (BVerfGE 40, 121-140; 82, 60-105).

    Dem Gesetzgeber ist, soweit es nicht um die Sicherung des physischen Existenzminimums geht, im Rahmen der Entscheidung, in welchem Umfang soziale Hilfe unter Berücksichtigung vorhandener Mittel und anderer gleichwertiger Staatsaufgaben gewährt werden kann, ein weiter Gestaltungsspielraum eingeräumt (BVerfGE 40, 121-140; BVerfGE 82, 60-105).

  • BSG, 22.04.2008 - B 1 KR 10/07 R

    Krankenversicherung - Belastungsgrenze - Arbeitslosengeld-II-Bezieher -

    Auszug aus OVG Bremen, 11.11.2009 - 2 A 248/05
    Zur Ausgestaltung der Zuzahlungsregelungen für Bezieher von SGB II-Leistungen hat das Bundessozialgericht zudem im Urteil vom 22.04.2008 (B 1 KR 10/07 R - juris) ausgeführt:.
  • LSG Thüringen, 22.04.2004 - L 6 KR 212/04

    Anspruch auf Befreiung von Zuzahlungen zu Medikamenten und ärztlichen

    Auszug aus OVG Bremen, 11.11.2009 - 2 A 248/05
    Die vom Gesetzgeber getroffenen Regelungen und die damit vorgenommene faktische Kürzung der Regelsatzleistungen sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (ebenso: LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 09.06.2008 - L 20 SO 65/06 - juris; vgl. auch: Thür. OVG, Beschl. v. 22.04.2004 - L 6 KR 212/04 ER - juris).
  • OVG Niedersachsen, 06.05.2004 - 4 ME 88/04

    Pflicht eines Hilfeempfängers zur Bestreitung von lediglich einem Zwölftel der

    Auszug aus OVG Bremen, 11.11.2009 - 2 A 248/05
    Hat der Hilfeempfänger allerdings Ansparungen noch nicht bilden können, weil z. B. mehrere Zuzahlungen in den ersten Monaten des Jahres zu leisten waren (hier bis Ende Februar 2004), können die Mehrkosten vom Sozialhilfeträger darlehensweise übernommen werden (vgl. auch die Begründung zu Art. 28 c des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung BT-Drs. 15/1525 S. 167 und OVG Lüneburg, B. v. 06.05.2004 - 4 ME 88/04).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2008 - L 20 SO 65/06

    Sozialhilfe

    Auszug aus OVG Bremen, 11.11.2009 - 2 A 248/05
    Die vom Gesetzgeber getroffenen Regelungen und die damit vorgenommene faktische Kürzung der Regelsatzleistungen sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (ebenso: LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 09.06.2008 - L 20 SO 65/06 - juris; vgl. auch: Thür. OVG, Beschl. v. 22.04.2004 - L 6 KR 212/04 ER - juris).
  • BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 62/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente

    Auszug aus OVG Bremen, 11.11.2009 - 2 A 248/05
    Für die Regelleistungen nach § 20 Abs. 2 SGB II ist inzwischen höchstrichterlich geklärt, dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Festlegung der Regelleistung in Höhe von 345, 00 Euro bestehen (BSG, Urt. vom 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R - BSGE 97, 265-279; Urt. vom 06.12.2007 - B 14/7b AS 62/06 R - juris; Beschl. vom 15.04.2008 - B 14/11b AS 41/07 B - juris).
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/11b AS 41/07 B

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung von

    Auszug aus OVG Bremen, 11.11.2009 - 2 A 248/05
    Für die Regelleistungen nach § 20 Abs. 2 SGB II ist inzwischen höchstrichterlich geklärt, dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Festlegung der Regelleistung in Höhe von 345, 00 Euro bestehen (BSG, Urt. vom 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R - BSGE 97, 265-279; Urt. vom 06.12.2007 - B 14/7b AS 62/06 R - juris; Beschl. vom 15.04.2008 - B 14/11b AS 41/07 B - juris).
  • OVG Bremen, 02.07.2010 - S 2 A 46/09

    Pflicht eines Leistungsträgers zur Übernahme von im Regelsatz enthaltene Anteile

    Der Senat hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 81, 347 ) wiederholt entschieden, dass eine hinreichende Aussicht auf Erfolg auch zu bejahen ist, wenn die Entscheidung von der Beantwortung schwieriger, bislang ungeklärter Rechtsfragen abhängt (vgl. z.B. B. v. 15.10.2008 - S2 S 384/08 - und B. v. 02.12.2009 - 2 A 248/05).
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