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   OVG Bremen, 12.12.2007 - 1 D 95/05   

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https://dejure.org/2007,13089
OVG Bremen, 12.12.2007 - 1 D 95/05 (https://dejure.org/2007,13089)
OVG Bremen, Entscheidung vom 12.12.2007 - 1 D 95/05 (https://dejure.org/2007,13089)
OVG Bremen, Entscheidung vom 12. Dezember 2007 - 1 D 95/05 (https://dejure.org/2007,13089)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • bremen.de PDF

    Bahnübergänge in Oberneuland

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    16. BImSchV § 1 Abs 2; AEG § 18 Abs 1
    Bahnübergänge in Oberneuland - baulicher Eingriff; höhengleicher Bahnübergang; immissionsrechtliche Beurteilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses des Eisenbahn-Bundesamtes; Ersetzung von höhengleichen Bahnübergängen durch Straßenunterführungen; Erfordernis einer Planrechtfertigung bei Planungen für öffentliche Vorhaben; Berücksichtigung der durch ein Vorhaben ...

  • Judicialis

    AEG § 18 Abs. 1; ; 16. BImSchV § 1 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEG § 18 Abs. 1; 16. BImSchV § 1 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 23.11.2005 - 9 A 28.04

    Straßenplanung; Lärmschutz; Neubau; wesentliche Änderung; bauliche Erweiterung;

    Auszug aus OVG Bremen, 12.12.2007 - 1 D 95/05
    Zwar hat aktiver Lärmschutz grundsätzlich Vorrang vor passivem Lärmschutz, die Entscheidung über die konkrete Schutzmaßnahme kann aber nicht losgelöst von der kostenmäßigen Vertretbarkeit getroffen werden (vgl. BVerwG, U. v. 23.11.2005 - 9 A 28/04 - BVerwGE 124, 334 ).

    Beim Umbau einer Kreuzung zwischen Eisenbahn und Straße besteht typischerweise ein enger konzeptioneller und räumlicher Planungszusammenhang (zur Berücksichtigung einer Gesamtplanung bei der Lärmbeurteilung vgl. BVerwG, U. v. 23.11.2005 - 9 A 28/04 - BVerwGE 124, 334 ).

  • BVerwG, 07.03.2007 - 9 C 2.06

    Planfeststellung; Straßenbauvorhaben; Verkehrslärm; Lärmschutz; nicht

    Auszug aus OVG Bremen, 12.12.2007 - 1 D 95/05
    Die Schwellenwerte in Alternative 3 und 4 entsprechen der sogenannten enteignungsrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle, die in Wohngebieten grundsätzlich bei Beurteilungspegeln von etwa 70 dBA tags/60 dBA nachts beginnt (vgl. zuletzt BVerwG, U. v. 07.03.2007 - 9 C 2/06 - NVwZ 2007, 827).

    Gleiches gilt für einen möglichen Anspruch auf zusätzliche nachträgliche Schutzmaßnahmen wegen nicht voraussehbarer Lärmwirkungen der am 01.04.1982 planfestgestellten Ausbaumaßnahme (vgl. dazu BVerwG, U. v. 07.03.2007, a. a. O.).

  • BVerwG, 09.07.2003 - 9 A 54.02

    Planfeststellung; Bundesstraße; Unterbrechung einer Zufahrt; Ersatzzufahrt;

    Auszug aus OVG Bremen, 12.12.2007 - 1 D 95/05
    Dass die direkte Zufahrt mit einem Wohnwagengespann in Zukunft umständlicher und mit einem Lkw nur noch eingeschränkt möglich sein wird, wurde von der Beklagten bei der Abwägungsentscheidung gesehen (vgl. dazu BVerwG, U. v. 09.07.2003 - 9 A 54/02 - NVwZ 2004, 231).
  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

    Auszug aus OVG Bremen, 12.12.2007 - 1 D 95/05
    Dieser Anspruch beruht darauf, dass Art. 14 Abs. 3 S. 1 GG eine Entziehung von Eigentum nur zum Wohl der Allgemeinheit zulässt und damit eine dem objektiven Recht widersprechende Eigentumsentziehung ausschließt (st. Rspr., vgl. BVerwG, U. v. 18.03.1983 - 4 C 80/79 - BVerwGE 67, 74 ).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus OVG Bremen, 12.12.2007 - 1 D 95/05
    Das ist nicht erst bei Unausweichlichkeit des Vorhabens der Fall, sondern wenn es vernünftigerweise geboten ist (st. Rspr., vgl. zuletzt BVerwG, U. v. 16.03.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 ).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus OVG Bremen, 12.12.2007 - 1 D 95/05
    Deshalb können sie weder die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens verlangen, auf die das auf Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit gerichtete Hilfsbegehren zielt (vgl. dazu BVerwG, U. v. 21.03.1996 - 4 C 19/94 - BVerwGE 100, 370 ), noch die Planergänzungen beanspruchen, auf die die Hilfsanträge 1 a) (Erhöhung der Schallschutzwand auf 5 m, hilfsweise 4 m) und 1 b) (passiver Schallschutz im Obergeschoss) zielen.
  • BVerwG, 14.05.1996 - 7 NB 3.95

    Abfallrecht: Erforderlichkeit einer standortvergleichenden

    Auszug aus OVG Bremen, 12.12.2007 - 1 D 95/05
    Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit sind erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Planungsvariante sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Gesichtspunkte eindeutig als die besseren darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Verwaltung hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, U. v. 14.05.1996 - 7 NB 3/95 - BVerwGE 101, 166 ; B. v. 02.10.2003 - 9 VR 11/02 - juris).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer

    Auszug aus OVG Bremen, 12.12.2007 - 1 D 95/05
    Zwar ist die Lärmbeurteilung nach der 16. BImSchVO im Grundsatz für die Verkehrswege jeweils gesondert vorzunehmen (BVerwG, U. v. 21.03.1996 - 4 C 9/55 - BVerwGE 101, 1 ).
  • BVerfG, 10.03.1981 - 1 BvR 92/71

    Gondelbahn

    Auszug aus OVG Bremen, 12.12.2007 - 1 D 95/05
    Die Auferlegung einer Grunddienstbarkeit stellt einen Teilentziehung von Eigentum dar und ist als Enteignung zu qualifizieren (BVerfG, U. v. 10.03.1981 - 1 BvR 92, 96/71 - BVerfGE 56, 249 ).
  • BVerwG, 02.10.2002 - 9 VR 11.02

    Beiladung Landesbehörde; Planfeststellung Bundesstraße

    Auszug aus OVG Bremen, 12.12.2007 - 1 D 95/05
    Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit sind erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Planungsvariante sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Gesichtspunkte eindeutig als die besseren darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Verwaltung hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, U. v. 14.05.1996 - 7 NB 3/95 - BVerwGE 101, 166 ; B. v. 02.10.2003 - 9 VR 11/02 - juris).
  • OVG Bremen, 01.10.2014 - 1 D 22/12

    Ertüchtigung eines Verkehrsknotens - Verlängerung Gleis 1 - aktiver Lärmschutz;

    Die Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit, die ihr dabei zukommt, ist aber erst dann überschritten, wenn eine alternative Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Urt. v. 12.8.2009 - 9 A 64/07 - BVerwGE 134, 308 ; OVG Bremen, Urt. v. 12.12.2007 - 1 D 95/05 - NordÖR 2008, 128 ).
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