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   OVG Bremen, 13.02.2018 - 1 B 268/17   

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https://dejure.org/2018,5391
OVG Bremen, 13.02.2018 - 1 B 268/17 (https://dejure.org/2018,5391)
OVG Bremen, Entscheidung vom 13.02.2018 - 1 B 268/17 (https://dejure.org/2018,5391)
OVG Bremen, Entscheidung vom 13. Februar 2018 - 1 B 268/17 (https://dejure.org/2018,5391)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    AufenthG § 22 S 1; AufenthG § 22 S 2; AufenthG § 23 Abs 2; AufenthG § 5 Abs 4; AufenthG § 73 Abs 2; AufenthG § 81 Abs 3; AufenthG § 81 Abs 4; GG Art 3 Abs 1
    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Afghanistan; Aufnahme aus dem Ausland; gerichtliche Kontrolle; Ortskraft; Übernahmeerklärung; Wahrung politischer Interessen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Afghanistan; Aufnahme aus dem Ausland; gerichtliche Kontrolle; Ortskraft; Übernahmeerklärung; Wahrung politischer Interessen

  • rechtsportal.de

    Anspruch gegen die Ausländerbehörde auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Erklärung der Aufnahme eines Ausländers aus dem Ausland durch das Bundesinnenministerium

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus OVG Bremen, 13.02.2018 - 1 B 268/17
    Im Rahmen der Gruppenaufnahme zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland nach § 23 Abs. 2 Satz 1 AufenthG ist anerkannt, dass die erteilte Aufnahmezusage einen Verwaltungsakt darstellen kann (BVerwG, Urt. v. 22.03.2012 - 1 C 3.11, BVerwGE 142, 179 juris Rn. 24).
  • BVerwG, 15.11.2011 - 1 C 21.10

    Aufnahme aus dem Ausland; Aufnahmezusage; jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen

    Auszug aus OVG Bremen, 13.02.2018 - 1 B 268/17
    Es liegt auf der Hand, dass der Begriff des politischen Interesses Ausdruck eines erheblichen Beurteilungsspielraums der Exekutive ist, der einer gerichtlichen Überprüfung grundsätzlich nicht zugänglich ist (vgl. nur Göbel-Zimmermann in Huber, AufenthG , 2. Aufl. 2016, § 22 AufenthG Rn. 6 sowie BVerwG, Urt. v. 15.11.2011 - 1 C 21.10, BVerwGE 141, 151 juris Rn. 12 zu § 23 Abs. 2 AufenthG ).
  • OVG Niedersachsen, 18.02.2021 - 13 LB 269/19

    Streit um die nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer eines

    § 22 Satz 2 AufenthG dient insoweit insbesondere der Wahrung des außenpolitischen Handlungsspielraums des Bundes (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 13.2.2018 - 1 B 268/17 -, juris Rn. 13).
  • OVG Niedersachsen, 14.06.2018 - 13 ME 208/18

    Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund; Aufhebung; Beschwerde; Einreise- und

    § 22 Satz 2 AufenthG dient insoweit insbesondere der Wahrung des außenpolitischen Handlungsspielraums des Bundes (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 13.2.2018 - 1 B 268/17 -, juris Rn. 13).
  • VG Berlin, 28.01.2022 - 37 L 4.22
    § 22 Satz 2 AufenthG dient nicht in erster Linie den (Individual-)Interessen der betroffenen Ausländer, sondern der Wahrung des außenpolitischen Handlungsspielraums der Bundesrepublik (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Juni 2018 - 13 ME 208/18 - juris Rn. 13; OVG Bremen, Beschluss vom 13. Februar 2018 - 1 B 268/17 - juris Rn. 13; BT-Drs. 15/420 vom 7. Februar 2003, S. 77).
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