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   OVG Bremen, 15.04.2014 - 1 A 104/12   

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OVG Bremen, 15.04.2014 - 1 A 104/12 (https://dejure.org/2014,25331)
OVG Bremen, Entscheidung vom 15.04.2014 - 1 A 104/12 (https://dejure.org/2014,25331)
OVG Bremen, Entscheidung vom 15. April 2014 - 1 A 104/12 (https://dejure.org/2014,25331)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BremPolG § 10 Abs 1; BremVwVG § 11 Abs 2; BremVwVG § 15; BremVwVG § 19 Abs 3
    Abschleppkosten; Parken im absoluten Halteverbot - Abschleppkosten; Ersatzvornahme; Sofortvollzug; Verkehrsüberwacher

  • saarheim.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abschleppmaßnahme bei Parken im absoluten Halteverbot

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 849
  • NZV 2015, 358
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Bremen, 17.12.1985 - 1 BA 71/85

    Abschleppen; Kostenerstattung; Parkverbot; Halter; Fahrer

    Auszug aus OVG Bremen, 15.04.2014 - 1 A 104/12
    Der Senat hat eine Vollstreckung nach § 11 Abs. 2 BremVwVG zudem in der Vergangenheit für zulässig gehalten in den so genannten Halterfällen, in denen der für die Kosten der Ersatzvornahme in Anspruch genommene Fahrzeughalter vortrug, nicht er, sondern ein von ihm personenverschiedener Fahrer, dessen Identität nicht festzustellen war, habe das Kraftfahrzeug falsch geparkt (Urt. d. Senats vom 17.12.1985 - 1 BA 71/85, DAR 1986, 159 = VRS Bd. 70, 392; Beschl. d. Senats vom 28.03.1995 - 1 B 10/95, n.v.).

    Dies entspricht bereits der Rechtsprechung des Senats im Hinblick auf Polizeivollzugsbeamte (Urt. d. Senats vom 17.12.1985 - 1 BA 71/85, DAR 1986, 159 = VRS Bd. 70, 392).

    Zweck der in § 11 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 BremVwVG enthaltenen Ermächtigung ist die Verhinderung (der Fortdauer) einer objektiv mit einer Geldbuße bzw. einer strafrechtlichen Sanktion bedrohten Handlung (vgl. Urt. d. Senats vom 17.12.1985 - 1 BA 71/85, DAR 1986, 159 = VRS Bd. 70, 392).

    Die Klägerin war sowohl als Fahrerin als auch als Halterin ihres Fahrzeugs verpflichtet, das Fahrzeug wegzufahren und damit die Störung der öffentlichen Sicherheit zu beenden (vgl. zur Halterhaftung in diesem Zusammenhang Urt. d. Senats vom 17.12.1985 - 1 BA 71/85, DAR 1986, 159 = VRS Bd. 70, 392).

  • BVerwG, 15.02.1995 - 1 B 10.95

    Bäcker - Brotindustrie - Nachtbackverbot - Verfassungsmäßigkeit - Behördliches

    Auszug aus OVG Bremen, 15.04.2014 - 1 A 104/12
    Der Senat hat eine Vollstreckung nach § 11 Abs. 2 BremVwVG zudem in der Vergangenheit für zulässig gehalten in den so genannten Halterfällen, in denen der für die Kosten der Ersatzvornahme in Anspruch genommene Fahrzeughalter vortrug, nicht er, sondern ein von ihm personenverschiedener Fahrer, dessen Identität nicht festzustellen war, habe das Kraftfahrzeug falsch geparkt (Urt. d. Senats vom 17.12.1985 - 1 BA 71/85, DAR 1986, 159 = VRS Bd. 70, 392; Beschl. d. Senats vom 28.03.1995 - 1 B 10/95, n.v.).

    Einer zusätzlichen konkreten Gefährdung oder Behinderung der übrigen Verkehrsteilnehmer durch das verbotswidrig abgestellte Fahrzeug bedarf es auf dieser Ebene nicht (Beschl. d. Senats vom 28.03.1995 - 1 B 10/95, n.v.; vgl. zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sogleich).

  • BVerwG, 27.05.2002 - 3 B 67.02

    Umfang der Nachforschungspflichten vor dem Umsetzen eines Kfz

    Auszug aus OVG Bremen, 15.04.2014 - 1 A 104/12
    Danach ist es zwar nicht ausgeschlossen, dass grundsätzlich allein der Verstoß gegen eine Verkehrszeichenregelung die Verhältnismäßigkeit der Abschleppmaßnahme begründet, wie dies etwa bei einem unberechtigten Parken auf Behindertenparkplätzen (BVerwG Beschl. v. 27.05.2002 - 3 B 67/02, VRS 103, 309; BVerwG Urt. v. 14.05.1992 - 3 C 3.90, BVerwGE 90, 189, BVerwG Beschl. v. 11.08.2003 - 3 B 74/03 - juris) oder an einem Taxenstand (BVerwG Urt. v. 09.04.2014 - 3 C 5.13, bislang nur als Pressemitteilung veröffentlicht) der Fall sein kann.

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass ungewisse Erfolgsaussichten und nicht abzusehende weitere Verzögerungen regelmäßig einer Verpflichtung zu Halteranfragen oder sonstigen Nachforschungsversuchen entgegenstehen (BVerwG Beschl. v. 27.05.2002 - 3 B 67/02, VRS 103, 309; Beschl. v. 06.07.1983 - 7 B 182.82, DVBl. 1983, 1066).

  • OVG Sachsen, 30.01.2013 - 3 A 711/12

    Gemeindliche Vollzugsbedienstete, Abschleppen eines Pkw

    Auszug aus OVG Bremen, 15.04.2014 - 1 A 104/12
    Dass sie in ihrer Höhe unangemessen wären (vgl. hierzu OVG Sachsen Beschl. v. 30.01.2013 - 3 A 711/12 - juris Rn. 8), ist nicht ersichtlich.
  • OVG Bremen, 20.11.1984 - 1 BA 65/84
    Auszug aus OVG Bremen, 15.04.2014 - 1 A 104/12
    Denn nach der Rechtsprechung des Senats ist § 11 Abs. 1 Satz 2 BremVwVG auf Gebote, die in Verkehrsschildern enthalten sind, entsprechend anzuwenden (näher Beschl. d. Senats vom 20.11.1984 - 1 BA 65/84, DAR 1985, 127 = VRS Bd. 68, 316).
  • BVerwG, 11.08.2003 - 3 B 74.03

    Umsetzung von einem Behindertenparkplatz entschieden

    Auszug aus OVG Bremen, 15.04.2014 - 1 A 104/12
    Danach ist es zwar nicht ausgeschlossen, dass grundsätzlich allein der Verstoß gegen eine Verkehrszeichenregelung die Verhältnismäßigkeit der Abschleppmaßnahme begründet, wie dies etwa bei einem unberechtigten Parken auf Behindertenparkplätzen (BVerwG Beschl. v. 27.05.2002 - 3 B 67/02, VRS 103, 309; BVerwG Urt. v. 14.05.1992 - 3 C 3.90, BVerwGE 90, 189, BVerwG Beschl. v. 11.08.2003 - 3 B 74/03 - juris) oder an einem Taxenstand (BVerwG Urt. v. 09.04.2014 - 3 C 5.13, bislang nur als Pressemitteilung veröffentlicht) der Fall sein kann.
  • BVerwG, 06.07.1983 - 7 B 182.82

    Abschleppen eines an abgelaufener Parkuhr abgestellten Personenkraftwagens -

    Auszug aus OVG Bremen, 15.04.2014 - 1 A 104/12
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass ungewisse Erfolgsaussichten und nicht abzusehende weitere Verzögerungen regelmäßig einer Verpflichtung zu Halteranfragen oder sonstigen Nachforschungsversuchen entgegenstehen (BVerwG Beschl. v. 27.05.2002 - 3 B 67/02, VRS 103, 309; Beschl. v. 06.07.1983 - 7 B 182.82, DVBl. 1983, 1066).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 3 C 5.13

    Abschleppen; Abschleppkosten; Abschleppanordnung; Einleitung einer

    Auszug aus OVG Bremen, 15.04.2014 - 1 A 104/12
    Danach ist es zwar nicht ausgeschlossen, dass grundsätzlich allein der Verstoß gegen eine Verkehrszeichenregelung die Verhältnismäßigkeit der Abschleppmaßnahme begründet, wie dies etwa bei einem unberechtigten Parken auf Behindertenparkplätzen (BVerwG Beschl. v. 27.05.2002 - 3 B 67/02, VRS 103, 309; BVerwG Urt. v. 14.05.1992 - 3 C 3.90, BVerwGE 90, 189, BVerwG Beschl. v. 11.08.2003 - 3 B 74/03 - juris) oder an einem Taxenstand (BVerwG Urt. v. 09.04.2014 - 3 C 5.13, bislang nur als Pressemitteilung veröffentlicht) der Fall sein kann.
  • BVerwG, 18.02.2002 - 3 B 149.01

    Beschwer, materielle - als Zulässigkeitsvoraussetzung für

    Auszug aus OVG Bremen, 15.04.2014 - 1 A 104/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat bereits in der Vergangenheit angeschlossen hat und der er weiter folgt, verlangt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dass die Nachteile, die mit einer Abschleppmaßnahme für den Betroffenen verbunden sind, nicht außer Verhältnis zu dem bezweckten Erfolg stehen dürfen, was sich aufgrund einer Abwägung der wesentlichen Umstände des Einzelfalles beurteilt (so die bisherige Rechtsprechung zusammenfassend BVerwG Beschl. v. 18.02.2002 - 3 B 149/01, NJW 2002, 2122).
  • OVG Bremen, 11.01.1977 - II BA 36/76

    Erstattung von Kosten einer Ersatzvornahme; Voraussetzungen für

    Auszug aus OVG Bremen, 15.04.2014 - 1 A 104/12
    "Pflichtiger" im Sinne dieser Vorschrift ist derjenige, der verpflichtet war, die im Wege der Ersatzvornahme ausgeführte vertretbare Handlung vorzunehmen (Urt. d. Senats v. 11.01.1977 - II BA 36/76, DAR 1977, S. 276).
  • BVerwG, 14.05.1992 - 3 C 3.90

    Parken; Gehweg

  • OVG Bremen, 13.12.2022 - 1 LC 64/22

    Anspruch auf Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde gegen aufgesetztes

    Dies entspricht ohnehin der Situation bei Verkehrsverstößen, die auf einem unmittelbaren Verstoß gegen eine Vorschrift der StVO beruhen, wie dem vorliegenden verbotswidrigen Gehwegparken (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 15.04.2014 - 1 A 104/12, juris Rn. 20 ff.).
  • VG Bremen, 11.11.2021 - 5 K 1968/19

    Administratives Einschreiten gegen Gehwegparken; Amt für Straßen und Verkehr;

    Die Zuständigkeiten von Straßenverkehrsbehörde und Polizei(vollzugs)behörden bestehen nebeneinander innerhalb ihrer jeweiligen, ihnen durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben (OVG Bremen, Urt. v. 15.04.2014 - 1 A 104/12 -, juris Rn. 22 zum Vorgehen des damaligen Stadtamtes nach § 11 Abs. 2 BremVwVG bei einem Verstoß gegen das absolute Haltverbot).
  • VG Freiburg, 05.04.2017 - 4 K 2347/16

    Festsetzung von Vollstreckungskosten und Verwaltungsgebühren; Selbstverwaltung

    Dabei ist unerheblich, ob das Fahrzeug des Klägers das Speditionsfahrzeug tatsächlich beim Ausfahren konkret behindert hat (VGH-Bad.-Württ., Urteil vom 20.01.2010 a.a.O.; schon Urteil vom 30.01.1995 - 1 S 3083/94 -, BWVPr 1995, 233; a.A. allerdings neuerdings OVG Bremen, Urteil vom 15.04.2014 - 1 A 104/12 -, NVwZ-RR 2014, 534 = juris, Rdnrn. 28 ff., für ein Verkehrszeichen 283).
  • VG Bremen, 21.11.2019 - 5 K 1199/18

    Kosten einer Umsetzung wegen Halten an einer Engstelle; Zuständigkeit des

    Ansonsten sind nach der allgemeinen Regelung des § 79 Abs. 2 BremPolG die Ortspolizeibehörden zuständig (in der Stadtgemeinde Bremen das Ordnungsamt), soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 15.04.2014 - 1 A 104/12 -, juris Rn. 27).

    Zur Beurteilung ist die konkrete Verkehrssituation zugrunde zu legen, was auch im Rahmen der Verhältnismäßigkeit eine Einzelfallprüfung notwendig macht, ob eine Abschleppmaßnahme gerechtfertigt war (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 15.04.2014 - 1 A 104/12 -, juris Rn. 28).

  • VG Leipzig, 21.10.2020 - 1 K 1370/19

    Personengebundenheit von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass es vor dem Abschleppen grundsätzlich keiner Halterermittlung bedarf, um dem Fahrzeughalter das Wegfahren zu ermöglichen, weil die Erfolgsaussichten regelmäßig ungewiss und weitere Verzögerungen nicht abzusehen seien (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.7.1983, Buchholz 442.151 § 13 StVO Nr. 3; BVerwG, Beschl. v. 27.5.2002, VRS 103, 309; SächsOVG, Beschl. v. 5.2.2010 - 3 A 141/08 -, juris, Rn. 7; OVG Bremen, Urt. v. 15.4.2014 - 1 A 104/12 -, juris Rn. 30).
  • OVG Bremen, 24.06.2020 - 1 LA 90/20

    Regelmäßig keine Verpflichtung zu einer Halteranfrage vor einer Abschleppmaßnahme

    Es entspricht der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung, dass ungewisse Erfolgsaussichten und nicht abzusehende weitere Verzögerungen regelmäßig einer Verpflichtung zu Halteranfragen oder sonstigen Nachforschungsversuchen vor Durchführung einer Abschleppmaßnahme entgegenstehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.05.2002 - 3 B 67/02, juris Rn. 4 unter Hinweis auf Beschl. v. 06.07.1983 - BVerwG 7 B 182.82 - Buchholz 442.151 § 13 StVO Nr. 3, siehe ferner OVG Bremen, Urt. v. 15.04.2014 - 1 A 104/12, juris Rn. 30).
  • VG Köln, 13.03.2019 - 20 K 7441/18
    vgl. OVG Bremen, Urteil vom 15.04.2014 - 1 A 104/12 -, juris, Rn. 28; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.01.1990 - 1 S 3673/88 -, juris, Rn. 29 ff.; Hessischer VGH, Urteil vom 22.05.1990 - 11 UE 2056/89 -, juris, Rn. 17; Bayerischer VGH, Urteil vom 17.09.1991 - 21 B 91.289 -, NZV 1992, S. 207.
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