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   OVG Bremen, 15.09.1998 - 1 HN 228/98   

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OVG Bremen, 15.09.1998 - 1 HN 228/98 (https://dejure.org/1998,9360)
OVG Bremen, Entscheidung vom 15.09.1998 - 1 HN 228/98 (https://dejure.org/1998,9360)
OVG Bremen, Entscheidung vom 15. September 1998 - 1 HN 228/98 (https://dejure.org/1998,9360)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beeinträchtigung eines Arbeitnehmers durch Ladenschlusszeiten regelnde Rechtsverordnung; Regelungen über Verlängerung der Öffnungszeiten von Verkaufsstellen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerberecht: Ladenschlusszeiten an Samstagen vor verkaufsoffenen Sonntagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.1998 - 11 C 12733/97

    Normenkontrollantrag; Ladenschlußgesetz; Verkaufsoffener Sonntag

    Auszug aus OVG Bremen, 15.09.1998 - 1 HN 228/98
    Die Vorschriften des LSchlG über die Öffnungszeiten der Verkaufsstellen sollen die Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen, insbesondere die Gewährung einer ausreichenden Arbeits- und Nachtruhe sowie eines zusammenhängenden Wochenendes für das Verkaufspersonal sicherstellen (BVerfG, Urteile v.29.11.1961, BVerfGE 13, 230 >235 241<; Urt.v.9.2.1982, BVerfGE 59, 336 >352< m.w.Nw. aus der Entstehungsgeschichte; vgl. zuletzt die Begründung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß und zur Neuregelung der Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien, BT-Drs. 13/4245, S. 6); damit dienen sie in erster Linie dem Schutz der Arbeitnehmer des Einzelhandels (BVerwG, Urt.v.12.12.1967, BVerwGE 28, 295 >298f.<; Urt.v.23.3.1982, BVerwGE 65, 167 >172<. Dies gilt auch für § 14 Abs. 1 S. 2 LSchlG , der das Verkaufspersonal vor überlangen Arbeitszeiten an Wochenenden bewahren will (OVG Rheinland-Pfalz, Urt.v.29.4.1998, GewArch 1998, 346).

    Das ist hier nicht zweifelhaft, denn die Rechtsverordnung zielt gerade darauf ab, daß die Arbeitgeber des Einzelhandels von ihr Gebrauch machen (OVG Rheinland-Pfalz, Urt.v.29.4.1998, a.a.O.; vgl. auch Gerhardt, a.a.O., Rn 56 zu § 47).

    Eine Abweichung von dieser Vorschrift sieht der Wortlaut des § 16 Abs. 1 S. 1 LSchlG nicht vor (OVG Rheinland-Pfalz, Urt.v.29.4.1998, a.a.O., S. 347; Stober, LSchlG , 3. Aufl. 1990, Rn 25 zu § 14; Theis, Gutachten vom 16.10.1997, S.1).

    d) § 16 Abs. 1 LSchlG ermächtigt daher nicht dazu, durch Rechtsverordnung von § 14 Abs. 1 S. 2 LSchlG abweichende Öffnungszeiten zuzulassen (ebenso außer den bereits Genannten ohne nähere Begründung: Anzinger, Das neue Ladenschlußrecht, 1996, Rn 73; Hoffmann, in: v.Brauchitsch, Verwaltungsgesetze des Bundes und der Länder, Bd. VIII/2, 1964-66, § 14 LSchlG Anm. IV; Ley/Theden, Das Ladenschlußgesetz, 1997, S.23. A.A. ebenfalls ohne nähere Begründung: Ambs, in: Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, L 13, Anm.3 zu § 14 LSchlG ; Neumann, in: Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung und ergänzende Vorschriften, Anm. 1 zu § 16 LSchlG ; weitere Nachweise bei OVG Rheinland-Pfalz, Urt.v.29.4.1998, a.a.O.).

  • BVerwG, 12.12.1967 - I C 34.67

    Bedeutung des Wettbewerbsschutzes im Ladenschlussrecht - Öffnung einer

    Auszug aus OVG Bremen, 15.09.1998 - 1 HN 228/98
    Die Vorschriften des LSchlG über die Öffnungszeiten der Verkaufsstellen sollen die Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen, insbesondere die Gewährung einer ausreichenden Arbeits- und Nachtruhe sowie eines zusammenhängenden Wochenendes für das Verkaufspersonal sicherstellen (BVerfG, Urteile v.29.11.1961, BVerfGE 13, 230 >235 241<; Urt.v.9.2.1982, BVerfGE 59, 336 >352< m.w.Nw. aus der Entstehungsgeschichte; vgl. zuletzt die Begründung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß und zur Neuregelung der Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien, BT-Drs. 13/4245, S. 6); damit dienen sie in erster Linie dem Schutz der Arbeitnehmer des Einzelhandels (BVerwG, Urt.v.12.12.1967, BVerwGE 28, 295 >298f.<; Urt.v.23.3.1982, BVerwGE 65, 167 >172<. Dies gilt auch für § 14 Abs. 1 S. 2 LSchlG , der das Verkaufspersonal vor überlangen Arbeitszeiten an Wochenenden bewahren will (OVG Rheinland-Pfalz, Urt.v.29.4.1998, GewArch 1998, 346).

    Die Rechtsprechung hat diese sozialpolitische Erwägung des Gesetzgebers -- neben den zunehmend wichtiger werdenden wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten -- ihrer Interpretation des Gesetzes zugrunde gelegt und aus ihr abgeleitet, daß das Gesetz "grundsätzlich von einer festen Regelung der Ladenschlußzeiten ausgeht, die nicht beliebig gegen Öffnungszeiten austauschbar sein sollen." (BVerfG, Urt.v.9.2.1982, BVerfGE 59, 336 >352<; vgl. ferner Urteile v.29.11.1961, BVerfGE 13, 230 >235 240f.<; BVerwG, Urt.v.12.12.1967, BVerwGE 28, 295 >298f.,302<; BGH, Beschl.v. 23.10.1962, BGHSt 18, 96 >102<).

    Die Funktion des Gesetzes, die Kontrolle der Beachtung der Arbeitszeitregelungen durch die Regelung von Öffnungszeiten zu erleichtern, rechtfertigt nach der zitierten Rechtsprechung den Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung der Inhaber der Verkaufsstellen, der mit der Festsetzung von Ladenschlußzeiten verbunden ist (vgl. insbes. BVerfG, Urt.v.29.11.1961, BVerfGE 237 >240f.<; BVerwG, Urt.v.12.12.1967, BVerwGE 28, 295 >299<).

  • BVerwG, 18.12.1989 - 1 B 153.89

    Ladenschluss - Ähnliche Veranstaltung - Besucherstrom - Offenhaltung von

    Auszug aus OVG Bremen, 15.09.1998 - 1 HN 228/98
    Dies setzt einen --beträchtlichen (vgl. dazu BVerwG, Beschl.v.18.12.1989, GewArch 1990, 143) -- Besucherstrom schon am Vortage der Veranstaltung voraus.

    Diese Besucherströme müssen durch die Märkte, nicht erst durch die verlängerten Öffnungszeiten des Einzelhandels ausgelöst werden (BVerwG, Beschl.v.18.12.1989, a.a.O.).

  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 758/57

    Ladenschlußgesetz I

    Auszug aus OVG Bremen, 15.09.1998 - 1 HN 228/98
    Die Vorschriften des LSchlG über die Öffnungszeiten der Verkaufsstellen sollen die Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen, insbesondere die Gewährung einer ausreichenden Arbeits- und Nachtruhe sowie eines zusammenhängenden Wochenendes für das Verkaufspersonal sicherstellen (BVerfG, Urteile v.29.11.1961, BVerfGE 13, 230 >235 241<; Urt.v.9.2.1982, BVerfGE 59, 336 >352< m.w.Nw. aus der Entstehungsgeschichte; vgl. zuletzt die Begründung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß und zur Neuregelung der Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien, BT-Drs. 13/4245, S. 6); damit dienen sie in erster Linie dem Schutz der Arbeitnehmer des Einzelhandels (BVerwG, Urt.v.12.12.1967, BVerwGE 28, 295 >298f.<; Urt.v.23.3.1982, BVerwGE 65, 167 >172<. Dies gilt auch für § 14 Abs. 1 S. 2 LSchlG , der das Verkaufspersonal vor überlangen Arbeitszeiten an Wochenenden bewahren will (OVG Rheinland-Pfalz, Urt.v.29.4.1998, GewArch 1998, 346).

    Die Rechtsprechung hat diese sozialpolitische Erwägung des Gesetzgebers -- neben den zunehmend wichtiger werdenden wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten -- ihrer Interpretation des Gesetzes zugrunde gelegt und aus ihr abgeleitet, daß das Gesetz "grundsätzlich von einer festen Regelung der Ladenschlußzeiten ausgeht, die nicht beliebig gegen Öffnungszeiten austauschbar sein sollen." (BVerfG, Urt.v.9.2.1982, BVerfGE 59, 336 >352<; vgl. ferner Urteile v.29.11.1961, BVerfGE 13, 230 >235 240f.<; BVerwG, Urt.v.12.12.1967, BVerwGE 28, 295 >298f.,302<; BGH, Beschl.v. 23.10.1962, BGHSt 18, 96 >102<).

  • BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83

    Feststellung der Ungültigkeit einer während eines Normenkontrollverfahrens außer

    Auszug aus OVG Bremen, 15.09.1998 - 1 HN 228/98
    Das Normenkontrollverfahren dient nicht nur der objektiven Rechtskontrolle, sondern auch dem individuellen Rechtsschutz (so schon zu § 47 Abs. 2 VwGO alter Fassung: BVerwG, Beschl.v.2.9.1983, BVerwGE 68, 12 >14<).

    Dadurch würde die Rechtsschutzfunktion des § 47 VwGO erheblich beeinträchtigt (ebenso für die Veränderungssperre nach dem BBauG BVerwG, Beschl.v.2.9.1983, a.a.O.).

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 698/79

    Verfassungsmäßigkeit der Ladenschlußzeit für Friseurbetriebe

    Auszug aus OVG Bremen, 15.09.1998 - 1 HN 228/98
    Die Vorschriften des LSchlG über die Öffnungszeiten der Verkaufsstellen sollen die Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen, insbesondere die Gewährung einer ausreichenden Arbeits- und Nachtruhe sowie eines zusammenhängenden Wochenendes für das Verkaufspersonal sicherstellen (BVerfG, Urteile v.29.11.1961, BVerfGE 13, 230 >235 241<; Urt.v.9.2.1982, BVerfGE 59, 336 >352< m.w.Nw. aus der Entstehungsgeschichte; vgl. zuletzt die Begründung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß und zur Neuregelung der Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien, BT-Drs. 13/4245, S. 6); damit dienen sie in erster Linie dem Schutz der Arbeitnehmer des Einzelhandels (BVerwG, Urt.v.12.12.1967, BVerwGE 28, 295 >298f.<; Urt.v.23.3.1982, BVerwGE 65, 167 >172<. Dies gilt auch für § 14 Abs. 1 S. 2 LSchlG , der das Verkaufspersonal vor überlangen Arbeitszeiten an Wochenenden bewahren will (OVG Rheinland-Pfalz, Urt.v.29.4.1998, GewArch 1998, 346).

    Die Rechtsprechung hat diese sozialpolitische Erwägung des Gesetzgebers -- neben den zunehmend wichtiger werdenden wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten -- ihrer Interpretation des Gesetzes zugrunde gelegt und aus ihr abgeleitet, daß das Gesetz "grundsätzlich von einer festen Regelung der Ladenschlußzeiten ausgeht, die nicht beliebig gegen Öffnungszeiten austauschbar sein sollen." (BVerfG, Urt.v.9.2.1982, BVerfGE 59, 336 >352<; vgl. ferner Urteile v.29.11.1961, BVerfGE 13, 230 >235 240f.<; BVerwG, Urt.v.12.12.1967, BVerwGE 28, 295 >298f.,302<; BGH, Beschl.v. 23.10.1962, BGHSt 18, 96 >102<).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.1995 - 11 C 12551/94

    Subjektives-öffentliches Recht eines Arbeitnehmers auf Wahrung der Sonntagsruhe;

    Auszug aus OVG Bremen, 15.09.1998 - 1 HN 228/98
    Dies ist bei Rechtsverordnungen über verlängerte Öffnungszeiten nach dem Ladenschlußgesetz regelmäßig der Fall (OVG Rheinland-Pfalz, Urt.v.18.6.1995, GewArch 1995, 493; zustimmend Gerhardt, a.a.O., Rn 116 zu § 47, FN 627; Kopp/Schenke, a.a.O., Rn 68 zu § 47 ; Eyermann-J.Schmidt, VwGO , 10.Aufl. 1998, Rn 15 zu § 47).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 1.87

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei der Nichtvorlagebeschwerde im

    Auszug aus OVG Bremen, 15.09.1998 - 1 HN 228/98
    Entscheidend ist allein, daß die Beeinträchtigung durch den Folgeakt bereits in der Norm angelegt ist (BVerwG, Beschl.v.18.12.1987, NVwZ 1988, 728 >729<; Kopp/Schenke, VwGO , 11.Aufl. 1998, Rn 42 zu § 47), diese den Folgeakt inhaltlich so prägt, daß seine rechtliche Beurteilung von der Gültigkeit der Norm abhängt (Gerhardt, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO , Rn 50 zu § 47 ), und daß die Entwicklung von der Norm zur Rechtsverletzung eine konkrete Wahrscheinlichkeit für sich hat (BVerwG, Beschl.v.9.7.1992, NVwZ 1993, 470 >471<; Beschl.v.13.12.1996, NVwZ 1997, 682; Kopp/Schenke, a.a.O.).
  • BVerwG, 09.07.1992 - 4 NB 39.91

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus OVG Bremen, 15.09.1998 - 1 HN 228/98
    Entscheidend ist allein, daß die Beeinträchtigung durch den Folgeakt bereits in der Norm angelegt ist (BVerwG, Beschl.v.18.12.1987, NVwZ 1988, 728 >729<; Kopp/Schenke, VwGO , 11.Aufl. 1998, Rn 42 zu § 47), diese den Folgeakt inhaltlich so prägt, daß seine rechtliche Beurteilung von der Gültigkeit der Norm abhängt (Gerhardt, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO , Rn 50 zu § 47 ), und daß die Entwicklung von der Norm zur Rechtsverletzung eine konkrete Wahrscheinlichkeit für sich hat (BVerwG, Beschl.v.9.7.1992, NVwZ 1993, 470 >471<; Beschl.v.13.12.1996, NVwZ 1997, 682; Kopp/Schenke, a.a.O.).
  • BGH, 23.10.1962 - 5 StR 291/62
    Auszug aus OVG Bremen, 15.09.1998 - 1 HN 228/98
    Die Rechtsprechung hat diese sozialpolitische Erwägung des Gesetzgebers -- neben den zunehmend wichtiger werdenden wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten -- ihrer Interpretation des Gesetzes zugrunde gelegt und aus ihr abgeleitet, daß das Gesetz "grundsätzlich von einer festen Regelung der Ladenschlußzeiten ausgeht, die nicht beliebig gegen Öffnungszeiten austauschbar sein sollen." (BVerfG, Urt.v.9.2.1982, BVerfGE 59, 336 >352<; vgl. ferner Urteile v.29.11.1961, BVerfGE 13, 230 >235 240f.<; BVerwG, Urt.v.12.12.1967, BVerwGE 28, 295 >298f.,302<; BGH, Beschl.v. 23.10.1962, BGHSt 18, 96 >102<).
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2000 - 14 S 1462/00

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage eines Arbeitnehmers wegen verlängerter

    Unter diesem Gesichtspunkt wird in der Rechtsprechung indes ein Rechtsschutzbedürfnis dann nicht abgelehnt, wenn mit dem Erlass entsprechender normativer Regelungen auch für die Folgejahre zu rechnen ist (vgl. zum Fortsetzungsfeststellungsantrag in Normenkontrollverfahren: BayVGH, Urt. v. 17.9.1998 - 22 N 98.1881 -, GewArch 1999, 170; OVG Bremen, Urt. v. 15.9.1998 - OVG 1 HN 228/98 -, GewArch 1998, 485; Gerhardt in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 47 RdNr. 16, 77, 118).
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