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   OVG Bremen, 18.05.2022 - 2 LC 334/20   

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OVG Bremen, 18.05.2022 - 2 LC 334/20 (https://dejure.org/2022,18109)
OVG Bremen, Entscheidung vom 18.05.2022 - 2 LC 334/20 (https://dejure.org/2022,18109)
OVG Bremen, Entscheidung vom 18. Mai 2022 - 2 LC 334/20 (https://dejure.org/2022,18109)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StAG § 11 S. 1 Nr. 1 ; VereinsG § 3 Abs. 3
    Einbürgerungsausschluss; Facebook; PKK; PyD; Unterstützungshandlung; YPG

  • rechtsportal.de

    StAG § 11 S. 1 Nr. 1 ; VereinsG § 3 Abs. 3
    Einbürgerungsausschluss; Facebook; PKK; PyD; Unterstützungshandlung; YPG

Kurzfassungen/Presse

  • bremen.de PDF, S. 38 (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Unterstützung der PYD als Einbürgerungshindernis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2023, 76
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 20.05

    Anspruch auf Einbürgerung, Ausschluss des -; Einbürgerung, Anspruch auf-;

    Auszug aus OVG Bremen, 18.05.2022 - 2 LC 334/20
    Sinn und Zweck der Regelung ist es, denjenigen keinen Anspruch auf Einbürgerung zu geben, bei denen zumindest der begründete Verdacht besteht, dass sie Bestrebungen gegen Schutzgüter unterstützen, die für den deutschen Staat, in den sie eingebürgert werden wollen, wesentlich sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 02.12.2009 - 5 C 24/08, juris Rn. 14; Urt. v. 22.02.2007 - 5 C 20.05, juris Rn. 14).

    Einzelne Unterstützungshandlungen hindern als tatsächliche Anhaltspunkte die Einbürgerung im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG zudem nur und erst dann, wenn sie nach Art und Gewicht geeignet sind, eine dauernde Identifikation des Ausländers mit diesen Bestrebungen zu indizieren (BVerwG, Beschl. v. 20.02.2018 - 1 B 3/18, juris Rn. 5; Urt. v. 20.03.2012 - 5 C 1.11, juris Rn 20; Urt. v. 22.02.2007 - 5 C 20.05, juris Rn. 19, Beschl. v. 27.01.2009 - 5 B 51.08, juris Rn. 5).

    Ob nach diesen Grundsätzen eine tatbestandsmäßige Unterstützung im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG vorliegt, ist aufgrund einer wertenden Betrachtung der gesamten Begleitumstände einschließlich vergangener Handlungen oder Erklärungen zu beurteilen (BVerwG, Beschl. v. 20.02.2018- 1 B 3/18, juris Rn. 5; Urt. v. 20.03.2012 - 5 C 1.11, juris Rn. 20; Urt. v. 22.02.2007 - 5 C 20.05, juris Rn. 19, Beschl. v. 27.01.2009 - 5 B 51.08, juris Rn. 5).

    Er muss zudem zum Vorteil der genannten Bestrebung handeln wollen (vgl. BVerwG, Urt. v. 02.12.2009 - 5 C 24.08, juris Rn 16; Urt. v. 20.03.2012 - 5 C 1 /11, juris Rn. 19; Urt. v. 22.02.2007 - 5 C 20/05, juris Rn. 18).

    Allerdings stellt es noch kein Unterstützen im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG dar, wenn jemand allein einzelne politische, humanitäre oder sonstige Ziele der Organisation, nicht aber auch die Unterstützung der inkriminierten Ziele befürwortet und lediglich dies durch seine Teilnahme an erlaubten Veranstaltungen in Wahrnehmung seines Grundrechts auf freie Meinungsäußerung nach außen vertritt (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.02.2007 - 5 C 20/05, juris Rn. 20, 25, 30; Urt. v. 02.12.2009 - 5 C 24/08, juris Rn. 20).

    Die vom Kläger vorgenommenen Unterstützungshandlungen überschreiten in ihrer Gesamtheit zudem die Erheblichkeitsschwelle, weil sie nach ihrer Art und ihrem Gewicht geeignet sind, eine dauernde Identifikation des Klägers mit den nach § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG verbotenen Zielen der PKK zu indizieren (BVerwG, Beschl. v. 20.02.2018- 1 B 3/18, juris Rn. 5; Urt. v. 20.03.2012 - 5 C 1.11, juris Rn 20; Urt. v. 22.02.2007 - 5 C 20.05, juris Rn. 19, Beschl. v. 27.01.2009 - 5 B 51.08, juris Rn. 5).

  • BVerwG, 02.12.2009 - 5 C 24.08

    Einbürgerung, -sbewerber; Einbürgerungszusicherung, Anspruch auf Erteilung einer

    Auszug aus OVG Bremen, 18.05.2022 - 2 LC 334/20
    Sinn und Zweck der Regelung ist es, denjenigen keinen Anspruch auf Einbürgerung zu geben, bei denen zumindest der begründete Verdacht besteht, dass sie Bestrebungen gegen Schutzgüter unterstützen, die für den deutschen Staat, in den sie eingebürgert werden wollen, wesentlich sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 02.12.2009 - 5 C 24/08, juris Rn. 14; Urt. v. 22.02.2007 - 5 C 20.05, juris Rn. 14).

    Wird ihm die Unterstützung einer Organisation zum Vorwurf gemacht, findet das abgesenkte Beweismaß auch auf die Einordnung Anwendung, ob die Organisation ihrerseits Ziele im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG verfolgt, d.h. es genügt der durch konkrete Tatsachen begründete Verdacht, dass die Organisation ihrerseits nach § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG inkriminierte Bestrebungen verfolgt (vgl. BVerwG, Urt. v. 02.12.2009 - 5 C 24/08, juris Rn. 18; Beschl. v. 27.01.2009 - 5 B 51/08, juris Rn. 5; Hailbronner, in: Hailbronner/Kau/Gnatzy/Weber, Staatsangehörigkeitsrecht, 7. Aufl. 2022, § 11 Rn. 2).

    Er muss zudem zum Vorteil der genannten Bestrebung handeln wollen (vgl. BVerwG, Urt. v. 02.12.2009 - 5 C 24.08, juris Rn 16; Urt. v. 20.03.2012 - 5 C 1 /11, juris Rn. 19; Urt. v. 22.02.2007 - 5 C 20/05, juris Rn. 18).

    Allerdings stellt es noch kein Unterstützen im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG dar, wenn jemand allein einzelne politische, humanitäre oder sonstige Ziele der Organisation, nicht aber auch die Unterstützung der inkriminierten Ziele befürwortet und lediglich dies durch seine Teilnahme an erlaubten Veranstaltungen in Wahrnehmung seines Grundrechts auf freie Meinungsäußerung nach außen vertritt (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.02.2007 - 5 C 20/05, juris Rn. 20, 25, 30; Urt. v. 02.12.2009 - 5 C 24/08, juris Rn. 20).

    Auf einen beweis- und messbaren Nutzen für die Verwirklichung der missbilligten Ziele kommt es dabei nicht an (BVerwG, Urt. v. 15.03.2005 - 1 C 26/03, juris Rn. 25 zu § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG ; Urt. v. 02.12.2009 - 5 C 24/08, juris Rn. 15).

  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 1.11

    Einbürgerung; Staatsverband; Einbürgerungsantrag; Anspruchsgrundlagen;

    Auszug aus OVG Bremen, 18.05.2022 - 2 LC 334/20
    Zwar hatte der Kläger den Streitgegenstand im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht zunächst auf den Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über seinen Einbürgerungsantrag auf Grundlage des § 8 StAG beschränkt, nachdem er die weitergehende Klage in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht teilweise zurückgenommen hatte (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 20.03.2012 - 5 C 1/11, juris Rn. 13; Urt. v. 20.03.2012 - 5 C 5/11, juris Rn. 35; Urt. v. 20.04.2004 - 1 C 16/03, juris, Rn. 19).

    Einzelne Unterstützungshandlungen hindern als tatsächliche Anhaltspunkte die Einbürgerung im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG zudem nur und erst dann, wenn sie nach Art und Gewicht geeignet sind, eine dauernde Identifikation des Ausländers mit diesen Bestrebungen zu indizieren (BVerwG, Beschl. v. 20.02.2018 - 1 B 3/18, juris Rn. 5; Urt. v. 20.03.2012 - 5 C 1.11, juris Rn 20; Urt. v. 22.02.2007 - 5 C 20.05, juris Rn. 19, Beschl. v. 27.01.2009 - 5 B 51.08, juris Rn. 5).

    Ob nach diesen Grundsätzen eine tatbestandsmäßige Unterstützung im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG vorliegt, ist aufgrund einer wertenden Betrachtung der gesamten Begleitumstände einschließlich vergangener Handlungen oder Erklärungen zu beurteilen (BVerwG, Beschl. v. 20.02.2018- 1 B 3/18, juris Rn. 5; Urt. v. 20.03.2012 - 5 C 1.11, juris Rn. 20; Urt. v. 22.02.2007 - 5 C 20.05, juris Rn. 19, Beschl. v. 27.01.2009 - 5 B 51.08, juris Rn. 5).

    Die "Partiya Karkerên Kurdistan" (Arbeiterpartei Kurdistans, PKK) ist eine Organisation, die durch Spendengelderpressungen und Bestrafungsaktionen die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und durch die Aufrechterhaltung militärischer Kampfeinheiten im kurdischen Siedlungsgebiet der Türkei und die Anwendung von Waffengewalt auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet (st. Rspr, vgl. nur BVerwG, Urt. v. 20.03.2012 - 5 C 1.11, juris Rn. 18; OVG Bremen, Beschl. v. 26.10.2010 - 1 A 111/09, juris Rn. 10).

    Die vom Kläger vorgenommenen Unterstützungshandlungen überschreiten in ihrer Gesamtheit zudem die Erheblichkeitsschwelle, weil sie nach ihrer Art und ihrem Gewicht geeignet sind, eine dauernde Identifikation des Klägers mit den nach § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG verbotenen Zielen der PKK zu indizieren (BVerwG, Beschl. v. 20.02.2018- 1 B 3/18, juris Rn. 5; Urt. v. 20.03.2012 - 5 C 1.11, juris Rn 20; Urt. v. 22.02.2007 - 5 C 20.05, juris Rn. 19, Beschl. v. 27.01.2009 - 5 B 51.08, juris Rn. 5).

  • BVerwG, 27.01.2009 - 5 B 51.08

    Einbürgerung, Ausschlussgrund, freiheitliche demokratische Grundordnung, Tablighi

    Auszug aus OVG Bremen, 18.05.2022 - 2 LC 334/20
    Einzelne Unterstützungshandlungen hindern als tatsächliche Anhaltspunkte die Einbürgerung im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG zudem nur und erst dann, wenn sie nach Art und Gewicht geeignet sind, eine dauernde Identifikation des Ausländers mit diesen Bestrebungen zu indizieren (BVerwG, Beschl. v. 20.02.2018 - 1 B 3/18, juris Rn. 5; Urt. v. 20.03.2012 - 5 C 1.11, juris Rn 20; Urt. v. 22.02.2007 - 5 C 20.05, juris Rn. 19, Beschl. v. 27.01.2009 - 5 B 51.08, juris Rn. 5).

    Wird ihm die Unterstützung einer Organisation zum Vorwurf gemacht, findet das abgesenkte Beweismaß auch auf die Einordnung Anwendung, ob die Organisation ihrerseits Ziele im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG verfolgt, d.h. es genügt der durch konkrete Tatsachen begründete Verdacht, dass die Organisation ihrerseits nach § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG inkriminierte Bestrebungen verfolgt (vgl. BVerwG, Urt. v. 02.12.2009 - 5 C 24/08, juris Rn. 18; Beschl. v. 27.01.2009 - 5 B 51/08, juris Rn. 5; Hailbronner, in: Hailbronner/Kau/Gnatzy/Weber, Staatsangehörigkeitsrecht, 7. Aufl. 2022, § 11 Rn. 2).

    Ob nach diesen Grundsätzen eine tatbestandsmäßige Unterstützung im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG vorliegt, ist aufgrund einer wertenden Betrachtung der gesamten Begleitumstände einschließlich vergangener Handlungen oder Erklärungen zu beurteilen (BVerwG, Beschl. v. 20.02.2018- 1 B 3/18, juris Rn. 5; Urt. v. 20.03.2012 - 5 C 1.11, juris Rn. 20; Urt. v. 22.02.2007 - 5 C 20.05, juris Rn. 19, Beschl. v. 27.01.2009 - 5 B 51.08, juris Rn. 5).

    Die vom Kläger vorgenommenen Unterstützungshandlungen überschreiten in ihrer Gesamtheit zudem die Erheblichkeitsschwelle, weil sie nach ihrer Art und ihrem Gewicht geeignet sind, eine dauernde Identifikation des Klägers mit den nach § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG verbotenen Zielen der PKK zu indizieren (BVerwG, Beschl. v. 20.02.2018- 1 B 3/18, juris Rn. 5; Urt. v. 20.03.2012 - 5 C 1.11, juris Rn 20; Urt. v. 22.02.2007 - 5 C 20.05, juris Rn. 19, Beschl. v. 27.01.2009 - 5 B 51.08, juris Rn. 5).

  • BVerwG, 26.01.2022 - 6 A 7.19

    Vereinsrechtliches Verbot von Teilorganisationen der PKK bestätigt

    Auszug aus OVG Bremen, 18.05.2022 - 2 LC 334/20
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zudem unlängst entschieden, dass Anhaltspunkte, die an der Geltung des Betätigungsverbots zweifeln lassen, nicht ersichtlich seien (BVerwG, Urt. v. 26.01.2022 - 6 A 7/19, juris Rn. 60 ff.).

    Anhaltspunkte hierfür können Berichtspflichten sein sowie eine ständige Begleitung und Betreuung durch Vertreter des Gesamtvereins (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.11.2016 - 1 A 6.15, juris Rn. 14; Urt. v. 26.01.2022 - 6 A 7/19, juris Rn 67).

    Das Gericht hat seine Überzeugung auf der Grundlage der festgestellten Indizien und nach umfassender Würdigung des schriftsätzlichen Vorbringens der Beteiligten, der von der Beklagten vorgelegten und vom Gericht in das Verfahren beigezogenen Unterlagen sowie des ergänzenden Vortrags der Beteiligten in der mündlichen Verhandlung zu bilden (BVerwG, Urt. v. 26.01.2022 - 6 A 7/19, juris Rn 67).

    Sowohl bei dem KONGRA-GEL als auch bei der KCK handelt es sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs um Nachfolgeorganisationen der PKK, auf die sich das Betätigungsverbot der PKK bezieht (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.01.2022 - 6 A 7/19, juris Rn. 61 m.w.N.).

  • BVerwG, 20.02.2018 - 1 B 3.18

    Beweiswürdigung hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals der Unterstützung einer

    Auszug aus OVG Bremen, 18.05.2022 - 2 LC 334/20
    Einzelne Unterstützungshandlungen hindern als tatsächliche Anhaltspunkte die Einbürgerung im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG zudem nur und erst dann, wenn sie nach Art und Gewicht geeignet sind, eine dauernde Identifikation des Ausländers mit diesen Bestrebungen zu indizieren (BVerwG, Beschl. v. 20.02.2018 - 1 B 3/18, juris Rn. 5; Urt. v. 20.03.2012 - 5 C 1.11, juris Rn 20; Urt. v. 22.02.2007 - 5 C 20.05, juris Rn. 19, Beschl. v. 27.01.2009 - 5 B 51.08, juris Rn. 5).

    Ob nach diesen Grundsätzen eine tatbestandsmäßige Unterstützung im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG vorliegt, ist aufgrund einer wertenden Betrachtung der gesamten Begleitumstände einschließlich vergangener Handlungen oder Erklärungen zu beurteilen (BVerwG, Beschl. v. 20.02.2018- 1 B 3/18, juris Rn. 5; Urt. v. 20.03.2012 - 5 C 1.11, juris Rn. 20; Urt. v. 22.02.2007 - 5 C 20.05, juris Rn. 19, Beschl. v. 27.01.2009 - 5 B 51.08, juris Rn. 5).

    Die vom Kläger vorgenommenen Unterstützungshandlungen überschreiten in ihrer Gesamtheit zudem die Erheblichkeitsschwelle, weil sie nach ihrer Art und ihrem Gewicht geeignet sind, eine dauernde Identifikation des Klägers mit den nach § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG verbotenen Zielen der PKK zu indizieren (BVerwG, Beschl. v. 20.02.2018- 1 B 3/18, juris Rn. 5; Urt. v. 20.03.2012 - 5 C 1.11, juris Rn 20; Urt. v. 22.02.2007 - 5 C 20.05, juris Rn. 19, Beschl. v. 27.01.2009 - 5 B 51.08, juris Rn. 5).

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Auszug aus OVG Bremen, 18.05.2022 - 2 LC 334/20
    "Förderlich" sind Tätigkeiten des Einbürgerungsbewerbers, die die innere Organisation und den Zusammenhalt der Vereinigung, ihren Fortbestand oder die Verwirklichung ihrer inkriminierten Ziele fördern und damit ihre potenzielle Gefährlichkeit festigen und ihr Gefährdungspotential stärken (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.03.2005 - 1 C 26/03, juris Rn. 25 (zu § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG )).

    Auf einen beweis- und messbaren Nutzen für die Verwirklichung der missbilligten Ziele kommt es dabei nicht an (BVerwG, Urt. v. 15.03.2005 - 1 C 26/03, juris Rn. 25 zu § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG ; Urt. v. 02.12.2009 - 5 C 24/08, juris Rn. 15).

  • BayObLG, 01.12.2020 - 206 StRR 2713/19

    Verbot der Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine

    Auszug aus OVG Bremen, 18.05.2022 - 2 LC 334/20
    Da tatsächliche Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass die PYD bzw. die YPG der PKK als Teilorganisationen angegliedert sind, ist es unschädlich, dass sie anders als die Mutterorganisation keine auf Deutschland gerichtete Agenda betreiben (vgl. Bay.ObLG., Urt. v. 01.12.2020 - 206 StRR 2713/19, juris Rn. 18) und von ihnen nach Einschätzung der Bundesregierung derzeit keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ausgeht (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage von Mitgliedern der Fraktion DIE LINKE, BT-Drucks.18/12025, S. 11).
  • VG Bremen, 26.03.2018 - 4 K 587/17
    Auszug aus OVG Bremen, 18.05.2022 - 2 LC 334/20
    Der Senat teilt zunächst die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass jedenfalls die Teilnahme an solchen Versammlungen und Demonstrationen, die sich gegen die Gewalttaten des sog. IS in Nordsyrien richteten bzw. allgemein die humanitäre Lage in Syrien zum Thema hatten (Demonstrationen vom 21.04.2013, vom 14.06.2013 und 03.08.2013, möglicherweise auch die Veranstaltung vom 01.09.2012) für sich betrachtet nicht ausreichen, um auf ein Unterstützen des Klägers von Bestrebungen im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG schließen zu können (vgl. dazu auch bereits VG Bremen, Urt. v. 28.03.2018 - 4 K 587/17, juris Rn. 94).
  • BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 22.17

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Syrien; Flüchtlingsschutz; illegale

    Auszug aus OVG Bremen, 18.05.2022 - 2 LC 334/20
    (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.04.2017 - 1 B 22/17, Rn. 4 juris).
  • BGH, 30.11.2021 - AK 49/21

    Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

  • LG München I, 24.05.2018 - 18 Qs 3/18

    Kennzeichen iSd Vereinsgesetzes

  • VGH Bayern, 16.02.2018 - 10 CS 18.405

    Versammlungsrechtliche Beschränkung von Kundgebungsmitteln

  • BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 16.03

    Einbürgerung; Einbürgerungsantrag; erleichterte Einbürgerung;

  • OVG Bremen, 26.10.2010 - 1 A 111/09

    Ausschluss eines Ausländers von der Einbürgerung wegen des Verdachts einer

  • BVerwG, 16.03.2016 - 6 C 66.14

    Abgeordneter; Amtsausstattung; Aufwandsentschädigung; Auskunftsanspruch;

  • BVerwG, 04.11.2016 - 1 A 6.15

    Klagen gegen Betätigungsverbot für Vereinigung "Satudarah Maluku MC" abgewiesen

  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 5.11

    Anspruch auf Einbürgerung; Ausschlussgrund, -tatbestand; Bagatellgrenze;

  • BVerwG, 13.01.2016 - 1 A 2.15

    Anhörung; Härte Plauen; Gremium MC; Gefahrenabwehr; Gebietsanspruch;

  • BVerwG, 19.11.2013 - 10 C 26.12

    Ausschlussgrund; Beteiligung in sonstiger Weise; Flüchtlingsanerkennung;

  • VG Mainz, 26.01.2023 - 1 K 46/21

    Klage gegen die Äußerungen von Polizeibeamten zur Verwendung von Fahnen

    Selbst wenn es sich hier also bei der PYD, YPG und YPJ um Teilorganisationen der PKK handeln sollte (so OVG Bremen, Urteil vom 18. Mai 2022 - 2 LC 334/20 -, juris, Rn. 68 ff.), wären diese jedenfalls nicht als Landes-, Bezirks-, Kreis- und Ortsverbände der PKK, sondern als "nichtgebietliche" Teilorganisationen im Sinne des § 3 Abs. 3 Satz 2 VereinsG einzuordnen (vgl. dazu Roth, in: Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Auflage 2019, § 3 VereinsG, Rn. 205 ff.).

    Insgesamt sind damit zwar gewisse Verbindungen zwischen der PKK und insbesondere der PYD nicht von der Hand zu weisen (siehe dazu ausführlich etwa: OVG Bremen, Urteil vom 18. Mai 2022 - 2 LC 334/20 -, juris, Rn. 68 ff.).

    Vielmehr ist insoweit (spätestens hier) einzelfallbezogen jedenfalls bei - wie vorliegend bei Annahme einer Nutzung auch durch die PKK - potentiell mehrdeutigen Kennzeichen selbst nicht verbotener Organisationen ein großzügiger(er) Maßstab zugunsten einer zulässigen Verwendung anzulegen (vgl. zum Versammlungsrecht allgemein: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. September 2008 - OVG 1 N 86.06 -, juris, Rn. 6; siehe auch die Rechtsprechung zu § 11 Satz 1 Nr. 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, wonach die ausschließliche Unterstützung einzelner politischer, humanitärer oder sonstiger Ziele der PYD - auch bei Einordnung als Teilorganisation der PKK - in Wahrnehmung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung nicht einbürgerungsschädlich sein soll: OVG Bremen, Urteil vom 18. Mai 2022 - 2 LC 334/20 -, juris, Rn. 78 m.w.N.; siehe zu § 9 Abs. 3 VereinsG ohne Bezugnahme auf den Begriff "eindeutig": BT-Drs. 18/9758, S. 8).

    Für die Frage, ob die hier in Rede stehenden Fahnen als Symbole der PKK verwendet und dies im Rahmen einer Versammlung nach § 9 Abs. 1 VereinsG verboten bzw. nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VereinsG strafbar sein kann, war seitens des Beklagten nach Maßgabe der obigen Ausführungen in jedem Fall - unabhängig von der allgemeinen Usurpation - (auch) auf den konkreten Kontext abzustellen (vgl. zur "Rojava-Fahne": VG Mainz, Urteil vom 8. Oktober 2020 - 1 K 581/19.MZ -, S. 13 UA; ausdrücklich zu Fahnen der PYD, YPG und YPJ: VG Darmstadt, Beschluss vom 2. März 2018 - 3 L 522/18.DA -, juris, Rn. 11; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 19. Februar 2018 - 14 L 337/18 -, juris, Rn. 13; VG München, Beschluss vom 16. Februar 2018 - M 13 S 18.743 - juris, Rn. 30; LG München I, Beschluss vom 24. Mai 2018 - 18 Qs 3/18 -, juris, Rn. 30; anders VG Oldenburg, wonach Fahnen und Transparente u.a. der PYD wegen der engen Verbindung zur PKK bei allen Versammlungen mit spezifischen Anliegen der kurdischen Gemeinschaft auch als Symbole der PKK betrachtet werden, vgl. Beschlüsse vom 2. März 2018 - 7 B 1045/18 - und vom 1. Juni 2018 - 7 B 2198/18 -, juris, Rn. 17; die Frage der Strafbarkeit nach § 20 Abs. 1 Nr. 5 VereinsG offenlassend: BayVGH, Beschluss vom 16. Februar 2018 - 10 CS 18.405 -, juris, Rn. 12; siehe zur Einordnung der PYD im Rahmen des Asyl- und Staatsangehörigkeitsrechts: OVG Bremen, Urteil vom 18. Mai 2022 - 2 LC 334/20 -, juris, Rn. 68 ff.; OVG NRW, Urteil vom 17. Mai 2022 - 14 A 2105/18.A -, juris, Rn. 78 ["Schwesterpartei der terroristischen PKK"]).

  • OVG Bremen, 16.09.2022 - 2 LA 398/21

    Einbürgerungsausschluss; ernstliche Zweifel; Facebook; Facebook-Like; Gefällt

    Einzelne Unterstützungshandlungen zugunsten einer Organisation hindern als tatsächliche Anhaltspunkte die Einbürgerung im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG zudem nur und erst dann, wenn sie nach Art und Gewicht geeignet sind, eine dauernde Identifikation des Ausländers oder der Ausländerin mit den unzulässigen Bestrebungen dieser Organisation zu indizieren (BVerwG, Beschl. v. 20.02.2018 - 1 B 3/18, juris Rn. 5; Urt. v. 20.03.2012 - 5 C 1.11, juris Rn 20; Urt. v. 22.02.2007 - 5 C 20.05, juris Rn. 19, Beschl. v. 27.01.2009 - 5 B 51.08, juris Rn. 5; OVG Bremen, Urt. v. 18.05.2022 - 2 LC 334/20, juris Rn. 57).

    Das Verwaltungsgericht hat zu Recht angenommen, dass aus der Unterstützung einer nicht ausdrücklich verbotenen Organisation, selbst wenn sie der PKK nahesteht, nicht automatisch auf eine Unterstützung der einbürgerungsschädlichen Ziele der PKK, namentlich die Gefährdung auswärtiger Belange der Bundesrepublik Deutschland durch die Aufrechterhaltung militärischer Kampfeinheiten im kurdischen Siedlungsgebiet der Türkei, geschlossen werden kann (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 18.05.2022 - 2 LC 334/20, juris Rn. 88 betreffend die Unterstützung der syrischen PYD).

    In diesem Fall bedarf es vielmehr der einzelfallbezogenen Würdigung von Bedeutungsgehalt und Reichweite der jeweiligen Unterstützungshandlungen unter Auswertung der Kenntnis- und Motivlage der Einbürgerungsbewerberin (OVG Bremen, Urt. v. 18.05.2022 - 2 LC 334/20, a.a.O.).

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