Rechtsprechung
OVG Bremen, 20.03.2001 - 1 A 426/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Textlicher Ausschluss der Fremdwerbung in Bebauungsplan; Ausschluss der Fremdwerbung in Mischgebiet als baugestalterische oder bauplanungsrechtliche Festsetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 05.04.2000 - 1 K 897/99
- OVG Bremen, 20.03.2001 - 1 A 426/00
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 16.03.1995 - 4 C 3.94
Werbetafel - Plakatwerbung - Bebauungsplan - Kerngebiet - Maß der baulichen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91
Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 28.04.1972 - IV C 11.69
Zulässigkeit von Werbung mit Großflächenwerbetafeln in Mischgebieten; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 16.12.1993 - 4 C 22.92
Zeitpunkt der Ausfertigung eines Bebauungsplanes; Errichtung von Dachgauben
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 02.01.1980 - 4 C 44.79
Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Entscheidung über die Kosten des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VG Hannover, 18.08.2016 - 4 A 6300/14
Fremdwerbungsverbot; örtliche Bauvorschrift; Werbeanlage
Die Kammer folgt dabei nicht der Rechtsprechung des OVG Bremen (Urt. vom 20.03.2001, 1 A 426/00, juris), das eine solche Prägung bereits dann bejaht, wenn ein festgesetztes MI-Gebiet durch Wohnnutzung geprägt ist. - VG Augsburg, 14.09.2011 - Au 4 K 11.558
Werbeanlage (Euroformat) im Mischgebiet
Werbebeschränkungen einschließlich eines Fremdwerbungsausschlusses sind auch in Misch- und Kerngebieten somit nicht in jedem Fall unzulässig, sie müssen allerdings durch die konkreten örtlichen Verhältnisse gerechtfertigt werden (OVG Bremen, Urteil vom 20.3.2001 Az. 1 A 426/00 - Juris). - VG Ansbach, 20.11.2013 - AN 9 K 13.01623
Werbeanlagensatzung, Außenwerbung, Premium-Großflächentafel, Wohnnutzung, …
Aber der Gemeinde ist es nicht generell verwehrt, aus baugestalterischen Gründen Fremdwerbung in einem Mischgebiet auszuschließen, ein Ausschluss kann vielmehr zulässig sein, wenn er durch die konkreten örtlichen Verhältnisse gerechtfertigt werden kann (OVG Bremen, U.v. 20.3.2001 - 1 A 426/00 - juris). - VG Ansbach, 24.07.2013 - AN 9 K 12.01308
Recht der Außenwerbung
Aber der Gemeinde ist es nicht generell verwehrt, aus baugestalterischen Gründen Fremdwerbung in einem Mischgebiet auszuschließen, ein Ausschluss kann vielmehr zulässig sein, wenn er durch die konkreten örtlichen Verhältnisse gerechtfertigt werden kann (OVG Bremen, U.v. 20.3.2001 - 1 A 426/00 - juris).