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   OVG Bremen, 02.09.2008 - 1 A 161/06   

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https://dejure.org/2008,3263
OVG Bremen, 02.09.2008 - 1 A 161/06 (https://dejure.org/2008,3263)
OVG Bremen, Entscheidung vom 02.09.2008 - 1 A 161/06 (https://dejure.org/2008,3263)
OVG Bremen, Entscheidung vom 02. September 2008 - 1 A 161/06 (https://dejure.org/2008,3263)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • bremen.de PDF

    Ausreisebeschränkung gegenüber Fußball-Hooligans

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BremVwVG § 16; PassG § 7 Abs 1 Nr 1; PassG § 7 Abs 2; PassG § 8; PAuswG § 2 Abs 2
    Ausreisebeschränkung gegenüber Fußball-Hooligans - Ermessen; Hooligans; Intendiertes Ermessen; Meldeauflage; Passbeschränkung; Personalausweisbeschränkung; Unmittelbarer Zwang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhältnismäßigkeit der Beschränkung des Geltungsbereichs eines Reisepasses; Definition sonstiger erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland i.S.v. § 2 Abs. 2 Personalausweisgesetz (PAuswG) i.V.m. § 7 Abs. 1 Nr. 1 Passgesetz (PassG); Befürchtung der Beteiligung ...

  • Judicialis

    BremVwVG § 16; ; PassG § 7 Abs. 1 Nr. 1; ; PassG § 7 Abs. 2; ; PassG § 8; ; PAuswG § 2 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermessen; Intendiertes Ermessen; Hooligan; Meldeauflage; Passbeschränkung; Personalausweisbeschränkung; Unmittelbarer Zwang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 7 Abs. 1 Nr. 1 u. Abs. 2 PassG; § 8 PassG; § 2 Abs. 2 PAuswG; § 16 BremVwVG
    Ausreisebeschränkung gegenüber Fußball-Hooligans (Prof. Dr. Matthias Rossi, Augsburg; ZJS 2008, 670)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2009, 86
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (37)

  • BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 39.06

    Meldeauflage; Gewalttaten; Verhütung von Straftaten; Polizei; öffentliche

    Auszug aus OVG Bremen, 02.09.2008 - 1 A 161/06
    Die Verwendung von Generalklauseln als Ermächtigungsgrundlage für Grundrechtseingriffe ist nur zulässig, wenn diese Klauseln über einen langen Zeitraum hinweg durch Rechtsprechung und Lehre nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend präzisiert, in ihrer Bedeutung geklärt und im juristischen Sprachgebrauch verfestigt sind (für die polizeiliche Generalklausel: BVerfGE 54, 143 , BVerwGE 115, 189 ; 129, 142 , Rn 33).

    Dementsprechend wird die Ansehensbeschädigung auch in der jüngeren Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte nur noch "unter besonderen Umständen" (BVerwGE 129, 142 , Rn 28; VGH Baden-Württemberg ESVGH 50, 283 = NJW 2000, 3658 ) als Gefährdung von erheblichen Belangen angesehen.

    Auf dieses Recht kann sich der Unionsbürger auch gegenüber Ausreisebeschränkungen des Mitgliedstaates berufen, dessen Staatsangehöriger er ist (vgl. zuletzt EuGH, Urt. v.10.07.2008 - C-33/07 - Jipa, InfAuslR 2008, 337 , Rn 17 m.w.Nwn.; BVerwGE 110, 40 ; 129, 142 , Rn 48).

    Eine Einschränkung aus Gründen der öffentlichen Ordnung setzt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs voraus, dass außer der sozialen Störung, die jeder Gesetzesverstoß darstellt, eine tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (vgl. EuGH, Urt. v. 27.10.1977 - 30/77 - Bouchereau, Slg. 1997, 1999, Rn 35; Urt. v. 10.01.1999 - C-348/96 - Calfa, Slg. 1999, I-11, Rn 21ff.; Urt. v. 29.04.2004 - C-482/01 u.a. -Orfanopoulos und Oliveri, Slg. 2004, I-5257,Rn 66; Urt. v. 10.07.2008 - C-33/07 - Jipa, InfAuslR 2008, 337 , Rn 23; die Verhütung von Straftaten allein reicht deshalb - entgegen BVerwGE 129, 142 , Rn 48 - nicht aus.) Die Gefährdung muss sich nicht auf ein Grundinteresse der Gesellschaft in dem handelnden Staat beziehen; dieser kann vielmehr auch zum Schutz vor einer Gefährdung tätig werden, die in einem anderen Mitgliedstaat droht (ohne nähere Problematisierung vorausgesetzt im Urteil des EuGH vom 31.01.2006 - C 503/03 - Kommission/Spanien, Slg. 2006, I-1097, Rn 46).

    Die Vorschrift dient der Abwehr von Gefahren (vgl. BVerwGE 129, 142 , Rn 29; BT-Drs. 14/2726, S. 5).

    Die Vorschriften des Bremischen Polizeigesetzes hingegen dienen der Abwehr auch solcher Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die u.a. durch die Begehung strafbarer Handlungen unterhalb dieser Schwelle - also auch durch einfache Körperverletzungen und Sachbeschädigungen - und unabhängig vom Ort ihrer Begehung drohen (vgl. VGH BW, Beschl. v. 14.06.2000 - 1 S 1271/00 - ESVGH 50, 282 = NJW 2000, 3658 ; im Ergebnis ebenso BVerwGE 129, 142 , Rn 29).

    Die Meldeauflage war daher ein zusätzliches und unter Umständen wirksameres Mittel, um die Gefahr von Straftaten, die vom Kläger ausgingen, zu verhindern (vgl. auch BVerwGE 129, 142 , Rn 41).

    Auch die kurzfristige Suspendierung der Ausreisefreiheit des Klägers stand - ebenso wie die übrigen mit der Meldeauflage verbundenen Freiheitsbeschränkungen - nicht außer Verhältnis zu dem Schaden, der durch die Auflage abgewendet werden sollte (vgl. BVerwGE 129, 142 , Rn 44).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2000 - 1 S 1271/00

    Passbeschränkung und Personalausweisbeschränkung gegenüber einem Hooligan

    Auszug aus OVG Bremen, 02.09.2008 - 1 A 161/06
    Dementsprechend wird die Ansehensbeschädigung auch in der jüngeren Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte nur noch "unter besonderen Umständen" (BVerwGE 129, 142 , Rn 28; VGH Baden-Württemberg ESVGH 50, 283 = NJW 2000, 3658 ) als Gefährdung von erheblichen Belangen angesehen.

    Die Vorschriften des Bremischen Polizeigesetzes hingegen dienen der Abwehr auch solcher Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die u.a. durch die Begehung strafbarer Handlungen unterhalb dieser Schwelle - also auch durch einfache Körperverletzungen und Sachbeschädigungen - und unabhängig vom Ort ihrer Begehung drohen (vgl. VGH BW, Beschl. v. 14.06.2000 - 1 S 1271/00 - ESVGH 50, 282 = NJW 2000, 3658 ; im Ergebnis ebenso BVerwGE 129, 142 , Rn 29).

    Der Hinweis der Beklagten auf den Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 14.06.2000 (ESVGH 50, 283 = NJW 2000, 3658 ) geht schon deshalb fehl, weil der dort zur Verfügung stehende Zeitraum ungleich kürzer bemessen war.

  • BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 30.98

    Beachtlichkeit einer verfahrensfehlerhaften Einzelrichterübertragung im

    Auszug aus OVG Bremen, 02.09.2008 - 1 A 161/06
    Auf dieses Recht kann sich der Unionsbürger auch gegenüber Ausreisebeschränkungen des Mitgliedstaates berufen, dessen Staatsangehöriger er ist (vgl. zuletzt EuGH, Urt. v.10.07.2008 - C-33/07 - Jipa, InfAuslR 2008, 337 , Rn 17 m.w.Nwn.; BVerwGE 110, 40 ; 129, 142 , Rn 48).

    Auf sie kann daher zurückgegriffen werden (BVerwGE 110, 40 ; 129, , Rn 46).

  • EuGH, 10.07.2008 - C-33/07

    NATIONALE BESCHRÄNKUNGEN DES RECHTS AUF FREIZÜGIGKEIT MÜSSEN AUF DAS PERSÖNLICHE

    Auszug aus OVG Bremen, 02.09.2008 - 1 A 161/06
    Auf dieses Recht kann sich der Unionsbürger auch gegenüber Ausreisebeschränkungen des Mitgliedstaates berufen, dessen Staatsangehöriger er ist (vgl. zuletzt EuGH, Urt. v.10.07.2008 - C-33/07 - Jipa, InfAuslR 2008, 337 , Rn 17 m.w.Nwn.; BVerwGE 110, 40 ; 129, 142 , Rn 48).

    Eine Einschränkung aus Gründen der öffentlichen Ordnung setzt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs voraus, dass außer der sozialen Störung, die jeder Gesetzesverstoß darstellt, eine tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (vgl. EuGH, Urt. v. 27.10.1977 - 30/77 - Bouchereau, Slg. 1997, 1999, Rn 35; Urt. v. 10.01.1999 - C-348/96 - Calfa, Slg. 1999, I-11, Rn 21ff.; Urt. v. 29.04.2004 - C-482/01 u.a. -Orfanopoulos und Oliveri, Slg. 2004, I-5257,Rn 66; Urt. v. 10.07.2008 - C-33/07 - Jipa, InfAuslR 2008, 337 , Rn 23; die Verhütung von Straftaten allein reicht deshalb - entgegen BVerwGE 129, 142 , Rn 48 - nicht aus.) Die Gefährdung muss sich nicht auf ein Grundinteresse der Gesellschaft in dem handelnden Staat beziehen; dieser kann vielmehr auch zum Schutz vor einer Gefährdung tätig werden, die in einem anderen Mitgliedstaat droht (ohne nähere Problematisierung vorausgesetzt im Urteil des EuGH vom 31.01.2006 - C 503/03 - Kommission/Spanien, Slg. 2006, I-1097, Rn 46).

  • OVG Bremen, 28.06.2000 - 1 B 240/00

    Zulässigkeit eines befristeten Ausreiseverbots für Hooligans; Beschränkung des

    Auszug aus OVG Bremen, 02.09.2008 - 1 A 161/06
    Den Antrag des Klägers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Verfügung lehnte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 09.06.2000 (4 V 1242) ab; die Beschwerde gegen diesen Beschluss ließ das Oberverwaltungsgericht nicht zu (Beschl. v. 28.06.2000 - 1 B 240/00).

    Erforderlich sind also konkrete belegbare Ereignisse (vgl. schon der Beschl. des Senats vom 28.06.2000 - 1 B 240/00 -, NordÖR 2001, 107).

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus OVG Bremen, 02.09.2008 - 1 A 161/06
    Die Beschränkung des Geltungsbereichs des Passersatzes greift in die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Ausreisefreiheit ein (BVerfGE 6, 32 ; 72, 200 ).

    Die verfassungsrechtlichen Bedenken, die sich im Hinblick auf die Bestimmtheit des Tatbestandsmerkmals "sonstige erhebliche Belange" aufdrängen, hat das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem "Elfes-Urteil" vom 16.01.1957 aufgegriffen: Die Verwendung eines inhaltlich so unbestimmten Begriffs lege die Gefahr nahe, dass die Passversagung praktisch in das unüberprüfbare Ermessen der Passbehörde gestellt sei (BVerfGE 6, 32 ).

  • EuGH, 31.01.1984 - 286/82

    Luisi und Carbone / Ministero dello Tesoro

    Auszug aus OVG Bremen, 02.09.2008 - 1 A 161/06
    Der Kläger hätte, wäre er nach Portugal gereist, die in Art. 49 EG verankerte passive Dienstleistungsfreiheit in Anspruch genommen (vgl. EuGH, Urt. v. 31.01.1984 - 286/82 u.a. - Luisi und Carbone, Slg. 1984, 377, Rn 16; Urt. v. 02.02.1989 - 186/87 - Cowan, Slg. 1989, 195 Rn 15; Urt. v. 10.01.1999 - C-348/96 - Calfa, Slg. 1999, I-11, Rn 16).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 1 S 2218/03

    Ausreiseuntersagung bei Gefährdung der äußeren oder inneren Sicherheit oder

    Auszug aus OVG Bremen, 02.09.2008 - 1 A 161/06
    Eine solche Betrachtungsweise stünde, wie das Verwaltungsgericht im Anschluss an ein Urteil des VGH Baden-Württemberg (Urt. v. 07.12.20004 - 1 S 2218/03 - ESVGH 55, 153 ; vgl. auch Breucker, Transnationale polizeiliche Gewaltprävention, 2003, S. 160f. m.w.Nwn.) überzeugend ausgeführt hat, einer sachgerechten einzelfallbezogenen Gefährdungsprognose entgegen, bei der individuelle Besonderheiten zu berücksichtigen sind, zu denen insbesondere die persönliche Entwicklung des Betroffenen gehört.
  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus OVG Bremen, 02.09.2008 - 1 A 161/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwGE 71, 1 ; 105, 55 ) bedarf es keiner Begründung der Ermessensentscheidung, wenn die Richtung der Ermessensausübung von dem Gesetz, das zu ihr ermächtigt, in der Weise vorgezeichnet ist, dass ein bestimmtes Ergebnis im Regelfall gewollt ist und von ihm nur ausnahmsweise abgesehen werden darf, wenn besondere Gründe dafür sprechen.
  • BVerwG, 17.01.1985 - 3 C 6.83

    Krankenhaus - Pflegesatz - Bemessung - Übertragung - Verordnung

    Auszug aus OVG Bremen, 02.09.2008 - 1 A 161/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwGE 71, 1 ; 105, 55 ) bedarf es keiner Begründung der Ermessensentscheidung, wenn die Richtung der Ermessensausübung von dem Gesetz, das zu ihr ermächtigt, in der Weise vorgezeichnet ist, dass ein bestimmtes Ergebnis im Regelfall gewollt ist und von ihm nur ausnahmsweise abgesehen werden darf, wenn besondere Gründe dafür sprechen.
  • OVG Bremen, 15.05.2007 - 1 B 447/06

    Vermittlung von Sportwetten; Bedeutung der EuGH-Entscheidung vom 06.03.2007

  • BVerwG, 31.05.1994 - 1 C 5.93

    Ausländer - Sicherheit - Gefährdung - Einbürgerung - Versorgung -

  • OVG Bremen, 06.02.2007 - 1 B 466/06

    Unmittelbarer Zwang; Zwangsgeld

  • VG Hannover, 22.05.2008 - 10 A 2412/07

    Zur Zulässigkeit der Verbunddatei "Gewalttäter Sport"

  • EuGH, 02.02.1989 - 186/87

    Cowan / Trésor public

  • OVG Bremen, 31.07.2009 - 1 B 169/09

    Freizügigkeit; Unionsbürger; Familienangehöriger; Bescheinigung; Passpflicht;

  • BVerfG, 07.12.1998 - 1 BvR 831/89

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Polizeidienstvorschrift -

  • EuGH, 29.04.2004 - C-482/01

    Orfanopoulos

  • EuGH, 04.10.1991 - C-367/89

    Strafverfahren gegen Richardt

  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

  • EuGH, 10.07.1984 - 72/83

    Campus Oil

  • EuGH, 31.01.2006 - C-503/03

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT ERSTMALS DIE BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DEM ÜBEREINKOMMEN

  • OVG Bremen, 20.06.2005 - 1 B 119/05

    Weiterhin Einreiseverbot für Imam aus Ägypten - Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung;

  • BVerwG, 13.04.1984 - 4 C 31.81

    Ersatzvornahme gegen bauliche Mängel - Zwangsvollstreckung, Angabe der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2006 - 1 B 7.04

    Polizeiliche Meldeauflage, Personalausweisbeschränkung, gewaltbereiter

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

  • BVerfG, 10.03.2008 - 1 BvR 2388/03

    Grenzen des Anspruchs auf Auskunft über eine behördliche Datensammlung

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

  • BVerwG, 22.02.1956 - I C 41.55

    Anspruch auf Verlängerung eines Reisepasses - Gefährdung der inneren oder äußeren

  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 3.01

    Unterhaltungsspiel "Laserdrom"

  • BVerfG, 23.05.1980 - 2 BvR 854/79

    Taubenfütterungsverbot

  • BVerwG, 29.08.1968 - I C 67.67

    Gefährdung der inneren oder der äußeren Sicherheit oder sonstiger erheblicher

  • Drs-Bund, 15.02.2000 - BT-Drs 14/2727
  • BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07

    Eilantrag abgelehnt: Sternmarsch darf angesichts der Sicherheitsrisiken nicht in

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 1193/16

    Aufenthaltsverbot gegenüber eines früheren Mitglieds einer gewaltbereiten

    Wahrzunehmen ist eine polizeiliche Aufgabe nicht nur dort, wo sich die polizeilich zu schützenden Personen oder Sachen befinden (so aber wohl Stephan/Deger, a.a.O., § 68 Rn. 3; Würtenberger/Heckmann, Polizeirecht in Bad.-Württ., 6. Aufl. Rn. 232), wo also der Schaden für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung droht, sondern auch dort, wo sich die Gefahrenquelle befindet (Belz/Mußmann u.a., a.a.O., § 68 Rn. 4 m.w.N.; Ruder, a.a.O., Rn. 138; so auch ausdrücklich § 88 Abs. 1 Satz 3 SOG LSA, vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 19.06.2006 - 2 M 216/06 - juris; im Ergebnis bereits ebenso für im Ausland drohende Gefahren durch gewaltbereite Fußballfans Senat, Beschl. v. 14.06.2000 - 1 S 12/1/00 - VBlBW 2000, 474; OVG Bremen, Urt. v. 02.09.2008 - 1 A 161/06 - NordÖR 2009, 42 und OVG Bln.-Brbg., Urt. v. 21.03.2006 - 1 B 7.04 - juris).

    Die Meldeauflagen unterwarfen den Kläger einer weitaus wirkungsvolleren Kontrolle als die von ihm vorgeschlagene Alternative (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.07.2007, a.a.O., zu Meldeauflagen als Alternative zu einer Personalausweisbeschränkung nebst Kontrollen durch die Grenzkontrollbehörden bei einem Ausreiseversuch ins Ausland; im Ergebnis ebenso für Meldeauflagen zur Verhinderung der Ausreise von gewaltbereiten Fußballfans Senat, Beschl. v. 14.06.2000, a.a.O.; insoweit auch OVG Bremen, Urt. v. 02.09.2008, a.a.O.).

  • VG Gelsenkirchen, 19.09.2017 - 17 K 5544/15

    Polizeieinsatz in Veltins-Arena gegen Schalker Ultras beim Champions League

    vgl. dazu OVG Bremen, Urteil vom 2. September 2008 - 1 A 161/06 - juris, Rn. 104 ff.
  • VG Freiburg, 15.04.2016 - 4 K 143/15

    Meldeauflage, Betretungs- und Aufenthaltverbot im Zusammenhang mit Fußballspielen

    Sofern es, wie im baden-württembergischen Recht, an einer spezialgesetzlichen Grundlage für den Erlass einer Meldeauflage fehlt, wird in der Rechtsprechung die Anwendung der polizeilichen Generalklausel als Grundlage für eine Meldeauflage ausdrücklich für zulässig erachtet (BVerwG, Urteil vom 25.07.2007 - 6 C 39/06 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.06.2000 - 1 S 1271/00 -, juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 05.03.2015 - 10 CS 14.2244 u.a. -, juris; OVG Bremen, Urteil vom 02.09.2008 - 1 A 161/06 -, juris; OVG Nieders., Beschluss vom 14.06.2006 - 11 ME 172/06 -, juris; OVG Berl.-Brandenbg., Urteil vom 21.03.2006 - 1 B 7.04 -, juris; vgl. dazu sowie zu den mitunter kritischeren Stimmen in der Literatur Schlucht, NVwZ 2011, 709).
  • VG Aachen, 26.08.2009 - 8 K 637/09

    Vorliegen einer Gefährdung sonstiger erheblicher Belange der Bundesrepublik

    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Ausländer beabsichtigt, im Ausland schwere Straftaten, namentlich schwere Gewalttaten gegen Menschen oder Sachen zu begehen, und dadurch die allgemeine öffentliche Sicherheit als international als schutzwürdig anerkanntes Rechtsgut in erheblichem Maße beeinträchtigt, vgl. Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen, Urteil vom 2. September 2008 - 1 A 161/06 -, juris; Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Pass- und Personalausweisrechts vom 18. Februar 2000, BT-Drucks. 14/2726, S. 5.

    zu § 7 PassG Rn. 4; OVG Bremen, Urteil vom 2. September 2008 - 1 A 161/06 -, juris; Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Pass- und Personalausweisrechts vom 18. Februar 2000, BT-Drucks. 14/2726, S. 6.

  • VGH Hessen, 13.05.2015 - 8 A 644/14

    Slowakischer Hochschulgrad doktor práv

    Denn der Gesetzgeber hat sich auch im Gefahrenabwehrrecht regelmäßig für das Opportunitätsprinzip entschieden, d. h. es der Verwaltung überlassen, ob und wie sie gegen Gefahren einschreitet (vgl. zu Vorstehendem: OVG Berlin, Beschluss vom 14. Februar 2000 - 2 N 20/99 - LKV 2001, 376; OVG Bremen, Urteil vom 2. September 2008 - 1 A 161/06 - juris; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 40 Rdnr. 28 ff.; Mann/Sennekampf/Uechtritz, VwVfG, 2014, § 40 Rdnr. 66 ff.; Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 114 Rdnr. 143 ff.).
  • VG Aachen, 16.04.2009 - 8 L 164/09

    Ausreiseverbot für mutmaßlichen Jihad-Kämpfer einstweilen bestätigt

    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Ausländer beabsichtigt, im Ausland schwere Straftaten, namentlich schwere Gewalttaten gegen Menschen oder Sachen zu begehen, und dadurch die allgemeine öffentliche Sicherheit als international als schutzwürdig anerkanntes Rechtsgut in erheblichen Maße beeinträchtigt, vgl. OVG Bremen, Urteil vom 2. September 2008 - 1 A 161/06 -, juris; Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Pass- und Personalausweisrechts vom 18. Februar 2000, BT- Drucks. 14/2726, S. 5.

    zu § 7 PassG Rdnr. 4; OVG Bremen, Urteil vom 2. September 2008 - 1 A 161/06 -, juris; Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Pass- und Personalausweisrechts vom 18. Februar 2000, BT-Drucks. 14/2726, S. 6.

  • VG Aachen, 31.03.2016 - 8 L 1094/15

    Ausreiseuntersagung; Ausreise

    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Ausländer beabsichtigt, im Ausland schwere Straftaten, namentlich schwere Gewalttaten gegen Menschen oder Sachen zu begehen, und dadurch die allgemeine öffentliche Sicherheit als international als schutzwürdig anerkanntes Rechtsgut in erheblichem Maße beeinträchtigt, vgl. Oberverwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 2. September 2008 - 1 A 161/06 -, juris; Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Pass- und Personalausweisrechts vom 18. Februar 2000, BT-Drucks. 14/2726, S. 5.

    Dabei bedarf es im Rahmen des vorliegenden Verfahrens zunächst keiner Entscheidung, ob diese Grundsätze nur bei einer prognostizierten Beteiligung des Ausländers an den Handlungen einer terroristischen Organisation Anwendung finden oder ob eine Gefährdung sonstiger erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland auch bei der Teilnahme an sonstigen Kampfhandlungen im Ausland anzunehmen ist, vgl. zur Beschränkung des Geltungsbereichs des Passes bei Fußball-Hooligans insbesondere Oberverwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 2. September 2008 - 1 A 161/06 - juris, Rn. 62 ff.

  • OVG Bremen, 10.02.2010 - 1 B 30/10

    Aufenthaltsverbot gegen Angehörige der Fußball-Ultraszene - Aufenthaltsverbot;

    Tatsachen sind, wie der Senat zuletzt in seinem Urteil vom 02.09.2008 - 1 A 161/06 - zur Beschränkung des Geltungsbereichs eines Reisepasses aus Anlass von Fußballspielen (NordÖR 2009, 42 m.w.Nwn.) näher ausgeführt hat, Vorgänge oder Zustände in der Vergangenheit oder Gegenwart, die wahrnehmbar in Erscheinung getreten und deswegen dem eweis zugänglich sind.
  • VG Düsseldorf, 26.07.2013 - 22 L 1283/13

    Rechtmäßigkeit eines Passentzugs zur Verhinderung der Ausreise eines

    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Ausländer beabsichtigt, im Ausland schwere Straftaten, namentlich schwere Gewalttaten gegen Menschen oder Sachen zu begehen, und dadurch die allgemeine öffentliche Sicherheit als international schutzwürdig anerkanntes Rechtsgut in erheblichem Maße beeinträchtigt, vgl. OVG Bremen, Urteil vom 2. September 2008 - 1 A 161/06 -, Juris; VG Aachen, Urteil vom 26. August 2009 - 8 K 637/09 -, Juris mit Hinweis auf den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Pass- und Personalausweisrechts vom 18. Februar 2000, BT-Drucks. 14/2726, S. 5.

    zu § 7 PassG Rn. 4; OVG Bremen, Urteil vom 2. September 2008 - 1 A 161/06 -, Juris, sowie den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Pass- und Personalausweisrechts vom 18. Februar 2000, BT-Drucks. 14/2726, S. 6.

  • VG Stuttgart, 17.08.2009 - 11 K 237/09

    Ausreiseverbot wegen Gefährdung wichtiger Belange der Bundesrepublik

    Die Aufnahme des Klägers in die polizeiliche Datei "Gewalttäter Sport" und die dem zugrunde liegende Einschätzung von (womöglich) szenekundigen Polizeibeamten allein sind keine solche Tatsachen, sondern allenfalls daraus oder aus anderen Fakten gezogene Schlussfolgerungen (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 02.09.2008, - 1 A 161/06 -, , Rz. 70 mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Bremen, 16.02.2023 - 1 B 30/23

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen ein sofort vollziehbares Aufenthaltsverbot eines

  • VG Braunschweig, 27.10.2011 - 5 B 164/11

    Rechtmäßigkeit einer Entziehung des Reisepasses eines Ausländers sowie der

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