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   OVG Bremen, 14.04.2020 - 1 B 89/20   

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https://dejure.org/2020,7394
OVG Bremen, 14.04.2020 - 1 B 89/20 (https://dejure.org/2020,7394)
OVG Bremen, Entscheidung vom 14.04.2020 - 1 B 89/20 (https://dejure.org/2020,7394)
OVG Bremen, Entscheidung vom 14. April 2020 - 1 B 89/20 (https://dejure.org/2020,7394)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    Corona-Verordnung § 9 Abs 2; Corona-Verordnung § 9 Abs 3; VwGO § 47 Abs 6
    Verbot Öffnung der Verkaufsstelle ... in Bremen - Coronavirus - Corona; Corona-Verordnung; Einzelhandel; Sortimentsschwerpunkt; Typisierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Corona; Corona-Verordnung; Einzelhandel; Sortimentschwerpunkt; Typisierung; Gesundheit; Hygiene; Lebens- und Arzneimittel (ohne Krankenhausrecht) Verbot Öffnung der Verkaufsstelle ... in Bremen; Coronavirus

  • rechtsportal.de

    Schließung von Verkaufsstellen mit gemischtem Warensortiment ohne eindeutige Prägung nach § 9 Abs. 2 Corona-Verordnung; Keine Ausnahme von der Schließungsanordnung nach der Corona-Verordnung für einen Sonderpostenmarkt; Ein Einzelhandelsbetrieb stellt weder ein ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung)

    Einzelhandelsbetriebe mit gemischtem Sortiment, die auch Sonderposten anbieten, sind nicht vom allgemeinen Öffnungsverbot nach der Corona-Verordnung ausgenommen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus OVG Bremen, 14.04.2020 - 1 B 89/20
    a) Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14, juris Rn. 12).

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14, juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632

    Keine Außervollzugsetzung der Bayerischen Verordnung über befristete

    Auszug aus OVG Bremen, 14.04.2020 - 1 B 89/20
    Das muss insbesondere dann gelten, wenn - wie hier - die in der Hauptsache angegriffenen Normen in quantitativer und qualitativer Hinsicht erhebliche Grundrechtseingriffe enthalten oder begründen, so dass sich das Normenkontrollverfahren (ausnahmsweise) als zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG geboten erweisen dürfte (vgl. BayVGH, Beschl. v. 30.03.2020 - 20 NE 20.632, juris Rn. 31).

    In einer durch zahlreiche Unsicherheiten und sich ständig weiterentwickelnde fachliche Erkenntnisse geprägten epidemischen Lage wie der vorliegenden, ist dem Verordnungsgeber zumindest noch im gegenwärtigen Zeitpunkt der Entwicklung eine Einschätzungsprärogative im Hinblick auf das gewählte Mittel einzuräumen, soweit und solange sich nicht andere Maßnahmen eindeutig als gleich geeignet und weniger belastend darstellen (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 03.04.2020 - 11 S 14/20, juris Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23.03.2020 - 11 S 12/20, juris Rn. 10 unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 22.02.2012 - 3 C 16.11, juris Rn. 24; BayVGH, Beschl. v. 30.03.2020 - 20 NE 20.632, juris Rn. 60).

  • BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20

    Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

    Auszug aus OVG Bremen, 14.04.2020 - 1 B 89/20
    Bei einer Abwägung zeitlich befristeter (und vom Verordnungsgeber fortlaufend auf ihre Verhältnismäßigkeit zu evaluierender) Eingriffe in die Berufsfreiheit der Normadressaten mit dem Grundrecht behandlungsbedürftiger, teilweise lebensbedrohlich erkrankender Personen aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG setzt sich der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit durch (vgl. entsprechend auch: BVerfG, Beschl. v. 07.04.2020 - 1 BvR 755/20, veröffentlicht auf der Homepage des BVerfG).
  • VG München, 20.03.2020 - M 26 S 20.1222

    Schließung von Einzelhandelsbetrieben zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie

    Auszug aus OVG Bremen, 14.04.2020 - 1 B 89/20
    Besondere Härten, insbesondere Existenzgefährdungen, können insbesondere durch die im Rahmen der unterschiedlichen auch bereits bereitgestellten staatlichen Soforthilfen abgefedert werden (vgl. auch: VG München, Beschl. v. 20.03.2020 - M 26 S 20.1222, juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 CS 20.611

    Schließung von Ladengeschäften des Einzelhandels wegen Corona-Virus (Covid-19)

    Auszug aus OVG Bremen, 14.04.2020 - 1 B 89/20
    (OVG Bremen, Beschl. v. 09.04.2020 - 1 B 97/20, vgl. BayVGH, Beschl. v. 30.03.2020 - 20 CS 20.611, juris und OVG NRW, Beschl. v. 06.04.2020 - 13 B 398/20.NE).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2020 - 11 S 14.20

    Infektionsschutzrecht: Zulässige Regelung des Besuchsrechts in Pflegewohnheimen

    Auszug aus OVG Bremen, 14.04.2020 - 1 B 89/20
    In einer durch zahlreiche Unsicherheiten und sich ständig weiterentwickelnde fachliche Erkenntnisse geprägten epidemischen Lage wie der vorliegenden, ist dem Verordnungsgeber zumindest noch im gegenwärtigen Zeitpunkt der Entwicklung eine Einschätzungsprärogative im Hinblick auf das gewählte Mittel einzuräumen, soweit und solange sich nicht andere Maßnahmen eindeutig als gleich geeignet und weniger belastend darstellen (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 03.04.2020 - 11 S 14/20, juris Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23.03.2020 - 11 S 12/20, juris Rn. 10 unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 22.02.2012 - 3 C 16.11, juris Rn. 24; BayVGH, Beschl. v. 30.03.2020 - 20 NE 20.632, juris Rn. 60).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2020 - 11 S 12.20

    Eilantrag gegen Coronavirus-Verordnung Brandenburg vom 22. März 2020 erfolglos

    Auszug aus OVG Bremen, 14.04.2020 - 1 B 89/20
    In einer durch zahlreiche Unsicherheiten und sich ständig weiterentwickelnde fachliche Erkenntnisse geprägten epidemischen Lage wie der vorliegenden, ist dem Verordnungsgeber zumindest noch im gegenwärtigen Zeitpunkt der Entwicklung eine Einschätzungsprärogative im Hinblick auf das gewählte Mittel einzuräumen, soweit und solange sich nicht andere Maßnahmen eindeutig als gleich geeignet und weniger belastend darstellen (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 03.04.2020 - 11 S 14/20, juris Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23.03.2020 - 11 S 12/20, juris Rn. 10 unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 22.02.2012 - 3 C 16.11, juris Rn. 24; BayVGH, Beschl. v. 30.03.2020 - 20 NE 20.632, juris Rn. 60).
  • OVG Bremen, 09.04.2020 - 1 B 97/20

    Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom

    Auszug aus OVG Bremen, 14.04.2020 - 1 B 89/20
    (OVG Bremen, Beschl. v. 09.04.2020 - 1 B 97/20, vgl. BayVGH, Beschl. v. 30.03.2020 - 20 CS 20.611, juris und OVG NRW, Beschl. v. 06.04.2020 - 13 B 398/20.NE).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2020 - 13 B 398/20

    Eilantrag gegen die Schließung von Einzelhandelsgeschäften erfolglos

    Auszug aus OVG Bremen, 14.04.2020 - 1 B 89/20
    (OVG Bremen, Beschl. v. 09.04.2020 - 1 B 97/20, vgl. BayVGH, Beschl. v. 30.03.2020 - 20 CS 20.611, juris und OVG NRW, Beschl. v. 06.04.2020 - 13 B 398/20.NE).
  • BVerfG, 20.05.2021 - 1 BvR 968/21

    Mehrere Eilanträge und eine Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Vierten

    Insbesondere ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung bei allerdings nur summarischer Prüfung im Eilverfahren umstritten, ob ähnliche landesrechtliche den Einzelhandel betreffende Beschränkungen als nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen (vgl. Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 9. März 2021 - 2 B 58/21 -, juris, Rn. 17 ff.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. März 2021 - 13 B 252/21.NE -, juris, Rn. 85 ff.; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. April 2020 - 3 MR 9/20 -, juris, Rn. 22 ff.; anders Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. März 2021 - 3 B 65/21 -, juris, Rn. 22 ff.; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 26. März 2021 - 3 EN 180/21 -, juris, Rn. 126 ff. und vom 23. März 2021 - 3 EN 119/21 -, juris, Rn. 122 ff.; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. März 2021 - 3 R 22/21 -, juris, Rn. 76 ff.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 25. Februar 2021 - 20 NE 21.475 -, juris, Rn. 34 ff. und vom 4. März 2021 - 20 CE 21.550 -, juris, Rn. 20; Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 14. April 2020 - 1 B 89/20 -, juris, Rn. 33 ff.).
  • OVG Bremen, 19.04.2022 - 1 D 104/20

    Verkaufsflächenbeschränkung auf 800 m² im April 2020 - 800 m²; Einzelhandel;

    In wirtschaftlicher Hinsicht wurde der Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der Betreiber von Einzelhandelsbetrieben zudem dadurch gemildert, dass besondere Härten, insbesondere Existenzgefährdungen, bereits im April 2020 durch erste staatliche Soforthilfen für betroffene Unternehmen, Freiberufler und Solo-Selbstständige jedenfalls teilweise abgefedert wurden (OVG Bremen, Beschl. v. 14.04.2020 - 1 B 89/20, juris Rn. 36; siehe auch die Übersicht unter https://www.bab-bremen.de/de/page/corona-hilfe).
  • VG Koblenz, 28.12.2020 - 3 L 1189/20

    Eilantrag zweier Einkaufsmärkte gegen pandemiebedingtes teilweises Verkaufsverbot

    Unabhängig davon, ab welchem Umsatzanteil ein Warensortiment den Schwerpunkt des Verkaufs darstellt, ist dies jedenfalls bei einem Anteil von über 2/3 des Gesamtumsatzes anzunehmen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 14. April 2020 - 1 B 89/20 -, juris, Rn. 23, wonach ein Einzelhandelsbetrieb einer bestimmten Branche bereits bei einem Umsatzanteil entsprechender Produkte aus dieser Branche von über 50% zuzuordnen ist).
  • VG Sigmaringen, 27.04.2020 - 3 K 1422/20

    Schließungsumfang bei Einzelhandel mit Mischsortiment während der Corona-Pandemie

    Die Intensität der mit der Schließung verbundenen Eingriffe in die Berufsfreiheit ist für jeden einzelnen betroffenen Betrieb, der sich auf Art. 12 Abs. 1 GG berufen kann, ausgesprochen hoch (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 09. April 2020 - 1 S 925/20, juris Rn. 37 ff.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06. April 2020 - 13 B 398/20.NE, juris Rn. 36 ff.; Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 14. April 2020 - 1 B 89/20, juris Rn. 31 ff.; Beschluss vom 23. April 2020 - 1 B 107/20; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30. März 2020 - 20 CS 20.611, juris Rn. 9 ff.).
  • OVG Bremen, 14.04.2020 - 1 B 95/20

    Schließung eines Einzelhandelsgeschäftes gem. IfSG - analoge Anwendung; Corona;

    cc) Vorliegend nicht zu prüfen ist, ob das gegenüber der Antragstellerin geltende Verbot, ihre Geschäfte zu öffnen, rechtmäßig ist (vgl. dazu OVG Bremen, Beschl. v. 14.04.2020 - 1 B 89/20).
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