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   OVG Bremen, 21.06.2010 - 1 B 68/10   

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https://dejure.org/2010,11354
OVG Bremen, 21.06.2010 - 1 B 68/10 (https://dejure.org/2010,11354)
OVG Bremen, Entscheidung vom 21.06.2010 - 1 B 68/10 (https://dejure.org/2010,11354)
OVG Bremen, Entscheidung vom 21. Juni 2010 - 1 B 68/10 (https://dejure.org/2010,11354)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • bremen.de PDF

    Lkw-Fahrverbot in der Kattenturmer Heerstraße

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    StVO § 45 Abs 1 S 2 Nr 3; StVO § 45 Abs 9 S 2
    Lkw-Fahrverbot in der Kattenturmer Heerstraße - Behörde bleibt auch vor dem Oberverwaltungsgericht erfolglos - Ermessen; Lärmschutz; Prognose; Verkehrsbeschränkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßige Anordnung eines Durchfahrtverbots für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,0 t zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm i.R.e. Ermessensentscheidung gem. § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßige Anordnung eines Durchfahrtverbots für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,0 t zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm i.R.e. Ermessensentscheidung gem. § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 Straßenverkehrsordnung ( StVO )

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung)

    Lkw-Fahrverbot in der Kattenturmer Heerstraße - Behörde bleibt auch vor dem Oberverwaltungsgericht erfolglos

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 45.92

    Zur Ausnahmegenehmigung von einem Verkehrsverbot für einen Gewerbebetrieb

    Auszug aus OVG Bremen, 21.06.2010 - 1 B 68/10
    Für die Anordnung von Verkehrsbeschränkungen auf vorhandenen Straßen lassen sich aus der Verordnung nur Orientierungspunkte gewinnen (BVerwG, Urt. v. 22.12.1993 - 11 C 45.92 - NJW 1994, 2037 . Die § 1 Abs. 2 der 16. BlmSchV zugrunde liegende Wertung, dass ein Beurteilungspegel von 70 dB(A) oder mehr am Tage eine unzumutbare Lärmbeeinträchtigung darstellt, beansprucht aber auch für das Straßenverkehrsrecht Beachtung (BVerwG, Urt. v. 13.03.2008 - 3 C 18.07 - BVerwGE 130, 383 , Rn 34).

    Dies gilt auch, wenn die Lärmbeeinträchtigungen so intensiv sind, dass sie im Rahmen einer Planfeststellung Schutzauflagen auslösen würden (BVerwG, Urt. v. 22.12.1993, a.a.O., S. 2038), also auch dann, wenn der Beurteilungspegel von 70 dB(A) am Tage überschritten wird.

  • BVerwG, 18.10.1999 - 3 B 105.99

    Zum Anlieger-Lärmschutz durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen

    Auszug aus OVG Bremen, 21.06.2010 - 1 B 68/10
    Auch bei erheblichen Lärmbeeinträchtigungen hat die Behörde aber abzuwägen, ob sie mit Rücksicht auf die damit verbundenen Nachteile von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen absehen oder weniger einschneidende Maßnahmen ergreifen will (BVerwG, Urt. v. 04.06.1986, a.a.O.; Beschl. v. 18.10.1999 - 3 B 105.99 - NZV2000, 386).

    Die Gewichtung der Belange der vom Lärm betroffenen Anwohner und der vom Verbot betroffenen Verkehrsteilnehmer hängt in entscheidendem Maße davon, ob und in welchem Maße das Verbot zu einer spürbaren Absenkung der Lärmbelastung führt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.10.1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der

    Auszug aus OVG Bremen, 21.06.2010 - 1 B 68/10
    Die Vorschrift ermöglich und gewährt Schutz vor Verkehrslärm nicht erst dann, wenn dieser einen bestimmten Schallpegel überschreitet; es genügt vielmehr, dass der Lärm Beeinträchtigungen mit sich bringt, die jenseits dessen liegen, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen und damit zugemutet werden muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1986 - 7 C 76.84 - BVerwGE 74, 234 ).
  • BVerwG, 13.03.2008 - 3 C 18.07

    Autobahnmaut; Maut; Mautflucht; Mautausweichverkehr; erhebliche Auswirkungen

    Auszug aus OVG Bremen, 21.06.2010 - 1 B 68/10
    Für die Anordnung von Verkehrsbeschränkungen auf vorhandenen Straßen lassen sich aus der Verordnung nur Orientierungspunkte gewinnen (BVerwG, Urt. v. 22.12.1993 - 11 C 45.92 - NJW 1994, 2037 . Die § 1 Abs. 2 der 16. BlmSchV zugrunde liegende Wertung, dass ein Beurteilungspegel von 70 dB(A) oder mehr am Tage eine unzumutbare Lärmbeeinträchtigung darstellt, beansprucht aber auch für das Straßenverkehrsrecht Beachtung (BVerwG, Urt. v. 13.03.2008 - 3 C 18.07 - BVerwGE 130, 383 , Rn 34).
  • OVG Bremen, 26.09.1994 - 1 BA 56/93

    Straßenverkehrsbehörde; Schutz der Wohnbevölkerung ; Lärm ; Abgase ;

    Auszug aus OVG Bremen, 21.06.2010 - 1 B 68/10
    Dabei sind auch, aber nicht nur die Interessen anderer Anlieger in Rechnung zu stellen, die als Folge einer Verlagerung des Verkehrs durch Lärm belastet würden (BVerwG, Urt. v. 04.06.1986, a.a.O., S. 240; OVG Bremen, Urt. v. 26.09.1994 - 1 BA 56/93, 1 BA 22/94 -, UPR 1995, 271).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2018 - 10 S 2449/17

    Anspruch einer Gemeinde auf straßenverkehrsrechtliche Umsetzung eines

    Dies bedeutet jedoch nicht, dass der zur Durchsetzung verpflichteten Behörde ein nach den einschlägigen fachrechtlichen Vorschriften bestehender Ermessensspielraum verbliebe (a. A. OVG Bremen, Beschluss vom 11.02.2016 - 1 B 241/15 - VRS 130, 51 = juris Rn. 27; Beschluss vom 21.06.2010 - 1 B 68/10 - VRS 119, 172 = juris Rn. 10 f.; VG Bremen, Beschluss vom 22.12.2015 - 5 V 1236/15 - DAR 2016, 344 = juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 12.04.2016 - 11 B 15.2180

    Rechtswidrige Anordnung eines Verkehrsverbots für Kraftfahrzeuge über 3,5 t

    Sodann ist zu berechnen, welche Lärmminderung durch die beabsichtigte verkehrsrechtliche Maßnahme erreicht wird (vgl. auch OVG Bremen, B. v. 21.6.2010 - 1 B 68/10 - juris Rn. 11).
  • VG Bremen, 10.06.2021 - 5 K 1958/18

    Zur Rechtmäßigkeit einer Geschwindigkeitsbeschränkung aus Gründen des Schutzes

    Sind Beurteilungspegel von 70 dB(A) oder mehr am Tag und 60 dB(A) oder mehr in der Nacht erreicht (§ 1 Abs. 2 Verkehrslärmschutzverordnung), liegt eine unzumutbare Lärmbelastung vor (OVG Bremen, Beschl. v. 11.02.2016 - 1 B 241/15 -, juris Rn. 18 und Beschl. v. 21.06.2010 - 1 B 68/10 -, juris Rn. 6); in diesen Fällen muss die Straßenverkehrsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob sie Lärmschutzmaßnahmen ergreift.

    Auch bei erheblichen Lärmbeeinträchtigungen hat die Behörde aber abzuwägen, ob sie mit Rücksicht auf die damit verbundenen Nachteile von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen absehen oder weniger einschneidende Maßnahmen ergreifen will (OVG Bremen, Beschl. v. 21.06.2010 - 1 B 68/10 -, juris Rn. 8).

    Denn auch eine Maßnahme, die zwar nicht zur Beseitigung einer unzumutbaren Lärmbelastung, d.h. zur Unterschreitung des maßgeblichen Beurteilungspegels führt, den vorhandenen Pegel aber gleichwohl spürbar vermindert, kann die Anordnung einer verkehrsregelnden Maßnahme rechtfertigen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 21.06.2010 - 1 B 68/10 -, juris Rn. 19).

  • OVG Bremen, 11.02.2016 - 1 B 241/15

    Anforderungen für die Anordnung von Tempo 30 wegen Lärmschutz -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.06.1986 - 7 C 76.84, BVerwGE 74, 234 ff.; Urteil vom 22.12.1993 - 11 C 45.92, NJW 1994, 2037 ff.; Urteil vom 13.03.2008 - 3 C 18.07, BVerwGE 130, 383 ff.), der der Senat folgt (Beschluss vom 21.06.2010 - 1 B 68.10, VRS 119, 172 ff. = ZUR 2010, 433 f.), er­ möglicht die Vorschrift Schutz vor Verkehrslärm nicht erst dann, wenn dieser einen be­ stimmten Schallpegel überschreitet.
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