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   OVG Bremen, 21.09.1999 - 1 A 186/99   

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https://dejure.org/1999,9761
OVG Bremen, 21.09.1999 - 1 A 186/99 (https://dejure.org/1999,9761)
OVG Bremen, Entscheidung vom 21.09.1999 - 1 A 186/99 (https://dejure.org/1999,9761)
OVG Bremen, Entscheidung vom 21. September 1999 - 1 A 186/99 (https://dejure.org/1999,9761)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bauplanungsrecht als Mittel zur Steuerung des Wettbewerbs; Bedeutsames öffentliches Interesse an Stärkung des Wettbewerbs als Voraussetzung für Untersagung einer Eigenverbrauchertankanlage ; Offenkundige Nichtberücksichtigung abwägungserheblicher Kernbetroffenheiten als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 567
  • ZfBR 2000, 358
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 26.08.1998 - 11 VR 4.98

    Ausbau der Bahnstrecke Uelzen-Stendal im Gebiet der Stadt Uelzen darf beginnen

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  • BVerwG, 16.01.1990 - 4 NB 1.90

    Verschlechterung der Wettbewerbssituation kein schutzwürdiger Nachteil i.S. von §

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  • BVerwG, 20.01.1995 - 4 NB 43.93

    Normenkontrollverfahren - Bebauungsplan - Antragsbefugnis - Entscheidungsformel -

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  • OVG Bremen, 30.10.2007 - 1 D 147/07

    Ansiedlung eines SB Möbelmarktes in Bremen-Osterholz - Abstimmungsgebot;

    Allein das Interesse, einzelne ortsansässige Einzelhandelsbetriebe vor überörtlicher Konkurrenz zu schützen, begründet keinen abwägungserheblichen Belang, denn gegenüber den Wettbewerbsinteressen von Einzelhandelsbetrieben verhält sich das Bauplanungsrecht neutral (BVerwG, NVwZ 1997, 683 m. w. Nwn.; OVG Bremen, NVwZ-RR 2000, 567 ).
  • OVG Niedersachsen, 05.12.2001 - 1 K 473/99

    Abwägung; Abwägungsergebnis; Abwägungsvorgang; Bebauungsplan; Einzelhandel;

    Durch einen Bebauungsplan darf die Wirtschaftskraft der örtlichen Zentren geschützt werden, um deren Funktion als Mittelpunkt vielfältiger Sozialbeziehungen zu sichern, Tendenzen zur Abwanderung von Wirtschaftsunternehmen aus den Zentren zu begegnen und die Zentren vor Verödung zu bewahren (BVerwG, Urt. vom 16.1.1990 - 4 NB 1.90 -, NVwZ 1990, 555; OVG Bremen, Urt. vom 21.9.1999 - 1 A 186/99 -, NVwZ-RR 2000, 569).

    Dient die Planung allein dem Zweck, die Wettbewerbslage einzelner Gruppen von Unternehmen gegenüber anderen zu sichern oder zu verändern, ist sie nicht für die städtebauliche Entwicklung oder Ordnung erforderlich (OVG Bremen, Urt. vom 21.9.1999 - 1 A 186/99 -, a. a. O.; OVG Münster, Urt. vom 13.11.1992 -  11a D 48/91.NE -, BRS 54, Nr. 6).

  • VG Freiburg, 20.12.2005 - 6 K 1328/05

    Zentrenkonzept der Stadt Konstanz

    Darin liegt auch keine bauplanungsrechtlich unzulässige Wettbewerbssteuerung, sondern allenfalls eine mittelbare Beeinflussung der Wirtschaft (vgl. dazu allgemein OVG Bremen, Urt. vom 21.09.1999 - 1 A 186/99 -, NVwZ-RR 2000, 567 = BRS 62 Nr. 11; zitiert nach Juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2009 - 1 KN 15/08

    Rechtschutzbedürfnis trotz fehlender rechtlicher Möglichkeit zur Verbesserung der

    Weder Wettbewerbssteuerung noch Wettbewerbsschutz - etwa zugunsten bereits vorhandener Betriebe - sind zulässige Belange für eine planerische Abwägung; nur umgekehrt wird ein Schuh daraus: Eine Planung mit städtebaulicher Zielsetzung darf (und wird) sich mittelbar auf den Wettbewerb auswirken (BVerwG, Beschl. v. 26.02.1997, a.a.O.; OVG Greifswald, Urt. v. 15.04.1999, 3 K 36/97, NordÖR 1999, 461; OVG Bremen, Urt. v. 21.09.1999, 1 A 186/99, NordÖR 2000, 413; OVG Lüneburg, Urt. v. 05.12.2001, 1 K 473/99, BRS 64, Nr. 29).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2005 - 2 K 278/02

    Keine Bekanntmachung der Norm vor Ausfertigung

    Eine Planung, die allein dem Zweck diente, die Wettbewerbslage der Grundstückseigentümer im Sondergebiet gegenüber anderen zu sichern oder zu verändern, wäre sogar für die städtebauliche Entwicklung oder Ordnung nicht erforderlich im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB (vgl. NdsOVG, Urt. v. 05.12.2001 - 1 K 473/99 -, BRS 64 Nr. 27; OVG Bremen, Urt. v. 21.09.1999 - 1 A 186/99 -, BRS 62 Nr. 11).
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