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   OVG Bremen, 22.10.2020 - 1 B 325/20   

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OVG Bremen, 22.10.2020 - 1 B 325/20 (https://dejure.org/2020,31851)
OVG Bremen, Entscheidung vom 22.10.2020 - 1 B 325/20 (https://dejure.org/2020,31851)
OVG Bremen, Entscheidung vom 22. Oktober 2020 - 1 B 325/20 (https://dejure.org/2020,31851)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    Corona-Verordnung § 2 Abs 5; Corona-Verordnung § 22a; VwVfG § 28; VwVfG § 49;
    Widerruf der Erlaubnis zur Durchführung eines temporären Freizeitparks - 7-Tage-Inzidenzwert; Ausnahmegenehmigung für Großveranstaltung; Coronaverordnung; Ermessensdefizit; Freizeitpark; Großveranstaltung; Hygienekonzept; Infektionsrisiko; Teilnehmerzahl; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung)

    Temporärer Freizeitpark auf der Bürgerweide (,,Freipaak") darf nicht wieder öffnen.

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Temporärer Freizeitpark auf der Bürgerweide ("Freipaak") darf nicht wieder ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Bremen, 10.10.2020 - 1 B 315/20

    Allgemeinverfügung zur Beschränkung privater Feierlichkeiten und sonstiger

    Auszug aus OVG Bremen, 22.10.2020 - 1 B 325/20
    Hierzu hat der Senat bereits entschieden, dass der Nachweis eines von der konkreten Veranstaltung ausgehenden signifikanten Ausbreitungsrisikos nicht erforderlich ist (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 10.10.2020 - 1 B 315/20).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass er die auf der Grundlage einer Überschreitung des sogenannten 7-Tage-Inzidenzwerts von 50 erfolgte weitere Beschränkung der maximalen Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen von vormals 400 (vgl. § 2 Abs. 3 Satz 1 Siebzehnte Coronaverordnung) auf nunmehr 100 durch die Allgemeinverfügungen des Ordnungsamtes bei summarischer Prüfung als rechtmäßig ansieht (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 10.10.2020 - 1 B 315/20).

    Restaurants haben regelmäßig nicht zeitgleich über 100 Gäste (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 10.10.2020 - 1 B 315/20).

    Zuletzt wurde diese Auffassung auch in Bezug auf die hier nicht unmittelbar streitgegenständliche Festlegung des Inzidenzwertes in § 22a Abs. 3 der Achtzehnten Coronaverordnung bestätigt (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 10.10.2020 - 1 B 315/20).

  • OVG Bremen, 09.04.2020 - 1 B 97/20

    Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom

    Auszug aus OVG Bremen, 22.10.2020 - 1 B 325/20
    Der Senat hat bereits mehrfach ausgeführt, dass er die Verordnungsermächtigung nach § 32 Sätze 1, 2 i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG n.F. für mit höherrangigem Recht und insbesondere mit dem Bestimmtheitsgebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG für vereinbar hält (vgl. grundlegend OVG Bremen, Beschl. v. 09.04.2020 - 1 B 97/20, juris Rn. 24 ff.).
  • OVG Bremen, 31.07.2020 - 1 B 200/20

    Ungültigkeit der Allgemeinverfügung Corona (Untersagung der Nutzung von

    Auszug aus OVG Bremen, 22.10.2020 - 1 B 325/20
    Eine Verletzung des Gleichheitssatzes kann die Antragstellerin in dieser Hinsicht schon deshalb nicht geltend machen, weil der Anspruch auf Gleichbehandlung nur gegenüber dem jeweils handelnden Hoheitsträger besteht (OVG Bremen, Beschl. v. 31.07.2020 - 1 B 200/20, juris Rn. 27).
  • BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 22.81

    Ausweisung wegen Straftaten - § 28 VwVfG, unterlassene Anhörung, Heilung im

    Auszug aus OVG Bremen, 22.10.2020 - 1 B 325/20
    Hierfür ist es erforderlich, dass die Behörde ein etwaiges Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis nimmt und bei ihrer Entscheidung in Erwägung zieht (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.08.1982 - 1 C 22/81, juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 13.08.2020 - 20 CS 20.1821

    Corona - Verwaltungsgerichtshof bestätigt vorläufig das Verbot des

    Auszug aus OVG Bremen, 22.10.2020 - 1 B 325/20
    Diese Einschätzung hat bereits der Gesetzgeber vorgezeichnet, der die Beschränkung von Ansammlungen in § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG beispielhaft als geeignete Schutzmaßnahme herausgehoben hat (vgl. Bayerischer VGH , Beschl. v. 13.08.2020 - 20 CS 20.1821, juris Rn. 29 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 24.08.2020 - 13 MN 297/20

    Abstandsgebot; Abstandsregelung; Besucherpflicht; Corona-Virus; Dimension;

    Auszug aus OVG Bremen, 22.10.2020 - 1 B 325/20
    Vielmehr sind auch alle sonstigen relevanten Belange zu berücksichtigen, etwa die Auswirkungen der Ge- und Verbote für die betroffenen Unternehmen und Dritte und auch öffentliche Interessen an der uneingeschränkten Aufrechterhaltung bestimmter unternehmerischer Tätigkeiten (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. vom 24.08.2020 - 13 MN 297/20, juris Rn. 47).
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus OVG Bremen, 22.10.2020 - 1 B 325/20
    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.07.2012 - 1 BvL 16/11, juris Rn. 30; Beschl. v. 21.06.2011 - 1 B BvR 2035/07, juris Rn. 65; Beschl. v. 21.07.2010 - 1 BvR 611/07 u.a., juris Rn. 79).
  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

    Auszug aus OVG Bremen, 22.10.2020 - 1 B 325/20
    a) Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Normgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.02.2012 - 1 BvL 14/07, juris Rn. 40; Beschl. v. 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89 u.a., juris Rn. 63).
  • OVG Bremen, 15.06.2020 - 1 B 176/20

    Schließung von Shisha-Bars nach der Siebten Corona-Verordnung (Bremen) -

    Auszug aus OVG Bremen, 22.10.2020 - 1 B 325/20
    Auch kann die strikte Beachtung des Gebots innerer Folgerichtigkeit nicht eingefordert werden (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 15.06.2020 - 1 B 176/20, juris Rn. 45 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11

    Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im

    Auszug aus OVG Bremen, 22.10.2020 - 1 B 325/20
    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.07.2012 - 1 BvL 16/11, juris Rn. 30; Beschl. v. 21.06.2011 - 1 B BvR 2035/07, juris Rn. 65; Beschl. v. 21.07.2010 - 1 BvR 611/07 u.a., juris Rn. 79).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

  • OVG Bremen, 04.12.2020 - 1 B 385/20

    05.12.2020 - Querdenken421 - Corona; Querdenker; Versammlung; Versammlungsverbot

    Insoweit genügt es, dass das derzeit bundesweit anhaltende Ausbruchsgeschehen nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen auch im Zusammenhang mit Gruppenveranstaltungen steht und bei einer Unterschreitung des Mindestabstandes von 1, 5 m ohne Mund-Nasen-Bedeckung, z. B. bei größeren Menschenansammlungen, auch im Freien ein erhöhtes Übertragungsrisiko besteht (vgl. Risikobewertung zu COVID-19, https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html; zur Durchführung von Großveranstaltungen, OVG Bremen, Beschl. v. 22.10.2020 - 1 B 325/20, juris Rn. 13).
  • OVG Bremen, 12.11.2020 - 1 B 344/20

    Gültigkeit der Zwanzigsten Coronaverordnung; Schließung von Kosmetikstudios,

    Der Verordnungsgeber darf im Umgang mit dem sich verändernden Infektionsgeschehen auch pauschalierende Betrachtungen und Risikobewertungen vornehmen (OVG Bremen, Beschl. v. 22.10.2020 - 1 B 325/20, juris Rn. 15).
  • OVG Bremen, 30.12.2020 - 1 B 467/20

    "Feuerwerksverbot", Verkauf und Abgabe von Feuerwerkskörpern (Dreiundzwanzigste

    Es kann auch nicht verlangt werden, dass sich die Antragsgegnerin der Risikobewertung anderer Behörden anschließt (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 22.10.2020 - 1 B 325/20, juris Rn. 23).
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